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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Aktion KLEHRANLAGE

Der Gegner

Der notorisch klagewütige Gegner ist der selbsternannte „Krebsheiler“ Herr Dr. Nikolaus Klehr, der es bereits in den 90ern zu exorbitantem Reichtum gebracht haben soll. (Spekulationen über das Ausmaß seiner Millionen lässt er anwaltlich abmahnen.) Ein ernstzunehmender Beweis dafür, dass Klehr jemals einen Menschen von Krebs geheilt hätte, ist mir nicht bekannt, obwohl er mir dicke Schriftsätze schickt. Zweifel an seinen Heilkünsten pflegt Herr Dr. Nikolaus Klehr juristisch zu beantworten, wobei wegen der Beweislastumkehr im Äußerungsrecht quasi ein Gottesbeweis geführt werden müsste.

Einen Einblick in die eigenartige Person des Gegners erlaubt ein Mitschnitt eines Beitrags von PANORAMA (ARD) aus den 90er Jahren, der vermutlich rechtswidrig unter der anscheinend anonymen URL http://www.esowatch.com/media/Klehr/panorama%20-%20Klehr-Reportage%20%28ard%29.wmv abrufbar ist. Gegen diesen Beitrag ging Dr. Klehr massiv vor, insbesondere wegen dem dortigen Test mit dem angeblich gesunden Blut. Mangels Beteiligung an dieser Reportage distanziere ich mich daher von diesem Test, der bestimmt von böswilligen Journalisten unanständig verfälscht wurde, oder so. Klehr verklagte etliche Zeitungen, TV-Sender und Blogger, wettert gegen die Wikipedia mit einer Seite http://wikipedia-warnung.de und räumt derzeit Youtube leer.

Seit Ende 2010 klagt Herr Dr. Nikolaus Klehr gegen einen Mandanten von mir u. a. deshalb, weil dieser angeblich wahrheitswidrig behauptet haben soll, Herr Prof. Dr. Hans Hege von der Bayrischen Landesärztekammer habe Herrn Dr. Klehr ein „erwerbsgetriebenes Ungeheuer“ genannt – was er offensichtlich in dem bezeichneten PANORMA-Beitrag tat, was Dr. Klehr auch aus anderen Gründen bekannt sein müsste. Ich distanziere mich natürlich von Herrn Prof. Dr. Heges Bezeichnung, vielmehr ist Herr Dr. Klehr ein sympathischer Menschenfreund, der einem ehrenwerten Beruf nachgeht.

Das Problem

Eine Verlinkung des eben genannten Links auf den PANORAMA-Beitrag, den jedermann in seinen Browser kopieren könnte, kann ich leider nicht vornehmen, weil das Landgericht Hamburg im Ergebnis die erstaunliche Ansicht kultiviert, eine Verlinkung auf fremde Youtube-Videos begründe eine Verantwortlichkeit für den Inhalt. Damit haftet jeder, der ein Youtube-Video verlinkt oder einbettet für mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen, und zwar selbst dann, wenn diese ein erfahrener Medienanwalt in einem von der Rechtsabteilung eines großen deutschen Senders geprüften Beitrag nicht erkennen kann. Nach der Konzeption der Hamburger hätte ich vor dem Verlinken den Krebsheiler befragen müssen.

An Blogger, die Beiträge seriöser TV-Sender verlinken, werden damit die gleichen strengen Anforderungen gestellt wie an professionelle Journalisten großer Medienhäuser. Anders als diese haben Blogger aber keinen Einblick in die Herstellung eines Videos. Sie können auch nicht erkennen, ob Aufnahmen mit einer Kamera gemacht wurden, die versteckt war – so wie es bei einer Einstellung aus einem ZDF-Video über Klehr der Fall war, das ich in meinen Beitrag eingebettet hatte. In dem Video wurde auch irgendein Papier der Charité irgendwie bezeichnet, was irgendwie nicht korrekt gewesen sein soll.

