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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


5. Januar 2012

Höckers Brötchengeber ./. Günter Wallraff

Der Grandseigneur der Enthüllungsjournalisten, der Presserechtsgeschichte geschrieben hatte, Günther Wallraff himself muss mal wieder vor den Kadi, diesmal in Köln. Die Klägerseite, die große Brötchen backt, wird von Promi-Anwalt Ralf Höcker vertreten. Am Freitag ist in Köln Showdown.

Wird es dem Kollegen Höcker gelingen, die Serie erfolgreicher Zensurabwehr zu beenden?

18. Dezember 2011

Nürburgring-Forum wieder im Rennen

Wie mehrfach berichtet, sah sich Michael Frison vom Nürburgring-Forum wegen anwaltlicher Attacken eines fragwürdigen Geschäftsmannes letztes Jahr veranlasst, sein Projekt vom Netz zu nehmen. Nachdem nun die juristischen Gefechte in Köln ausgestanden sind, die von Fans mit 11.767,48 Euro unterstützt wurden, ist das Forum nun wieder am Start. Glückwunsch!

Interessant ist der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, 15 U 91/11 vom 22.11.2011 hinsichtlich des Laienprivilegs:

Da der Beklagte die Rechtmäßigkeit der Äußerung hier ungeachtet des “Laienprivilegs” auch deshalb verteidigt hat, weil sie ihrem Aussagegehalt nach nicht in dem von den Verfügungsklägern angegriffenen objektiv unrichtigen Sinne verstanden werde, war nicht ohne Unterlassungsverpflichtungserklärung sichergestellt, dass der Verfügungsbeklagte die Tatsachenbehauptung künftig nicht erneut verbreiten wird. Indessen war diese zur Beseitigung der Begehungsgefahr erforderliche Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht mit einer Strafbewehrung zu versehen, weil im Streifall mangels einer bereits in der Vergangenheit begangenen Verletzungshandlung eine bloße Erstbegehungsgefahr vorlag. Denn der Verfügungsbeklagte hat ohne schuldhaftes Zögern auf die Abmahnung der Verfügungskläger vom 13.01.2011 reagiert und den Beitrag aus dem Netz genommen. Bis dahin ließ sich nach den Grundsätzen des “Laienprivilegs” eine Sorgfaltspflichtverletzung des Verfügungsbeklagten nicht erkennen, so dass mit der Verbreitung der Behauptung durch den Verfügungsbeklagten noch keine Rechtsverletzung begründet war. Es ging daher nicht um die Wiederholung einer Rechtsverletzung, sondern um deren künftige erstmalige Begehung. (…) Denn angesichts des Umstandes, dass der Verfügungsbeklagte die Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Ausssage in der Sache verteidigt hat und dies – was im Berufungstermin erötert wurde – auch nicht lediglich zum Zwecke der Rechtsverteidigung geschehen ist, bestanden konkrete Anhaltspunkte für die Annahme einer Erstbegehungsgefahr (…).

28. November 2011

Köln erteilt Foto-Abmahn-Trollen eine Absage

Der Kollege Tölle weist auf eine Entscheidung des Amtsgericht Köln hin, die das Landgericht bestätigen wollte (Prozessausgang unbekannt, jedoch auf der Hand liegend). UPDATE: Die Klage wurde vom Kollegen Schwartmann abgewehrt, die Berufung wurde zurückgenommen.

Ein Querulant hatte auf ebay eine Sache mit Fotos beworben. Der unzufriedene Käufer vertickte die Sache ebenfalls auf ebay und benutzte dabei die gleichen Bilderchen. Daraufhin mahnte der Querulant ab (Kostennote: schlappe 1.192,60 EURO) und verlangte für jedes der sechs Bilder einen “Schadensersatz” von 3oo,- Euro (also 1.800,- EURO). Er orientierte sich dabei an der berühmten “Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing”. Und wie gewisse Wikipedanten maulte der Querulant wegen der unterbliebenen Urheberbenennung.

Die Kölner Amtsrichter machten einen * facepalm * und wiesen den Querulant in die Schranken:

Das überzogene Abmahnhonorar dampften sie mal schnell nach § 97a Abs. 2 UrhG auf 100,- Tacken ein. Und auch die schon an sich überzogene Berechnung der Lichtbildkünsteleien nach der besagten Honorarempfehlung war weder schlüssig, noch für ein ebay-Verschachern angemessen.

