In Heft 6 der AfP lesen wir einen interessanten Beitrag, eingereicht von einem Berliner Anwalt:
KG Berlin, 29. September 2009 - 9 W 135/09
Zur Unzulässigkeit der Veröffentlichung einer Auflistung von Presseverfahren und von Mandanten eines Rechtsanwalts durch eine Privatperson
In dem Beitrag geht es um einen Anwalt, der anwaltlich gegen jemanden vorgeht, der in Justizkreisen bekannt dafür sei, Gerichtsverhandlungen zum Thema “Persönlichkeitsrecht” zu besuchen und darüber auf seiner Internetseite zu berichten. Das finden nicht alle Anwälte prickelnd, wie man im Kollegenkreis hört. Promianwälte sollen es sich daher sogar mit Mandanten verscherzt haben, weil die sich mit ihren durch Veröffentlichung ad absurdum geführten Geheimhaltungswünschen blamiert sehen. So betrachten daher denn auch manche Presseanwälte die fragliche Website als vitale Bedrohung.
Nun könnte man ja anhand des Titels des umfangreichen Urteils, das der unbequeme Blogger verloren hat, den Eindruck gewinnen, als seien diese juristischen Angriffe sonderlich erfolgreich. Deshalb wäre es doch mal zu überlegen, ob man die AfP nicht abmahnen sollte, weil eben genau dieser “Eindruck” kaum den Tatsachen entspricht: Der Anwaltsschreck hat nämlich gegen solche eine eher beeindruckende Abwehrbilanz von nicht weniger als 38 Entscheidungen vorzuweisen, die sich für die Promi-Anwälte nicht als zielführend herausstellten. Die bizarrste einstweilige Verfügung, die gegen den Blogger erlassen wurde, war auf das Gewaltschutzgesetz gestützt worden: Weil der Gerichtsfan dem Anwalt einen Weihnachtsgruß gesandt hatte, bekam es der wackere Advokat offenbar mit der Angst zu tun und erwirkte eine Auflage, auf dass ihm der Peiniger nicht näher als 50 m kommen dürfe. Auch dieser hochgradig alberne Quatsch ist längst vom Tisch.
Die meisten der namhaften Anwälte hatten übrigens schon recht früh die Entscheidung getroffen, den Blogger besser in Frieden zu lassen. Selbst GvG war er nicht geheuer gewesen.
Zur oben angeführten Entscheidung führt der Antragsgegner aus:
Nachgeplänkel
Gegen die Namensnennung des Klägers erging am 28.07.2009 eine einstweilige Verfügung 27 O 690/09.
Im Hauptsacheverfahren 27 O 938/09 am 21.01.2010 wurde die Namennennung erlaubt.
Auch ich habe mir übrigens einen journalistischen Stalker eingefangen: Weil ich letztes Jahr eine rechtliche Position von Ruhrbaron David Schraven kritisch kommentiert hatte, bin ich als einer von den Bösen ausgemacht. Die arme Seele wird nicht müde, ausgerechnet mich in die Ecke der Feinde der Pressefreiheit zu stellen. Da fällt einem nur noch das berühmte Voltaire-Zitat ein: “Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.”
Der bereits am Landgericht Hamburg gestählte Blogger David Schraven hat angekündigt, E-Mails aus Rüttgers Club zu veröffentlichen, was man dort nicht ganz so witzig findet - denn die eigenen Persönlichkeitsrechte vermarktet man ja lieber selber…
Die eigentliche Begründung aber lautet, dass es sich um eine “geklaute” Email handelt, was nicht schick ist. Da gab es in der Vergangenheit durchaus Urteile, welche insoweit eine Indiskretion sehen, etwa das Landgericht Köln hat sich da hervorgetan. Schraven indes lässt sich nicht einschüchtern und sieht sich durch Wahrung berechtigter Interessen gerechtfertigt. Kenner denken an die Wallraff-Entscheidung. Man wird sehen.
