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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Creative-Commons-Abzocke: negative Feststellungsklagen gegen Marco Verch, Thomas Wolf, Christoph Scholz, Christian Fischer, Dirk Vorderstraße, Dennis Skley und den Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE)

Thomas Wolf, www.foto-tw.de, Schloss Neuschwanstein 2013, CC BY-SA 3.0 DE

Seit 2011 beobachte ich diverse „Fotografen“, die ihre Werke auf Plattformen wie Wikipedia, Flickr oder der eigenen Homepage unter kostenlosen Creative Commons-Lizenzen verbreiten. Oft wird sogar die kommerzielle Nutzung kostenlos gestattet. Aber wenn mal jemand einen Fehler bei der komplizierten Benennung macht, kriegt man von den scheinbar so freigiebigen Fotografen plötzlich saftige Rechnungen oder gar Anwaltspost.

Widersprüchliches Verhalten

Stolz berufen sich die vorgeblich so selbstlosen Fotografen auf die Honorar-Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Dabei wird so getan, als würden die Gerichte diese Tarife kritiklos anwenden. Diese Empfehlungen werden aber nur für wirklich professionelle Fotografen anerkannt, und Professionalität definiert sich nun einmal dadurch, dass man seine Werke nicht kostenlos lizenziert.

Einer ging sogar noch darüber hinaus, machte dann im selben Schreiben aber jeweils ein „großzügiges“ Angebot, mit dem die Sache aus der Welt geschafft werden könne. Dennoch bewegten sich bei allen die Forderungen im drei bis vierstelligen Bereich.

Meistens berechnen die Fotografen zunächst persönlich ihre angeblichen Forderungen, bei Christoph Scholz und dem Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE), beide vertreten von Herrn Rechtsanwalt Lutz Schroeder, kommt offenbar immer direkt eine anwaltliche Abmahnung, was noch einmal Extra-Kosten auslöst.

Doch welcher wirklich professionelle Fotograf, der ernsthaft Lizenzen seiner Werke verkaufen will, stellt diese online unter eine kostenlose Lizenz, die sogar Nutzung zu kommerziellen Zwecken erlaubt? Wer Schadensersatz geltend machen will, muss auch einen Schaden beweisen. Kostenlose Bilder haben aber nun einmal eher keinen Marktwert.

Obwohl entsprechende Klagen die Justiz umfangreich beschäftigen, schweigt die aktuelle Fachliteratur zu diesem Thema.

Negative Feststellungsklagen

Ich habe inzwischen knapp 50 sogenannte negative Feststellungsklagen gegen solche Fotografen geführt, bei denen festgestellt werden sollte, dass die suggerierten Ansprüche nicht bestehen.

In keinem einzigen Fall konnte ein verklagter Fotograf plausibel machen, dass er professioneller Fotograf sei, der mit den abgemahnten Werken tatsächlich Geld verdient hätte, jedenfalls nicht nennenswert. Einige Gerichte haben „aufgrund richterlicher Schätzung“ aus Prinzip einen Bruchteil der Forderungen zugestanden, meistens 100,- €, aber auch das passiert immer seltener.

Thomas Wolf TW-Photomedia

Die höchsten Beträge für solche CC-Lichtbilder forderte ein Fotograf aus Würzburg. Etwa für dieses auf Wikipedia verramschte Lichtbild berühmte er sich einer Forderung iHv sagenhaften 5.310,38 € gegenüber einer Kölnerin, die damit ein Gästezimmer bewarb. Die Kölner Gerichte stellten vor zwei Jahren antragsgemäß fest, dass kein höherer Betrag als 100,- € verlangt werden kann. Und auch den macht ihm die Kölnerin in einer weiteren Klage in nunmehr zwei Instanzen streitig.

Thomas Wolf, www.foto-tw.de CC BY-SA 3.0.

Für dieses Frankfurter Panorama hier behauptete der Fotograf gegenüber einer Mandantin Ansprüche über 2.250,- €. Das Amtsgericht Würzburg sah auch hier antragsgemäß keine über 100,- € hinausgehenden Ansprüche, die Berufunfgsinstanz am Landgericht Nürnberg-Fürth sah dies in einem gleichgelagerten Fall genauso.

Thomas Wolf (Der Wolf im Wald), Skyline von Frankfurt am Main, CC BY-SA 3.0

Für dieses Bild der Deutschen Bank wollte er 1.650,- €. Das Amtsgericht Würzburg gab 0,- €. Einem anderen Mandanten sollte das gleiche Lichtbild sogar 2.250,- € wert sein. Auch das Amtsgericht Hannover gab 0,- €.


