Ganz schnell klicken, bevor die Hamburger Pressekammer in eigener Sache eine einstweilige Verfügung erlässt! Auf einem der Bilder kann man die drei Richter in Action sehen, darunter auch den sagenumwobenen Herr Buske, dessen Löwenmähne von weitem wie eine Perücke eines englischen Lordrichters aussieht …
Wie man dem Bericht entnehmen kann, hat die Hamburger Pressekammer zwei Stunden lang Zeugen vernommen. Normalerweise wird die Einvernahme von präsenten Zeugen im Widerspruchsverfahren zu einstweiligen Verfügungen dort immer aus irgendwelchen Gründen abgelehnt. Ein bekannter Gerichtsbeobachter behauptete mal sogar, das hätte er nie erlebt. Ich auch nicht. Diesen Monat habe ich in Hamburg einen Termin, bei dem Zeugen in Manschaftsstärke anreisen werden. Trotzdem haben die unsere Sache nur auf eine Viertelstunde terminiert. Vor Gericht sind alle gleich, manche halt gleicher.
Diesmal sollten Schüler aus Bocholt nicht am Schulbesuch des Filmes Krabat teilnehmen, weil es da um schwarze Magie gehe, und außerdem gibt es da Zauberer und so. Auf Engelwesen haben die Zeugen Jehovas nämlich intern ein Monopol, da soll niemand anderes einfach so rumfliegen und loszaubern. Zeugen Jehovas dürfen übrigens nicht einmal Zaubervorstellungen besuchen …
In Münster weiß man jedoch Zauberer zu schätzen! Uns so wies das Verwaltungsgericht Münster eine Feststellungsklage ab, welche die verpflichtende Teilnahme an der Schulveranstaltung als rechtswidrig geißeln sollte.
Ein seltsamer Philosoph, der esoterischen Praktiken anhängt wie der “Energiefeldtherapie”, macht einige seltsame Dinge in einer Therapiegemeinschaft für ehemalige Drogenabhängige. Ein paar Leute kritisieren seine nicht durchgehend der Schulwissenschaft entsprechenden “Therapien” und bekommen darauf hin nicht nur Druck von Anwälten, sondern auch von einem gewissen Landgericht im norddeutschen Raum eine Salve von einstweiligen Verfügungen ab.
Die sensationellste einstweilige Verfügung betraf einen kurzen Text, der Tatsachen mitteilt, die allesamt wahr und unbestritten sind. Der Mann berichtete nämlich im Internet
zutreffend über eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen eine andere Kritikerin sowie
die Tatsache, dass ihm Zeugenaussagen vorliegen, welche die verbotene Behauptung stützen.
Der Mann hat weder behauptet, die Zeugen seien besonders glaubwürdig, noch hat er behauptet, der promovierte Philosoph und das ehrwürdige Landgericht Hamburg seien besonders unglaubwürdig. Er hat das Urteil seinen Lesern überlassen, hat keine Details genannt. Trotzdem sollen allein diese Äußerungen ausreichend sein, um den “Eindruck zu erwecken”, dass die Version des Philosophen bezweifelt werde. Zu dem Fall ein andermal mehr.
Generell zum “Eindruck” ist interessant, dass die Hamburger wahre Tatsachenmitteilungen verbieten, die zur eigenen Meinungsbildung beitragen sollen. Wie das mit der Meinungsfreiheit zu vereinbaren sein könnte, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Sie? Offenbar haben die Ohrfeigen aus Hamburg noch nicht laut genug geknallt.
Was das Erwecken eines Eindrucks betrifft, so hat auch ein hier bereits thematisierter Bayer Kummer mit den Norddeutschen wegen eines “Eindrucks”.
Zum oben genannten “wissenden Feld”, das auch Wissen der Toten konserviert, passt mein heutiger Beitrag auf Telepolis über den Streit um die schöne Geisterbeschwörerin Margery, der Mitte der 20er Jahre die Presse beschäftigte.
Wie würde es mein Blogger-Kollege Kai in seinem Nebenjob als BILD-Macher formulieren:
Als der Star-Magier David Copperfield eine junge Frau für ein paar Tage auf seine Paradis-Insel Copperfield Bay einlud, war kaum zu erwarten, dass er ihr nur Zaubertricks zeigen würde. Dann kamen seltsame Vorwürfe über Zudringlichkeiten und Freiheitsberaubung. Letzteres ist auf einer Insel allerdings schon seltsamer Vorwurf … Die Frau wollte Geld und machte ihre Drohung war, an die Öffentlichkeit zu gehen.