Aber auch hinsichtlich des unterbliebenen Quellennachweises erteilte das Amtsgericht den finanziellen  Wünschen des Querulanten eine Absage:

Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin zur Höhe des ihr zustehenden Lizenzschadensersatzes darauf, dass der Beklagte den Quellennachweis unterließ. Insoweit ist zumindest fraglich, ob sie geschädigt ist oder ob – allenfalls – der hier nicht bekannte Urheber oder Lichtbildner wegen Missachtung seines Urheber- oder Lichtbildnerpersönlichkeitsrechts gemäß §§ 72, 13 UrhG. Die Klägerin beruft sich nur darauf, dass ihr die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Bildmaterial zustehen. Ein Urheber- oder Lichtbildnerpersönlichkeitsrecht ist aber kein Nutzungsrecht.

Und weil der Querulant einer war und offensichtlich einen schwachen Anwalt hatte, musste er sich das nochmals vom Landgericht sagen lassen.

Morgen werde ich übrigens am Landgericht Stuttgart auf den Anwalt des Wikipedia-Abmahners Herrn Sven Teschke treffen, der sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, weil ich mich u.a. über seine Abmahnkünste lustig mache. Herr Teschke und sein Anwalt dachten ebenfalls, sie könnten wegen fehlender Urheberbenennung den großen Reibach machen. Sorry, läuft nicht.

22. November 2011

Kachelmann ./. BILD: Verdachtsberichterstattung war zulässig

Der medienrechtliche Großkunde Herr Kachelmann stritt sich mit BILD über eine Verdachtsberichterstattung. Das Landgericht Köln hatte zunächst entschieden, BILD habe mit einem Bericht über mögliche DNA-Spuren an einem Messer den Eindruck erweckt, Herr Kachelmann sei überführt. Das OLG Köln teilte diese Ansicht jedoch nicht und sah die Berichterstattung als zulässig an.

5. November 2011

111 schöne Entscheidungen

Der Richter- und Anwaltsschreck Rolf Schälike hat den Counter seiner “Schönen Entscheidungen” nunmehr auf “111″ gesetzt. Bei den jüngsten Entscheidungen ging es unter anderem um die Frage, ob er gegen sich ergangene Unterlassungsverfügungen veröffentlichen durfte.

25. Oktober 2011

Schertz ./. Schälike

Eine der erbittertsten Gerichtsfehden, die Deutschland je gesehen hat, neigt sich offenbar dem Ende zu.

Der ungebetene Hamburger Gerichtsreporter Rolf Schälike, seines Zeichens Naturwissenschaftler, hatte sich mit seiner Beobachtung der Vorgänge in den Pressekammern einen mächtigen Feind gemacht: Prof. Dr. Christian Schertz, nach Prof. Dr. Matthias Prinz wohl der derzeit prominenteste deutsche Medienrechtler, hatte dem liebenswerten Herrn Schälike den Fehdehandschuh hingeworfen und gemeinsam mit Kollegen aus seinem Dunstkreis den lästigen Blogger unter juristisches Sperrfeuer genommen.

In einem der ersten Verfahren dieser Art war auch ich als Anwalt eingesprungen, wobei ich damals in der Kölner Pressekammer den erstaunlichsten Prozesstermin erlebte, den man sich nur irgendwie vorstellen kann. An die 100 Verfahren strengten die wackeren Anwälte gegen den nun einmal unwahrscheinlich zähen Mann an, die beide Seiten wohl ein Vermögen gekostet haben. Den Hauptanteil der Verteidigung erledigte in den letzten Jahren der Kollege Reinecke von Reinecke und Schön, einer der meines Erachtens qualifiziertesten Kollegen der medienrechtlichen Abwehr.

Da die Kollegen Herr Schertz & Co. reichlich aus dem Repertoire ihrer Anwaltstricks schöpften, lieferten sie damit unfreiwillig Know How an ihren wohl härtesten Gegner, der nun über eine Prozesserfahrung verfügt, wie sie nur wenige Medienanwälte aufweisen können. Besonders fuchste die Berliner Kollegen die Prozessstatistik des Kernphysikers, die wohl empfindlich am Nimbus der scheinbar unbesiegbaren Anwälte kratzte, die in der Realität dann doch nicht ganz so selten mal daneben hauen.

