Während diesen Freitag wieder die weisen Häupter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg über Persönlichkeitsrechte wichtiger Menschen befinden, tagt in der Charité Berlin das “Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin” auf einem Kongress. Bei dieser Gelegenheit ehren die Mediziner die BR-Journalistin Claudia Gürkov, die sich wie keine andere an die Fersen des berüchtigten Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr gehängt hat, mit einem Journalistenpreis.
Eine von den Hamburgern zunächst gegen den Bayerischen Rundfunk erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung, die Herr Dr. Nikolaus Klehr und der tüchtige Kollege Herr Dr. Sven Krüger eines Beitrag von Frau Gürkov zunächst trickreich erstritten hatte, war dort zum Großteil wieder aufgehoben worden. Klehr&Krüger versuchten ihre Glück eine Hausnummer weiter beim Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dem inzwischen Herr Buske vorsitzt – erfolglos. Dem Kollegen Krüger war es nämlich zum Verhängnis geworden, dass er Fristverlängerung für Schriftsätze beantragt hatte. Bei Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist es aber ein bisschen ungeschickt, wenn man demonstriert, dass man es dann doch nicht so eilig hat …
Im Sommer diesen Jahres war ich in der Verlegenheit, einen Prozess finanzieren zu müssen, der seiner Natur nach nur in Karlsruhe Aussicht auf Erfolg hat. Gegner war der ehrenwerte Krebsbehandler Dr. Klehr. Eigentlich hatte ich nur mit überschaubarer Unterstützung gerechnet, welche die jeweils aktuelle Instanz mitfinanzieren würde. Nachdem innerhalb weniger Tage rund 40.000,- € auf meinem Konto landeten, stellten sich ungeahnte Herausforderungen. So gilt es, 1.500 Eingänge mit jeweils unterschiedlichen Beträgen zu verwalten, von denen ein Großteil verfügt hat, dass sie im Erfolgsfalle in einen Fonds überführt werden sollen, der ähnliche Prozesse finanziert, während andere, wie ja die Ansage war, ihren Einsatz gerne zurück hätten. Da ich ein chronisches Zeitdefizit habe und ungern fremdes Geld bei mir rumliegen habe, wollte ich das über einen gemeinnützigen Verein abwickeln lassen. Es stelle sich jedoch heraus, dass das ideelle Fördern fremder Prozesse nicht als steuerbegünstigter Zweck gesehen wird, ein Verein also ggf. Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen müsste, was nicht der Zweck der Prozessfinanzierung war. Umgekehrt hatte ich die Befürchtung, das bei mir liegende Geld könnte sich irgendwie auf meine Einkommenssteuer auswirken, was Maßnahmen erfordert hätte. Das scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Ich teile also allen Klehr-Anlegern mit, dass das Geld, soweit es nicht für den Prozess bereits verwendet wurde, entgegen den Planungen noch auf meinem Konto liegt und von mir persönlich verwaltet wird.
Obwohl am hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg die Schriftsätze längst gewechselt sind, wurde uns noch immer kein Prozesstermin genannt. Auch scheint es dabei zu bleiben, dass den Vorsitz den Senat ein alter Bekannter führen wird, so dass in dieser Instanz kaum mit einem Bewusstseinswandel gerechnet werden kann. Inzwischen haben sich bekannte Juristen in Fachzeitschriften zu dem Fall geäußert, und mir ist bislang keine Fachmeinung bekannt, die den Hamburgern beigepflichtet hätte. Auch im Bundesjustizministerium wird der Fall aufmerksam verfolgt. 2013 wird haftungsrechtlich spannend!
Nochmals herzlichen Dank an alle Klehr-Anleger, die den Kampf möglich gemacht haben!
In Kulturnationen hat sich der Brauch etabliert, dass niemand in eigener Sache Richter sein darf, auch nicht bei sonstigen Interessenkonflikten wie Befangenheit. Nach § 41 Abs. 6 ZPO ist ein Richter sogar “ausgeschlossen” bei der Überprüfung von
Sachen, in denen er in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat.
Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn ein Richter eine einstweilige Verfügung erlassen hat, zwischenzeitlich in die Berufungsinstanz befördert wurde und das basierend auf seiner Verfügung in der Hauptsache ergangene Urteil überprüfen müsste – so jedenfalls die wohl überwiegende Ansicht. Anders in Hamburg, wo mein Lieblingsrichter Herr Buske sich derzeit anschickt, die Berufung über Frau Käfers Schandurteil in Sachen Klehr ./. Kompa zu leiten. Die ursprüngliche einstweilige Verfügung hatte Buske selbst erlassen, ohne meine Schutzschrift ernsthaft zu würdigen.
