“Nein zum Krieg” hatte ein Betriebsrat 2003 anlässlich des (wie jeder Krieg auf Lügen basierenden) Irak-Kriegs auf einem Plakat ausgehängt und 2007 zur Beteiligung an einem Volksentscheid in Hamburg aufgerufen.
Gut, es ist nicht die primäre Aufgabe eines Betriebsrats, allgemeinpolitische Stellungnahmen zu formulieren, zumal sich ja auch nicht alle mit der Meinung des Betriebsrats notwendig identifizieren müssen. Wenn der Betriebsrat seine Grenzen überschreitet, gibt es durchaus Wege, das zu sanktionieren, ihn unter gewissen Voraussetzungen auflösen lassen.
Aber Äußerungsrecht gehört nicht dazu. Denn mangels Vermögen könnte man Unterlassungsverfügungen nicht sanktionieren, also nicht vollstrecken. Die entsprechende Klage, die es bis zum Bundesarbeitsgericht brachte, war daher zum Scheitern verurteilt. Außerdem sahen die Richter keine Wiederholungsgefahr eines Antikriegsaufrufs, was für eine Unterlassungsverfügung erforderlich gewesen wäre. Warten wir doch mal ab, was sich im Iran tut.
Der Axel Springer-Verlag wehrt sich gegen Kachelmanns Diskretionswünsche hinsichtlich seiner Strafakte und konnte gestern am Landgericht Köln einen weiteren Erfolg verbuchen. Für Presserechtspraktiker interessant ist, dass Kollege Höcker offenbar nur einen beschränkten Antrag stellte. So berichtet Media:
Verlagssprecher Tobias Fröhlich: “Wichtig ist, dass das Berichterstattungsverbot nun vom Tisch ist. Dass das Gericht die eigene Verfügung bestätigen konnte – und das für einen geringen Zeitraum bis zur Anklageerhebung – , ist nur darauf zurückzuführen, dass Kachelmann schon zuvor auf die EV für die Zeit nach dem 19. Mai verzichtet hatte. Anderenfalls hätte das Landgericht die gesamte EV aufheben müssen. Der Verzicht ist daher nichts anderes als eine juristische Nebelkerze um die Niederlage Kachelmanns zu verhüllen. Das wird sich in der Berufungsverhandlung zeigen.”
Wie SPON meldet, hat der BGH das Tauss-Urteil bestätigt.
Bei Spin SPON kann man das lesen
Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 vor allem kinderpornografisches, aber auch jugendpornografisches Material aus privaten Gründen beschafft hatte.
Haben die Richter das wirklich “als erwiesen” angesehen? Meiner Erinnerung nach hielten die Richter diese Frage schlichtweg für irrelevant, weil der (stets unstreitige) Besitz von KP als solcher strafbar ist, das Motiv zum Besitz grundsätzlich für den zu beweisenden Tatbestand keine Rolle spielt.
Tauss Rechtfertigung ließ man daher von Vorneherein nicht gelten, unabhängig davon, ob sie glaubhaft ist, oder nicht. Ach, SPON …
Vor ein paar Wochen sahen wir gemeinsam in der Hamburger Pressekammer die seltsame Widerspruchsverhandlung zum Fall des Herrn Ballack, der nicht über sein Karriereende lesen möchte. Die absurden Vorstellungen der Hamburger Kollegen inspirierten mich zu dieser heute erschienenen Glosse auf Telepolis.
Helmut Markwort ist nicht dafür bekannt, sich um Pressefreiheit sonderlich verdient gemacht zu haben:
Mit seiner schließlich in Karlsruhe gescheiterten Klage gegen die Saarbrücker Zeitung wegen eines Irrtums eines Interviewpartners hatte er einen nicht zu entschuldigenden Tiefpunkt gesetzt. Als das Satiremagazin Titanic den Slogan “Fakten, Fakten, Fakten” durch ein weniger schickliches Wort mit “F” ersetzte, hatte Markwort nichts besseres zu tun, als die Anwälte von der Kette zu lassen.
Nun wurde bekannt, dass Markwort eigenhändig einen Bericht zur Ribéry-Afäre vom Band genommen hat – der Publizist steht dessen Verein FC Bayern allerdings etwas sehr nahe, wie die Süddeutsche berichtet.
Der Münchner Journalist sieht dem Franzosen selbst an jedem Wochenende beim Dribbeln zu – von der Ehrentribüne aus. Markwort ist seit vielen Jahren Mitglied im Verwaltungsrat des FC Bayern und seit 2003 im Aufsichtsrat des Vereins. Bei Heimspielen sitzt er auf der Tribüne der Arena in Fröttmaning, zu den Auswärtsspielen begleitet er die Mannschaft zu und sitzt nach Partien mit den Akteuren beim Bankett.
Ich hatte kürzlich mal einen FOCUS in der Hand gehabt. Im Inhaltsverzeichnis war ein Foto des anscheinend genesenen Fidel Castro, versehen mit dem Kommentar, Castro möchte weiter sein Volk unterdrücken. Wenn das die Fakten sind, die FOCUS primär zu dem Mann einfallen, können sie ihre Fakten behalten.
Die Amis lachen über den Schwachsinn Apfel ./. Ei:
“Nein eiPott Für Sie! German Court Backs Apple Copyright” (Mac Observer)
“No Comment: Apple Germany says nicht to eiPott” (TUAW)
“German Egg Holder Manufacturer Sued By Apple” (Cult of Mac)
“Remains of the Day: Nein means nein” (Yahoo! Tech)
Dass man in Hamburg Eier mit Äpfeln vergleicht und trotzdem keine Unterschiede erkennt, war mir schon früher mal aufgefallen. Da muss irgendwas im Trinkwasser sein, oder so.