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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


2. November 2016

Landgericht Hamburg: Erdoğan vs. Böhmermann

Heute bin ich in Gedanken um 10.00 Uhr im Saal A 337 im Landgericht Hamburg. Da nämlich verteidigt Herr Erdoğan seine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen meinen Ehrenfelder Nachbarn Herrn Böhmermann.

Während die Staasanwaltschaft den Beleidigungsvorwurd am fehlenden Vorsatz hat scheitern lassen, kommt es für den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch nicht auf ein Verschulden an. Daher wird nach Hamburger Landrecht von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung auszugehen sein. Damit aber ist noch nicht das urteil gesprochen:

Es liegt nun in der Hand der Vorsitzenden Frau Simone Käfer, das Grundrecht auf Achtung des Persönlichkeitsrechts gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit abzuwägen. Dies gelang ihr einst in der Sache ZEIT-Pozesshanseln ./. Die Anstalt.

Doch in der Berufungsinstanz am OLG Hamburg wurde der Anstalt jene Satire doch noch ganz humorbefreit verboten.

Wie auch immer, Böhmermann wird jedenfalls inzwischen ja prominent vertreten … ;)

1. Oktober 2012

Mosley ./. Google am Landgericht Hamburg

Auch Herr Mosley hat sich im rechtsfreien Raum B 335 des Landgerichts Hamburg eingefunden und in eine Schlange der Herrschaften eingereiht, die Google das Verbreiten unangenehmer Websites mit unangenehmen Wahrheiten verbieten will, die längst jeder interessierte kennt. Während die Abenteuer des Herrn Mosley mit gutem Recht Privatsache sind (oder vielmehr waren), ist es der erstrebte Eingriff in die Autonomie der Suchmaschine Google nicht ohne weiteres.

Gegen Google wird häufig angeführt, dass die Suchmaschine ja durchaus Filter einsetze, etwa die Verlinkung von Websites mit Kinderpornographie nach Möglichkeit vermeide. Tatsächlich gibt es durchaus sensible Daten, die böswillige Mitmenschen unter dem Deckmantel der Anonymität ins Netz stellen, bei denen man es nicht zulassen kann, dass die Betroffenen bloßgestellt werden. Ich hatte mal einen Fall betreut, bei dem offenbar ein zur Scharlatanerie neigender „Therapeut“ extrem sensible Informationen und Briefe seiner Ex-Patientinnen anonym ins Netz stellte. Die problematische Frage ist, wo man die Stellschraube ansetzen soll, und wo Zensur anfängt. Gewisse Medienanwälte etwa kennen bei Ihren Unterlassungsbegehren schon im konventionellen Presserecht keine Schamgrenze und verunmöglichen damit sinnvolle Kommunikation.

Kommenden Freitag wird an gleicher Stelle auch ein gewisser Herr Dr. Klehr wieder sein Glück gegen Google versuchen. Herr Dr. Klehr ist verärgert darüber, dass Google auf eine anonyme Website namens „Esowatch“ verlinkt. Als vor einem Jahr die erste mündliche Verhandlung lief, hatte selbst der Vorsitzende Richter Herr Buske dem forschen Kläger signalisiert, dass die von ihm als unwahr geschmähten Informationen nicht so unwahr erscheinen, als dass man Google bitten müsse, da mal drüber zu gehen. Nunmehr hat die Besetzung der Kammer gewechselt. Wie kürzlich das Titanic-Magazin herausfand, ist die aktuelle Vorsitzende bisweilen päpstlicher als der Papst.

11. März 2011

Diözese Regensburg missbraucht Landgericht Hamburg

Regensburg Digital hat nun endlich das lang erwartete Urteil kassiert.

15. Januar 2011

Landgericht Hamburg läßt Strauß-kritisches Buch passieren

2009 erschien das Enthüllungsbuch des früheren bayerischen Ministerialbeamte Wilhelm Schlötterer „Macht und Missbrauch“, in dem er den ehemaligen CSU-Chef Franz Josef Strauß krimineller Machenschaften zieh. Eine damals angekündigte einstweilige Verfügung schien nicht beantragt worden zu sein.

Gestern(!) nun gab das Landgericht Hamburg bekannt, eine einstweilige Verfügung abgelehnt zu haben. Laut Süddeutscher hatte ein Teil der Strauß-Familie beantragt, die gravierendsten Vorwürfe zu verbieten. Das wirft Fragen auf: Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss eine Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden, andernfalls der Eilrechtsschutzz versagt wird. Wie kann man nach über einem Jahr eine solche Dringlichkeit plausibel machen? Der Buchinhalt wird sich doch nicht geändert haben? Auch das Strafverfahren, das Mitte 2009 gegen Schlötterer wegen Verleumdung initiiert wurde, scheint nicht in Schwung gekommen zu sein.