Diese Rechtspraxis der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg („Pressekammer“) steht nach unserer Auffassung im Widerspruch zu den Vorgaben aus Karlsruhe und verstößt damit in schwerwiegender Weise gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, die nicht durch überspannte Anforderungen eingeschnürt werden darf. Die Missachtung der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungericht hat in Hamburg eine gewisse Tradition.

Die Folge

Sollte das aktuelle, gegen mich ergangene Hamburger Schandurteil rechtskräftig werden, so werden spezialisierte Anwaltskanzleien, die aus geheimnisvollen Gründen meistens ihren Sitz in Hamburg haben, eine neue Abmahnwelle lostreten. Etliche Blogger, Twitterer, Facebooker, Foren- und Wiki-User und Mailinglistenabsender, die Youtube-Links mit anderen teilen, laufen Gefahr, teure Abmahnungen zu erhalten und bei Widerstand mit aberwitzigen Prozessen überzogen zu werden. Bei einer solchen Bedrohungslage setzt jedoch automatisch etwas viel gefährlicheres ein: Selbstzensur.

Berufung

Dieses Schandurteil muss weg, schon allein wegen der psychologischen Wirkung. Ich werde daher gemeinsam mit dem Kollegen Thomas Stadler alles unternehmen, wobei aufgrund der Hamburger Verhältnisse der Gang zum BGH unumgänglich sein wird. Wir sind optimistisch, dass die Serie an Klatschen für die weltfremde Pressekammer des Landgerichts Hamburg um eine weitere Fortsetzung bereichert werden wird. Garantieren können wir jedoch einen Erfolg nicht.

Das Kostenrisiko in Höhe von ca. 20.000,- € ist ungedeckt und ich kann es leider nicht alleine schultern. Viele Menschen, denen die Kultur des Internets und der freie Informationsfluss etwas bedeutet, haben mir in den letzten Tagen spontan signalisiert, dass sie sich an den Kosten beteiligen würden, was mich sehr gerührt hat. Ich kann aber für meine rebellische Bloggerei nicht anderer Leute Geld riskieren, jedenfalls keine Beträge, bei denen ich im Falle des Unterliegens den Spendern nicht mehr in die Augen sehen könnte. Mir wurde auch von mehreren Leuten vorgeschlagen, eine Pledgebank zu nutzen, aber ich mache diesen Prozess nicht von eurem Leidensdruck abhängig, sondern muss ihn auf alle Fälle führen, wie auch immer.

Aktion „Klehranlage“

Da der Prozess aber nun einmal irgendwie finanziert werden muss, biete ich folgendes „Anlage-Modell“ an:

Wenn etwa jeder aus meiner Twitter-Timeline einen 20er spenden würde, wäre der Prozess bis einschließlich BGH spielend finanziert. Ein 20er entspricht in etwa den Kosten eines Abendessens in einem preiswerten Restaurant, zu dem mich vielleicht der eine oder andere sowieso einladen müsste, wenn mich Klehr plattklagt und ich dann auf der Strasse weiterbloggen muss. Man könnte einen 20er auch als Shareware-Honorar für meine über 1.000 Blogposts sehen, die offenbar viele Leser wenigstens unterhaltsam finden. Jedenfalls aber kann man 20,- € als Einsatz für einen Prozess, der wohl nicht ganz unwichtig ist, durchaus verschmerzen. Jeder 20er, der eingeht, ist auch ein Signal in Richtung Hamburg, dass diese unsägliche, das Grundgesetz verhöhnende Gängelei nicht „im Namen des Volkes“ geschieht.

Wer in die Klehranlage einzahlen möchte, überweist bitte 20,- € auf das folgende Konto

Markus Kompa
Konto: 34346635
BLZ: 40050150
Sparkasse Münsterland-Ost
BIC/SWIFT   WELA DE D1 MST
IBAN             DE84 4005 0150 0034 3466 35
Überweisungszweck: KLEHRANLAGE

Wenn ihr hinter KLEHRANLAGE nichts weiter angebt, erklärt ihr euch damit einverstanden, dass ich euch öffentlich namentlich danke.

