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Rechtsanwalt Markus Kompa - Blog zum Medienrecht - Blog zum Medienrecht


26. Februar 2010

Wettbewerb um Heuchelei beim Internetsperrgesetz

Der Kollege Stadler hat auf ein erschreckendes Videodokument parlamentarischen Totalversagens hingewiesen (das ich weder einbetten kann,noch möchte). Da basht ein CDU-Hinterbänkler - völlig  zu Recht - das Versagen der SPD während ihrer Regierungszeit zum Internetzensurgesetz. Aber dann redet sich der Provinzpolitiker aus Korschbroich so in Zensursula-Rage, dass man bei der Piratenpartei für solch billige Feindbilder gar nicht dankbar genug sein kann … Heveling, wir können doch bei der NRW-Wahl auf dich zählen, oder? ;)

Hat eigentlich inzwischen jemand Herrn Köhler darauf hingewiesen, dass das Gesetz schon aus formellen Gründen evident verfassungswidrig ist und schon daher schon nicht hätte unterschrieben werden dürfen …? Das hatte Prof. Matthias Bäcker auf dem Chaos Computer Congress eingehend erläutert. Während dieser Veranstaltung lernte ich auch kurz Franziska Heine kennen, die zum Thema weitaus Intelligenteres als unsere Berufspolitiker zu sagen hat, siehe obiges Video.

UPDATE:

In Hevelings Revier, nämlich in Korschenbroich, findet übrigens ab Morgen der Landesparteitag der NRW-Piraten statt. Vielleicht kann der Mann da noch was lernen …?

25. Februar 2010

Microsoft schaltet Cryptome ab

Wegen Verletzung von Urheberrechten setzte Microsoft die Zensur des Enthüllungspotals Cryptome durch. Cryptome setzt sich ähnlich wie WikiLeaks für die Meinungsfreiheit und für die Distribution von Staatsgeheimnissen ein. Deren Website ist nun offline.

UPDATE: Heise hat einen lesenswerten Beitrag zum Thema.

UPDATE: Microsoft hat verstanden!

17. Februar 2010

Nationalmannschaft ist Produkt des DFB (glaubt er)

Frau Adam und ihr Nymphensittich Toni haben ein ohrenkrebserzeugendes Lied über den von ihr prophezeiten Siegeszug der Deutschen Nationalmannschaft kreiert. Der DFB ließ es - mal wieder - an kommunikativem Geschick fehlen lassen und der deutschtümelnden Fußballenthusiastin einen denkbar arroganten Brief geschrieben, in welchem er die Erwähnung von Spielernamen und offenbar sogar den Begriff “Deutschland” für sich reklamiert. Aua …

Wir erinnern uns an die gescheiterten Bemühungen, dem WDR-Sender “1Live” die Parodie auf Poldi zu verbieten.

11. Februar 2010

Landgericht München verbietet Beyoncé-Video wegen angeblich plagiierten Dessous

Selten hat man im Urheberrecht ein so ansprechendes Corpus Delicti! Bei den Dessous hat sich der Schneider dem ihn inspirierenden Originaldesign “mit großem Respekt genähert”, wie man so schön sagt. Das Landgericht München I folgte dem Kläger Triumph, der in dem Kostüm im Video von Sony ein Plagiat sah.

Aus diesem Grunde darf das Video in Deutschland nicht mehr gezeigt werden. Das obige Youtube-Video darf daher nur außerhalb der Staatsgrenzen angesehen werden.

UPDATE: Telepolis hat das Thema aufgegriffen.

10. Februar 2010

Filesharing: Ein Film soll laut LG Köln für “gewerbliches Ausmaß” ausreichen

Das Ausmaß der krassen Entscheidungen des Landgericht Kölns im Filesharing-Bereich nimmt kein Ende: Wie Dr. Damm & Partner melden, dass

eine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß gem. § 101 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG vorliegt, wenn eine besondere Schwere der Rechtsverletzung vorliegt, was konkret bejaht wurde, da eine umfangreiche Datei in Form eines Films vor bzw. unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht worden sei

4. Februar 2010

Bild hat Bild nicht bezahlt

Oha.

13. Januar 2010

Hamburger Bräuche: BGH stellt Gebührenschinden mit Schubladenverfügung ab!

Während man den perfiden Taschenspielertrick “Schubladenverfügung” andernorts schon immer für eine Unsitte hielt, hat man am Landgericht Hamburg ein großes Herz für kackendreiste Abmahner. Entsprechend servile Anwälte pflegen auf diese Weise ihre Opfer reinzulegen und abzukassieren. Diese Frechheit hat BGH nun um das Gebührenschinden entschärft, worauf der Kollege Stadler hinweist.

Normalfall

Normalerweise kriegt man zuerst eine Abmahnung, die man anerkennen kann, oder nicht. Der nächste Angriffsschritt wäre nun ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Abwehrstrategie: Schutzschrift

Aufgeweckte Anwälte nehmen jedoch Abmahnungen zum Anlass, bei Gerichten Schutzschriften zu hinterlegen, die vor Erlass einer einstweiligen Verfügung berücksichtigt werden müssen. Oft muss sogar vorher eine mündliche Verhandlung stattfinden.

