Die umfangreichen Schriftsätze der Klehr-Anwälte, die hier so über meinen Schreibtisch gehen, sind nun verfilmt worden. Letzte Woche sendete der Bayerische Rundfunk diese Reportage über eine erstaunliche Lücke in der Aufsicht über Mediziner – und Dr. Nikolaus Klehrs ausgelebtes Bedürfnis nach Schutz seiner Persönlichkeitsrechte.
Von den im Beitrag aufgestellten Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen und Andeutungen distanziere ich mich. Ich habe von Medizin keine Ahnung und kann auch die Echtheit der abgebildeten Dokumente nicht beurteilen.
Dies ist das Video des Kollegen Solmecke, das die freundlichen Abmahnkanzlei Nümann Lang via Landgericht Köln zensieren ließ. Das OLG Köln hat den Spuk jetzt beendet. Den Kollegen Stadler hatte die Abmahnkanzlei auch zu gängeln versucht. Beim Kollegen Nümännchen bedanken wir uns für die nunmehr generierte Rechtssicherheit, über seine Praktiken berichten zu dürfen …
Die für ausgefallene Textilien bekannte Sängerin Lady Gaga tritt u.a. auch als Meerjungfrau auf und jemand in ihrem Team kam infolge der Gehbehinderung auf die nicht fernliegende Idee, sich an Land mit einem Rollstuhl zu behelfen.
Diesen Einfall hatte man allerdings schon 30 Jahre früher im Team von Bette Midler, weshalb die Diva zu fauchen begann. Ein Rechtsstreit zeichnet sich jedoch nicht ab.
Hierzulande jedenfalls hätte Midler auch keine Chance, denn bloße Ideen Gags, Kniffe usw. erreichen nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, als dass man von einem Werk im Sinne des § 2 UrhG sprechen könnte. Sofern die eigentliche künstlerische Leistung keine sklavische Nachahmung und auch kein fremder Ruf ausgebeutet wird, sind solche Ideen nicht schützbar – denn andernfalls müsste jeder Künstler eine unverhältnismäßige Recherche anstellen, bevor er die Bühne betritt. Auch würden durch solche Monopole Fortschritt und Weiterentwicklung in der Kunst behindert.
Mich erinnert der Fall an einen von mir betreuten Rechtsstreit, in dem ein Bauchredner dem anderen den Mund verbieten wollte. Konkret ging es um eine Bauchrednerpuppe in Form eines Kakadus, dessen Schnabel aufklappte und einen Fisch zum Vorschein brachte, der sich ebenfalls zu Wort meldete. Wir argumentierten damals, dass schon das Konzept “Fisch in Kakadu-Schnabel” von der Natur vorgegeben und damit naheliegend sei und die Idee, Lebewesen in anderen Lebewesen reden zu lassen, bereits seit der biblischen Geschichte von “Jonas im Wahl” schwerlich noch Originalität beanspruchen könne. Nachdem dem Anspruchsteller dieser Zahn gezogen war, fanden die Parteien schnell zu einer Einigung.
Der Windernergie-Kraftwerk-Hersteller Enercon fand es nicht witzig, dass sich die Atomlobby mit seinen Windrädern gemein machte. Auf einer Fotomontage waren die mit grünem Fuß markenrechtlich geschützten Windräder und ein Atommeiler mit der Behauptung „Klimaschützer unter sich – Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null“ zu sehen. “Rufausbeutung” befand das Landgericht Berlin und erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Atomlobby.
“Kriminelle Anwälte” ist hier nicht tautologisch gemeint, vielmehr scheinen in Würzburg die Dinge etwas rustikaler zu laufen. So kommen in der Unterfranken-Metropole auf einen Advokaten im Schnitt nicht 533 Einwohner, sondern gerade mal nur 235 potentielle Rechtssuchende. Das verschärft den Wettbewerb anscheinend deutlich: Man hört wilde Geschichten von Provisionen von Strafverteidigern, die Knackis für Empfehlungsmarketing bekommen. So weit, so anrüchig.
Der Blogger Rolf Schälike hat erneut Freiheiten zur Veröffentlichungsfreiheit von Urteilen erstritten.
Beim Landgericht Köln holte sich der Kollege Sch…, dem die Bezeichnung “Sch…” nicht anonymisiert genug gewesen war, eine weiter Klatsche. (Die Bezeichnung “Klatsche” für peinliche Urteil war in einem früheren Rechtsstreit ebenfalls erfolglos kritisiert worden.) Doch Sch… muss sich die Bezeichnung “Sch…” gefallen lassen.
Auch das erstrebte Verbot einer Karikatur mit der Sprechblase “Ein Scher z zum Glück” ging in die Wicken.
(Corpus Delicti, von dem sich der Autor mit dem Ausdruck der Entrüstung distanziert. Bild: Vermutlich Lurusa Gross via Buskeismus.de.)
Die Logik des Kollegen mutet eigenartig an:
Die Karikatur sei zu untersagen, weil – entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – durch Fotomontagen in bildlichen Darstellungen keine unwahren Tatsachen behauptet werden dürften. Wenn also über das Verfahren des Klägers nach dem Gewaltschutzgesetz unter Identifizierung des Klägers nicht berichtet werden dürfe, dann dürfe dies auch nicht unter Identifizierung des Klägers mittels einer Karikatur geschehen.