Der ehrenwerte Senatsvorsitzende, der die Zivilkammer 24 und seine aus ebendieser stammenden Senatsbeisitzer jahrelang eingenordet hat, wird seine innovative Youtube-Video-Haftung vermutlich eher nicht aufheben wollen. Darauf, dass er das herzliche Verhältnis zur Kammervorsitzenden Richterin Frau Käfer trüben würde, wird man wohl nicht wetten wollen. Denn diese hatten nicht nur seine eigene Rechtsprechung treu bestätigt, vielmehr verbindet beide die gemeinsame Produktion sehr eigenartiger Urteile wie (heute definitiv unzulässige) Haftung für User Generated Content, ohne dass ein Seitenbetreiber hiervon Kenntnis haben könnte usw..
Wie berichtet, geht Klehr wegen dem Video in gleicher Sache sowohl gegen das ZDF als auch gegen Youtube vor. Bei deren Prozessen allerdings hat Frau Käfer eine wichtige Zeugin geladen, was sie uns abgeschlagen hatte.
In Sachen Klehr ./. Kompa haben wir gestern die Berufungsbegründung eingereicht.
Bekanntlich habe ich mit der Vertretung den Kollegen Rechtsanwalt Stadler beauftragt, weil ich zu der Sache naturgemäß keine Distanz habe und es in Sachen Haftung im Internet kaum eine bessere Wahl gibt. Klehrs Anwalt wird eine harte Nuss zu knacken haben, und es wird spannend zu beobachten, welche Figur der Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts machen wird.
Das obige Video (Urheber: Richard Gutjahr) zum Rechtsstreit zwischen dem Regensburger Bischof und Regensburg Digital verdeutlicht, wie schnell Blogger in die Mühlen der Justiz geraten, wenn der Gegner mit spezialiserten Anwälten anrückt. Der betroffene Stefan Aigner ließ sich nicht unterkriegen und ging erfolgreich in Berufung, was praktisch nur mit Spenden möglich war. Einige Blogger in vergleichbaren Situationen erfuhren ähnliche Solidarität. Ich kenne jedoch viele Fälle, in denen Blogger keine Möglichkeit sahen, die Abwehr von juristischen Eingriffen in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu finanzieren, obwohl sie wichtige Dinge zu sagen hatten. Im Gegenteil verblieben bei fehlender Finanzierung Urteile, die clevere Anwälte betuchter Kläger sogar benutzen, um anderen den Mund zu verbieten. Die Finanzierung entsprechender Rechtsstreite ist für Privatleute nahezu unmöglich. In diesem Bereich springt keine Rechtsschutzversicherung ein, auch Prozesskostenhilfe etwa gegen erlassene einstweilige Verfügungen wird praktisch nie gewährt.
Vor fünf Wochen hatte auch ich zur Finanzierung eines eigenen laufenden Prozesses in Sachen digitaler Meinungsfreiheit die “Aktion Klehranlage” ins Leben gerufen. Jeder, dem es die Sache wert war, sollte einen 20er beisteuern. Soweit die Klage schließlich abgewehrt würde, bekäme jeder seinen Einsatz zurück oder könne ihn wahlweise in einem Rechtshilfefonds stehen lassen. Ich hatte auf die Deckung der laufenden Kosten gehofft, aber nicht Traum damit gerechnet, dass schon nach wenigen Tagen mehr als das Doppelte der im worst case benötigten Summe beisammen sein würde. Viele hatten im Überweisungszweck angegeben, dass die Einlage ggf. als Spende an einen entsprechenden Verein verbleiben solle. Den Auftrag, einen entsprechenden Fonds in die richtige Form zu bringen, habe ich klar vernommen und wollte ihn zeitnah umsetzen. Außerdem wollte ich steuerliche Nachteile möglichst vermeiden und auch kein “fremdes, herrenloses Geld” auf meinem eigenem Konto herum liegen haben.