Thomas Wolf (Der Wolf im Wald), Deutsche Bank neue Fassade, CC BY-SA 3.0

Ebenfalls 2.250,- € sollte die oben wiedergegebene Ansicht von Neuschwanstein wert sein. Das Amtsgericht Kempten gab 0,- €. Einen Teil seiner angeblichen Forderungen hatte der Würzburger Fotograf an eine Inkasso-Gsellschaft aus Wuppertal abgetreten. Das Amtsgericht Düsseldorf bewertete deren Wert ebenfalls mit 0,- €.

In den letzten Jahren habe ich allein gegen den Würzburger Fotofreund rund 30 Klagen betreut und diverse Gerichtsstände von München bis Berlin zum Teil über mehrere Inszanzen durchgetestet. Mehr als 100,- € sind heute wohl nirgendwo mehr drin.

Marco Verch

Für Werke wie Sektempfang rief der Kölner Fotograf Marco Verch, der seit einem Jahr durch eine beeindruckende Anzahl an Forderungsschreiben auffällt, stolze 1.829,- € auf. Am Amtsgericht Köln kommen CC-Fotografen seit letztem Jahr nur noch auf höchstens 100,- €, nach dem jüngsten Urteil des OLG Köln neulich ist wohl auch damit mehr oder weniger Schluss.

Nachdem die negative Festsellungsklage am Amtsgericht Köln für erledigt erklärt wurde, musste Verch die Prozesskosten tragen. Ein anderes Gericht wollte ihm wenigstens einen Bruchteil geben, aber da sind wir in Berufung gegangen.

Dirk Vorderstraße

Nunmehr hat auch der meinen Bloglesern vertraute Fotofreund Dirk Vorderstraße sein Unglück am für ihn zuständigen Amtsgericht Bochum versucht. Für dieses Lichtbild hier wollte er für eine einjährige Nutzung 535,- € haben. Zwar billigte ihm das Amtsgericht 100,- € zu, wohl weil die Nutzung auch entgegen der hier konkret verwendeten Lizenz kommerziell war. Aber bei insgesamt rund 1.000,- € Prozesskosten, die ihm vollständig auferlegt wurden, war das jetzt wohl doch kein so pralles Geschäft …

Christoph Scholz

Fotograf Christoph Scholz aus Hamburg brachte sehr erfolgreich bei Flickr dieses Lichtbild unter die Leute, das nicht zuletzt dank des G20-Gippfels sehr gefragt war. Er wollte aber 663,64 €, wenn man bloß vergaß, die sogar korrekt angegebene Lizenz zu verlinken. Das Amtsgericht Hamburg signalisierte, dass es keinen Lizenzschaden anerkennen wird.

Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE)

Dessen Kieler Rechtsanwalt Herr Lutz Schroeder fiel mit gleichgelagerten Forderungen eines ominösen Verbands zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) auf, der sich etwa von einem Fotografen Dennis Skley Rechte abtreten ließ, um solche im eigenen Namen geltend zu machen. Ein anderer Kollege hat dann mal ebenfalls eine negative Feststellungsklage geführt. Wenig überraschend urteilte neulich das Landgericht Frankfurt, dass dieser sagenhafte Verband zu solchen Abmahnungen schon nicht aktivlegitimiert ist.

Christian Fischer

Gelegentlich mahnt auch mal ein Magister Kurt Kulac aus Österreich für einen Fotografen Christian Fischer ab. Für die Unkraut-Abmahnung wollte er insgesamt 1.070,- €. Dabei machte zu seinem Mandanten keine weiteren Angaben, ebenso wenig beachtete er die Besonderheiten des deutschen Abmahnrechts. Geklagt hatte Magister Kulac dann aber doch nicht.

Wir haben allerdings herausgefunden, dass Herr Fischer nicht etwa in Österreich, sondern in Deutschland wohnt und dann beim für ihn zuständigen Amtsgericht Hannover negative Feststellungsklage erhoben. Inzwischen hat Herr Fischer einen deutschen Rechtsanwalt, aber nutzen wird es wohl wenig, denn wie dargelegt, tendiert das Amtsgericht Hannover in solchen Fällen zu 0,- €.

Christian Fischer Wahrscheinlich Trügerisches Torfmoos Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert

Geld zurück?