Nunmehr wurde bekannt, dass die Unschuld vom Lande tatsächlich eine Prostituierte war, die wohl das Geschäft ihres Lebens gewittert hatte. Da hatte sie ein bisschen geflunkert. Das Verfahren gegen Copperfield wurde nunmehr eingestellt. Nun hat die Dame ein gewisses Problem.
In der Presse war Copperfield jedoch jahrelang geschlachtet worden.
Nunmehr kann man sich wieder besser denn je mit ihm sehen lassen …
Da entrüstet sich ein Journalist, ein Verdacht gegen - nennen wir ihn mal: “Graf Koks” - sei “absurd” - und schon klagt der feine Herr dagegen, dass er das überhaupt gebracht hätte. Er bekam auf fürstliche Weise recht:
“Als absurd erwies sich ein 1999 von einem vermeintlichen Mafia-Kronzeugen ausgesagter Verdacht, wonach der heute 58-jährige Adelige selbst in Strukturen dieser kriminellen Organisation eingeflochten sei.”
Dieser Vorwurf war vollkommen haltlos und auf eine Verwechslung zurückzuführen. Der Kläger hielt die Berichterstattung für rechtswidrig. Er fühlte sich in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und begehrte Unterlassung.
Hier fragt sich der geneigte Journalist, wie denn eine Distanzierung nach Hamburger Bräuchen zu gestaltet sei, wenn nicht einmal die Bewertung eines Verdachts als “absurd” ausreichend sein soll und eine eindeutige Quellenkritik geboten wird. Offenbar war selbst die Schilderung des definitiv entkräfteten Verdachts (über den anderweit schlimmen Finger) nicht ausreichend, um namentlich berichten zu dürfen.
Über die Verhandlung lesen wir beim inoffiziellen Gerichtsschreiber, dass sich Graf Koks nicht zu den Personen der Zeitgeschichte zählt, obwohl er anscheinend selbst im Gerichtssaal Autogramme zu geben pflegt und in seinem Revier geruht, Rentner zu verkloppen, was nun einmal feudaler Tradition entspricht. Der Adlige scheint jedoch diesmal Opfer einer Verwechslung mit einem anderen Standesprivilegierten gewesen zu sein. Einen schlechten Ruf erwerben sich Durchlaucht jedoch vorzugsweise selber. Adel verpflichtet.
Während die “vons” und “zus” und “auf und davons” in der Hamburger Pressekammer unter Artenschutz zu stehen scheinen, ist etwa die Hamburger Bürgerschaft sogar stolz, sich des Adels beizeiten entledigt zu haben. Besuchen gekrönte Häupter etwa den Bürgermeister, so ist es diesem aus Tradition verwehrt, irgendwelche Monarchen am Portal zu empfangen und auf diese Weise Unterwürfigkeit zu demonstrieren, vielmehr haben diese sich die Treppe hinauf zu begeben, um sich nicht als etwas Besseres als die anderen Bittsteller auch zu fühlen.
So hatte man mir es vor drei Jahren auf einer Stadtrundfahrt erklärt, die ich direkt nach meinem ersten Besuch bei Richter Buske unternommen hatte.
Ende 2006 hatte Freddy’ Hühnerhof am Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen “Die Tierfreunde e.V.” erwirkt, welche unschöne Bilder über die wenig idyllischen Zustände bei Freddy sogar im Wege des Hausfriedensbruchs erlangt hatten. Die Tierfreunde ließen sich nicht einschüchtern und ließen es auf ein Hauptverfahren ankommen. Nach drei Jahren und der Befragung von Zeugen, was in der Pressekammer Seltenheitswert hat, wurde Freddys Unterlassungsansprüchen am 28.08.2009 eine Absage erteilt. Dass man für die Freiheit der Bilder in einer einzigen Instanz über mehrere Jahre hinweg verhandeln musste, während das Verbieten derselben per einstweiliger Verfügung praktisch durchgerutscht ist, steht auf einem anderen Blatt.
Die siegreichen Tierfreunde vermieden es jedoch, in die nächste Falle zu tappen, denn selbst Gerichtsurteile darf man nicht ohne weiteres 1:1 veröffentlichen. Gegenwärtig wird ja bekanntlich der “Hausjournalist” der Hamburger Pressekammer von Berliner Anwälten mit einer Klagewelle überzogen, die ihm die Gerichtsberichterstattung aus den seltsamsten Gründen verbieten lassen wollen.
Den Luxus einer eigenen Veröffentlichung in Reichweite deutscher Gerichte wollten sich die Tierfreunde dann doch nicht leisten. Seit ein paar Tagen ist das Originalurteil bei Wikileaks zu finden, die außerhalb deutscher oder sonstiger Gerichtsbarkeit operieren und daher unzensierbar sind. Künftig bleibt es also dem Finderspitzengefühl der Leute bei Wikileaks (oder Nachahmern) überlassen, ob Urteile anonymisiert werden, ob zu unterlassene Äußerungen unzensierbar und in Medienöffentlichkeit wieder auftauchen.
