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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Versteht Heiko Maas sein eigenes Netzwerkdurchsetzungsgesetz?

Heute habe ich an einer Diskussionsveranstaltung mit Bundesjustizminister Heiko Maas an der Technischen Hochschule teilgenommen. Obwohl die Veranstaltung an der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht stattfand, waren kaum Juristen anwesend, anscheinend war ich der einzige Anwalt im Raum.

Maas verteidigte naturgemäß sein von der Fachwelt gescholtenes Gesetz. Auch das gefürchtete Overblocking sei nicht zu erwarten, da Facebook ja im Internet mit Traffic Geld verdienen will und zukünftig also sorgfältig löschen würde.

Ich konfrontierte Maas mit den wesentlichen Kritikpunkten, die er in seiner Rede unterschlagen hatte. So hatte Maas behauptet, dass sich inhaltlich ja alles nach den bisherigen Gesetzen richte und er ja kein Wahrheitsministerium wünsche, das über den Wahrheitsgehalt von Fake News zu befinden habe. Das war allerdings selbst Fake News …

Denn gegen Fake News können bislang nur Personen zivil- oder strafrechtlich vorgehen, die selbst in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden (Ausnahme: Volksverhetzung). Das NetzDG jedoch weitet die Beschwerdebefugnis auf jedermann aus. Wir bekommen dann also massenweise besorgte Bürger, die sich als Volkstribunen aufspielen werden und in anderer Leute Meinungen einmischen, wenn diese ihnen nicht passt.

Außerdem merkte ich die Inkonsistenzen an wie die, dass man zur Beschwerdebefugnis selbst Mitglied im entsprechenden Sozialen Netzwerk werden und sich damit auf dessen interne Kommunikationsinfrastruktur einlassen muss.

Schließlich wies ich auch darauf hin, dass die Fachwelt das Gesetz sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene für verfassungswidrig hält.

Einzig diesen letzten Punkt griff Maas auf und merkte an, dass man das Gesetz in der EU notifiziert habe, und da hätte niemand protestiert. So kann man sich natürlich auch der Rechtsfindung nähern.

Irgendwer machte auch den „tollen“ Vorschlag, das NetzDG nicht nur auf Fake News und Hass zu beschränken, sondern auch Urheberrechtsverletzungen einzubeziehen. Maas machte nicht den Eindruck, als ob er etwas dagegen hätte.

Die Veranstaltung litt ein bisschen an dem Konzept, dass auf dem Podium ausschließlich drei Freunde des NetzDG saßen, welche die Kritik aus dem Publikum nur selektiv beantworten.

« Das ist Netzpolitik – oder hätte es sein sollen – Stanislaw Jewgrafowitsch Petrow (1939-2017) »

Autor:
admin
Datum:
11. September 2017 um 16:05
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Politik,Zensur
Tags:
 
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2 Comments

  1. Der Social Media Newsletter von heute (12.09.2017) - floriankohl.de

    […] Versteht Heiko Maas sein eigenes Netzwerkdurchsetzungsgesetz? http://www.kanzleikompa.de/2017/09/11/versteht-heiko-maas-sein-eigenes-netzwerkdurchsetzungsgesetz/ […]

    #1 Pingback vom 12. September 2017 um 14:01

  2. Wochenspiegel für die 37 KW., das war fehlender Besuch, Gesetzesflut, Kamera App und Heiko Maas – Burhoff online Blog

    […] Versteht Heiko Maas sein eigenes Netzwerkdurchsetzungsgesetz?– wahrscheinlich nicht, […]

    #2 Pingback vom 17. September 2017 um 10:45

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