Der Mitmachwille fällt bei Wikipedia von sechs Prozent aller Nutzer im Vorjahr auf drei Prozent im bisherigen Verlauf dieses Jahres ab.
Respekt: Seit Beginn der Relevanzkriterien-Krise haben die nicht einmal ein Jahr gebraucht, um den Goodwill zu halbieren! Die inzwischen auf Distanz gegangene Wikipedianerin „Elian“, auch bekannt als „die Mutter von det Janze“, bringt es auf den Punkt:
„Die Gesundheit eines Projekts zeigt sich am Umgang mit seinen Kritikern und Unangepassten. Und da kann man der Wikipedia nur ein zunehmend schlechter werdendes Zeugnis ausstellen. Wer nicht pariert, wird ausgegrenzt und so lange gereizt und beleidigt, bis er den passenden Sperrgrund liefert.“
Zum Thema “Umgang mit Kritikern” könnte ich etliches Forschungsmaterial beisteuern: Ich habe bisher bewusst darauf verzichtet, öffentlich zu machen, was der (übrigens fürstlich bezahlte) Geschäftsführer des Vereins „Wikimedia e.V.“, ein gewisser Pavel Richter, für unterirdische Aktionen gegen meine Person unternommen hat, denn ich bin mir nicht so sicher, ob diese peinlichen Kindereien ihn bei seiner seltsam verschrobenen Community sogar aufwerten könnten.
In a nutshell: Statt intellektuellen Lichtgestalten tummeln sich da unreife Jungens, denen der frühe Ruhm ordentlich zu Kopf gestiegen ist, die auf einem Berg an Spendengeldern sitzen und Probleme in neureicher Manie an den Anwalt delegieren. Wenn Journalisten erst Gerichte bemühen müssen, um derbe Verleumdungen abzustellen, dann haben wohl sämtliche Instanzen in einem Verein inklusive top of the notches-Anwalt kommunikativ versagt. Vielleicht aber ist es wirklich besser, diesen mäßig spannenden Haufen an Spendensammlern einfach zu ignorieren bzw. ihm beim Sterben zuzugucken wie es Fefe vorschlägt.
Apropos Gericht: Alvar Freude, der von einer bekannten Wikipedianerin wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten stolz vor den Kadi gezerrt wurde, konnte sich gerade diesen unverschämten Ansinnens ebenfalls erwehren. Ehrensache, hat man natürlich am für seine Strenge bekannten Landgericht Hamburg anhängig gemacht. Während ich mit den Medienkammern der Hamburger so meine Schwierigkeiten habe, sind die Urheberrechtskammern dort eigentlich ganz geerdet, zumindest meiner Erfahrung nach.
Tja, der Verein der “Freunde des Freien Wissens” hat ein Problem, das er nur schwerlich wird vertuschen können. Diese und andere Fragen zur Wikipedia werden demnächst bei dieser Veranstaltung näher beleuchtet.
Das Landgericht Köln hält das Gutachten für eine persönlich geistige Schöpfung und macht Urheberrecht fruchtbar. Bei 300 Seiten scheint das wohl vertretbar. Eine interessante Frage ist, warum man nach Köln ging, denn Duisburg hätte doch “näher” gelegen. Nun ja: Bei Leaks haben die Kölner sich einen gewissen Ruf erworben.
Ich hatte in der Kölner Pressekammer mal erlebt, dass die einer gemailten Löschungsaufforderung, die aus zwei Sätzen bestand, Urheberrechtsqualität beigemessen hatte. Als ich denen ob diesen groben Unfugs die Augen geöffnet hatte, kam der Vorsitzenden eine neue Idee: das Briefgeheimnis! Eine Information, die aufgeschrieben ist, scheint in Köln automatisch ein von Dritten zu wahrendes Geheimnis zu sein. Das entsprechende Urteil, in dem man sich dann auch mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht behalf, wurde natürlich nie rechtskräftig.
Nun gut, lieber Oberbürgermeister! Sein Sie bitte nicht böse, wenn das Ding bei WikiLeaks auftaucht! Manche werden das Internet hat nie begreifen …
Diese Woche bat die Initiative “Pro Netzneutralität” um Unterschriften für eine entsprechende Petition, wobei sich kompetente und von mir sehr geschätzte Erstunterzeichner wie Markus Beckedahl oder Chris Köntopp für die Sache verbürgten. Angesichts der politischen Großwetterlage kann es eigentlich nicht das falsche Signal sein, den Kontrolettis etwas entgegenzusetzen und der Politik Dampf zu machen. Wie inzwischen schon 7.000 andere Leute auch habe ich das mitgetragen.