Für einen Verein benötigt man mindestens sieben glorreiche Gründungsmitglieder, die zum Zeitpunkt X an einem Ort Y versammelt sein müssen. Letzteres noch vor der Sommerpause zu organisieren wäre schwierig gewesen. Am Samstag fiel uns beim Landesparteitag der Piraten in NRW in Dortmund auf, dass etliche Aktivisten in Sachen Meinungsfreiheit ja ohnehin anwesend waren. Also machten wir Nägel mit Köpfen und gründeten am Sonntag am Rande des LPT.NRW12.3 im Schnelldurchlauf den benötigten Verein mit einem Gremium, das paritätisch mit Anwälten und mit Menschen besetzt ist:
Anwälte:
Udo Vetter (LawBlog)
Dominik Böcker (AK Zensur, Bundestagsexperte gegen Zensursula)
Christian Pentzek
Markus Kompa (Blog zum Medienrecht)
Menschen:
Marina Weisband, Piratenprinzessin
Johannes Ponader, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei
Dr. Joachim Paul, MdL, Fraktionsvorsitzender Piratenpartei
Nico Kern, MdL, Assessor jur.
Vereinszweck ist die Sicherstellung der Rechtsprechung in Sachen Meinungsfreiheit nach den Vorgaben von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht, die häufig von den Instanzgerichten missachtet wird. Dies ist nur durch Finanzierung des Rechtswegs möglich, wobei in Bloggerfällen häufig asymmetrische “Kriegskassen” gegenüberstehen. Meinungsfreiheit können sich derzeit praktisch nur große Verlage und sehr vermögende Privatleute leisten. Wir werden daher entsprechende Prozesse finanziell fördern, die wir für wichtig halten.
Derzeit dient der Verein in erster Linie zur Verwaltung des Rechtshilfefonds, wir streben also derzeit kein “Vereinsleben” oder Wachstum zum Massenverein an. Natürlich aber freuen wir uns über Aktivisten und Fördermitglieder und möchten mit anderen Organisationen kooperieren.
Bedingt durch die Umstände sind die Gründungsmitglieder allesamt Piraten, der Verein selbst soll jedoch parteipolitisch neutral sein. Im Falle der Auflösung – am besten wegen Zielerreichung! – wird das Vereinsvermögen zu gleichen Teilen an den “Chaos Computer Club”, “Reporter ohne Grenzen” und die “Gesellschaft für Medienkompetenz” gehen.
In dieser Woche möchte ich die weiteren Fragen klären, etwa inwiefern für bereits überwiesene Beträge Spendenquittungen ausgestellt werden können usw. In der kommenden Woche werde ich den Klehranlegern, die unerwartet mehr als 20,- € beigesteuert haben, eine Reduktion der Einlage anbieten oder alternativ um eine Verfügung zugunsten des Rechtshilfefonds bitten, soweit noch nicht geschehen. (Bitte diese Woche noch nichts mailen, das muss noch vorbereitet werden!)
Zur “Aktion Klehranlage” möchte ich noch folgende Eingänge nachtragen und mich herzlich dafür bedanken:
Insgesamt haben nun 1.345 Menschen rund 40.000,- € angelegt, bei denen ich mich herzlich bedanke. Der Fall wird in der Branche übrigens mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.
Viele der überwiesenen Beträge enthalten Zahlenfolgen, die aus “23″ oder “42″ gebildet sind, was klar auf den Chaos Computer Club hindeutet …
In den ersten drei Tagen konnte ich 1138 Eingänge verzeichnen. Heute morgen wurden bis jetzt 90 weitere Eingänge gutgeschrieben.
Ist dieser Herr Dr. Nikolaus Klehr wirklich ein so schlimmer Finger?
Dieser Artikel vom Januar berichtet über einen Strafprozess gegen Klehr in Salzburg. Da Klehr entgegen seiner Gewohnheit diesen Beitrag nicht angegriffen hat, darf man wohl Authentizität unterstellen. Er räumt also selbst Beweisschwierigkeiten für den Erfolg seiner Methode ein, dennoch wird mir von vollen Wartezimmern mit Menschen berichtet, deren Hoffnung Klehr versilbert. Wer die Wirksamkeit bezweifelt, fängt sich juristischen Ärger ein.
Warum lässt du dich von einem anderen Anwalt vertreten?
Ein guter Anwalt vertritt sich grundsätzlich nie selbst in eigenen Angelegenheiten, weil die professionelle Distanz zum Fall fehlt. Außerdem ist Thomas Stadler der meines Erachtens kompetenteste Kollege in Sachen Linkhaftung. Für die Freiheit des Internets ist mir das Beste gerade gut genug.