Wenn ihr ein „A“ dahinter schreibt, bleibt ihr komplett anonym.

KLEHRANLAGE A

Wenn ihr hinter KLEHRANLAGE euren Nickname, Twitternamen oder sonstiges Pseudonym angebt, danke ich euch pseudonym.

KLEHRANLAGE [Nickname]

Jeder Anleger, der 20,- € unter dem Vermerk „Klehranlage“ überweist, investiert zunächst in den laufenden Prozess. Im Erfolgsfalle wird die Einzahlung nach Abschluss der juristischen Gefechte anteilig wieder erstattet werden. Wer eine Rückerstattung seines Restanteils möchte, möge mir dann, wenn es soweit ist, per E-Mail seine Bankverbindung mitteilen. Ich schlage jedoch alternativ vor, Überschüsse in eine längst überfällige Stiftung oder einen Verein zu überführen, welche die Abwehr von querulatorischen Eingriffen in die Meinungsfreiheit im Internet in vergleichbaren Fällen finanzieren. Die Klehranleger werden dann mit irgendwelchen Tools befragt, welche Anliegen sie unterstützen möchten. Wie wir den Verein oder die Stiftung aufziehen, müssen wir noch prüfen.

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84 Comments

  1. Nikolaus komm nicht in unser Haus « Rekursiv Paradoxon

    […] Aktion KLEHRANLAGE […]

    #1 Pingback vom 02. Juni 2012 um 17:39

  2. TRB 281: ACTA, Open Street Map, Klehranlage, Flame, YohazidbeiTrackback

    […] wirklich so schlecht ist, wie TomTom meint 25:57 Markus Kompa organisiert gezwungenermaßen die Aktion Klehranlage 40:53 Tobi Weiler erklärt den Flame-Virus 48:08 Blogger privat: Hanni ist Yohazid. Oder […]

    #2 Pingback vom 02. Juni 2012 um 20:16

  3. Findlinge 7 | Trotzik's Blog

    […] wurde, nunja “Opfer” der hanseatischen Rechtssprechung- lest einfach mehr über die Aktion KLEHRANLAGE (inzwischen sehr […]

    #3 Pingback vom 03. Juni 2012 um 13:43

  4. Links und Video der Woche (2012/22) :: cimddwc

    […] Blogger und Rechtsanwalt Markus Kompa wehrt sich gegen einen „Krebsarzt“, der seine, äh… […]

    #4 Pingback vom 03. Juni 2012 um 19:45

  5. Linkwertig: tagesWEBschau, Google Wonders, Ideen, Pingdom » netzwertig.com

    […] solchen Bedrohungslage setzt jedoch automatisch etwas viel gefährlicheres ein: Selbstzensur.» Aktion KLEHRANLAGE Startups deutsche-startups hat 15 Startups gefragt, wie ihnen ihre zündende Idee gekommen […]

    #5 Pingback vom 04. Juni 2012 um 07:01

  6. Aktion Klehranlage – Haftung für Links | Ibbpunkt

    […] Rechtsangelegenheit vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Wohlgesonnene Internutzer haben Kompa inzwischen an die 30.000€ für diesen Rechtsstreit […]

    #6 Pingback vom 04. Juni 2012 um 12:32

  7. Durchsuchungen bei kritischen Bloggern, Urteil zur Einbindung von Videos in Webseiten, Druck zwecks Ratifizierung des ESM Vertrags und begründete Furcht vor einer Diktatur | K U L I S S E N R I S S

    […] http://www.kanzleikompa.de/2012/05/29/aktion-klehranlage/http://www.kanzleikompa.de/2012/05/30/internet-klehr-die-klehranleger-der-ers… […]