Allerdings hätte es mich stutzig machen müssen, dass bei den 20 Erstunterzeichnern nicht der CCC vertreten war, die wohl geachtetste Organisation, die sich Gedanken über die Beziehungen zwischen Menschen und Maschinen macht. Heute hat der Sicherheitsexperte Felix von Leitner gebloggt, warum er mit der Initiative und den Trägern derselben so seine Probleme hat. Ich hätte mir das vielleicht nochmal überlegen sollen.
Ein Mandant von mir erhielt nun zum dritten Mal Post von einem Abmahnanwalt. Stets ging es um den angeblichen Download eines bestimmten BRAVO-Albums am gleichen Tag. Allerdings wurden keine ganzen Alben angemahnt, sondern stets nur einzelne Titel. Da besagtes BRAVO-Album offenbar 43 Stücke bietet, darf sich der Mandant auf weitere 40 Abmahnungen gefasst machen …
Ein Frankfurter Abmahnmeier bat den Mandanten zur Kasse; ein Karlsruher Abmahnmann gab sich gleich zweimal die Ehre. Nähme man diese Abmahn-Farce ernst, dann dürfte der Mensch, der sich da ein Album runtergeladen haben soll, mit Kosten von 20.000,- Euro rechnen, wenn denn das anwaltliche Blutbad durchgezogen wird.
Waren mir bisher schon Abmahnungen zweier unterschiedlicher Kanzleien betreffend eines Downloads eines Albums untergekommen, so scheint sich nun ein neuer Trend herauszubilden. Sind denn die Filesharing-Fälle inzwischen so selten geworden, dass sich die Branche jetzt durch Mehrfachverwertung gesundstoßen muss? Oder mal anders gefragt: Wer hat hier eigentlich mehr Ähnlichkeit mit Piraten? Die Musikfreunde, oder nicht vielmehr die Leute, die unverhältnismäßig auf kleine Leute losgehen und mit aberwitzigen Forderungen konfrontieren?
Laut netzpolitik.org hat Prof. “Internet” Hoeren, selbst Richter am OLG Düsseldorf, bei der heutigen Anhörung der Enquette-Kommission mehr Internet-Kompetenz für das Landgericht Hamburg gefordert!
Wie stets in seiner Vorlesung forderte er:
“Geistiges Eigentum ist ein dummer Begriff, bitte verzichten Sie darauf”. Kampfbegriff der Preußen für dumme Politiker, damit die das irgendwie als Eigentum verstehen. Ist gefährlicher Begriff, gehen viele unreflektiert ran. Besser: Immaterialgüterrecht.
Außerdem sprach er sich insbesondere in seiner schriftlichen Stellungnahme gegen den fliegenden Gerichtsstand aus (der die Bedeutung von Hamburg erst ermöglicht hat).
Die Strafverteidigerin Kerstin Rüber aus Koblenz ist eine der erfolgreichsten juristischen Bloggerinnen. Die Themen der deutschen Antwort auf Ally McBeal sind dabei nicht durchgehend juristisch, sondern häufig textiler Natur. So ließ sie uns an ihrer Abneigung zu weißen Blusen, Perlenketten und Uniformen teilhaben, kündete von ihrer Wertschätzung für lässige Jeans, Anwaltsroben und fachmännisch ausgesuchte Schuheund versteht sich auf die Finanzierung von „Fummeln“.
Nun aber aber hat die blonde Anwältin mit dem Hang zur Selbstironie ein didaktisch unschlagbares Konzept entwickelt, wie man an Fußball desinteressierten Frauen die Absatz-Regel näher bringen könnte: Konkurrenzkampf im Schuhladen! Respekt!
UPDATE: Den “Respekt” muss ich nun wieder zurücknehmen. Die Strafverteidigerin hat geklaut! Ob sie demnächst wohl einen Medienrechtler braucht, der sie aus diesem sehr speziellen Fall des “Ladendiebstahls” raushaut?
Im Science Fiction-Klassiker “Per Anhalter durch die Galaxis” gibt es eine (nicht in der Kinofassung von 2005) enthaltene Szene, die mich ein bisschen an die gegenwärtige Forderung der Verleger für ein eigenes Leistungsschutzrecht zur Bekämpfung der Informationsfreiheit im Internet erinnert.