Kann man nichts gegen die Richter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg tun?
Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit in Art. 97 GG und der Gewaltenteilung in Art. 92 GG muss man im Medienrecht das Landgericht Hamburg als Eingangsinstanz ertragen, solange der willkürlich fliegende Gerichtsstand anerkannt wird. Während in letzter Zeit viele Gerichte die willkürliche Anwendung von § 32 ZPO ablehnen und mit den Stimmen der Fachliteratur einen Sachbezug zum Klageort fordern, ignoriert die Hamburger Pressekammer die einhellige Kritik. Weil die örtliche Zuständigkeit in den unteren Instanzen verbindlich geklärt wird, kann der BGH nicht korrigierend eingreifen. Man müsste daher wohl schon § 32 ZPO ändern und einen Sachbezug fordern, damit die Hamburger endlich unter sich bleiben können.
Wie viel Geld hast du zusammen und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Bislang sind ca. 37.000,- € eingegangen. Ich arbeite demnächst eine Übersicht über die bisherigen und die noch zu erwartenden Kosten in Sachen Klehr aus.
Du hast jetzt fast doppelt so viel, wie du für Berufung und Revision brauchst. Was machst du mit den Überschüssen?
Ich werde zunächst denjenigen, die mir spontan mehr als 20 Euro überwiesen haben, eine Reduktion anbieten. Es waren erstaunlich viele dreistellige Eingänge, es bedeutet den Leuten offenbar sehr viel. Viele Klehranleger schrieben spontan in den Überweisungszweck, dass die Einlage in jedem Fall bestehen und ggf. später in einen Rechtshilfefonds für vergleichbare Fälle gehen soll. Dies erklärten insbesondere die drei Klehranleger, die vierstellige Beträge überwiesen haben. Bitte heute noch keine Rückzahlwünsche mailen, da ich im Moment noch nicht weiß, wie ich das bei über 1200 Klehranlegern buchführungstechnisch bewältigen kann und diese Woche terminlich sehr dicht ist, so dass ich Mails kaum bearbeiten kann!
Wie wird der Rechtshilfefonds aussehen und warum braucht man ihn?
Ich prüfe gerade, welche Rechtsform die sinnvollste ist. Vermutlich wird es eine Stiftung. Ich muss auf alle Fälle das Geld bald von meinem Konto räumen, sonst verdient die Steuer mit. Paul Sethe sagte einmal, dass Meinungsfreiheit das Recht von 200 reichen Leuten sei. Ich finde, dass über Missstände auch dann berichtet werden sollte, wenn sich die Gegenseite gewisse Hamburger Anwälte und das angeschlossene Gericht leisten kann. Ansonsten müsste man dazu raten, was die Leute von esowatch von Anfang an gemacht haben: Man betreibt eine Website anonym im Ausland. Aber im einem Land, in dem Meinungsfreiheit Verfassungsrang eingeräumt wird, kann und darf die Flucht in den Untergrund nicht der Normalfall werden. Eine Zensur findet in Form der Selbstzensur sehr wohl statt.
Ihr habt mich sprachlos gemacht (in Eingangsreihenfolge):
Ruhrfotograf
Anonym +
Anonym
Quirlsen
Kellerkaleu
Thorsten Fenk
Thomas Paul Mainka
Roland Gaida
Anonym
Sebastian Burkhard
Alexander Distler
Anonym +
Anonym
Stephanos Kontos
Kristian Lutz
HPK42
Mathias Bender
JB
Julian Pintat
Anonym
Christian Marx
Sunjaan
Wululululu
Stefan Schweter
Wolfgang Geiss
Anonym
Knaschat
Florian Wolfahrt
Sara Marburg +
Dafloh
Anonym +
Christian Haaser
Mirko Schmidt
Leonie Singer
E.Z. +
Anonym
Ungebeten
Marcus Juengling
Felix Nagel
Anonym
Yoshi5534
Anonym
Anonym
Evisell
Anonym
Stefan Heid
Lukas Barth
Bernhard Heinz +
Anonym
Christian Ullrich
Boris Kolman
www.felix.bz
Marcel Kilgus
Markus Pioch
Marco Markgraf
Anonym +
Max Rainer Pascal Grossmann +
Anonym
Amenthes_de
Dirk Haun
Anonym
Anonym
Joerg B.