Abwehrstrategie: Sofortiges Anerkenntnis

Hätte der Abmahner ganz auf eine Abmahnung verzichtet, könnte man bei Eintreffen einer einstweiligen Verfügung diese sofort anerkennen, mit der Folge, dass nach § 93 ZPO der Angreifer auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Schubladen-Verfügung

Anwälte wie mein geschätzter Hamburger Kollege Dr. M. sind sich jedoch nicht zu schade, absichtlich auf die Abmahnung zu verzichten, um auf diese Weise ihre Opfer von der Hinterlegung einer Schutzschrift abzuhalten. Ohne, dass das Opfer die geringste Ahnung hat, wird hinter dessen Rücken an Hamburger Gerichten einstweilige Verfügungen ertrotzt, ggf. sogar über die Instanzen.

Schutzschrift unterlaufen

Die so erschundene einstweilige Verfügung stellt man jedoch nicht zu, sondern übersendet heuchelnd dem Opfer eine Abmahnung, in der man etliche Unterlassungsansprüche fordert, darunter auch den bereits gerichtlich festgestellte. Nicht nur, dass die Sache hierdurch absichtlich unübersichtlich wird, man beraubt das Opfer auch der Möglichkeit einer Schutzschrift, die dann nämlich ins Leere gehen würde - die eV ist ja schon in der Welt, nur weiß das das Opfer davon nichts.

Anerkenntnis unterlaufen

Anschließend wird dann die einstweilige Verfügung zugestellt. Hat nun ein Opfer die Abmahnung nicht anerkannt, etwa weil man sich etwas von der Schutzschrift erhoffte, so wurde es nunmehr auch der Möglichkeit des sofortigen Anerkenntnisses beraubt. Denn, so die Logik der lieben Hamburger Richter, wer eine nachträgliche Abmahnung nicht anerkennt, der hätte das wohl auch vorher nicht getan. Spekulativ, aber so ist das in Hamburg nun mal.

Keine Abmahnkosten mehr

So kann es passieren, dass man plötzlich auf den Kosten eines über mehrere Instanzen geführten Verfahrens sitzt, von dem man nie etwas gehört hatte. Und damit nicht genug: Der feiste Abmahner will auch noch Geld für seine “vorgerichtliche” Abmahnung sehen.

Doch von “vorgerichtlicher” Tätigkeit wird man bei nachgerichtlicher Abmahnung nicht sprechen können. So war schon immer meine Meinung.

Und wieder bröckelt ein Stück weit Hamburger Landrecht. Arme Kollegen … ;-)

8. Januar 2010

“Meine Worte” waren wohl nicht seine Worte

Der Rezitator Karl-Heinz Rummenigge wird von einer Fußball-Literatin wegen einer Ode an den Kaiser urheberrechtlich angegangen. Wie es sich bei Klägerinnen aus Hessen und Beklagten aus Bayern gehört, läuft der Fall natürlich am Landgericht Hamburg.

Die Dichterin signalisiert jedoch Interesse auf außergerichtliche Beilegung:

“Wann meldest Du Dich denn bei mir?
Ich klär’ es gern bei ein paar Bier.
Doch einfach so, so geht das nicht -
schließlich ist es mein Gedicht.”

Die letzte Zeile könnte man austauschen in:

“in Hamburg gibt’s ein Landgericht!”

UPDATE:

Wie BILD (16.01.) berichtet, haben sich die Parteien freundschaftlich geeinigt. Die Autorin bekam einen Tausender, über das erhoffte Bier mit dem rezitierenden Fußballidol wurde nichts bekannt.

2. Januar 2010

Schmutzige Tricks aus den Kindertagen der CIA

(OFF TOPIC)

Ich habe zwei “geheimnisvolle” Leidenschaften:

Die Geschichte der Geheimdienste sowie die der Zauberkunst. Klar, dass ich früher oder später mal die bizarre Geschichte von John Mulholland ausführlich bearbeiten musste, was erst seit November 2009 möglich ist. Denn solange blieb das geheimste aller Zauberer- und Agentenbücher unter Verschluss.

Heute auf Telepolis erschienen: Der CIA-Zauberer.

29. Dezember 2009

Berliner Krawallblogger povoziert Anwälte

Nachdem Kai Diekmann mich neulich ob einer öffentlichen Rechtsberatung als “Freund” bezeichnet hat, sehe ich mich natürlich in der Verantwortung, unseren Bloggerkollegen vor den Anfeindungen der Juristenwelt in Schutz zu nehmen.

Heute ging Bloggin’ Kai so weit, dass er den das Schreiben eines Anwalts, nämlich dem der Familienministerin, 1:1 ins Netz stellte.

Lieber Kai, hier haben die Blogger in zahlreichen Selbstversuchen herausgefunden, dass Produkte anwaltlicher Schreibkunst von deren Persönlichkeitsrechten geschützt werden (nachdem das Urheberrecht mangels intendiertem Kunstwerk nicht zog). Die Gerichte urteilen allerdings im Einzelfall unterschiedlich.

Allerdings soll man die Telefonnummern usw. nicht veröffentlichen, auch wenn die nicht geheim sind.