Die Rechtsanwälte aus Berlin wären sehr gut beraten, ihre Aktivitäten entsprechend zu überdenken, denn der Trend kontroverser Websites, den deutschen Rechtskreis nach Erfahrung mit gewissen Pressekammern zu verlassen, ist so neu und ungewöhnlich ja nicht. Und wenn künftig jedes Urteil bei Wikileaks abgegeben wird, genügt insoweit die Absendung einer Email.
Sicherheitshalber distanziert sich der Autor von der Verbreitung des ungeschwärzten Urteils auf Wikileaks, nicht aber von dem schönen Urteil. Das obige Video mit Michael Moores Crime Fighting Chicken hat mit dem Fall selber nichts zu tun und soll auch keinen entsprechenden Eindruck erwecken.
Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. erklärt ausdrücklich das Unverständnis für die Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg. Letztlich würde die Konsequenz aus dieser Entscheidung sein, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit auf unerträgliche Weise eingeschränkt wird. Einer der Verteidiger in dem besagten Verfahren, Rechtsanwalt Walter Teusch aus Saarbrücken, hat der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. gegenüber nochmals ausdrücklich bestätigt, dass die Buchautorin Gisela Friedrichsen ausschließlich Informationen verwertet hat, die Gegenstand der öffentlichen Hauptverhandlung geworden sind, so dass diese Entscheidung einem Verbot gleich käme, darüber zu sprechen, was man als Zuschauer eines öffentlichen Verfahrens erfahren hat. Quelle: openpr.de
Nunmehr hat das Landgericht Hamburg einen Rückzieher gemacht, wie beim inzwischen zum Inventar der Pressekammer gehörenden Chronisten nachzulesen ist. Offenbar ging es um Fragen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten minderjähriger Zeugen, die über Sachverhalte aus der Intimsphäre befragt wurden. Das Buch richtete sich jedoch nicht an den breiten Boulevard, sondern an ein kriminologisch interessiertes Fachpublikum. Thema der Autorin waren Suggestivfragen, die gerade bei Kindern hochproblematisch sind.
Es gibt sehr gute Gründe, die ungestörte Entwicklung von Kindern zu schützen. Aber es gibt aber eben auch das Prinzip der Gerichtsöffentlichkeit. Es mag Autoren zuzumuten sein, Zeugen zu anonymisieren und entsprechendes Fingerspitzengefühl zu wahren und die Gerichtsöffentlichkeit nicht zur reißerischen Boulevardberichterstattung zu missbrauchen. Vorliegend kann wohl nicht ansatzweise hiervon die Rede sein.
Wann wird das Landgericht Hamburg endlich akzeptieren, dass es in Karlsruhe eine grundsätzliche Vermutung für die Pressefreiheit gibt?
Bzgl. des Verfahrens Dr. Gabriele Weber ./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesnachrichtendienst, (siehe hier), hat das Bundeskanzleramt nun eine Sperrerklärung abgegeben, die ich auf Telepolis.de kommentiert habe.
Wenn wir schon nicht einmal über die Geschichte von Nazis informiert werden dürfen, dann kann man sich einen Reim darauf machen, was noch so alles im Dunkeln bleiben soll. Wie werden gerne regiert …
Der Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin ist ein Dauerkunde in der Hamburger Pressekammer, wenn es darum geht, dass Äußerungen mit Biegen und Brechen so ausgelegt werden sollen, dass sie dem “Unternehmenspersönlichkeitsrecht” eines sensiblen Rüstungs- und Kfz-Konzerns abträglich sein könnten. Grässlin ist ein standhafter Gegner, dem gerade die Solbach-Freise Stiftung ihren mit 4.000,- Euro dotierten »Preis für Zivilcourage« 2009 zuerkannt hat. Die wird der Pazifist für seine Kriegskasse brauchen.
Herr Grässlin hat mich gebeten, auf die gegen harte Widerstände erkämpften Revisionsverhandlung beim Bundesgerichtshof hinzuweisen, die demnächst ansteht. Hier ist sein aktueller Pressetext zum Fall:
++ Meinungsfreiheitsprozess Schrempp gegen mich wird gegen den Willen der Hamburger Justiz am 22.09.2009 vor BGH öffentlich verhandelt – Einladung zur Teilnahme ++
Gegen den ausdrücklichen Willen der Hamburger Justiz geht der Meinungsfreiheitsprozess des früheren Daimler-Vorsitzenden Jürgen E. Schrempp gegen mich in die nächste Runde. Über den (weiterlesen…)