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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


15. März 2013

Dr. Nikolaus Klehr “fördert” Journalistenpreis

Während diesen Freitag wieder die weisen Häupter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg über Persönlichkeitsrechte wichtiger Menschen befinden, tagt in der Charité Berlin das “Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin” auf einem Kongress. Bei dieser Gelegenheit ehren die Mediziner die BR-Journalistin Claudia Gürkov, die sich wie keine andere an die Fersen des berüchtigten Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr gehängt hat, mit einem Journalistenpreis.

Eine von den Hamburgern zunächst gegen den Bayerischen Rundfunk erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung, die Herr Dr. Nikolaus Klehr und der tüchtige Kollege Herr Dr. Sven Krüger eines Beitrag von Frau Gürkov zunächst trickreich erstritten hatte, war dort zum Großteil wieder aufgehoben worden. Klehr&Krüger versuchten ihre Glück eine Hausnummer weiter beim Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dem inzwischen Herr Buske vorsitzt – erfolglos. Dem Kollegen Krüger war es nämlich zum Verhängnis geworden, dass er Fristverlängerung für Schriftsätze beantragt hatte. Bei Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist es aber ein bisschen ungeschickt, wenn man demonstriert, dass man es dann doch nicht so eilig hat …

25. Dezember 2012

Klehranlage

Im Sommer diesen Jahres war ich in der Verlegenheit, einen Prozess finanzieren zu müssen, der seiner Natur nach nur in Karlsruhe Aussicht auf Erfolg hat. Gegner war der ehrenwerte Krebsbehandler Dr. Klehr. Eigentlich hatte ich nur mit überschaubarer Unterstützung gerechnet, welche die jeweils aktuelle Instanz mitfinanzieren würde. Nachdem innerhalb weniger Tage rund 40.000,- € auf meinem Konto landeten, stellten sich ungeahnte Herausforderungen. So gilt es, 1.500 Eingänge mit jeweils unterschiedlichen Beträgen zu verwalten, von denen ein Großteil verfügt hat, dass sie im Erfolgsfalle in einen Fonds überführt werden sollen, der ähnliche Prozesse finanziert, während andere, wie ja die Ansage war, ihren Einsatz gerne zurück hätten. Da ich ein chronisches Zeitdefizit habe und ungern fremdes Geld bei mir rumliegen habe, wollte ich das über einen gemeinnützigen Verein abwickeln lassen. Es stelle sich jedoch heraus, dass das ideelle Fördern fremder Prozesse nicht als steuerbegünstigter Zweck gesehen wird, ein Verein also ggf. Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen müsste, was nicht der Zweck der Prozessfinanzierung war. Umgekehrt hatte ich die Befürchtung, das bei mir liegende Geld könnte sich irgendwie auf meine Einkommenssteuer auswirken, was Maßnahmen erfordert hätte. Das scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Ich teile also allen Klehr-Anlegern mit, dass das Geld, soweit es nicht für den Prozess bereits verwendet wurde, entgegen den Planungen noch auf meinem Konto liegt und von mir persönlich verwaltet wird.

Obwohl am hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg die Schriftsätze längst gewechselt sind, wurde uns noch immer kein Prozesstermin genannt. Auch scheint es dabei zu bleiben, dass den Vorsitz den Senat ein alter Bekannter führen wird, so dass in dieser Instanz kaum mit einem Bewusstseinswandel gerechnet werden kann. Inzwischen haben sich bekannte Juristen in Fachzeitschriften zu dem Fall geäußert, und mir ist bislang keine Fachmeinung bekannt, die den Hamburgern beigepflichtet hätte. Auch im Bundesjustizministerium wird der Fall aufmerksam verfolgt. 2013 wird haftungsrechtlich spannend!

Nochmals herzlichen Dank an alle Klehr-Anleger, die den Kampf möglich gemacht haben!

