Meine Güte, was rauchen eigentlich Schweizer Anwälte, die sich im deutschen Medienrecht versuchen, so für ein Kraut? Oder ziehen die möglicherweise ein ganzes Alphorn voll Gras durch?
Ein in den bisherigen Verfahren stets glücklos wie ungeschickt agierender eidgenössischer Kollege verstand bislang meine Hinweise nicht, weshalb es stets deren Wiederholung durch einen Richter bedurfte, um Einsicht zu stiften. Aus Mitleid vor seinem – übrigens multimillionenschweren – Mandanten machte ich ihn schließlich bei einem Vollstreckungsproblemchen darauf aufmerksam, dass er eine angebliche Begleichung eines Titels freundlicherweise binnen zwei Wochen nachweisen möge, andernfalls sein Mandant mit einer Zwangsvollstreckung zu rechnen hätte. Dem Unglücksvogel war nichts Intelligenteres eingefallen, als mich Minuten später per Email wegen dieser altruistischen Rechtsauskunft gegenüber der Anwaltskammer der Nötigung und Erpressung zu “denunzieren”.
Es kam noch besser: Die Gegenseite verklagte meinen Mandanten und mich auf Schadensersatz wegen der “Nötigung” und “Erpressung”, da ich mit einer rechtswidrigen Vollstreckung gedroht hätte. Da ihm meine Klageerwiderung dann wohl doch etwas im Magen gelegen haben muss, versuchte er es wie ein gekränkter Wikipedianer mit persönlicher Diskreditierung:
“Im Internet erscheint der Beklagte zu 1) (…) als Zauberer (…). Es gibt also starke Hinweise, dass der Beklagte zu 1) (…) unerlaubte Handlungen vornimmt.”
Ich habe vor Lachen fast in die Tischkante gebissen …
Was muss wohl die arme Richterin gedacht haben? Hält mich der Advokat etwa für einen Hexenmeister, der mit Voodoo seinen Mitmenschen Schadenszauber zufügt? Oder will er der Richterin gar verklickern, spleenige Herren, die mit Zauberkunststückchen der Welt etwas Farbe bringen, tendierten zu Kriminalität?
Lieber Kollege von der Alm, wenn Sie mich mal so richtig in Misskredit bringen möchten, dann erzählen Sie das nächste mal doch dem Gericht besser, ich sei Vorsitzender eines im Untergrund agierenden Falschspielersyndikats und pflege Freundschaft mit Taschendieben, falschen Hellsehern, echten Spionen und paranormalen Löffelverbiegern. … Spätestens dann wird die Richterin wohl die Lektüre der Schriftsätze abbrechen und sich fragen, ob denn der Schweizer Anwalt noch etwas von dem Kraut für sie übrig hat …
Hoffentlich kommt der Gegner nicht auf den Trichter, mal den Anwalt zu wechseln, dann wir werden noch viel Spaß miteinander haben …
Mit großer Spannung warte ich schon seit Wochen auf den Film “500 Millionen Freunde” (The Social Network), doch noch bis zum 7. Oktober muss ich mich gedulden.
Die Macher überzeugen schon durch die Verwendung der Cover Version “Creep” (Radiohead) von Scala And Kolacny Brothers. Bevor das jetzt jemand per Filesharing downloaded, besser gleich bei Youtube anhören …
Im Science Fiction-Klassiker “Per Anhalter durch die Galaxis” gibt es eine (nicht in der Kinofassung von 2005) enthaltene Szene, die mich ein bisschen an die gegenwärtige Forderung der Verleger für ein eigenes Leistungsschutzrecht zur Bekämpfung der Informationsfreiheit im Internet erinnert.
In der Szene geht es darum, dass der sagenhafte Computer “Deep Thought” gestartet werden soll, der die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest beantworten soll. Dies versuchen zwei Abgesandte der Gewerkschaft der Philosophen zu verhindern, da sie befürchten, durch die Konkurrenz der Maschine der Effizienz ihres Geschäftsmodells beraubt zu werden. Das Problem wurde jedoch nicht politisch gelöst, sondern pragmatisch: Da die Berechnung der Antwort siebeneinhalb Milliarden Jahre dauerte, konnten die Philosophen Bücher verkaufen, in denen sie über die Antwort spekulierten und hatten damit ausgesorgt.
Aufgeweckte Journalisten und Verleger sollten daher schnell damit anfangen, Bücher gegen den technologischen Fortschritt zu schreiben und des Ende des qualifizierten Journalismus prophezeien …
Das Wiki-Wahrheitsministerium hat entschieden, dass die Spitzenkandidatin einer Partei mit Aussicht sowohl auf Einzug ins Landesparlament als auch auf ein Regierungsbündnis uns nicht zu interessieren hat.
Der notorische Fernseher (brrrrrr!) Niggemeier wird jedoch wegen der erfreulichen Entwicklung der Sache mit den Call In-Shows, die ihm hart am Landgericht Hamburg zusetzten, trotzdem einen guten Tag haben!
