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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


29. Juli 2010

“Sprachrohr Gottes” verstopft


In Hamburg sagt man Tschüß – MyVideo

Derzeit betreue ich einige Fälle, bei denen auf der Gegenseite Herrschaften stehen, deren Heilkünste nicht durchgehend von der Schulmedizin anerkannt werden, sich jedoch keine kritische Berichterstattung gefallen lassen möchten. Da muss man natürlich gegen Blogger zu Felde ziehen. Besonders gut kann man das in der Hamburger “Internet-Kammer”, welche die uns liebgewonnene “Pressekammer” seit einiger Zeit tatkräftig entlastet, wenn ein Internet-Angebot nicht gleichzeitig auch in Print vorliegt. Kenner der Hamburger Verhältnisse gelangen übereinstimmend zum Schluss, dass die Internet-Kammer der Pressekammer in Nichts nachsteht, um es mal höflich zu formulieren.

Nun hat es ein (anderer) esoterischer Fall zur Berufung geschafft: Das “Sprachrohr Gottes” hatte nicht auf das jüngste Gericht warten wollen, sondern sich der Hamburger Richter bedient, welches einen temperamentvollen Kritiker den Weg ins Fegefeuer wies und auf den Index wies. Entsprechend “Hamburger Bruach” hatte das Landgericht mal wieder Meinungsäußerungen zu Tatsachenbehauptungen stilisiert. Das Hanseatische OLG hat nunmehr jedoch deutlich erkennen lassen, dass es das Urteil des Landgerichts aufheben möchte, weil es inzwischen liberaleren Maßstäben in Sachen Meinungsfreiheit zu huldigen scheint. Das werde ich mal im Auge behalten.

7. Juli 2010

Weiß der gute Mann eigentlich, wovon er redet?

Ein Kollege hat einem Blogger ein Interview zur Meinungsfreiheit von Bloggern gegeben. Darin spielt er die juristischen Risiken in einer Weise herunter, die sich sich nicht mit meinen Erfahrungen deckt.

Hätte der Blogger mich interviewed, hätte ich ihm von der anhaltenden Ära der Stolpe-Rechtsprechung gekündet, die Diskrepanz zwischen Hamburg und Karlsruhe aufgezeigt und über die Unsitte berichtet, dass man sich einstweilige Verfügungen durch offensiven Einsatz falscher eidesstattlicher Versicherungen erschleicht.

Ein großes Problem ist, dass der Äußernde alles beweisen muss, was er sagt, insbesondere auch Spekulationen! Der Kläger mus nur “Lügner” sagen und darf sich bequem zurücklehnen und dabei zusehen, wie der Blogger in Beweisnöte kommt. Es reicht bereits aus, eine falsche Andeutung gemacht zu haben, sogar unbewusst. Meinungen werden und Hamburg zu Tatsachenbehauptungen gemacht.

Wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine Firma wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung ermittelt und das auch seit Jahren in der Zeitung steht, dürfen Sie nicht einmal die Vermutung bloggen, dass man die wohl Betrüger nennen dürfte, solange noch kein Urteil gesprochen wurde.

Alleine, wenn ich gerade die aktuell von mir vertretenen Fälle durchsehe, dann stehen einem die Haare zu berge, was findige Anwälte da von willfährigen Richtern verboten wissen wollen. Und dann gibt es da noch solchen Blödsinn.

3. Juli 2010

Pressekammer reingelegt: Jan Ullrich hatte doch gedopt

Und wieder füllt sich das Archiv mit einer Lüge, der die Pressekammer zeitweise Glanz verlieh. Der Doping-Experte Prof. Werner Franke, der gelegentlich in der Hamburger Pressekammer seine Ehre zu verteidigen suchte, hat eine Sorge weniger.

Das Hamburger Abendblatt berichtet:

Franke hatte dem Tour-de-France-Sieger von 1997 in einem TV-Interview vorgeworfen, Ullrich habe dem spanischen Arzt Eufemiano Fuentes mindestens 35 000 Euro für den Kauf von Dopingmitteln gezahlt. Ullrich hatte das bestritten und ließ Franke die Behauptung, er habe Fuentes Geld für Doping überwiesen, per Einstweiliger Verfügung untersagen.

Nach etlichen Jahren darf der Professor seine zutreffende Meinung bald wieder sagen.

14. Mai 2010

Von einem, der auszog, von BILD Schadensersatz zu erhalten …

Während Unterlassungsverfügungen gegen die Presse relativ leicht zu bekommen ist, tun sich die Gerichte schwer, wenn sich jemand an einer Zeitung finanziell gesund stoßen will. Wie sehr ein solcher Prozess zeitlich und wirtschaftlich aus dem Ruder laufen kann, zeigt der seit fünf Jahren andauernde Prozess gegen den Axel Springer-Verlag wegen einer unappetitlichen, aber boulevardesk brauchbaren Story der BILD-Zeitung über eine Belanglosigkeit im Rotlichtviertel von Bangkok, deren Wahrheitsgehalt nicht überbewertet werden sollte.