SOY
Anonym
Anonym
TDMFRAGGLE
Marco Hueg
Anonym +
Mike Roetgers
Satans Keksdose
Fuxx
Anonym
Dr. Uwe Stange +
Lanroamer
Presseschauer
Anonym
Anonym
Anonym
Tim Turbo
Sebastian Schaefer
Toscho
Patrick Zimmer
Anonym
Atoth
Anonym +
Andreas Maurer +
Jakob Erdmann
Anonym
Konrad Kissener
Daniel Demmler
Anonym
Ronny Kanzler
Stoertebecker480
Ronny Michael Radke
Rookie
Jan-David Freund
E5
Gregor Nathaniel Meyer
Daniel Marohn
Patrick Koppers
Anonym
Mathias Weber
Anonym
Anonym
Paztrick Koldziej +
Rudolf Bambach
Yosh
Daniel Dormann
Christian Hammer Dan-Dan Hammer Zheng
GL +
Stephan Lentzen
Von Baxter +
AGISP
Thomas Schweden
Joerg Bernhard Lange
Oliver Boghdan
Holgi
Thomas Baur
Manuel Dejonghe
JNIEVELE
Jochen Vortkamp +
Simon Moenkebuescher
LMVBLUME
Anonym
Anonym
Mirko u. Judith Kloppstech
Zwackelmann
Anonym
Bielefeld
Dr. Martin Fluch
Viktor Dick
Dr. Ralf Petring
Renke
1977er
Anonym +
Markus Schiefer
Dr. Sebastian Pado
Oliver und Miriam Schwinn
Anonym
Gregor Kopka
Anonym
Prestafrosch
Anonym
Anonym
Lars Wagner
@Sicarius
TH
Anonym
Anonym +
Anonym
Anonym
Anonym
Für die Freiheit +
Markus Nentwig
Mathias Strauss
Anonym
@Galgenstrick
Anonym
Hajo Kessener
Anonym
Tim Pritlove
Oliver Loesch +
Faniel
Fefes Zeitbinder Botnet +
Sonne
Anonym
Daswasda
Michael Hartmann
Scus
Tim Strazny
Anonym
Ingo Beer +
Andreas Wessel
VSNFD
Thorsten Kamp
Informaficker
Anonym
Sergio Grimbs
Rogerg
Daniel Buendgens
Anonym
Anonym
Pieps
Anonym
Erdgeist
Räuber Plüsch +
Carsten Orthband
Anonym
Silentreader
Anonym
Anonym
Merten Peetz
Anonym +
Anonym
Che-Loggi-Leaks +
Anonym
@Nxthor
Anonym
Markus Schomisch
Kladsdot
Anonym
Marton Danoczy
Anonym +
Angryelmarqu.es
Ezequil
Dirk Ewald
Anonym
Nils von Brevern
@Wissmann
Georg Behr
Peter Ritter
Gegenglück
Volkerb
Jan Stolzenburg +
Anonym +
Michael Thrun
Wildwelle +
Anonym
Anonym
Anonym
Anonym
Rolf Schälike
Frank Delventhal
Martin Sattler
Bahram Nikpur
Anonym
Marcus Jaschen
Ampaze
Andy Dunkel
Gabriel Schreiber
Oliver Maerkl
Anonym
Eric-Alexander Schäfer
Anonym
Anonym
Jan Benedict Glaw +
Anonym +
Andreas Levers
SVWZ
Thomas Alexander
Thomas Schumacher
Sebastian Werner
@Uebermarkus
Torsten Glose
Anonym
Fedja Farowski
Anonym
@Rainpmv
Anonym
Halbstarkn +
Einige der Klehranleger haben überraschend höhere Beträge als 20,- € überwiesen. Weil ich einen “Wettbewerb” vermeiden will und jeden einzelnen Spender achte, habe ich die höheren Beträge nicht angegeben, sondern mit einem “+” markiert.
Zwei Eingänge lagen in einer Größenordnung, die ich nicht erwartet hätte und nach Rücksprache ggf. gesondert bekannt gebe.
Viele haben spontan im Überweisungsfeld angegeben, dass sie den Betrag ggf. als Spende für einen entsprechenden Verein oder eine Stiftung verwendet sehen möchten.
Ich bedanke mich herzlich bei jedem und hoffe, das irgendwann mal per Handschlag tun zu können. Ihr habt mich beeindruckt.
