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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


18. Mai 2013

Steinbrück und die “Quotenfrau”

Ich bin schwer dafür, dass sich Redaktionen, die für Talkrunden und Podien häufig reine Männerrunden ausgucken, auch mal Gedanken machen, ob sie vielleicht Frauen mit gleicher Qualifikation übersehen haben. Frauen müssen etwa im Beruf bekanntlich mehr leisten, um die gleiche Anerkennung wie Männer zu erfahren. Das sollten qualifizierte Redakteure im Hinterkopf und im Blick haben.

Wenn man jedoch allen Ernstes eine Frauenquote für Talkshows fordert, also das Geschlecht als Selbstzweck über eine Qualifikation stellt, dann ist ein solch ideologischer Eingriff in die redaktionelle Autonomie schwerlich mit der grundgesetzlich garantierten Meinungs-, Informations- und Rundfunkfreiheit zu vereinbaren.

Prof. Dr. Gesche Joost, die eben genau dies fordert, liefert selbst das beste Beispiel, wie gefährlich unqualifiziertes Personal ist:

“Eine generelle Vorratsdatenspeicherung ist kritisch – Ausnahmen kann es nur bei schwersten Straftaten und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geben.”

Hallo? Bei Speicherung auf Vorrat weiß man nicht, welche Daten “schwerste Straftaten” betreffen. So schwer isses nicht. Und ausgerechnet diese “Expertin” hat sich “Kanzlerkandidat” Steinbrück als “Netzexpertin” ins Team geholt. Dass es sich dann auch noch um eine Telekom-Lobbyistin handelt, braucht niemanden zu stören, schließlich leisten sich die GRÜNEN ja mit Kulturpolitikerin Agnes Krumwide eine GEMA-Lobbyistin.

3. Mai 2013

Maître Gaston Vogel: “Ich kultiviere Antipathie!”

Der in Luxemburg prominente Anwalt Dr. Gaston Vogel, der gegenwärtig als Strafverteidiger im Bombenlegerfall an den Festen des Großherzogtums rüttelt, scheint genau der richtige Mann für so einen Job zu sein. Vogel war bereits Anfang der 60er Jahre politisch aktiv, kämpfte auf Seiten der Algerier gegen den französischen Staat, engagierte sich für Kuba und gegen den Vietnamkrieg. Der temperamentvolle Advokat ist berüchtigt für pointierten, aber häufigen Gebrauch von Fäkalsprache. Der im konservativ katholischen Luxemburg beheimatete Vogel hasst Kirche, Monarchie und Justiz, was er jedermann oft und gerne wissen lässt. Auch Anwälte seien oft Banditen, deren Gesellschaft er meidet.

Eine Boulevardzeitschrift beklagt eine ihm gewährte “Narrenfreiheit”. Da in Luxemburg auch französisch gesprochen wird, steht dem Maître auch die Sprache zur Verfügung, in der man angeblich am elegantesten fluchen kann. Auf Sympathien legt er keinen Wert.

Während Vogel nicht mit Kritik an der Politik spart, vermied er selbst diesen Beruf, denn mit Unterordnung hat er ein fundamentales Problem. Neben Fachbüchern über Luxemburger Recht schrieb er auch über Christentum, Budhismus, Nietzsche und Marcel Proust. Der passionierte Kunstsammler gab auch einen Bildband über von ihm fotografierte Steine heraus.

Im Bommeleeër-Prozess verteidigt Vogel einen der angeklagten Polizisten, denen die mysteriösen Bombenanschläge zwischen 1984 und 1986 zur Last gelegt wird. Im Rahmen dieses Prozesses musste nicht nur der Luxemburger Geheimdienst Federn lassen, Vogel führte auch die Justiz vor und darf demnächst die Staatschefs Jean-Claude Juncker und Vorgänger Jacques Santer im Zeugenstand vernehmen, sowie möglicherweise auch Mitglieder des Hofs. In Luxemburg spricht man von einem Jahrhundertprozess.

Feigenblatt für feige Blätter

Zum heutigen Tag der Pressefreiheit inszeniert sich der Deutsche Journalistenverband mit diesem Heldenverehrungsvideo. Nun gibt es im Promillebereich tatsächlich Journalisten, die sich in Gefahr begeben, und es mag im Prozentbereich Journalisten geben, die jedenfalls ihre körperlich ungefährliche Arbeit tun. Aber falls das wenigstens ein Feigenblatt sein soll, dann wäre das außerhalb von FKK-Gelände eine Ordnungswidrigkeit.