    #7 Pingback vom 04. Juni 2012 um 12:51

  8. Was man beim Einbinden von youTube-Videos beachten sollte

    […] okay, einbinden gefährlich?) Übrigens: Markus Kompa wird gegen das Urteil Berufung einlegen und das Schandurteil wegblasen, auch Dank einer breiten Unterstützungsaktion. Gut […]

    #8 Pingback vom 04. Juni 2012 um 22:23

  9. » Die DAPD Nachrichtenagentur und ihre Abmahnlakaien » Grüne Hilfe Netzwerk e.V. » Blog Archive » Webseite des Selbsthilfenetzwerks zu Hanf, Cannabis im Führerscheinrecht, MPU und Drogen, Drogenpolitik in Deutschland und

    […] eher generelles Projekt gegen die Abhmahnung von Weblinks findet sich hier: Markus Kompas Klehranlage. Ich habe Ihn mit 20 Euro […]

    #9 Pingback vom 05. Juni 2012 um 18:40

  10. Hanfclub – Hanfjournal – Hanfsamen – cannabis.at » Die DAPD Nachrichtenagentur und ihre Abmahnlakaien

    […] eher generelles Projekt gegen die Abhmahnung von Weblinks findet sich hier: Markus Kompas Klehranlage. meine Wenigkeit habe Ihn mit 20 Euro […]

    #10 Pingback vom 05. Juni 2012 um 19:51

  11. Meinungsfreiheit: Missachtung der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungericht | video51

    […] http://www.kanzleikompa.de/2012/05/29/aktion-klehranlage/ @KompaLaw braucht Geld für einen Prozess, der für jeden wichtig ist, der Youtube-Videos verlinkt. bit.ly/JKxiyk […]

    #11 Pingback vom 07. Juni 2012 um 12:08

  12. 23 Kalenderwoche

    […] den nicht nur ich mit wachsender Begeisterung verfolge) Sehr schön zu erleben wie viele Menschen Markus Kompa  bei seinem Prozess mit finanziellen Mitteln […]

    #12 Pingback vom 10. Juni 2012 um 21:11

  13. Aktion KLEHRANLAGE | darkdestiny.de

    […] http://www.kanzleikompa.de/2012/05/29/aktion-klehranlage/ Dieser Beitrag wurde unter Random veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Twittern ← if this than that […]

    #13 Pingback vom 10. Juni 2012 um 22:19

  14. Eingebettete Videos/ Verlinkungen « 1916creations

    […] sich dazu informieren will kann das gern unter: Aktion KLEHRANLAGE tun. Meine Unterstützung hat er […]

    #14 Pingback vom 11. Juni 2012 um 16:22

  15. Gib Obacht, wenn du einen Link setzt, … « michael-hubert.de

    […] hat Markus Kompa die Aktion KLEHRANLAGE auf seinen Blog ins Leben gerufen. Er bat jeden Mitleser um eine Spende von etwa 20€, um die […]

    #15 Pingback vom 12. Juni 2012 um 09:13

  16. Klehr-Prozess mit 40.000 Euro gut finanziert | Kompass – Die Piratenzeitung

    […] Markus Kompa rief zur Mithilfe auf, um endlich den dringend benötigten Musterprozess zu führen. Nun sind über 40.000 Euro zusammen. […]

    #16 Pingback vom 12. Juni 2012 um 13:14

  17. Tabakvorstellung: Germain’s Special Latakia Flake | Fuxblog.de

    […] wollte ich hier ja noch die oben genannten Videos einbetten – aber bis die Rechtslage was die Haftung bei eingebetten Videos angeht nicht eindeutig geklärt ist verzichte ich hier im […]

    #17 Pingback vom 14. Juni 2012 um 16:04

  18. Aktion #Klehranlage: Interview mit Markus Kompa und Thomas Stadler — CARTA

    […] Mai hat die Aktion Klehranlage im Netz die Runde gemacht. Binnen zweier Tage kamen durch Crowdfunding die Mittel zusammen, um den […]