 

14. Dezember 2012

Dr. Nikolaus Klehr verliert gegen “Esowatch” und Google – Klagen bis der Arzt kommt, oder auch nicht

Zwei Jahre nun schon dauert der in höchstem Maße querulatorische Prozess des entzückenden Herrn Dr. Klehr, über den man auf anonymen Websites wie z.B. PSIRAM wenig erfreuliches lesen kann. Zuvor standen solche Beiträge auf der kritisch zu Pseudomedizin eingestellten, anonymen Website ESOWATCH, als deren Betreiber Herr Dr. Nikolaus Klehr meinen Mandanten sah. Außerdem verklagte Herr Dr. Nikolaus Klehr die Suchmaschine Google, weil die auf die Website verwies usw.. Den Rest des Internets und etliche Medien hatte Klehr in den vergangenen zwei Jahrzehnten von Kritik sauber klagen lassen. ESOWATCH/PSIRAM steht jedoch noch wie der Fels in der Brandung. Und auch beim zum Google-Konzern gehörenden Youtube kann man zu “Nikolaus Klehr” interessante Videos finden, von denen ich mich mit Gruß an Herrn Buske natürlich distanziere.

Dr. Nikolaus Klehrs tüchtiger Anwalt Dr. Krüger, der sich vor der Pressekammer Hamburg als “Ostfriese” zu bezeichnen pflegt, hatte es erfolgreich gemeistert, den eigentlich letztes Jahr schon vom damaligen Vorsitzenden Richter Herrn Buske beerdigten Prozess mit einem telefonbuchdicken Schriftsatz in eine schließlich einjährige Verlängerung zu treiben. Nach einem weiteren Jahr Rumeiern verkündete heute die Hamburger Pressekammer, dass in der ersten Instanz Schluss ist.

Wer der die geheimnisvollen Betreiber von Esowatch waren, bleibt nach wie vor ein großes Rätsel … ;)

Gegenstandswert: 160.000,- €

Kommende Woche gibt es Neuigkeiten von der “Klehranlage”.

10. Dezember 2012

Tatort

Zum dritten mal hatte ich beim “Tatort” (Hannover) ein Déjà-vu. Dieser thematisierte die Abgründe im Finanzberater-Millieu. Eine Kommissarin bekommt im Parkhaus (nur) einen Reifen abgestochen, ein bedrängter Staatsanwalt erhängt sich.

Vor Jahren hatte ich mir einen Kleinkrieg mit im wesentlichen einem Finanzdienstleister geliefert. Der Ruf des Unternehmens litt an seiner Vergangenheit am neuen Markt, wo die Unternehmensaktie seinerzeit mit so viel heißer Luft aufgepumpt worden war, dass sie durch die Decke schoss, um nach peinlichen Enthüllungen über Bilanztricks um 90% zusammenschrumpelte. Zwar war nahezu die gesamte Führungsmannschaft ausgetauscht worden, doch die Marke war beschädigt, so dass man einen Krakeeler wie mich im Internet schlecht brauchen konnte. Die effektive “Frau Streisand” bescherte dem Konzern ein PR-Desaster, meine (leider seit Jahren nicht mehr aktualisierte) Website finanzparasiten.de steht bei Google für entsprechende Firmennamen nach wie vor prächtig.

Während meines knapp drei Jahre währenden Martyriums gegen den übermächtigen Gegner stießen zu meinem Team zwei Whistleblower, deren Hinweise seinerzeit knapp 8 Milliarden Euro Luft aus der Aktie entweichen ließen. Einer der beiden Whistleblower fand nach Aussagen bei der Staatsanwaltschaft zweimal alle vier Reifen seines Autos zerstochen vor und erlebte auch ganze andere “Scherze”. Eine auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwältin, die dem politisch gut verdrahteten Konzern an die Wäsche wollte, wurde unter seltsamen Umständen in die Abteilung für Verkehrsdelikte versetzt und nahm dann ein Angebot als Amtsrichterin an. Die “Schmuddelgeschichten”, die mir so zugetragen wurden, lasse ich mal aus. Verfilmt ist dieses Drehbuch nicht.

Die Tatort-Autoren können sich mal melden, falls sie Input brauchen. Ich würde nicht einmal etwas berechnen, denn ich weiß ja, wie schwer sie es haben … ;)

Die Whistleblower gingen – wie so häufig – aus der Geschichte als Verlierer hervor. Ein Whistleblowerschutzgesetz (“Hinweisgeberschutzgesetzes”), das schon lange diskutiert wird, ist langsam überfällig.