Das Leaken von auf illegale Weise gewonnenem Material könnte man allerdings eleganter bewerkstelligen: Wenn Wikileaks.org die Infos zuerst bringt, sind sie nicht mehr geheim und können dann mehr oder weniger berichtet werden, wenn nicht gar in derbste Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Bis uns Schraven seine Geheimnisse bzw. die der NRW-CDUler mitteilt, überlassen wir Volker Pispers das Wort:
Porsche war sauer, weil sich ein (roter) Arbeitnehmer im Internet über verschärfte Ausbeutung beklagte. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sah die Äußerung jedoch als durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt an. Daher sei kein Kündigungsgrund gegeben, berichtet die Financial Times Deutschland.
Bei Porsche ist man ja durchaus nicht unempfindlich. “Werner” hatten sie zwischenzeitlich mal verboten, seinen Hobel “Red Porsche Killer” zu nennen.
Wer in Deutschland beim Internetsurfen sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht und der Abruf in Deutschland nahe liegt, der darf laut Urteil vom 2. März 2010 - VI ZR 23/09 des Bundesgerichtshofs in Deutschland klagen (Pressemeldung). Das klappt jedenfalls dann, wenn der Gegner “The New York Times” heißt und man der Kontakte mit der russischen Mafia verdächtigt wird. Die Düsseldorfer Gerichte werden sich also mit der Sache weiter befassen.
Kürzlich hatte das Landgericht Köln für eine Klagemöglichkeit gegen Abträglichkeiten auf einer russischen Website die Bestimmungsgemäßheit des Abrufs als Kriterium gesehen, der bei einer russischen Website in russischer Sprache hierzulande eher nicht anzunehmen sei.
Der Kollege Stadler hat auf ein erschreckendes Videodokument parlamentarischen Totalversagens hingewiesen (das ich weder einbetten kann,noch möchte). Da basht ein CDU-Hinterbänkler - völlig zu Recht - das Versagen der SPD während ihrer Regierungszeit zum Internetzensurgesetz. Aber dann redet sich der Provinzpolitiker aus Korschbroich so in Zensursula-Rage, dass man bei der Piratenpartei für solch billige Feindbilder gar nicht dankbar genug sein kann … Heveling, wir können doch bei der NRW-Wahl auf dich zählen, oder?
Hat eigentlich inzwischen jemand Herrn Köhler darauf hingewiesen, dass das Gesetz schon aus formellen Gründen evident verfassungswidrig ist und schon daher schon nicht hätte unterschrieben werden dürfen …? Das hatte Prof. Matthias Bäcker auf dem Chaos Computer Congress eingehend erläutert. Während dieser Veranstaltung lernte ich auch kurz Franziska Heine kennen, die zum Thema weitaus Intelligenteres als unsere Berufspolitiker zu sagen hat, siehe obiges Video.
UPDATE:
In Hevelings Revier, nämlich in Korschenbroich, findet übrigens ab Morgen der Landesparteitag der NRW-Piraten statt. Vielleicht kann der Mann da noch was lernen …?
Wegen Verletzung von Urheberrechten setzte Microsoft die Zensur des Enthüllungspotals Cryptome durch. Cryptome setzt sich ähnlich wie WikiLeaks für die Meinungsfreiheit und für die Distribution von Staatsgeheimnissen ein. Deren Website ist nun offline.
Wie Heise soeben bestätigt hat, hat sich Rechtsanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth das Leben genommen. Damit entging er dem Antritt einer Haftstrafe sowie offenbar auch dem Vollzug der Degradierung zum Nichtanwalt. Gravenreuth zählte zu den Pionieren der IT-Anwälte und war seinerzeit ein in Industriekreisen angesehener Rechtsanwalt. In den letzten zwei Jahrzehnten jedoch verspielte er seinen Ruf. Was mit den anrüchigen “Tanja-Briefen” begann, mit denen er Jugendliche Computerspiele-Tauscher in die Fall lockte, führte er mit einer Pervertierung des Abmahnwesens weiter, häufig auch im eigenen Namen. Wie kaum ein zweiter Kollege schadete er dem Ansehen des gesamten Berufsstands.
Trotzdem macht es irgendwie betroffen, einerseits wie tief ein Kollege sinken kann, andererseits, dass er offenbar keinen Ausweg für sich sah.