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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Veröffentlichung fremder E-Mails: Ruhrbaron Schraven will es wissen

Der bereits am Landgericht Hamburg gestählte Blogger David Schraven hat angekündigt, E-Mails aus Rüttgers Club zu veröffentlichen, was man dort nicht ganz so witzig findet – denn die eigenen Persönlichkeitsrechte vermarktet man ja lieber selber… ;-)

Die eigentliche Begründung aber lautet, dass es sich um eine „geklaute“ Email handelt, was nicht schick ist. Da gab es in der Vergangenheit durchaus Urteile, welche insoweit eine Indiskretion sehen, etwa das Landgericht Köln hat sich da hervorgetan. Schraven indes lässt sich nicht einschüchtern und sieht sich durch Wahrung berechtigter Interessen gerechtfertigt. Kenner denken an die Wallraff-Entscheidung. Man wird sehen.

Das Leaken von auf illegale Weise gewonnenem Material könnte man allerdings eleganter bewerkstelligen: Wenn Wikileaks.org die Infos zuerst bringt, sind sie nicht mehr geheim und können dann mehr oder weniger berichtet werden, wenn nicht gar in derbste Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Bis uns Schraven seine Geheimnisse bzw. die der NRW-CDUler mitteilt, überlassen wir Volker Pispers das Wort:

Und wenn wir schon dabei sind:

« Arbeitsrecht: Vorwurf „verschärfter Ausbeutung“ an Chef ist zulässige Meinungsäußerung – Diskretion in München, Indiskretion in Wien und Diskussion in Hamburg »

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