(Es handelte sich bei meinem damaligen Gegner übrigens nicht um den ins mediale Kreuzfeuer geratenen Anbieter aus Hannover, auf den der dortige “Tatort” offensichtlich auch anspielt, mit dem ich selbst noch keinen Stress hatte.)

10. November 2012

Rolf Schälike – vom “Bürgerrechtler” zum “Stalker”

Der einstige Kernphysiker Rolf Schälike hat eine interessante politische Vergangenheit. Aufgewachsen im Moskauer “Hotel Lux” inmitten der späteren DDR-Elite gelang es ihm trotz seiner Kontakte, aus der Partei sowie aus dem Zentralinstitut ausgeschlossen zu werden. Selbst seine Verbindungen, die bis zu MfS-General Markus Wolf reichten, konnten nicht verhindern, dass er für das Verleihen von verbotenen Büchern in den StaSi-Knast gehen musste. Politisch gesehen war das Eintreten für Meinungsfreiheit mutig und respektabel, Schälike wurde Opfer widerwärtigster Justizkriminalität. Allerdings war Schälikes Persönlichkeit schon damals schwierig. Der eigene Bruder belastete ihn 1984:

So äußerte er bei den vielen ideologischen Auseinandersetzungen, die sein Bruder, der Zeuge Dr. Wolfgang Schälike mit ihm führte, u.a. die Auffassung, daß die Physik die einzige und wahre Wissenschaft sei, er allein Vorschriften machen könne und alle anderen nicht urteilsfähig wären. Er nahm für sich in Anspruch, andere kritisieren zu können, nahm selbst keine Kritik an und änderte sein Verhalten nicht. Seine revisionistischen Auffassungen entbehrten jeder Konstruktivität und Grundlage und er versuchte, andere auf seinen Standpunkt zu ziehen und sie auf Positionen gegen die Politik von Partei und Regierung in der DDR und der UdSSR zu bringen

Weiter ist im Urteil zu lesen:

Die Mutter des Angeklagten, der Freundeskreis des Zeugen und der Zeuge selbst führten mit dem Angeklagten endlose Diskussionen zu dieser Zeit und machten ihn darauf aufmerksam, daß er eine verhängnisvolle Entwicklung nimmt

Auch der damals ausgeprägte missionarische Eifer fand Niederschlag:

Der Zeuge stellte dabei fest. daß der Angeklagte jede Gelegenheit wahrnahm, um über politische Dinge zu sprechen.

Tatsächlich war und ist Rolf Schälike denkbar aufdringlich und “schwierig”, zurückhaltend formuliert, darüber gehen die Meinungen nicht auseinander. Sein Drang zu Rechthaberei und Querulanz hat ihn viele Freunde und Mitstreiter gekostet, selbst Bärbel Bohley attestestierte Schälike “ein Ego wie Stalin”. (weiterlesen …)

30. Oktober 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (19) Klehr ./. Youtube

Weil die Mitschrift zum Beweistermin in Sachen Klehr ./. Youtube etwas lang war, hier noch einmal die Highlights:

Es ging bei der Zeugeneinvernahme um die Frage, ob Klehr-Patienten Eigenblutpräparate aus dessen Münchner Praxis nach Hause gegeben werden. Die nachfolgende Mitschrift ist kein Wortprotokoll, was nur einem Stenographen möglich wäre. Gehört wurden die Witwe eines Klehr-Patienten und eine ehemalige Klehr-Mitarbeiterin, die beide den Vorwurf bestätigten.