NIX habt ihr Journalisten geleistet. Null. So gut wie niemand in Deutschland weiß, was sich hinter Bestandsdatenauskunft verbirgt, weil ihr das nicht bringt. Ihr seid zu blöd, um über Internet die Luxemburger Presse mitzulesen, wo gerade ein Jahrhundertprozess läuft, der uns Aufschluss über die NATO-Sauereien in Europa während der 1980er Jahre gibt. Schon einfaches Klicken überfordert euch. Ihr reicht Propaganda und Tittytainment durch. Und für eure verzerrten Ausschnitte der Realität beansprucht ihr auch noch ein “Leistungsschutzrecht”.

Ich hatte mal den Vorsitzenden des DJV, Michael Konken, kennen gelernt. Bevor der mit mir überhaupt ins Gespräch kommen wollte, war es ihm wichtig, seine Verachtung für die Piraten zu kommunizieren. Über unsere Positionen wusste der ignorante Journalistenfunktionär offenbar nahezu gar nichts, sondern käute nur den Müll wieder, den er bei den Polit-Boulevardjournalisten gelesen hatte. Ich achte die Journalisten, die aus echtem Schrot und Korn sind. Aber Konken & Co. haben den Schuss nicht gehört. Jedenfalls keine echten Schüsse.

29. April 2013

Deutsche Bank: Kartoffelsuppe statt Erbsensuppe

Die Deutsche Bank achtet stets auf gute Presse. So wollen sich die edlen Banker nicht nachsagen lassen, sie hätten bei ihrer Hauptversammlung die verehrten Aktionäre mit ordinärer Erbsensuppe abgespeist, vielmehr beköstigte man die Geldgeber mit vorzüglicher Kartoffelsuppe. Mitgekocht hat dann wohl auch der Presseanwalt, denn so ist auf SPON zu lesen:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung des Artikels hieß es, zum Mittagessen habe es unter anderem Erbsensuppe gegeben. Das ist falsch. Es handelte sich um Kartoffelsuppe. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. Der Autor hat die Suppe nicht selbst probiert, sondern lediglich vom äußeren Anschein auf den Inhalt geschlossen.

Den qualitativen Unterschied zwischen Erbsen- und Kartoffelsuppe habe ich noch nicht so recht durchschaut. Vielleicht ist die Hülsenfrucht den Geldzählern nicht fein genug, weil diese traditionell auch bei Volksfesten gereicht wird. Allerdings wirkt Kartoffelsuppe nicht ernsthaft eleganter, so dass die Aussage wohl wertneutral sein dürfte. Dem SPIEGEL-Journalist wird der Fehler wohl deshalb unterlaufen sein, weil die Presse hoffentlich was noch Besseres zu Futtern bekommen hat.

Nicht angegriffen worden zu sein scheint jedoch die Darstellung, die Führungsriege um Anshu Jain, Fitschen und Achleitner habe sich derweil mit Keksen und Kaffee begnügen müssen – was ich persönlich für angreifbarer halte, da die Chefbanker mit einiger Sicherheit über das nötige Kleingeld verfügten, um sich eine Pizza ins Haus kommen zu lassen, so dass von “müssen” keine Rede sein kann.

Falls Sie in einer Stadt leben sollten, in der viele Aktionärshauptversammlungen abgehalten werden, rate ich zu einem Portfolio aus sogenannten “Fressaktien”. Nach dem Aufstoßen kann man die wieder abstoßen …  ;)

17. April 2013

Gesetzgeberischer Terror

Kurz nach den Anschlägen in Norwegen erklärten etliche “Experten” zum Teil “mit Sicherheit” Islamisten zu den Tätern. In Wirklichkeit war der Terrorist ein konservativ-katholischer Extremist. Das zivilisierte Norwegen hatte damals mit großer Besonnenheit reagiert und sich nicht psychologisch terrorisieren und in eine Überwachungsgesellschaft zwingen lassen. Ich verneige mich vor solchen Politikern.