Wie sich der kaputte Fall entwickelte und was es dem Kläger (nicht) gebracht hat, weiß unser Mann in Hamburg.

4. Mai 2010

BILD muss Ausfallkosten für satirischen TAZ-Spot(t) bezahlen

Weil die TAZ ihren legendären “Gib mal TAZ”-Spot wegen einer vom Axel Springer-Verlag zu Unrecht erstrittenen einstweiligen Verfügung nicht verwerten konnte, hat sie Anspruch auf Schadensersatz. -> Kalle, gib mal Kohle!.

26. April 2010

RTFGG – Read The Fucking GrundGesetz!

Read The Fucking GrundGesetz

Der in seiner Wortwahl sehr deutliche Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde 1BvR 1891/05 ist nunmehr online bei einem liebenswerten Presserechtsexperten nachzulesen.

“Grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit”

Warum die sehr eindeutige Haltung der Karlsruher Richter zu Art. 5 GG in Hamburg nahezu völlig ignoriert wird und sich jeder seine Meinungsfreiheit selbst in Karlsruhe erstreiten muss, sollen andere erklären. Wie das Video hier zeigt, wohnen in Hamburg auch vernünftige Leute.

Bild oben: Hier geklaut.

24. April 2010

BVerfG hebt mal wieder pressefeindliches LG/OLG Hamburg auf

Das BVerfG wird in seinen Worten über die Rechtspraxis in Hamburg immer deutlicher:

“Grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit”

Ich hätte es nicht schöner formulieren können! Weiter auf Telepolis.

22. April 2010

Gott&Sohn möchten nicht in den SPIEGEL schauen – und über Schweigegeld lieber schweigen

Die in Sachen Zensur erfahrenste Organisation auf diesem Planeten hat sich an das Landgericht Hamburg gewandt, um nicht nur sündhafte Blogger zu bannen, sondern auch das Häretiker-Magazin DER SPIEGEL. Medienblogger Stefan Niggemeier berichtet ausführlich über den Fall.

Ich hatte letzten Dienstag nach einem ätzenden Termin beim Landgericht Hamburg (zufällig in der Zivilkammer 25, die das zitierende Blog behandelte) einen alten Freund besucht, der in den 50er Jahren einen interessanten Job hatte: Er betreute alleinstehende Mütter im Auftrag einer gewissen Religionsgemeinschaft, deren Kleriker selbst nicht zur Human-Reproduktion befugt waren. Die alleinstehenden Mütter waren alle wie die Jungfrau zum Kind gekommen, und mein Kumpel hatte die dankbare Aufgabe, diese Mütter regelmäßig mit irdischen Gütern der Religionsgemeinschaft zu versorgen – wenn sie darüber schweigen.

Er hat sich dann irgendwann einen anderen Arbeitgeber gesucht. In seinem Bücherschrank befinden sich heute zahlreiche Werke von Karlheinz Deschner.

26. März 2010

OLG Hamburg Gysi ./.ZDF

Am Dienstag hat das OLG Hamburg die Entscheidung bestätigt, der zufolge das ZDF nicht mehr die die Äußerung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatsicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler verbreiten darf, Gregor Gysi habe über Robert Havemann “wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet”, soweit dies im Zusammenhang mit einer Berichterstattung wie im “heute-journal” vom 22. Mai 2008 geschieht.

Das ZDF will nun den Gang nach Karlsruhe prüfen, wo man bekanntlich andere Auffassung als in Hamburg vertritt. Was Robert Havemann betrifft, so hätten LG-Richter Buske und OLG-Richterin Reske einen (stets!) präsenten sachverständigen Zeugen fragen können: Der Buskeismus-Betreiber war einer der engsten Vertrauten der Havemanns und weiß auch so einiges von der StaSi zu berichten.

2. März 2010

Fakten, Fakten, Fakten zur BUNTE-Spitzelei

Heribert Prantl, jener Ex-Staatsanwalt, der die Süddeutsche Zeitung souverän führt, gehört fraglos zu den Lichtgestalten der Journalisten-Zunft. Wortreich kommentierte er die Heuchelei der BUNTEN, die ihre Schmutzarbeit vornehm outgesourcet hatte.

Aber man sollte ruhig auch einen anderen Namen nennen: Lebensgefährte von BUNTE-Chefin Particia Riekel ist Helmut Markwort, dessen Sensibilität mehrfach Presserechtsgeschichte schrieb. So hatte der gute Mann nichts besseres zu tun, als gegen eine Karikatur von TITANIC mit den Worten F…, F…, F…  vorzugehen und stolze 60.000,- D-Mark “Schmerzensgeld” aufzurufen. Mit der zumindest im Hamburger Durchlauferhitzer erfolgreichen Klage wegen Interviewäußerungen, die sich die Saarbrücker Zeitung angeblich zu eigen gemacht hätte, hatte Markwort seine eigene Branche in unüberschaubare Gefahren gebracht. Der VI. Senat des BGH machte dem Spuk vor ein paar Monaten ein verdientes Ende.