In einem weiteren Urteil, das ebenfalls am Mittwoch erging, wiesen die Kölner auch den Zensurwunsch hinsichtlich einer “Drei-Jahres-Bilanz” zurück, in welcher der Blogger die gegen seine Berichterstattung unternommenen Zensurversuche dokumentierte. Wahrheitsgemäße Berichterstattung im Rahmen der Sozialsphäre muss jedoch ein gestandener Anwalt hinnehmen.
Schälike konnte seine gefürchtete Liste an gewonnenen Auseineindersetzungen mit Presseanwälten auf die Zahl “65″ aufstocken.
Das Herz der IT-Community schlägt bei Heise.de. 2oo5 war dem Verlag verboten worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Land- und Oberlandesgericht München hatten “Landgericht Hamburg” gespielt und so getan, als verstünden sie nicht, wie das Internet funktioniert.
Die (Front-)Berichterstattung über das Landgericht Hamburg kann unser Freund Schälike nicht alleine leisten. Nunmehr erhielt er in seiner Beobachtung von Spruchkörpern Unterstützung von gestählten Körpern. Das Bodybuilding Magazin berichtet von einer aktuellen Widerspruchsverhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung, die sich ein Fotograf eingefangen hatte, weil er Plakate auf seiner Website verbreitete, auf denen ein Logo zu sehen war. Die Details des Falles sind mir jetzt nicht so wichtig wie die Tatsache, dass diese Leute von ihrem Recht auf Gerichtsöffentlichkeit Gebrauch machen.
Der Kollege Ferner kommentiert einen Bericht über die Düsseldorfer Café-Kette Woyton, die sich aus Haftungsgründen nicht mehr in der Lage sieht, ihren Kunden WLAN anzubieten. Als Kenner der gegenwärtigen Rechtsprechung habe ich mich eigentlich schon immer gefragt, wie Gastronomen so mutig sein können.
Vielleicht gibt es in Düsseldorf dann wieder WLAN-Kaffee, wenn der “fliegende Gerichtsstand” eines Tages abgeschafft wird. Dann müssen nämlich nur die Kölner in die Röhre gucken, die da so ein Landgericht haben, das im Filesharing den Ruf hat, den meine Freunde in Hamburg im Presserecht haben.
Vielleicht ist das aber auch nur der Trick eines in Düsseldorf beheimateten Mobilfunkanbieters, der seine UMTS-Sticks unter die Leute bringen will …
Meine Güte, was rauchen eigentlich Schweizer Anwälte, die sich im deutschen Medienrecht versuchen, so für ein Kraut? Oder ziehen die möglicherweise ein ganzes Alphorn voll Gras durch?
Ein in den bisherigen Verfahren stets glücklos wie ungeschickt agierender eidgenössischer Kollege verstand bislang meine Hinweise nicht, weshalb es stets deren Wiederholung durch einen Richter bedurfte, um Einsicht zu stiften. Aus Mitleid vor seinem – übrigens multimillionenschweren – Mandanten machte ich ihn schließlich bei einem Vollstreckungsproblemchen darauf aufmerksam, dass er eine angebliche Begleichung eines Titels freundlicherweise binnen zwei Wochen nachweisen möge, andernfalls sein Mandant mit einer Zwangsvollstreckung zu rechnen hätte. Dem Unglücksvogel war nichts Intelligenteres eingefallen, als mich Minuten später per Email wegen dieser altruistischen Rechtsauskunft gegenüber der Anwaltskammer der Nötigung und Erpressung zu “denunzieren”.
Es kam noch besser: Die Gegenseite verklagte meinen Mandanten und mich auf Schadensersatz wegen der “Nötigung” und “Erpressung”, da ich mit einer rechtswidrigen Vollstreckung gedroht hätte. Da ihm meine Klageerwiderung dann wohl doch etwas im Magen gelegen haben muss, versuchte er es wie ein gekränkter Wikipedianer mit persönlicher Diskreditierung:
“Im Internet erscheint der Beklagte zu 1) (…) als Zauberer (…). Es gibt also starke Hinweise, dass der Beklagte zu 1) (…) unerlaubte Handlungen vornimmt.”
Ich habe vor Lachen fast in die Tischkante gebissen …
Was muss wohl die arme Richterin gedacht haben? Hält mich der Advokat etwa für einen Hexenmeister, der mit Voodoo seinen Mitmenschen Schadenszauber zufügt? Oder will er der Richterin gar verklickern, spleenige Herren, die mit Zauberkunststückchen der Welt etwas Farbe bringen, tendierten zu Kriminalität?
Lieber Kollege von der Alm, wenn Sie mich mal so richtig in Misskredit bringen möchten, dann erzählen Sie das nächste mal doch dem Gericht besser, ich sei Vorsitzender eines im Untergrund agierenden Falschspielersyndikats und pflege Freundschaft mit Taschendieben, falschen Hellsehern, echten Spionen und paranormalen Löffelverbiegern. … Spätestens dann wird die Richterin wohl die Lektüre der Schriftsätze abbrechen und sich fragen, ob denn der Schweizer Anwalt noch etwas von dem Kraut für sie übrig hat …
Hoffentlich kommt der Gegner nicht auf den Trichter, mal den Anwalt zu wechseln, dann wir werden noch viel Spaß miteinander haben …