Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6)

Was bisher geschah:

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5) – Pressefreiheit und Narrenfreiheit

Passend zum heutigen 70. Jahrestag der Gründung der CIA hat der US-Präsident den „gemäßigten Rebellen“ in Syrien die CIA-Unterstützung beim Regime Change entzogen. Dass die Medien diesen seltsamen Begriff „gemäßigte Rebellen“ unkritisch transportieren, sagt eigentlich alles. Hierzulande würde man solche Leute „Terroristen“ nennen.

Eine solche „gemäßigte Rebellin“ ist jene Dschihadistin Fatemah, die ihre Tochter Bana zum Twitter-Avatar instrumentalisierte, um leichtgläubigen Journalisten Propaganda in die Augen zu träufeln. Klappte ganz gut, allerdings hat das Interesse der deutschen Medien offenbar etwas nachgelassen, seit die Dschihadistin sich zu Erdoğan in die Türkei gesellte.

Als stern.de und dessen Autor Marc Drewello im Dezember 2016 am Landgericht Hamburg heimlich den Erlass einer einstweiligen Verfügungen beantragt hatten, hatte die Pressekammer sämtliche Unterlassungsanträge bzgl. der Äußerungen abgewiesen. Die Kammer hatte diese nämlich nicht als Tatsachenbehauptungen angesehen (deren Wahrheitsgehalt vom Blogger zu beweisen gewesen wäre), sondern zur Gänze als zulässige Meinungsäußerungen (subjetive Werturteile, Einschätzungen usw.).

Die Pressekammer hatte sich bei ihrer Interpretation der Äußerungen als Meinungen auf bekannte Entscheidungen der letzten Jahre in Karlsruhe bezogen. Anders als die Sternenkrieger hatte die Kammer durchaus Zweifel an der Existenz von Bana und hielt es jedenfalls für vorstellbar, dass statt Bana in Wirklichkeit die Mutter twitterte. Anders als stern-Journalisten absolvieren Richterinnen und Richter eine anspruchsvolle Ausbildung für die Beurteilung von Sachverhalten, bevor man sie auf die Menschheit loslässt.

„[Die umstrittenen Äußerungen] wären nur dann zu untersagen, wenn Rezipienten annehmen würden, die Antragsteller gingen selbst von der fehlenden Existenz des Mädchens aus, und würden, um Propaganda zu betreiben, dennoch über sie schreiben. Dies ist indes gerade nicht der Fall, da die Äußerungen nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern der Gesmtkontext maßheblich ist. Dieser klärt indes den Leser auf, weshalb der Antragsgegner von „Lügengeschichten“ und „FakeNews“ ausgeht, (…)“

Doch genau das machten dann die freundlichen Herren vom Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts – eine Angewohnheit der Hamburger, die seit Jahrzehnten von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht mit bemerkenswert deutlichen Worten kritisiert wird.

Die hanseatischen Oberlandesrichter rissen die Äußerungen aus ihrem Kontext und wollten die Äußerungen zwingend so verstehen, dass diese die Unterstellung vorsätzlicher Lügen kommunizieren (und nicht bloß journalistische Dösbatteligkeit). Da stern.de den Bana-Quatsch aber noch immer online verbreitet, obwohl inzwischen jeder sehen kann, dass der Kaiser keine Kleider trägt, dürfte ein Vorsatz nicht fernliegend sein.

Da nunmehr zwei der prominentesten Spruchkörper des deutschen Presserechts die Äußerungen unterschiedlich interpretieren, wird man mit Fug und Recht von „mehrdeutigen Äußerungen“ sprechen dürfen. Dieser Umstand und die hiermit verbundenen Besonderheiten aber scheinen dem Pressesenat gar nicht aufgefallen zu sein.

Nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht also teilweise die Unterlassungsverfügungen erließ, schloss sich auch das Landgericht unkritisch nunmehr der umgekehrten Beurteilung an.  Die Äußerungen enthalten für das Landgericht Hamburg die Tatsachenbehauptung,

„die Antragsteller hätten Nachrichten verbreitet, von denen sie gewusst hätten oder es jedenfalls für möglich gehalten häten, dass diese unwahr seien.“

Gegenfrage: Was sind das eigentlich für politische Journalisten, welche die Unwahrheit der ihnen aufgetischten Geschichten nicht für möglich halten?

Vielleicht solche:

Fortsetzung folgt.

« Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5) – Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (7) »

5 Comments

  1. Propaganda vor Gericht – Teil 6 der Artikelserie von Anwalt Markus Kompa – Blauer Bote Magazin

    […] mehrere interessante Beiträge geschrieben. Hier der sechste Teil der Artikelserie: „Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6)„. […]

    #1 Pingback vom 26. Juli 2017 um 20:59

  2. Kriegspropaganda mit kleinen Mädchen – Blauer Bote Magazin

    […] dem Syrienkrieg um das kleine siebenjährige „Twittermädchen“ Bana Alabed aus Aleppo, der nun auch vor den Gerichten seine Kreise zieht, ist ein Paradebeispiel für Kriegspropaganda mit kleinen Mädchen  (oder Frauen) und für […]

    #2 Pingback vom 26. Juli 2017 um 22:22

  3. Gerichtsverfahren gegen Stern und Marc Drewello – Blauer Bote Magazin

    […] „Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6)„. Zitat: „Die hanseatischen Oberlandesrichter rissen die Äußerungen aus ihrem Kontext und wollten die Äußerungen zwingend so verstehen, dass diese die Unterstellung vorsätzlicher Lügen kommunizieren (und nicht bloß journalistische Dösbatteligkeit). Da stern.de den Bana-Quatsch aber noch immer online verbreitet, obwohl inzwischen jeder sehen kann, dass der Kaiser keine Kleider trägt, dürfte ein Vorsatz nicht fernliegend sein.“. […]

    #3 Pingback vom 13. August 2017 um 21:12

  4. Gerichtsverfahren gegen Bertelsmann – die Infos – Blauer Bote Magazin – Wissenschaft statt Propaganda

    […] Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6) – mehrdeutige Meinungen über mehrdeutige Meinungsäußerungen. „Nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht also teilweise die Unterlassungsverfügungen erließ, schloss sich auch das Landgericht unkritisch nunmehr der umgekehrten Beurteilung an.  Die Äußerungen enthalten für das Landgericht Hamburg die Tatsachenbehauptung, ‚die Antragsteller hätten Nachrichten verbreitet, von denen sie gewusst hätten oder es jedenfalls für möglich gehalten häten, dass diese unwahr seien.‘. Gegenfrage: Was sind das eigentlich für politische Journalisten, welche die Unwahrheit der ihnen aufgetischten Geschichten nicht für möglich halten?“ […]

    #4 Pingback vom 03. März 2018 um 19:58

  5. Das Oberlandesgericht Hamburg im Syrienkrieg – Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (11) » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6) – mehrdeutige Meinungen über mehrdeutige Meinungsäußerungen […]

    #5 Pingback vom 16. April 2018 um 15:37

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.