Als ich gestern den Vorsitzenden Richter Buske, der aller Wahrscheinlichkeit nach an dem Verfahren beteiligt war, bei einer anderen Verhandlung sah, machte er einen äußerst gut gelaunt Eindruck. Vielleicht ist es für grantelnde Bayern nicht immer sinnvoll, via fliegenden Gerichtsstand in Hamburg verbieten zu lassen.

2009 hatte ich andere Prioritäten als die Strauß-Forschung. Den streisandigen Hinweis auf das Strauß-Buch nehme ich jedoch zum Anlass, eine Lücke in meinem Bücherschrank zu füllen … ;-)

9. Oktober 2010

Mappus muss zum Landgericht Hamburg

Gestern wurde ich in der Pressekammer Zeuge, wie Richter Buske seinen früheren Justizsenator Roger Kusch als Zeugen vernahm. Selbst der Justizsenator a.D. wurde über die ihm wohlbekannten Zeugenrechte belehrt und zur Person befragt, wie sich das gehört. Kusch kommt übrigens eigentlich aus Stuttgart.

Der interessantesten Kunde, den die Hamburger an diesem Wochenende zu bedienen hatten, kam ebenfalls aus Stuttgart, rangiert jedoch politisch ein Stockwerk höher: Robin Wood will Ministerpräsident Mappus eine Maultasche einen Maulkorb verpassen.

Mappus hat die erheblichen Körperverletzungen durch die Polizei am 30. September im Stuttgarter Schlossgarten politisch zu verantworten und er hat den Gewaltexzess der Polizei medial vorbereitet. Am 25. September erklärte er im Interview mit FOCUS Online, es gebe einen „nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten, zum Beispiel von ROBIN WOOD, die der Polizei das Leben sehr schwer machen“. Bei ihnen würden „Aggressivität und Gewaltbereitschaft zunehmen“.

Die ehrenamtlichen Robin Woodler sind sauer, weil Mappus von Berufsdemonstranten sprach. Mal gespannt, was die Hamburger mit den Stuttgarter Entgleisungen machen …

Herr Mappus, falls Sie mit der Bahn anreisen wollen und es ja gern unterirdisch haben: Nehmen Sie am Hbf die U2 und steigen Sie bei der Station „Messehallen“ aus, Ausgang „Sievekingplatz“.

3. Oktober 2010

Muskelmänner und -Mädels beim Landgericht Hamburg

Die (Front-)Berichterstattung über das Landgericht Hamburg kann unser Freund Schälike nicht alleine leisten. Nunmehr erhielt er in seiner Beobachtung von Spruchkörpern Unterstützung von gestählten Körpern. Das Bodybuilding Magazin berichtet von einer aktuellen Widerspruchsverhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung, die sich ein Fotograf eingefangen hatte, weil er Plakate auf seiner Website verbreitete, auf denen ein Logo zu sehen war. Die Details des Falles sind mir jetzt nicht so wichtig wie die Tatsache, dass diese Leute von ihrem Recht auf Gerichtsöffentlichkeit Gebrauch machen.

13. August 2010

Landgericht Hamburg verweigert Ex-Kanzler Richtigstellung wegen angeblichen Käßmann-Beifahrens

Hamburg verboten

Die Hamburger Morgenpost hatte über den Fall eines sympathischen Hamburger Anwalts berichtet, dem das Landgericht Hamburg die Blog-Behauptung untersagt hatte, ein ehemaliger Bundeskanzler habe eine ehemalige Päpstin oder so ähnlich bei einer Trunkenheitsfahrt begleitet. Der Bericht über das Dementi des Ex-Kanzlers war diesem zu viel und er klagte. Der Ex-Kanzler, der die Hamburger Pressekammer schon früher wegen Haarspaltereien behelligte, wollte den Abdruck einer redaktionellen Richtigstellung erreichen.

Unstreitig war zwischen den Parteien, dass der Ex-Kanzler nicht bei der Fahrt anwesend gewesen sei. Den Anspruch auf redaktionelle Richtigstellung lehnte der für seine Weisheit bekannte Vorsitzende mit der Begründung ab, die Berichterstattung enthalte keine ansehensmindernden Elemente von erheblichem Gewicht. Rumms!

Anders als für den Anspruch auf redaktionelle Richtigstellung werden für den Unterlassungsanspruch solche Elemente allerdings nur im Ausnahmefall benötigt. Nicht bekannt ist, was aus dem Fall des Hamburger Anwalts wurde, dem einstweilig noch ein Berichtsverbot auferlegt wurde.

