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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Vor dem Berliner Piratengericht und auf See ist man in Lauers Hand

 

Da sich der Staat – und damit letztlich auch die zivile Justiz – aus verfassungsrechtlichen Gründen aus den inneren Angelegenheiten von politischen Parteien so weit wie möglich heraushalten will, sieht das Parteiengesetz die Einrichtung parteiinterner Schiedsgerichte vor. Diese sollen unbefangen urteilen und die Satzung vollziehen. Sie haben somit die Aufgabe, ohne Ansehung der Person nach juristisch-sachlichen Maßstäben zu handeln und ggf. die Rechte einzelner Mitglieder vor der Willkür von Funktionsträgern zu schützen, denen ihr Amt zu Kopf gestiegen ist.

Unterschiedliche Meinungen und politischer Streit hingegen sind innerhalb einer Partei ausdrücklich erwünscht und sollen nicht juristisch ausgetragen werden. Parteigerichte sollen keine Machtinstrumente sein, sondern vor Psychopathen schützen, die sich häufig an die Spitze von Hierarchien setzen, wie die Geschichte leider lehrt.

Im Landesverband der Berliner Piraten ticken die Uhren anders. So wurde ein Pirat vom Landesvorstand per Eilbeschluss (ohne vorherige Anhörung, versteht sich) von der Ausübung seiner Mitgliedsrechte ausgeschlossen. Der Pirat will allerdings am Wochenende beim Bundesparteitag für den Vorstand kandidieren. Das Landesschiedsgericht Berlin weigerte sich zunächst, den Fall zu verhandeln: Denn wer von seinen Rechten ausgeschlossen sei, der könne ja auch nicht die Parteigerichtsbarkeit in Anspruch nehmen …

Nachdem das LSG gezwungen wurde, die Sache doch zu entscheiden, wies es den Aufhebungsantrag zurück, mit einer nicht weniger interessanten „Begründung“:

„Der innerparteiliche Schaden (…), sollte er tatsächlich gewählt werden, wäre aufgrund seines bisherigen Verhaltens groß.“

Damit gibt das Berliner Parteigericht unverblümt zu, dass es politische Entscheidung trifft und sogar die Piraten aus den anderen Bundesländern bevormunden möchte. Piraten – das waren doch mal die mit der Basisdemokratie, oder?

Das Verhalten, das die Berliner ihrem Mitglied vorwerfen, besteht nicht etwa darin, dass er während der Ukraine-Krise Brandfackeln auf die russische Botschaft wirft, sich bei „Bomber Harris“ für das Töten von 20.000 Zivilisten bedankt oder seine Parteikollegen als Nazis diffamiert – die Berliner Piraten werfen ihm vor, dass er genau das kritisiert hat.

Noch spannender ist das Argument, mit dem der Berliner Landesvorstand seine Maßnahme begründet: So könne man es nicht hinnehmen, dass die Berichterstattung über diesen Pirat den Eindruck erwecke, die Berliner Piraten könnten ihre politischen Konflikte nicht wie erwachsene Menschen austragen. Da liegt es doch unter erwachsenen Menschen nahe, das Mitglied von seinen Rechten auszuschließen … m(

Also, bei aller Liebe, aber der Berliner Piratenvorsitzende Christopher Lauer wirkt auf mich ungefähr so erwachsen wie Daniel Küblböck. Bei etlichen Berliner Peinlichpiraten stellt sich sogar die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit. Für eine Partei, die sich einst der Meinungs- und Pressefreiheit verschrieb und sogar die Mitgliedschaft in anderen Parteien zulässt, ist es mit den ideologisch eingetakteten Berliner Piraten ganz schön weit gekommen.

Nach dem Willen der Berliner soll dem Pirat beim kommenen Bundesparteitag nicht nur seine Wahlchance genommen werden, er soll auch nicht wählen dürfen. Schließlich kann die Berliner Trolleria an diesem Wochenende jede Stimme gebrauchen.

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Autor:
admin
Datum:
26. Juni 2014 um 10:45
Category:
Allgemein,Meinungsfreiheit,Politik,Zensur
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Ein Kommentar

  1. Unwidersprochen… | Schwerdtfegr (beta)

    […] […] der Berliner Piratenvorsitzende Christopher Lauer wirkt auf mich ungefähr so erwachsen wie Da… […]

    #1 Pingback vom 26. Juni 2014 um 12:21

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