    #18 Pingback vom 14. Juni 2012 um 21:03

  19. Die Crowd zieht vor Gericht | Kultur2Punkt0

    […] es bei dieser Entscheidung bleiben, wären die Folgen fatal, schreibt Markus Kampa: “Sollte das aktuelle, gegen mich ergangene Hamburger Schandurteil rechtskräftig werden, […]

    #19 Pingback vom 19. Juni 2012 um 13:34

  20. Die DAPD Nachrichtenagentur und ihre Abmahnlakaien

    […] eher generelles Projekt gegen die Abmahnung von Weblinks findet sich hier: Markus Kompas Klehranlage. Ich habe Ihn mit 20 Euro unterstützt: Liebe Leser, nervt euch die Pressekammer Hamburg mit ihren […]

    #20 Pingback vom 27. Juni 2012 um 20:23

  21. Wir sehen uns in Karlsruhe! – KLEHRANLAGE - funrecycler

    […] der aktuelle Stand ist, dass das Geld für die Aktion KLEHRANLAGE gesammelt ist. Sollte das Verfahren nunmehr einschließlich Zeugenladungen bis zum […]

    #21 Pingback vom 01. Juli 2012 um 22:22

  22. Meinungsfreiheit - auch so ein deutscher Wert

    […] trug sich wieder solch ein Fall zu. Der angebliche Krebsheiler Nikolaus Klehr ging gegen den bloggenden Anwalt Markus Kompa vor, weil dieser sich auf einen ARD-Beitrag bezog, der Klehr hart anging. Kompa bat um Spenden, um […]

    #22 Pingback vom 03. Juli 2012 um 09:10

  23. Tage der Freiheit: Erklärung zur Internetfreiheit, Speaker’s Corner e.V., mögliches ACTA-Aus « The Dead Cat Bounce

    […] Deutschland zu den acht Gründungsmitgliedern. Anlass zur Vereinsgründung war u.a. auch eine Klage gegen Kompa, da dieser auf einem Beitrag des ARD-Magazins Panorama auf seinem Blog verlinkt hatte, gegen dessen […]

    #23 Pingback vom 03. Juli 2012 um 15:49

  24. Abmahnanwälte auf ACTA-LSD – Videoamt. Im Zweifel für den Kläger! « Studio0815

    […] Abmahnanwälte auf ACTA-LSD – Videoamt. Im Zweifel für den Kläger! Juni 1st, 2012 by YouTube Dienst No Comment Posted in Video, YouTube Das Landgericht Hamburg hat echt “TOLLE” Neuigkeiten für das Web 2.0. Alleine schon die Verlinkung zu anderen Beiträgen im Netz ist zum Abschuss freigegeben. Informiert euch z.B. hier:WeltOnline Artikel:http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article106400450/Links-auf-Youtube-Videos-koennen-1000-Euro-kosten.htmlDie Geschichte:http://www.kanzleikompa.de/2012/05/29/aktion-klehranlage/Spendenaufruf:http://www.kanzleikompa.de/2012/05/30/internet-klehr-die-klehranleger-der-ersten-24-stunden/Das Urteil des Landesgerichtes Hamburg:http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/kompa_lg_hh.pdf […]

    #24 Pingback vom 03. August 2012 um 08:51

  25. Hanfclub – Hanfjournal – Hanfsamen – cannabis.at » Die DAPD Nachrichtenagentur und ihre Abmahnlakaien

    […] tendenziell generelles Projekt gegen die Abhmahnung von Weblinks findet sich hier: Markus Kompas Klehranlage. meine Wenigkeit habe Ihn mit 20 Euro […]

    #25 Pingback vom 14. August 2012 um 10:36

  26. Abzocknews zum 30.05.2012 | Abzocknews.de

    […] Aktion KLEHRANLAGE […]