Deutschland leidet ebenfalls unter einem konservativ-katholischen Extremist, nämlich unter dem Ex-Zeitsoldaten Hans-Peter Uhl. Nachdem die Rote Gefahr in den 1990er Jahren gebannt schien, betätigt sich der Mann bisweilen als Verschwörungstheoretiker und fordert immer neue Sicherheitsgesetze, mit denen Bürgerrechte eingeschränkt werden. Uhl, der nicht gerade durch IT-Kompetenz aufgefallenen war,  jedoch ausgerechnet die Leute vom CCC als „Pseudo-Computerexperten“ bezeichnet hatte, nannte seinerzeit „jede Rede von ‚Zensur‘ oder ‚Freiheitsbeschränkung‘ pervers.“ Leider ist dieser offenbar nicht ganz orientierte Mann nicht Vorsitzender eines oberbayerischen Stammtischs, sondern der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Wie sich nun in Italien herausstellt, wo man die Netzsperren tatsächlich eingeführt hat, bewahrheiteten sich die Horrorszenarien, vor denen die Bürgerrechtler gewarnt hatten: Die aufgebaute Netzinfrastruktur wird eingesetzt, um Urheberrechtsverstöße zu bekämpfen – und um politische Informationen zu zensieren, gestern etwa Indymedia. Es ist vor allem der Piratenpartei Deutschland zu verdanken, dass diese 2009 den konventionellen Parteien 2% ihres Machtanspruchs streitig machte, was zur parteiübergreifenden Rücknahme des im Übrigen wohl verfassungswidrigen Gesetzes führte.

Wie diese Übersicht verdeutlicht, hat die SPD jede Sauerei zum Abbau der Bürgerrechte mitgemacht, obwohl es hierzu keinen Anlass gab. Seit 20 Jahren gab es in Deutschland keine dem Linksterrorismus oder Islamisten zugeschriebenen Anschläge, solche hätten auch nicht durch Überwachungsgesetze verhindert werden können. Zur Aufklärung oder gar Verhinderung der NSU-Mordserie waren die Instrumente offensichtlich untauglich.

Nun also dürften die – nach wie vor nicht zugeordneten – Anschläge in Boston neuen Wind in die Segel der Terrorhysteriker blasen. Es wird daher schwierig sein, den Vertretern der beiden Volksparteien im Bundesrat ihre unsägliche Bestandsdatenauskunft auszureden. Wer sich noch nicht sein Hirn hat vergiften lassen, dem empfehle ich zur qualifizierten Meinungsbildung diese aktuellen Stellungnahmen:

13. April 2013

Bestandsdatenauskunft? Nein Danke.

An diesem Wochenende haben Aktivisten kurzfristig in 28 Städten Demonstrationen gegen die vom Bundestag beschlossene Bestandsdatenauskunft organisiert, weitere Demos werden folgen. In Münster hatten wir heute als Experten zu Gast:

  • Dirk Schatz, MdL, Polizeikommissar a.D., Rede
  • Udo Vetter, Strafverteidiger und Lawblogger, Rede
  • Marina Weisband, Psychologiestudentin, Rede
  • Markus Barenhoff, Informatiker, Rede
4. April 2013

Demos gegen Bestandsdatenauskunft

In Münster demonstrieren wir am Samstag, den 13.04., wie auch im gesamten Bundesgebiet gegen die Bestandsdatenauskunft.

Das Thema ist ernst. Wer einmal durch aberwitzige Ermittlungswut in irgendwelche Polizei- oder Geheimdienstdatenbanken gelangt ist, bleibt da drin und bekommt unsichtbare Probleme. In den 1980er Jahren reichte dafür aus, wenn man Halter eines Autos war, dessen Kennzeichen der Verfassungsschutz bei Anti-AKW-Demos vorsorglich notierte. Etliche Lehrerkarrieren endeten mit dem Zweiten Staatsexamen, weil man zu Uni-Zeiten in den Verdacht kommunistischer Umtriebigkeit geriet, was dem Beamtenverhältnis im Wege stand. Inzwischen reicht es aus, jemanden zu kennen, der jemanden kennt, für den sich die Behörden wegen einer möglichen Ordnungswidrigkeit interessieren. Unser Staat behandelt uns präventiv wie Terroristen und Verbrecher.

Wir jedoch sind der Meinung, dass sich souveräne Bürger nicht bespitzeln lassen müssen. Wenn auch Sie nicht Ihre privaten E-Mails, Ihre (sicherlich nur versehentlichen) Besuche auf Sex-Seiten oder die Daten Ihrer Familie und Freunde mit Behörden teilen möchten, die mitunter durch Datenlecks und -Missbrauch aufgefallen sind, dann laden wir Sie herzlich, gegen diese aktuell beim Bundesrat liegenden Schnüffelgesetze zu demonstrieren.

