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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Zur aktuellen Bild-Abmahnung der Ruhrbarone bzgl. Sahra Wagenknecht

Zur Zeit macht in der Blogosphäre die den Ruhrbaronen zugestellte Abmahnung die Runde, die ein PR-Foto der Politikerin verbreiteten (ist nicht das, welches hier zu sehen ist, sondern wohl das hier).

Gelegentlich liest man, es sei mit einem Schadensersatz von 20.000,- Euro zu rechnen. Nein, es gibt eine Art „Tarif“ für Bildnutzung im Internet, nämlich die Empfehlung der „Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“, an der sich viele orientieren, und da kostet die Nutzung etwa einen dreistelligen Betrag. Der verdoppelt sich aber um den „Strafzuschlag“, wenn ein Foto genutzt wurde, ohne, dass man vorher gefragt hat. Bei der Zahl „20.000,- Euro“ dürfte es sich um den sogenannten „Streitwert“ handeln, der als Faktor für die durchsetzbaren Kosten des Anwalts dient. Bei Bildnissen in Massenmedien fangen die Streitwerte bei 10.000,- Euro an, der Anwalt bekommt davon jedoch nur einen Bruchteil. Also: Kein Grund zur Panik.

Die Ruhrbarone scheinen sich auf den Standpunkt „Einmal ist keinmal“ zu stellen und glauben, mit dem Löschen des Bildes hätte sich die Sache. Ich fürchte, dass die Rechtsprechung das böse Wörtchen „Wiederholungsgefahr“ anders definiert …

Vielerorts liest man, es habe sich doch bloß um PR-Fotos gehandelt. Nun ja, JEDES Foto, das nicht explizit zur Nutzung frei gegeben wurde (bzw. dessen Urheber 70 Jahr verblichen ist usw.), ist urheberrechtlich geschützt. Beweispflichtig für ein Nutzungsrecht ist der Nutzer. Frau Wagenknecht hat ihr Antlitz nicht vergesellschaftet, ihr Fotograf hält insoweit auch wenig von der kommunistischen Idee.

Eine andere Frage ist, ob es für die Nutzung als Bildzitat eine Rechtfertigung geben könnte (dann aber mit Urheberbenennung usw.). Dann müsste sich der fragliche Beitrag konkret mit dem Foto (nicht nur mit Frau Wagenknecht) auseinander gesetzt haben, worüber mir nichts bekannt ist.

Ob es charakterlich eine so tolle Idee ist, zu Werbezwecken Bilder ins Internet zu streuen und dann hinterher die Anwälte von der Kette zu lassen, darf ein jeder selbst beantworten. Mit einem politischen Blog sollte man geschickter kommunizieren. Aber wie man bei dem halbherzigen Abstimmverhalten der Linkspartei bzgl. der Internetsperren gesehen hat, ist da aus diesem Lager eher wenig Kompetenz zu erwarten. Wenn es der guten Frau lieber ist, in der Öffentlichkeit mit Amateurfotos wie dem oben eingelinkten dargestellt zu werden, dann nur weiter so! (Inwieweit der Politikerin das Verhalten ihres Fotografen recht ist, ist unbekannt.)

Dieses Bild da oben wurde unter den Bedingungen der „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen“-Lizenz, in den Versionen 1.0, 2.0, 2.5 und 3.0 veröffentlicht.

UPDATE: Der Urheber der obigen Abbildung nennt sich „S1“, was ich irrtümlich für eine weitere technische Bezeichnung gehalten hatte. Man kann ihn durch Klick auf „dieses Bild“ sofort ermitteln.

UPDATE (15.01.2009):  Die Ruhrbarone konnten mit der Argumentation überzeugen, Die Urheberin habe ihr Rechtsschutzbedürfnis verwirkt, weil sie sie 11 Jahre untätig geblieben sei, obwohl sie vom Download wusste.

« Die Bretter, die das Geld bedeuten … – Jan Ullrich ./. Werner Franke: Das Hauptverfahren dürfte peinlich werden »

Ein Kommentar

  1. Sieg für Blogger. Abmahnanwalt erlebt Desaster in Sachen Wagenknecht « Ruhrbarone

    […] so gewogen wurden, wie wir es für richtig befanden, und nicht so, wie es sich Rechtsanwalt Markus Kompa ausgeknobelt hat. Gott sei dank hat der uns nicht […]

    #1 Pingback vom 15. Januar 2010 um 01:13

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