Wie berichtet, kämpfen die Filtertüten um ihre Ehre. Nunmehr hat mir der Kaffee-Automathersteller freundlicherweise die Antragsschrift zur Verfügung gestellt. Als überzeugter Anhänger dieser Technologie genieße ich gerade einen frisch gemahlenen und aufgebrühten Kaffee (schwarz), der mir den Genuss der Antragsschrift, die selbstverständlich an das Landgericht Hamburg adressiert gewesen war, nochmals verstärkt.
Die Filtertüten meinen es ernst und haben ein Schwergewicht im gewerblichen Rechtsschutz bemüht. Der entsprechende Hersteller erkennt sich trotz Anonymisierung der Filtertüten im Werbespot wieder, obwohl die von einem anderen Hersteller stammen. Das könnte für einen Anspruch aus UWG auch ausreichend sein, denn die Firma hat nun einmal einen Marktanteil von über 50%. Andererseits wurde eine ganze Branche angegangen, ohne dass auf einen bestimmten Hersteller angespielt wurde. Darf man jetzt eine bestimmte Technologie nicht mehr kritisieren, wenn sie überwiegend von einem Hersteller dominiert wird?
Die Werbung wird als vergleichende gesehen und als unsachlich und herabsetzend empfunden, mithin als Verstoß gegen § 6 UWG. Filtertüten werden als etwas Ekelhaftes dargestellt, und es wird der Eindruck erweckt, sie seien unwirtschaftlich, was unzutreffend sei. So lägen die Sachkosten für eine Tasse Filterkaffee tatsächlich jedoch bei 8 Cent, während der Vollautomat 30 Cent fordere. Dies sei irreführend im Sinne des § 5 UWG. Das sind im Wettbewerbsrecht durchaus ernst zu nehmende Argumente, wobei es nicht überraschen würde, wenn der Automatenhersteller bei seiner Berechnung zu anderen Ergebnissen käme.
Nicht minder interessant ist jedoch die Kulturkritik:
“Abgesehen davon, dass der Spot wirklich nicht komisch ist (denn er offenbart ein merkwürdiges Verhältnis zur modernen Bürowelt und des Verhältnis zwischen Sekretärin und “Chef”), zieht er in pauschal-herabsetzender Weise Kaffeepapiereinsätze und die dazugehörigen Maschinen “durch den Kakao”.
Wow! Das ist Poesie! Das ist Lyrik! Liest man in Schriftsätzen mit diesen Streitwerten eher selten … Der Kollege schreibt jedoch ganz Kavalier, die Schauspielerin Mirja Boes sei “begabt”.
Der Kollege hat nicht ganz Unrecht: Der Spot ist tatsächlich nicht komisch, sondern nähert sich lediglich stilistisch an die Unterhaltungsangebote des Privatfernsehens der späten 90er Jahre an. Aber das allein wird für ein Verbot nicht ausreichen …
Denkbar komisch ist allerdings das Ansinnen, einen solchen Spot durch Wettbewerbsrecht verbieten zu lassen und damit dramatisch aufzuwerten. Man könnte – und das klingt ironischerweise auch in der Antragsschrift an – genauso gut auf die Nachteile der Kaffeevollautomaten verweisen, denn da muss ständig der Trester geleert werden, andernfalls der Schimmel droht, usw. Da nehmen sich Filtertüten und Automaten nichts, der Gang zum Mülleimer bleibt! Und die Filtertüten könnten auch das Kosten-Argument in der eigenen Werbung fruchtbar machen (wenn es denn stimmt).
Das Verbot ist natürlich die denkbar beste Werbung für den Spot, von dem ich sonst nie erfahren hätte. Die Prozesskosten sind im Vergleich zu dem, was man für die Sendung eines TV-Spots anlegen muss, ein Fall für die Portokasse.
Der Fall bleibt spannend. In der Antragsschrift wird auch auf eine als “Todesanzeige” für Filtertüten gestaltete Werbemaßnahme verwiesen, so dass der Spot als Teil einer Filtertüten-feindlichen Kampagne zu werten sei. Verständlich, dass eine Papiertüte da die Pappe auf hat!
Ein Problem werden die Filtertütenkaffeebrüher aber auch durch das Landgericht Hamburg nicht lösen können: Wer einmal von den Freuden eines Automatenkaffees gekostet hat, wird gefilterte Kaffeebrühe nicht einmal geschenkt trinken wollen …
Schauspielerin Mirja Boes scheint tatsächlich eine unkomische Person zu sein und singt anscheinend eher laut als gut. Aber in dem Video hier erkannte ich den Varietékünstler Sos Petroysian, der ihr beim sog. “Quick Chance” hilft, dem zauberhaften Kleidungswechsel. Quickchanger und ähnliche Kuriositätenkünstler etc. gehören nämlich zu meinem Mandantenstamm – und da bin ich wohl Marktführer . Finde ich spannender, als Filtertüten zu vertreten …