Wir treffen uns am Samstag, den 13.04., um 14.00 Uhr am Servatiiplatz zur Auftaktkundgebung, dann geht es durch die Fußgängerzone zum Kreisel zu einer kurzen Zwischenkundgebung, dann weiter durch die Fußgängerzone zum Schlossplatz zur Abschlusskundgebung und einer anschließenden Pressekonferenz.

Wir haben die anderen Parteien in Münster und einige Organisationen um Mitwirkung angefragt und suchen derzeit Redner. Zugesagt hat insoweit bereits Marina Weisband, vormalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland. Weitere Details folgen!

26. März 2013

Rainer Stickelberger (SPD) will die Vorratsdatenspeicherung

Irgendwer hat offenbar gefehlt, als wir das mit der Vorratsdatenspeicherung durchgenommen hatten. Dieser Mensch konnte nunmehr als “Rainer Stickelberger” (SPD) identifiziert werden.

25. März 2013

Prägnantes Video zum Leistungsschutzrecht

Siehe auch Heldenstadt.de.

 

23. März 2013

Vorsicht beim Spiegeln von SPIEGEL

“Die Redaktion von SPIEGEL ONLINE ” lässt uns seit gestern wissen, wie sie zum Leistungsschutzrecht steht:

Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext. Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Ihren Seiten über Werbung Geld verdienen.

Natürlich können Sie auch weiterhin aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Artikel, erheblicher Textpassagen oder Bilder ohne Rücksprache.

Danke, aber das Verlinken von Artikeln ist auch ohne gnädige Erlaubnis zulässig. Wer URLs in das www einstellt, will nun einmal verlinkt werden. Da gibt es nichts zu verhandeln.

Dass man Werke mit deren Titel bezeichnen darf, ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil darf ein Werk ohne Einwilligung des Urhebers nicht einmal anders bezeichnet werden, vgl. § 13 UrhG (im politischen Diskurs hierüber ggf. aber schon).

Was die komplette Übernahme von Artikeln betrifft, stellt SPON zutreffend fest, dass die wie bisher auch nicht ohne Erlaubnis zulässig ist. Das LSR bringt also insoweit nichts Neues.

Und jetzt “schenkt” uns SPON auch noch das Zitieren – ebenfalls eine an sich im Urheberrechtsgesetz längst geregelte Sache. Das Problem beim Zitieren aber ist, was unter “erhebliche Textpassagen” verstanden werden soll. Wenn ich zu knapp zitiere, kann ich Dinge aus dem Zusammenhang reißen, den Autor in Misskredit bringen, ggf. sein Werk sogar entstellen. Ich muss also, wenn ich den Gedanken korrekt wiedergeben will, schon das Wesentliche zitieren. Was genau bitte unterscheidet das “Wesentliche” vom “Erheblichen”?

Mit meinem obigen Zitat habe ich möglicherweise bereits gegen die Konzeption des LSR verstoßen, sehe mich aber außerstande, den SPON-Artikel kürzer wiederzugeben, ohne den Sinn zu entstellen. Da ich mich also vielleicht schon jetzt gegen das Konzept des LSR versündigt habe, macht es dann sicherlich auch nichts mehr, wenn ich weiter zitiere:

Übrigens: Wir bieten Ihnen Überschriften, Anrisse und Links auf unsere Artikel auch als RSS-Feed an. SPIEGEL ONLINE nutzt dieses offene Datenformat, um Überschriften und Snippets im Web zu verbreiten.

Aha. SPON will also selbst bestimmen und kontrollieren, wie seine Werke in Kurzdarstellung kommuniziert werden. Ich persönlich möchte aber beim Hinweis auf Artikel und der Inhaltsangabe schon selbst beurteilen und mitteilen, was da wohl wirklich drin steht und was davon wichtig ist und lehne derartig bevormundende Handreichungen dankend ab.

Es ist also nach wie vor völlig unklar, was uns SPON denn nun wirklich gestattet.

Unerfindlich ist vor allem, wie bei nichtkommerzieller Übernahmen “erheblicher Textanteile” für SPON ein Schaden entstehen soll. Wenn solche erheblichen Textteile mit dem Original verlinkt sind, werden diese SPON Leser zuführen, sind also eine gute und kostenlose Werbung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendjemand für die Wiedergabe von SPON-Artikeln Geld bezahlen würde, wenn er sie genauso gut kostenlos verlinken kann. Da geht kein Geld verloren. Der Bundestag ist beim LSR einem Phantomschaden aufgesessen.