Sollte für die Hamburger Richter der Eindruck entstanden sein, der hiesige Blogbetreiber wolle sich die Behauptung über die Anwesenheit des Ex-Kanzlers im Pkw der heiligen Frau zu Eigen machen, so distanziert sich der Blogbetreiber rein vorsorglich. Er hat hierzu keine Meinung und teilt die des Hamburger Kollegen nur im Ausnahmefall.

UPDATE: Der Hamburger Kollege hat seine Behauptung inzwischen längst zurückgenommen. Also bleibt die spannende Frage nach Käßmanns geheimnisvollen Begleiter offen. Hatte Kachelmann eigentlich schon ein Alibi?

Schlagwörter:

Landgericht Hamburg erlaubt Dopingvorwürfe – nach vier Jahren!

Jan Ullrich ging nach vier Jahren einstweiligen Verfügens und Klagens nun auf der Bergetappe des Landgerichts Hamburg die Puste aus. Richter Buske wird dem Doping-Experten Prof. Franke nicht mehr weiter verbieten, die Wahrheit zu sagen.

Herzlichen Glückwunsch, Herr Prof. Franke! Und Respekt für Ihr Stehvermögen.

UPDATE: Kurzüberblick bei Süddeutsche.de

10. August 2010

Landgericht Hamburg: Prognose über Ballacks Karriere verboten

Hamburg verboten

Die Meinung der Super-Illu, die Karriere von Ballack sei mit der Verletzung beendet, wurde nun vom Landgericht Hamburg verboten. Eine einstweilige Verfügung gegen Burda (Offenburg bzw. München) mit dem Streitwert von 20.000,- Euro wurde am Dienstag bestätigt. Denn die Meinung sei eine Tatsachenbehauptung.

Damit hat das Landgericht Hamburg einen weiteren Rubikon überschritten, denn bislang galten wertende Äußerungen über künftige (Nicht-)Entwicklungen als von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Nunmehr müssen sich geäußerte Einschätzungen wie Tatsachenbehauptungen an Wahrheitsgehalt und Beweislast messen lassen. Wie Meinungen über Tatsachen (über was sonst?) in Hamburg definiert werden, ist schwierig zu prognosdizieren. Bei der Googlesuche nach „Ballack“ und „Karriereende“ werden 236.000 Ergebnisse angezeigt – also viel zu tun für die Anwälte!

Was kommt als nächstes? Wird man die Prognose, dass Buske eine Prognose verbieten will, als zu beweisende Tatsachenbehauptung einstufen und präventiv verbieten? Gegenwärtig hat das Landgericht Hamburg in einem anderen Fall eine unstreitig wahre Gerichtsberichterstattung verboten, weil jemand auf die (unstreitige) Existenz von Zeugenaussagen hingewiesen hatte, die eine Äußerung bestätigten, die (ohne Beweisaufnahme) einstweilig verboten worden war.

Wird demnächst dann auch die Einschätzung verboten, dass diese Entscheidung nicht in den oberen Instanzen bestätigt werden wird? Muss Kachelmann demnächst wieder einrücken, wenn er Prognosen über das Wetter macht?

Und was sind das für Fußballer, die nichts Besseres zu tun haben, als solch hirnverbrannte Prozesse zu führen? Die Anwaltskanzlei und der verbietende Richter waren die gleichen, welche die Meinungsäußerung verboten hatten, Gerhard Schröder färbe sich die Haare, weil diese (nie durch Beweis widerlegte) Einschätzung eine Tatsachenbehauptung sei. Der Karriere Schröders hatte die Farce eher nichts genutzt. Ob es bei Ballack Karriere helfen wird, ist eine Prognose, die sich nur betuchte Verlage leisten sollten.

5. Juli 2010

Prof. Hoeren fordert mehr Medienkompetenz für Landgericht Hamburg

Laut netzpolitik.org hat Prof. „Internet“ Hoeren, selbst Richter am OLG Düsseldorf, bei der heutigen Anhörung der Enquette-Kommission mehr Internet-Kompetenz für das Landgericht Hamburg gefordert!

Wie stets in seiner Vorlesung forderte er:

“Geistiges Eigentum ist ein dummer Begriff, bitte verzichten Sie darauf”. Kampfbegriff der Preußen für dumme Politiker, damit die das irgendwie als Eigentum verstehen. Ist gefährlicher Begriff, gehen viele unreflektiert ran. Besser: Immaterialgüterrecht.

Außerdem sprach er sich insbesondere in seiner schriftlichen Stellungnahme gegen den fliegenden Gerichtsstand aus (der die Bedeutung von Hamburg erst ermöglicht hat).

UPDATE: Siehe auch Telepolis.