Der notorisch klagewütige Gegner ist der selbsternannte „Krebsheiler“ Herr Dr. Nikolaus Klehr, der es bereits in den 90ern zu exorbitantem Reichtum gebracht haben soll. (Spekulationen über das Ausmaß seiner Millionen lässt er anwaltlich abmahnen.) Ein ernstzunehmender Beweis dafür, dass Klehr jemals einen Menschen von Krebs geheilt hätte, ist mir nicht bekannt, obwohl er mir dicke Schriftsätze schickt. Zweifel an seinen Heilkünsten pflegt Herr Dr. Nikolaus Klehr juristisch zu beantworten, wobei wegen der Beweislastumkehr im Äußerungsrecht quasi ein Gottesbeweis geführt werden müsste.
Einen Einblick in die eigenartige Person des Gegners erlaubt ein Mitschnitt eines Beitrags von PANORAMA (ARD) aus den 90er Jahren, der vermutlich rechtswidrig unter der anscheinend anonymen URL http://www.esowatch.com/media/Klehr/panorama%20-%20Klehr-Reportage%20%28ard%29.wmv abrufbar ist. Gegen diesen Beitrag ging Dr. Klehr massiv vor, insbesondere wegen dem dortigen Test mit dem angeblich gesunden Blut. Mangels Beteiligung an dieser Reportage distanziere ich mich daher von diesem Test, der bestimmt von böswilligen Journalisten unanständig verfälscht wurde, oder so. Klehr verklagte etliche Zeitungen, TV-Sender und Blogger, wettert gegen die Wikipedia mit einer Seite http://wikipedia-warnung.de und räumt derzeit Youtube leer.
Seit Ende 2010 klagt Herr Dr. Nikolaus Klehr gegen einen Mandanten von mir u. a. deshalb, weil dieser angeblich wahrheitswidrig behauptet haben soll, Herr Prof. Dr. Hans Hege von der Bayrischen Landesärztekammer habe Herrn Dr. Klehr ein „erwerbsgetriebenes Ungeheuer“ genannt – was er offensichtlich in dem bezeichneten PANORMA-Beitrag tat, was Dr. Klehr auch aus anderen Gründen bekannt sein müsste. Ich distanziere mich natürlich von Herrn Prof. Dr. Heges Bezeichnung, vielmehr ist Herr Dr. Klehr ein sympathischer Menschenfreund, der einem ehrenwerten Beruf nachgeht.
Das Problem
Eine Verlinkung des eben genannten Links auf den PANORAMA-Beitrag, den jedermann in seinen Browser kopieren könnte, kann ich leider nicht vornehmen, weil das Landgericht Hamburg im Ergebnis die erstaunliche Ansicht kultiviert, eine Verlinkung auf fremde Youtube-Videos begründe eine Verantwortlichkeit für den Inhalt. Damit haftet jeder, der ein Youtube-Video verlinkt oder einbettet für mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen, und zwar selbst dann, wenn diese ein erfahrener Medienanwalt in einem von der Rechtsabteilung eines großen deutschen Senders geprüften Beitrag nicht erkennen kann. Nach der Konzeption der Hamburger hätte ich vor dem Verlinken den Krebsheiler befragen müssen.
An Blogger, die Beiträge seriöser TV-Sender verlinken, werden damit die gleichen strengen Anforderungen gestellt wie an professionelle Journalisten großer Medienhäuser. Anders als diese haben Blogger aber keinen Einblick in die Herstellung eines Videos. Sie können auch nicht erkennen, ob Aufnahmen mit einer Kamera gemacht wurden, die versteckt war – so wie es bei einer Einstellung aus einem ZDF-Video über Klehr der Fall war, das ich in meinen Beitrag eingebettet hatte. In dem Video wurde auch irgendein Papier der Charité irgendwie bezeichnet, was irgendwie nicht korrekt gewesen sein soll.
Diese Rechtspraxis der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg („Pressekammer“) steht nach unserer Auffassung im Widerspruch zu den Vorgaben aus Karlsruhe und verstößt damit in schwerwiegender Weise gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, die nicht durch überspannte Anforderungen eingeschnürt werden darf. Die Missachtung der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungericht hat in Hamburg eine gewisse Tradition.