In der Szene geht es darum, dass der sagenhafte Computer “Deep Thought” gestartet werden soll, der die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest beantworten soll. Dies versuchen zwei Abgesandte der Gewerkschaft der Philosophen zu verhindern, da sie befürchten, durch die Konkurrenz der Maschine der Effizienz ihres Geschäftsmodells beraubt zu werden. Das Problem wurde jedoch nicht politisch gelöst, sondern pragmatisch: Da die Berechnung der Antwort siebeneinhalb Milliarden Jahre dauerte, konnten die Philosophen Bücher verkaufen, in denen sie über die Antwort spekulierten und hatten damit ausgesorgt.
Aufgeweckte Journalisten und Verleger sollten daher schnell damit anfangen, Bücher gegen den technologischen Fortschritt zu schreiben und des Ende des qualifizierten Journalismus prophezeien …
Die Rheinische Post bzw. RP Online erinnern an das vor allem durch Bernhard Grzimeks Film “Die Serengeti darf nicht sterben” (1960) geprägte Afrika-Bild der Deutschen. Der Film hatte vor 50 Jahren (minus eine Woche) seine Deutschlandpremiere.
Dieser Oscar-prämierte Fil enthielt auch eine politische Botschaft, welche die deutsche Filmbewertungsstelle Wiesbaden für das Prädikat “wertvoll” oder “besonders wertvoll” (wichtig zur damaligen Vermeidung von Vergnügungssteuer) zensieren wollte:
„Löwen töten ihre eigenen Artgenossen nicht, daher wäre es um Mensch besser gestellt wenn sie sich wie Löwen benähmen“
sowie
„Diese letzten Reste des afrikanischen Tierlebens sind ein kultureller Gemeinbesitz der ganzen Menschheit, genau wie unsere Kathedralen, wie die antiken Bauten wie die Akropolis, der Petersdom und der Louvre in Paris. Vor einigen Jahrhunderten hat man noch die römischen Tempel abgebrochen, um aus den Quadern Bürgerhäuser zu bauen. Würde heute eine Regierung, gleich welchen Systems, es wagen, die Akropolis in Athen abzureißen, um Wohnungen zu bauen, dann würde ein Aufschrei der Empörung durch die ganze zivilisierte Menschheit gehen. Genau so wenig dürfen schwarze oder weiße Menschen diese letzten lebenden Kulturschätze Afrikas antasten. Gott machte seine Erde den Menschen untertan, aber nicht, damit er sein Werk völlig vernichte.“
Auch mit der Nackheit schwarzer Badender hatte die badische Behörde so ihre Probleme.
Grzimek hingegen weigerte sich, sein Recht auf Meinungsfreiheit kastrieren zu lassen und sprach von “Zensur”, der sich der Filmemacher fortan verweigere. Entsprechend seiner öffentlichen Ankündigung machte der Biologe keinen Film mehr, den er der Wiesbadener Behörde hätte vorlegen müssen.
Die Filmbewertungsstelle, die zwar dann doch wenigstens “wertvoll” vergab, wurde durch den standhaften Grzimek derart in Bedrängnis gebracht, dass seit den 60ern keine Umschnitte mehr verlangt wurden. Gute Arbeit!
UPDATE: Die Premiere war ein Jahr früher am 25.06.1959 … Aber eine Fristverlängerung kriegt ein guter Anwalt ja immer hin …
Der Münsteraner Studenten-Ulk, eine Cover-Version von Lena Meyer-Landruts Satellite zu singen, zog erst eine einstweilige Verfügung der Plattenfirma nach sich, dann aber fand Stefan Raab die Idee doch ganz witzig. Er selbst war ja einmal wegen der musikalischen Ähnlichkeit seines eigenen Grandprix-Beitrags “Watte hadde dudde da?” zu einem bekannten Hit des Plagiats bezichtigt worden. Nun soll schnellstmöglich zur WM noch ein (professionelles) Video produziert werden.
Da passiert mal ein Urheberrechtsfall in Münster, und dann geht es nicht über meinem Schreibtisch.
Heute erschien bei cart.info zum Thema Abmahnungen ein Interview mit drei Kollegen und meiner Wenigkeit. Wenig überraschend hielten wir nicht allzu viel vom fliegenden Gerichtsstand, traten für eine vermehrte Anwendung von § 97a UrhG ein sowie für einen offensiveren Umgang mit dem Verdikt Rechtsmissbrauch.