Zeugin Frau Bachmair

Frau Bachmairs Ehemann war an Krebs erkrankt und hoffte auf Lebensrettung durch die Klehr-Methode. Diese besteht darin, dass Eigenblut abgenommen und in irgendeiner Weise gegen Krebs „trainiert“ wird. Dann wird das „trainierte“ Blut dem Patienten zurückgespritzt. Seit über 20 Jahren ist kein von der Wissenschaft akzeptierter Fall bekannt, in dem die Klehr-Methode funktioniert hätte. Die Beweise für seine „Heilerfolge“, die mir aus einem anderen Fall, den Dr. Klehr gegen einen jemanden führt, den er für den Betreiber von „Esowatch“ (heute „Psiram“) hält, wären unfreiwillig komisch, wäre das Thema nicht so ernst. Dr. Klehr verdient an der letzten Hoffnung von Krebspatienten im letzten Stadium seit zwei Jahrzehnten ein Vermögen, an dem nicht zuletzt auch die ehrenwerten Anwälte partizipieren.

Zeugin Frau Bachmair: Ich brachte meinen Mann in die Münchner Praxis, an die Rezeption. Klehr war Mittwochs immer anwesend. Klehr hat die Ampullen überreicht. Mein Mann wurde abgeholt von der Sprechstundenhilfe zur Behandlung. Das war 2006, im September. Ich sollte die Ampullen in einer Kühltasche transportieren und dann in den Gefrierschrank legen. Die Ampullen befanden sich in einer quadratischen Schachtel. Auf den Ampullen stand der Name meines Mannes „A. Bachmair“.

Gericht: Wurde Ihnen gesagt, was in den Ampullen drin ist?

Zeugin Frau Bachmair: Mir wurde gesagt, Eigenblut meines Mannes. … Ich sollte es ihm dann verabreichen. Handwarm in der Spritze aufziehen und in die Haut, in die Bauchfalte.

(…)

Das erste Gespräch fand im Beisein meiner Tochter statt: Klehr behauptete dass die Kassen das übernehmen, das wurde auch vor Gericht wiederholt, steht in einem Protokoll – dem war nicht so.

[Anmerkung Kompa: Auch im Esowatch-Prozess ging Herr Dr. Nikolaus Klehr gegen die Behauptung vor, seine Methode würde nicht von den Kassen bezahlt. Soweit im Prozess bekannt wurde, lehnen jedoch alle Kassen seine Methode ab, jedenfalls im letzten Jahrzehnt.]

Habe erstmal auf Herausgabe der Krankenakten geklagt, dann auf Rückzahlung der Behandlungskosten. Dann bin ich halt sauer geworden.

Gericht: Wie ist das ausgegangen?

Zeugin Frau Bachmair: Für mich gut.

Nach dem Diktat der Aussage auf Band rührt sich erstmals der Klehr-Anwalt:

Klehr-Anwalt: Mir fehlt der Satz: „Dann bin ich halt sauer geworden“

Zeugin Frau Bachmair: Das sagt man so Bayern. Was soll ich denn sonst sagen?

(…)

Google-Anwalt: Können Sie uns erklären, wie sich Klehr gegen die Herausgabe der Akten gewehrt hat?

Zeugin Frau Bachmair: Er verteidigte sich mit dem „Arztgeheimnis“. Habe die Krankenakten heute noch nicht. Es sind zwei Urteile gegen ihn ergangen. Hätte die Akten herausgaben müssen. Tat er nicht. Aufgrund dessen ist er zur Rückzahlung der Behandlungskosten verurteilt worden.

(…)

Zeugin Frau Bachmair: Keine Vergleichsgespräche. Habe Vergleichsangebot abgelehnt. Bin nicht drauf eingegangen. Hatte die Kosten auch schon zurückerstattet bekommen. Habe Angebot erhalten, ich bekäme die Kosten, wenn ich den Mund halte. Gespräch zwischen den Anwälten. Anwalt hat mir gesagt, dass Klehr ein Gespräch mit mir sucht. Habe gesagt: „Nein!“

(…)
Zeugin Frau S.

Die Zeugin ist medizinische Fachangestellte

Gericht: Es geht um die Frage, ob man bei Dr. Klehr Ampullen mitbekommen hat

Zeugin Frau S.: Ist richtig so.

(…)

Zeugin Frau S.: In der Praxis wurde ohne Handschuhe gearbeitet. Grober Hygienemangel. An meinen anderen Stellen wurde immer mit Handschuhen gearbeitet.