Die Folge
Sollte das aktuelle, gegen mich ergangene Hamburger Schandurteil rechtskräftig werden, so werden spezialisierte Anwaltskanzleien, die aus geheimnisvollen Gründen meistens ihren Sitz in Hamburg haben, eine neue Abmahnwelle lostreten. Etliche Blogger, Twitterer, Facebooker, Foren- und Wiki-User und Mailinglistenabsender, die Youtube-Links mit anderen teilen, laufen Gefahr, teure Abmahnungen zu erhalten und bei Widerstand mit aberwitzigen Prozessen überzogen zu werden. Bei einer solchen Bedrohungslage setzt jedoch automatisch etwas viel gefährlicheres ein: Selbstzensur.
Berufung
Dieses Schandurteil muss weg, schon allein wegen der psychologischen Wirkung. Ich werde daher gemeinsam mit dem Kollegen Thomas Stadler alles unternehmen, wobei aufgrund der Hamburger Verhältnisse der Gang zum BGH unumgänglich sein wird. Wir sind optimistisch, dass die Serie an Klatschen für die weltfremde Pressekammer des Landgerichts Hamburg um eine weitere Fortsetzung bereichert werden wird. Garantieren können wir jedoch einen Erfolg nicht.
Das Kostenrisiko in Höhe von ca. 20.000,- € ist ungedeckt und ich kann es leider nicht alleine schultern. Viele Menschen, denen die Kultur des Internets und der freie Informationsfluss etwas bedeutet, haben mir in den letzten Tagen spontan signalisiert, dass sie sich an den Kosten beteiligen würden, was mich sehr gerührt hat. Ich kann aber für meine rebellische Bloggerei nicht anderer Leute Geld riskieren, jedenfalls keine Beträge, bei denen ich im Falle des Unterliegens den Spendern nicht mehr in die Augen sehen könnte. Mir wurde auch von mehreren Leuten vorgeschlagen, eine Pledgebank zu nutzen, aber ich mache diesen Prozess nicht von eurem Leidensdruck abhängig, sondern muss ihn auf alle Fälle führen, wie auch immer.
Aktion „Klehranlage“
Da der Prozess aber nun einmal irgendwie finanziert werden muss, biete ich folgendes „Anlage-Modell“ an:
Wenn etwa jeder aus meiner Twitter-Timeline einen 20er spenden würde, wäre der Prozess bis einschließlich BGH spielend finanziert. Ein 20er entspricht in etwa den Kosten eines Abendessens in einem preiswerten Restaurant, zu dem mich vielleicht der eine oder andere sowieso einladen müsste, wenn mich Klehr plattklagt und ich dann auf der Strasse weiterbloggen muss. Man könnte einen 20er auch als Shareware-Honorar für meine über 1.000 Blogposts sehen, die offenbar viele Leser wenigstens unterhaltsam finden. Jedenfalls aber kann man 20,- € als Einsatz für einen Prozess, der wohl nicht ganz unwichtig ist, durchaus verschmerzen. Jeder 20er, der eingeht, ist auch ein Signal in Richtung Hamburg, dass diese unsägliche, das Grundgesetz verhöhnende Gängelei nicht „im Namen des Volkes“ geschieht.
Wer in die Klehranlage einzahlen möchte, überweist bitte 20,- € auf das folgende Konto
Wenn ihr hinter KLEHRANLAGE nichts weiter angebt, erklärt ihr euch damit einverstanden, dass ich euch öffentlich namentlich danke.
Wenn ihr ein “A” dahinter schreibt, bleibt ihr komplett anonym.
KLEHRANLAGE A
Wenn ihr hinter KLEHRANLAGE euren Nickname, Twitternamen oder sonstiges Pseudonym angebt, danke ich euch pseudonym.
KLEHRANLAGE [Nickname]
Jeder Anleger, der 20,- € unter dem Vermerk „Klehranlage“ überweist, investiert zunächst in den laufenden Prozess. Im Erfolgsfalle wird die Einzahlung nach Abschluss der juristischen Gefechte anteilig wieder erstattet werden. Wer eine Rückerstattung seines Restanteils möchte, möge mir dann, wenn es soweit ist, per E-Mail seine Bankverbindung mitteilen. Ich schlage jedoch alternativ vor, Überschüsse in eine längst überfällige Stiftung oder einen Verein zu überführen, welche die Abwehr von querulatorischen Eingriffen in die Meinungsfreiheit im Internet in vergleichbaren Fällen finanzieren. Die Klehranleger werden dann mit irgendwelchen Tools befragt, welche Anliegen sie unterstützen möchten. Wie wir den Verein oder die Stiftung aufziehen, müssen wir noch prüfen.