Nach meinen Erkenntnissen haben diese Fotografen mit ihrer „Urheberrechtsfalle“, wie es das Berliner Kammergericht nennt, mehrere Hunderttausend Euro umgesetzt. In den meisten Fällen dürfte der Betrag zu Unrecht gezahlt worden sein und kann daher als ungerechtfertigte Bereicherung zurückverlangt werden, sofern keine wirksame nachträgliche Vereinbarung zustande gekommen ist.

Strafbar?

Nachdem etliche dieser Fotografen nun wissen, dass mindestes der Großteil ihrer Forderungen in Wirklichkeit gar nicht besteht, aber dennoch heiter weiter machen, stellte dieses Jahr mal ein Richter die Frage in den Raum, ob man es hier nicht jedenfalls für die Zukunft mit strafrechtlich relevantem Betrug zu tun habe.

Richtige Reaktion

Abmahnungen und „Rechnungen“ sind auch bei Creative Commons-Fällen unbedingt ernst zu nehmen. Wer eine solche Forderung erhält, sollte unbedingt eine ausreichende Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben, um insoweit mögliche oder weitere Kosten zu vermeiden. Um kein Eigentor zu schießen, sollte das professionell erledigt werden.

Von Zahlungen für angebliche Lizenzkosten rate ich ab. Man kann es auf eine Klage ankommen lassen, weil solche ganz oder ganz überwiegend scheitern würden. Ich habe noch keinen CC-Fotografen erlebt, der bei Klagen seine Werke selbst mit lediglich 100,- € bemisst und sich damit in völligen Widerspruch zu seinen horrenden Forderungen setzt. Außerdem wären solche Klagen unwirtschaftlich.

Gerne vertrete ich Sie in einer solchen Sache zu fairen Konditionen. Im Idealfall muss der Gegner alles zahlen. Wer hingegen kostenlose Rechtsberatung wünscht, wendet sich bitte an meine Mitbewerber.

« Tops und Flops aktueller medienrechtlicher Fachliteratur – Amtsgericht Würzburg: Schadensersatz für Anwaltskosten gegen unberechtigte Geldforderung bei fehlerhafter Creative Commons-Nutzung »

8 Comments

  1. Rattenfänger von Youtube, CC-Abzocke, Schrödingers Handelsblatt - Legaltime

    […] 2. Creative-Commons-Abzocke: negative Feststellungsklagen gegen Marco Verch, Thomas Wolf, Christoph …(kanzleikompa.de, Markus Kompa)Es gibt Fotografen, die ein raffiniertes Geschäftsmodell für sich entdeckt haben. Sie laden ihre Bilder auf Plattformen wie Wikipedia, Flickr oder der eigenen Homepage und versehen sie mit einer kostenlosen „Creative Commons“-Lizenz. Viele von ihnen gestatten sogar die kommerzielle Nutzung ihrer Werke. Wo bleibt bei all dieser Selbstlosigkeit das Geschäftsmodell? Das lauert wie so oft im Kleingedruckten: Sobald jemand ein Bild nutzt und einen Fehler bei der komplizierten Benennung macht, gibt es eine saftige Rechnung oder gar Anwaltspost. Für ein Köln-Bild wird dann mal eben mehr als 5.000 Euro verlangt. Die Gerichte bereiten der „Creative Commons“-Abzocke nun nach und nach ein Ende. Das geht auch auf die Hartnäckigkeit des Medienanwalts Markus Kompa zurück, der knapp 50 sogenannte negative Feststellungsklagen gegen die Aufsteller der „Urheberrechtsfalle“ (Zitat Berliner Kammergericht) geführt hat. […]

    #1 Pingback vom 01. November 2018 um 13:48

  2. Rattenfänger von Youtube, CC-Abzocke, Schrödingers Handelsblatt - LegalCode

    […] 2. Creative-Commons-Abzocke: negative Feststellungsklagen gegen Marco Verch, Thomas Wolf, Christoph …(kanzleikompa.de, Markus Kompa)Es gibt Fotografen, die ein raffiniertes Geschäftsmodell für sich entdeckt haben. Sie laden ihre Bilder auf Plattformen wie Wikipedia, Flickr oder der eigenen Homepage und versehen sie mit einer kostenlosen „Creative Commons“-Lizenz. Viele von ihnen gestatten sogar die kommerzielle Nutzung ihrer Werke. Wo bleibt bei all dieser Selbstlosigkeit das Geschäftsmodell? Das lauert wie so oft im Kleingedruckten: Sobald jemand ein Bild nutzt und einen Fehler bei der komplizierten Benennung macht, gibt es eine saftige Rechnung oder gar Anwaltspost. Für ein Köln-Bild wird dann mal eben mehr als 5.000 Euro verlangt. Die Gerichte bereiten der „Creative Commons“-Abzocke nun nach und nach ein Ende. Das geht auch auf die Hartnäckigkeit des Medienanwalts Markus Kompa zurück, der knapp 50 sogenannte negative Feststellungsklagen gegen die Aufsteller der „Urheberrechtsfalle“ (Zitat Berliner Kammergericht) geführt hat. […]