Der Klehr-Anwalt versucht, der Zeugin einen Strick daraus zu drehen, dass der Name auf den Ampullen mit „Bachm.“ statt „Bachmair“ abgekürzt wurde. In der nachfolgenden ca. Viertelstunde versucht der Klehr-Anwalt, die Zeugin zu diskreditieren, gibt ihr die Schuld für die Beendigung des Arbeitsverhätnisses zu geben usw. Der Klehr-Anwalt stellt lauter (aus meiner Sicht) Suggestivfragen, die das Gericht gewähren lässt. Als er laut wird, geht das Gericht dazwischen. Die Zeugin verwahrte sich schließlich dagegen, dass der Klehr-Anwalt ihren bayrischen Dialekt nachäffte. Der Klehr-Anwalt versucht seinen Faux Pas mit dem Hinweis zu relativieren, er wäre Ostfriese, die seien ja manchmal witzig. Auch „Otto“ sei Ostfriese. Die Zeugin findet Otto deutlich komischer als den Klehr-Anwalt. Immer wieder versuchen der Klehr-Anwalt und Klehr persönlich, statt einer reinen Zeugenbefragung zu plädieren.

Der Klehr-Anwalt hat angekündigt, beweisen zu wollen, dass Dr. Nikolaus Klehr am fraglichen Tag in Salzburg gewesen sei. Vermutlich benennt er die gleichen Zeugen, die er auch dafür benennt, dass seine Methode wirksam sei.

Ob vorliegend die Zeuginnen wahrheitsgemäß aussagten, kann ich nicht beurteilen. Ich mache mir allerdings die Wertung der Zeugin Frau S. zu Eigen, der zufolge “Otto” deutlich komischer als der ostfriesische Anwalt ist (jedenfalls freiwillig).

1. Oktober 2012

Mosley ./. Google am Landgericht Hamburg

Auch Herr Mosley hat sich im rechtsfreien Raum B 335 des Landgerichts Hamburg eingefunden und in eine Schlange der Herrschaften eingereiht, die Google das Verbreiten unangenehmer Websites mit unangenehmen Wahrheiten verbieten will, die längst jeder interessierte kennt. Während die Abenteuer des Herrn Mosley mit gutem Recht Privatsache sind (oder vielmehr waren), ist es der erstrebte Eingriff in die Autonomie der Suchmaschine Google nicht ohne weiteres.

Gegen Google wird häufig angeführt, dass die Suchmaschine ja durchaus Filter einsetze, etwa die Verlinkung von Websites mit Kinderpornographie nach Möglichkeit vermeide. Tatsächlich gibt es durchaus sensible Daten, die böswillige Mitmenschen unter dem Deckmantel der Anonymität ins Netz stellen, bei denen man es nicht zulassen kann, dass die Betroffenen bloßgestellt werden. Ich hatte mal einen Fall betreut, bei dem offenbar ein zur Scharlatanerie neigender “Therapeut” extrem sensible Informationen und Briefe seiner Ex-Patientinnen anonym ins Netz stellte. Die problematische Frage ist, wo man die Stellschraube ansetzen soll, und wo Zensur anfängt. Gewisse Medienanwälte etwa kennen bei Ihren Unterlassungsbegehren schon im konventionellen Presserecht keine Schamgrenze und verunmöglichen damit sinnvolle Kommunikation.

Kommenden Freitag wird an gleicher Stelle auch ein gewisser Herr Dr. Klehr wieder sein Glück gegen Google versuchen. Herr Dr. Klehr ist verärgert darüber, dass Google auf eine anonyme Website namens “Esowatch” verlinkt. Als vor einem Jahr die erste mündliche Verhandlung lief, hatte selbst der Vorsitzende Richter Herr Buske dem forschen Kläger signalisiert, dass die von ihm als unwahr geschmähten Informationen nicht so unwahr erscheinen, als dass man Google bitten müsse, da mal drüber zu gehen. Nunmehr hat die Besetzung der Kammer gewechselt. Wie kürzlich das Titanic-Magazin herausfand, ist die aktuelle Vorsitzende bisweilen päpstlicher als der Papst.

8. September 2012

Wulff, B. ./. Jauch, G.