Der wesentliche Ertrag des Schertz ./. Schälike-Kriegs liegt in der nunmehr geschaffenen Rechtssicherheit, inwiefern über gerichtliche Verbote berichtet werden darf, die ohne die freundlichen Investitionen der eifrigen Kollegen nicht möglich gewesen wäre.

Mit einer gewissen Wehmütigkeit kündigt der Gerichtsblogger die letzten Rückzugsgefechte an, die sich in den kommenden Tagen in Berlin abspielen werden.

Nachdem die Schertz-Kriege wohl mehr oder weniger ausgestanden sind, bewirbt sich nun ein Hamburger Kollege um die Rolle des Buhmannes. Kann er haben! ;)

11. Oktober 2011

Störerhaftung des Nüburgring-Forums am OLG Köln

Der Betreiber des Nürburgring-Forums war vom Landgericht Köln wegen der Wiedergabe eines Presseartikels („Zur Not frisst ein ,Deubel’ auch Fliegen“) vom Betroffenen auf Unterlassung in Anspruch genommen worden, siehe hier. Das Landgericht Köln hatte seine einstweilige Unterlassungsverfügung bestätigt. Die Pressekammer führte aus:

Der Verfügungsbeklagte kann sich nicht auf das sog. Laienprivileg berufen. Unter das Laienprivileg fallen Behauptungen einzelner, die sich zu nicht transparenten Bereichen von Politik und Wirtschaft oder zu sonstigen Vorgängen von öffentlichem Interesse äußern (vgl. Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn. 136). Nach der Rechtsprechung sollen Privatpersonen, die Presseberichte anderer in gutem Glauben aufgreifen, zur Unterlassung oder zum Widerruf nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die Berichterstattung erkennbar überholt war oder widerrufen worden ist (BVerfG NJW 1992, 1439 – Bayer Beschluss; NJW-RR 2000, 1209, 1211). Diese Grundsätze können nach einem Teil der Rechtsprechung grundsätzlich auch bei Übernahme einer ehrverletzende Pressemitteilung auf eine private Webseite Anwendung finden (LG Berlin MMR 2009, 62; bestätigt KG Berlin MMR 2009, 482).

Der Betreiber machte sein Forum sicherheitshalber mal dicht, denn solche Prozesse kosten eine Kleinigkeit und er fürchtete nach eigenem Bekunden Ordnungsgelder. (Letzteres ist allerdings zu relativieren, denn Ordnungsgelder können nur bei nachweislich schuldhaftem Verstoß verhängt werden. Dennoch bergen natürlich auch solche Verfahren Risiken und machen Stress.)

Der Forenbetreiber Michael Frison störte sich also am Tenor, dass er nicht nur für eigene Verstoße haften solle, sondern auch für solche durch Dritte in seinem Forum (user generated content). Dem Oberlandesgericht Köln ging das nun auch zu weit, zudem reduzierte es den Gegenstandswert von 40.000,- Euro auf 30.000,- Euro und brummte der Antragstellerin 1/3 der Kosten auf. Laut Frison habe ihm das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung zudem das Laienprivileg zuerkannt.

Forenbetreiber konnte sich seinen Rechtsstreit nur leisten, weil von dieser Zensur empörte Menschen über 11.000,- Euro spendeten. Manchmal gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass Zivilcourage und Solidarität nicht völlig aus der Mode gekommen ist. Glückwunsch nach Köln!

19. September 2011

Kölner Landgerichtspräsident will Jurabloggerin zügeln lassen

Die Kollegin Heidrun Jakobs aus Wiesbaden ist nicht dafür bekannt, sich von irgendjemandem auf dieser Welt einschüchtern zu lassen. “Keine Angst vor großen Hunden!” lautet das Motto der versierten Bankenrechtlerin, wenn sie diverse Geldinstitute und Finanzdienstleister das Beten lehrt, etwa große Banken ständig zur Überarbeitung ihrer AGB zwingt. Vor ein paar Jahren brachte ich sie beim Start des Handelsvertreter-Blogs zum Bloggen, inzwischen hat sich die resolute Frau auch als Bloggerin selbständig gemacht.