    #2 Pingback vom 01. November 2018 um 14:55

  3. Rattenfänger von Youtube, CC-Abzocke, Schrödingers Handelsblatt - abrakka.eu

    […] 2. Creative-Commons-Abzocke: negative Feststellungsklagen gegen Marco Verch, Thomas Wolf, Christoph …(kanzleikompa.de, Markus Kompa)Es gibt Fotografen, die ein raffiniertes Geschäftsmodell für sich entdeckt haben. Sie laden ihre Bilder auf Plattformen wie Wikipedia, Flickr oder der eigenen Homepage und versehen sie mit einer kostenlosen „Creative Commons“-Lizenz. Viele von ihnen gestatten sogar die kommerzielle Nutzung ihrer Werke. Wo bleibt bei all dieser Selbstlosigkeit das Geschäftsmodell? Das lauert wie so oft im Kleingedruckten: Sobald jemand ein Bild nutzt und einen Fehler bei der komplizierten Benennung macht, gibt es eine saftige Rechnung oder gar Anwaltspost. Für ein Köln-Bild wird dann mal eben mehr als 5.000 Euro verlangt. Die Gerichte bereiten der „Creative Commons“-Abzocke nun nach und nach ein Ende. Das geht auch auf die Hartnäckigkeit des Medienanwalts Markus Kompa zurück, der knapp 50 sogenannte negative Feststellungsklagen gegen die Aufsteller der „Urheberrechtsfalle“ (Zitat Berliner Kammergericht) geführt hat. […]

    #3 Pingback vom 01. November 2018 um 17:33

  4. Interessante Links und Nachrichten 05.11.2018ff - Aleks Weltweit

    […] Markus Kompa arbeitet emsing anhand negativer Feststellungsklagen gegen die „CC-Abzocke“, in der Fotografen zwar ihre Werke als CC anbieten, aber dann mit Prozess drohen. Interessanter Artikel. http://www.kanzleikompa.de/2018/10/31/creative-commons-abzocke-negative-feststellungsklagen-gegen-ma… […]

    #4 Pingback vom 12. November 2018 um 09:47

  5. Wikipedia: «Rudolf Steiner»-Abmahnungen von Wladyslaw Sojka | Steiger Legal

    […] Nutzung für die Zukunft kostenlos sein soll. Letzteres entspricht der inzwischen mehrheitlichen deutschen Rechtsprechung, wonach für solche Creative Commons-Bilder gar kein (oder fast kein) Schadenersatz geschuldet […]

    #5 Pingback vom 15. November 2018 um 14:47

  6. Creative-Commons-Abzocke: negative Feststellungsklagen gegen Marco Verch, Thomas Wolf, Christoph Scholz, Christian Fischer, Dirk Vorderstraße, Dennis Skley und den Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) | Abzocknews.de

    […] Quelle & vollständiger Bericht: kanzleikompa.de […]

    #6 Pingback vom 22. März 2019 um 13:39

  7. Die „Schreibmaschine“ des Marco Verch » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] Die mit Abstand meisten Creative Commons-Forderungen, die ich 2018 abwehrte, betrafen solche des Kölner „Fotografen“ Marco Verch. Wie eine Handvoll Mitbewerber auch spamt Verch das Netz mit Bildern zu wohlgefälligen Schlagworten voll, und wenn jemand bei der Nutzung der eigentlich kostemlosen Creative Commons-Lizenz einen Fehler macht, will er Geld sehen. Mehr zu dieser Masche hier. […]

    #7 Pingback vom 03. Mai 2019 um 14:05

  8. Marco Verch lässt zum Inkasso bitten – „Rechnungen“ für Creative Commons-Bilder werden jetzt von der Creditreform Köln v. Padberg KG eingetrieben » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köl

    […] Schaden kaum zu begründen ist. Ob solche Forderungen wirklich berechtigt sind, habe ich bundesweit vor diversen Gerichten durchgefochten. Je nach nach Richter und Fallgestaltung sind 0,- € oder maximal 100,- € drin, nicht aber die […]

    #8 Pingback vom 24. Mai 2019 um 12:06

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