Über zweieinhalb Jahre hatten sich die Herrschaften der BILD-Zeitung auf die Zunge gebissen, bis sie mit einem Gerücht mit einer Fallhöhe, die kein Boulevardjournalist toppen könnte, endlich ihr Papier verkaufsfördernd bedrucken konnten. Bereits im Sommer 2010 hatte BILD einen Testballon gestartet und das Tattoo von Bettina Wulff skandalisiert – was absolut lächerlich war, denn damals habe ich bei meinen Berlin-Besuchen so gut wie keine Frau unter 40 gesehen, die kein Tattoo trug. Da mir das Getuschel damals bereits bekannt war, war für mich offensichtlich, dass es sich bei der albernen und daher journalistisch nicht veranlassten “Tattoo-Story” um Säbelrasseln gehandelt haben dürfte. Presserechtlich spielen zwei Aspekte eine Rolle:

Das Thematisieren von Sachverhalten unterhalb der Gürtellinie – unabhängig ob wahr oder nicht - ist grundsätzlich kein zulässiger Berichtsgegenstand. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Angelegenheit politische Dimensionen erreicht. So hätte über Clintons Affäre mit einer Praktikantin originär in Deutschland eher nicht berichtet werden dürfen, der sich entwickelnde Skandal darüber war jedoch zulässiger Berichtsgegenstand und ließ auch Informationen über Details der präsidialen Organpflege zu, die im Starr-Report nachzulesen sind. Unabhängig von der juristischen Dimension praktizieren alle großen Verlage den Ehrenkodex, dass über sehr privaten Angelegenheiten von Politikern und deren Angehörigen nicht berichtet wird. In der Bonner Republik wussten die Redaktionen von etlichen Seitensprüngen, in der Presse erschien damals nie etwas darüber. Allenfalls über Willy Brandt konnte man zwischen den Zeilen lesen. Auch bei Seehofer usw. waren es nicht die Journalisten, sondern die Büchsenspanner in der eigenen Partei. BILD selbst hatte sich in Sachen Wulff streng an diesen Ehrenkodex gehalten, allerdings machten jedoch Erzählungen die Runde, BILD habe da etwas aus dem Vorleben der Präsidentengattin, was Wulff wohl als “Partyvergangenheit” abtat.

Der zweite juristische Aspekt betrifft die Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung. Man darf nicht einfach Gerüchte ins Blaue hinein kolportieren, auch bloße Andeutungen müssen sich Betroffene nicht bieten lassen. Um einen Verdacht presserechtlich zulässig äußern zu können, muss man ein Mindestmaß an Anhaltstatsachen aufbieten. Gegenwärtig (also in Hamburg) sind die Anforderung an Verdachtsberichterstattung so hoch, dass man rechtssicher praktisch fast nur noch über rechtskräftig verurteilte Straftäter schreiben könnte (und das auch nur innerhalb eines halben Jahres nach Rechtskraft). Wenn also ein Medium nicht mindestens verlässliche Zeugen aufbieten kann, die einen entsprechenden Verdacht substantiieren, sind solche Storys tabu. Hinzu kommt, dass bei Sachverhalten unterhalb der Gürtellinie nicht nur Verbote ausgesprochen werden, sondern für Betroffene auch fette Entschädigung in Geld angesagt ist. Solche hat es zugunsten von Frau Wulff offenbar gegeben.

Nun sind die Dämme anscheinend gebrochen, denn etliche Zeitungen halten es offensichtlich für einen zulässigen Berichtsgegenstand, über den juristischen Kampf von Frau Wulff gegen Medienhäuser und Blogger zu berichten, welche die Gerüchte aufgegriffen haben. Wer in derartigen Angelegenheiten klagt, stellt faktisch eine gewisse Öffentlichkeit her. Dies ist aber nicht ganz zu vergleichen mit der freiwilligen Selbstöffnung privater Angelegenheiten wie Homestorys und öffentlichen Lebensbeichten. Die Gerichtsberichterstattung wurde insbesondere durch Hamburger Judikate in den letzten Jahren sehr erschwert.

