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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Welche Augenhöhe hat eine Dose?

Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) will gegen den Dosen-Lobbyverband BCME eine einstweilige Verfügung erwirken. Die Büchsenspanner sollen nicht mehr unter Bezug auf eine Ökobilanz des Heidelberger Instituts für Energie- und Umweltforschung (Ifeu) behaupten dürfen, die Getränkedose liege auf Augenhöhe mit der Mehrwegflasche. Nun ja …

UPDATE: Welche Augenhöhe eine Dose haben kann, sieht man im fogenden Blog-Post! ;-)

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Autor:
admin
Datum:
30. August 2010 um 19:10
Category:
Abmahnung,einstweilige Verfügung,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Dosenlobby muss Sprüche in die Tonne kloppen » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] Getränkedosen müssen seit gestern nun den Rand halten! Der Unterlassungsanspruch ist nun […]

    #1 Pingback vom 01. September 2010 um 15:25

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