    #26 Pingback vom 29. August 2012 um 16:37

  27. Psiram » Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, Klagen, Klagen

    […] verklagte übrigens vor einigen Monaten auch den Blogger Kompa, da dieser es gewagt hatte, auf eine solche Reportage zu verlinken. Klehr bekam absurderweise vor dem Landgericht Hamburg recht und Kompa musste die Verlinkung […]

    #27 Pingback vom 30. Oktober 2012 um 08:00

  28. Too much information - Papierkorb - Lesezeichen

    […] Aktion KLEHRANLAGE » Rechtsanwalt Markus Kompa – Sollte das aktuelle, gegen mich ergangene Hamburger Schandurteil rechtskräftig werden, so werden spezialisierte Anwaltskanzleien, die aus geheimnisvollen Gründen meistens ihren Sitz in Hamburg haben, eine neue Abmahnwelle lostreten. Etliche Blogger, Twitterer, Facebooker, Foren- und Wiki-User und Mailinglistenabsender, die Youtube-Links mit anderen teilen, laufen Gefahr, teure Abmahnungen zu erhalten und bei Widerstand mit aberwitzigen Prozessen überzogen zu werden. […] Dieses Schandurteil muss weg, schon allein wegen der psychologischen Wirkung. Ich werde mit dem Kollegen Thomas Stadler alles unternehmen, wobei aufgrund der Hamburger Verhältnisse der Gang zum BGH unumgänglich sein wird. Wir sind optimistisch, dass die Serie an Klatschen für die weltfremde Pressekammer des Landgerichts Hamburg um eine weitere Fortsetzung bereichert werden wird. Garantieren können wir einen Erfolg nicht. Das Kostenrisiko in Höhe von ca. 20.000,- € ist ungedeckt und ich kann es nicht alleine schultern. […]

    #28 Pingback vom 27. Juni 2013 um 17:21

  29. Aus gegebenem Anlass zitiere ich hier mal vollumfänglich … | sb'log

    […] dem auch sei, für alle diese Fälle habe ich für euch eine gute Gelegenheit: Heldenhaft hat sich Markus Kompa in die Bresche geworfen und eine Klage eines “Krebsarztes&#82…, der selbstverständlich vor dem LG Hamburg klagt, wo auch sonst. Es geht um einen Youtube-Link, […]

    #29 Pingback vom 18. Januar 2014 um 23:31

  30. Zur Info! Nicht Vergessen…. | Web-Kommentare...

    […] Aktion KLEHRANLAGE » Rechtsanwalt Markus Kompa […]

    #30 Pingback vom 14. März 2016 um 13:06

  31. Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (8) » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] der die Beträge verwaltet, die mir 2012 zur Prozessführung gegen den „Krebsarzt“ Dr. Nikolaus Klehr überwiesen wurden. Die meisten Geldgeber hatten verfügt, dass nicht verbrauchte Gelder in einen […]

    #31 Pingback vom 02. August 2017 um 17:35

  32. Gerichtsverfahren gegen Stern und Marc Drewello – Blauer Bote Magazin

    […] gegründet, der die Beträge verwaltet, die mir 2012 zur Prozessführung gegen den „Krebsarzt“ Dr. Nikolaus Klehr überwiesen wurden. Die meisten Geldgeber hatten verfügt, dass nicht verbrauchte Gelder in einen […]

    #32 Pingback vom 03. August 2017 um 22:16

  33. Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt ging » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] solche Prozesse jedenfalls 2011 nicht aus der Portokasse finanzieren konnte, rief ich die Aktion Klehranlage ins […]

    #33 Pingback vom 09. Januar 2018 um 12:45

  34. C-RadaR März 2018 – LMK, Propaganda, Easterhegg 2018 | C-RadaR

    […] Schon damals benötigte er finanzielle Unterstützung und bekam diese auch von der Community: Aktion Klehranlage, siehe dazu auch ein Interview auf […]

    #34 Pingback vom 20. April 2020 um 18:57

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