Medienrechtlich darf man sich auf die Schlacht des Jahres zwischen Frau Wulff und Herrn Jauch freuen. Jauch ist nämlich selbst als einer der aggressivsten Kläger in Sachen Presserecht überhaupt bekannt. Wer juristischen Stress nicht zu schätzen weiß, ist gut beraten, “Frau Jauch” oder deren Kinder als nicht existent zu betrachten und über Jauch nur das zu berichten, was dieser dem Bildschirm anbietet. Dass nun ausgerechnet gegen Jauch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gerichtet wird, ist daher besonders delikat. Ähnlich unverschämt wie Jauch agierte eigentlich nur noch Dieter Bohlen, der mit seinem Buch etlichen Menschen an die Wäsche ging, selbst aber zutreffende Berichte über die Schwangerschaft seiner Freundin verbieten ließ. (In einem von mir betreuten Fall hatte ich Bohlen das letztes Jahr abgewöhnt.)

Ich erlaube mir noch zwei persönliche Bemerkungen:

Ich vertrete einige Mandantinnen, die ihre Attraktivität selbstbestimmt und ohne Notlage beruflich einsetzen und dafür anständig honoriert werden. Es gibt keinen Anlass, diese Frauen geringer zu schätzen als andere Menschen. Und sie haben auch einen legitimen Anspruch darauf, die typischerweise zeitlich begrenzte Episode ihres Lebens privat zu halten.

Zum andern möchte ich festhalten, dass mir Frau Wulff in dem Moment, als ihr Gatte zurückgetreten ist, mit ihrer Haltung unheimlich imponiert hat. Andere Politiker-Frauen hätten diesen Termin mit Sicherheit nicht wahrgenommen – insbesondere “Frau Jauch” traue ich eine solche Charakterleistung nicht zu. Herr Wulff mag als eine tragische Gestalt in die Geschichte eingehen, um seine Gattin allerdings ist er zu beneiden.

5. September 2012

Fliegender Gerichtsstand wurde bombardiert

Gestern Abend leuchteten die Augen etlicher Medienjuristen, selten war größere Heiterkeit: Auf dem Heiligengeistfeld in Hamburg waren zwei fette Fliegerbomben entdeckt worden, und einiges sprach dafür, dass diese wie neulich in München gesprengt würden. An das Heiligengeistfeld grenzt nämlich das Landgericht Hamburg, und zwar genau der Flügel, in dem die Hamburger Pressekammer residiert. Dieser befand sich im inneren Kreis der drei Gefahrenzonen.

Den “fliegenden Gerichtsstand” ausgerechnet mit Fliegerbomben zu bekämpfen, entbehrt nicht eines gewissen Charmes. Da in Hamburg noch rund 3.000 Blindgänger aus dem Zeiten Weltkrieg auf ihren Einsatz warten, besteht eine gewisse Chance, dass der eine oder andere Prozess eines Tages platzen wird.

Meine Hamburger Arbeitstage beginnen meistens am Hauptbahnhof Münster, wo neulich unter dem Gleis, das nach Hamburg führt, bei Bauarbeiten ebenfalls nacheinander zwei Fliegerbomben entdeckt wurden. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich bei Hamburg-Einsätzen ab sofort Gefahrenzulage berechnen werde.

30. August 2012

Morgen kommt der Papst doch nicht nach Hamburg

Morgen wird voraussichtlich die Vorsitzende Frau Käfer in der Zivilkammer 24 den päpstlichen Gesandten empfangen. Nachdem man sich in der Kantine mit dem freitäglichen Fisch gestärkt hat, wird man um 13.30 Uhr ein Stockwerk tiefer über die Provokationsprofis des Titanic-Magazins zu Gericht sitzen.

Chefredakteur Leo Fischer will mit der gesamten Redaktion zur Verhandlung an der mündlichen Verhandlung als “Beobachter” teilnehmen und vor der Verhandlung symbolisch an den Michel zu ketten. Außerdem planen Politiker der Partei “Die Partei” einen Mittelaltermarkt mit Jongleuren, Tanzbären und einem Pranger.

Das Kölner Domradio vermeldet 175 Beschwerden beim Deutschen Presserat. Schwach, da geht doch bestimmt noch mehr!

BRAEKING: Papst zieht zurück!