Zu den Lesern ihres Blogs gehört anscheinend auch der Präsident des Landgerichts Köln, der sich an einem Beitrag über einen kölschen Richterspruch störte. Der gute Mann machte jedoch den Fehler, sich mit der Kollegin anzulegen, indem er sie bei der Anwaltskammer anschwärzte. Die Kollegin lässt sich derartige Tiefschläge nicht bieten und trägt den Konflikt in aller Öffentlichkeit aus.

Soweit die Vorgänge der mündlichen Verhandlung in meinem Blog-Beitrag zusammengefasst wurden, berufe ich mich auf mein Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG und weise insbesondere auf die Privilegierung einer Gerichtsberichterstattung hin. Insofern verweise ich auch auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Rechtsanwalt auch starke eindringliche Ausdrücke und Schlagworte benutzen und sogar ad personam argumentieren darf (BVerfG, 1 BvR 195/87, BverfGE 76,171).

Lesenswert hierzu auch BVerfG, 1 BvR 2650/05 vom 10.3.2009.

 

5. August 2011

Fliesharing-Abmahnanwalt-kritisches YouTube-Video von Solmecke wieder online

Dies ist das Video des Kollegen Solmecke, das die freundlichen Abmahnkanzlei Nümann Lang via Landgericht Köln zensieren ließ. Das OLG Köln hat den Spuk jetzt beendet. Den Kollegen Stadler hatte die Abmahnkanzlei auch zu gängeln versucht. Beim Kollegen Nümännchen bedanken wir uns für die nunmehr generierte Rechtssicherheit, über seine Praktiken berichten zu dürfen …

Via RA Seidlitz und Archivalia.

11. Juli 2011

Vertrag zwischen NDR und Maschmeyer geleaked

Den Nachdenkseiten ist der am 05.07.2011 unterzeichnete Deal zwischen Maschmeyer & Co. und den NDR-Leuten zugespielt worden. Tage vorher beim Treffen von Netzwerk Recherche hatten sich der NDR-Justiziar und der Kollege Fricke für ihre heroische Arbeit feiern lassen, den Journalisten den Rücken zu stärken. Obwohl man große Aussichten hatte, die Rechtsstreite zu gewinnen, macht man plötzlich vor Maschi Männchen und teilt sich sogar die Prozesskosten.

Aufgrund der bekannten Vorwürfe jedenfalls ist nur sehr schwer nachzuvollziehen, weshalb der NDR Anlass sieht, sein Rückgrat einzurollen. Selbst, wenn einzelne Anträge etwa wegen der Bildnisse, die Maschi beim Überfallinterview zeigen, verschütt durchgegangen wären, so hätte der NDR den Gebührenzahlern Haltung demonstriert. Da es für die überwiegenden Anträge sehr gut aussah, ist es mehr als unverständlich, warum sich der NDR auf die hälftige Übernahme der Gerichtskosten eingelassen hat. Auch für den Verzicht auf den “Judge’s Cut” ist schwerlich ein Anlass zu sehen.

Wie auch immer es der Hamburger Kollege geschafft haben mag, den NDR und die ebenfalls involvierten Rechercheure und den Präsentator Lütgert zur Unterschrift zu bewegen, das Ergebnis war wirklich mehr, als man erwarten konnte. Vermutlich kennen wir nicht die ganze Geschichte.

Fachlich interessant ist, dass der NDR in Köln in Anspruch genommen wurde, obwohl Maschis Kanzlei das Hamburger Medienrecht wie keine zweite geprägt hat. Aus dem angesprochenen Bestrafungsantrag darf man auf Rechtsunsicherheiten wegen der Verwendung von einstweilen verbotenen Bildnissen schließen, die sich Lütgert vor der Kamera erneut ansah. Mit den strafrechtlichen Drohungen scheint Maschi ernst gemacht zu haben, obwohl diese lächerlich sind.

Hatte sich der NDR durch seine Haltung gegenüber dem mächtigen Maschi über ein halbes Jahr hinweg profiliert, so dürfte er in der Achtung der Gebührenzahler aufgrund Feigheit vor dem Feind in gleicher Weise wieder gesunken sein.