Ein Hautarzt, dem viele Krebspatienten im Endstadium ihr Geld anvertrauen, hat es zwar zu einem beträchtlichen Vermögen gebracht, dennoch versagt ihm die Fachwelt die Anerkennung. Seit Jahrzehnten pflegt Herr Dr. Nikloaus Klehr von der Lokalzeitung bis zum Fernsehsender etliche Kritiker zu verklagen. Gerade hat es das ZDF getroffen, im Juni hat der Bayrische Rundfunk Termin in der Hamburger Pressekammer.
Vor eineinhalb Jahren verklagte Klehr einen Mandanten von mir, dem er eine Vielzahl angeblich unwahrer Äußerungen nachsagte. Doch selbst der ehrwürdige Vorsitzende Richter der Hamburger Pressekammer ließ im Termin wissen, dass diesen Äußerungen keine Unwahrheit auf die Stirn geschrieben sei. Dennoch ließ er Klehrs Anwalt wegen der für die Hamburger überraschenden Rechtsansicht einen Schriftsatz nach, den ich dort auf dem Foto abgebildet habe. Der Verfahren läuft immer noch.
Klehr hatte letztes Jahr eine einstweilige Verfügung auch gegen mich persönlich erwirkt, weil ich eine Dokumentation von WISO per Youtube eingelinkt hatte, bei der – für mich nicht erkennbar – mit versteckter Kamera der Flur einer Arztpraxis gezeigt wurde und andere Belanglosigkeiten. Weil die einstweilige Verfügung ohne schriftliche Begründung erlassen wurde und mir die Verantwortung für ZDF-Videos als aberwitzig erschien, habe ich mich gegen diese Beschneidung der Meinungsfreiheit entschieden gewehrt.
Weil dieser Fall juristisches Neuland bedeutet und für die Freiheit des Internet verheerende Folgen haben kann, habe ich aus Verantwortung den für solche Fälle wohl besten Kollegen angeheuert, nämlich den Kollegen Thomas Stadler, der die Problematik schon seit “Freedom for Links” kennt. Der Vorsitzende Richter der Hamburger Pressekammer hat sich zum Jahreswechsel in einen Käfer verwandelt. Nicht wie bei Kafkas “Verwandlung”, vielmehr leitet nun die frühere Beisitzerin Frau Käfer die Zivilkammer 24. Vor Jahren war sie an einem Fehlurteil beteiligt, als die einem Betreiber eines Wikis dessen von fremden generierten Inhalt zurechnete, ohne dass dieser ihn kannte – eine inzwischen überwundene Hamburger Rechtsansicht.
Wie der Kollege Stadler gebloggt hat, sind wir erstinstanzlich gescheitert. Wir sind beide der Meinung, dass dieses internetfeindliche Urteil, das ab sofort von den entsprechenden Hamburger Anwälten zitiert werden wird, nicht bestehen bleiben kann. Faktisch bedeutet es nichts anderes als eine Renaissance der Haftung für Links. Was das Landgericht Hamburg da macht, lässt sich nicht mit der Rechtsprechung in Karlsruhe in Einklang bringen.
Für das Gericht übrigens irrelevant war die Tatsache, dass das Video eingebettet war, was das Gericht in der mündlichen Verhandlung klarstellte. Im Übrigen wird bei Posten von Youtube-Links auf Facebook, Twitter und bei diverser Blogsoftware der Link automatisch in eine Einbettung umgewandelt. Es kann also jeden treffen, der Youtube-Links mit jemandem teilt.
Da der Berufungssenat am Hanseatischen Oberlandesgericht, der letztes Jahr viele Buske-Urteile aufhob, nunmehr von Herrn Buske geleitet wird, kann man sich einen Reim darauf machen, wie die Berufung ausgehen wird, zumal Klehr sehr prozessfreudig ist. Das Verfahren wird daher erst am BGH enden. Die Sache kostet in dem Fall etwas über 20.000,- €. Ich werde bis Mitte kommender Woche in Ruhe die Erfolgsaussichten prüfen und mir Gedanken machen, wie dieser Prozess finanziert werden könnte. Einige Leute haben hier spontan angerufen und gesagt, dass es ihnen etwas wert sei. Alleine werde ich es nicht stemmen können.