Wie SPON meldet, hat der BGH das Tauss-Urteil bestätigt.
Bei Spin SPON kann man das lesen
Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 vor allem kinderpornografisches, aber auch jugendpornografisches Material aus privaten Gründen beschafft hatte.
Haben die Richter das wirklich “als erwiesen” angesehen? Meiner Erinnerung nach hielten die Richter diese Frage schlichtweg für irrelevant, weil der (stets unstreitige) Besitz von KP als solcher strafbar ist, das Motiv zum Besitz grundsätzlich für den zu beweisenden Tatbestand keine Rolle spielt.
Tauss Rechtfertigung ließ man daher von Vorneherein nicht gelten, unabhängig davon, ob sie glaubhaft ist, oder nicht. Ach, SPON …
Vor ein paar Wochen sahen wir gemeinsam in der Hamburger Pressekammer die seltsame Widerspruchsverhandlung zum Fall des Herrn Ballack, der nicht über sein Karriereende lesen möchte. Die absurden Vorstellungen der Hamburger Kollegen inspirierten mich zu dieser heute erschienenen Glosse auf Telepolis.
Entgegen der Meldungen der letzten Tage, welche den Internetsperrern in die Hände spielte, scheint es sich wohl um ein Sommerloch-Thema gehandelt zu haben.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hat wegen “Fehlinterpretationen” einen Zeitungsbericht zurückgewiesen, wonach die Bemühungen der Netzanbieter zum Löschen kinderpornographischer Seiten häufig im Sande verliefen und die Branche einschlägige Erfahrungen vertuscht habe.
Ein Mandant von mir erhielt nun zum dritten Mal Post von einem Abmahnanwalt. Stets ging es um den angeblichen Download eines bestimmten BRAVO-Albums am gleichen Tag. Allerdings wurden keine ganzen Alben angemahnt, sondern stets nur einzelne Titel. Da besagtes BRAVO-Album offenbar 43 Stücke bietet, darf sich der Mandant auf weitere 40 Abmahnungen gefasst machen …
Ein Frankfurter Abmahnmeier bat den Mandanten zur Kasse; ein Karlsruher Abmahnmann gab sich gleich zweimal die Ehre. Nähme man diese Abmahn-Farce ernst, dann dürfte der Mensch, der sich da ein Album runtergeladen haben soll, mit Kosten von 20.000,- Euro rechnen, wenn denn das anwaltliche Blutbad durchgezogen wird.
Waren mir bisher schon Abmahnungen zweier unterschiedlicher Kanzleien betreffend eines Downloads eines Albums untergekommen, so scheint sich nun ein neuer Trend herauszubilden. Sind denn die Filesharing-Fälle inzwischen so selten geworden, dass sich die Branche jetzt durch Mehrfachverwertung gesundstoßen muss? Oder mal anders gefragt: Wer hat hier eigentlich mehr Ähnlichkeit mit Piraten? Die Musikfreunde, oder nicht vielmehr die Leute, die unverhältnismäßig auf kleine Leute losgehen und mit aberwitzigen Forderungen konfrontieren?
By the way: Ströbele hatte ich vorletzte Woche in Berlin getroffen, als er mit seinem Rad an einem S-Bahnhof vorbeischlurfte. Der Rechtsanwaltskollege ist wirklich herrlich authentisch!
Die bayrische Justizministerin hat seltsame Vorstellungen von Zusammenhängen. Die leeren Stühle beim PR-Termin auf dem Video sagen eigentlich schon alles über dieses politische Ausnahmetalent.
Laut netzpolitik.org hat Prof. “Internet” Hoeren, selbst Richter am OLG Düsseldorf, bei der heutigen Anhörung der Enquette-Kommission mehr Internet-Kompetenz für das Landgericht Hamburg gefordert!
Wie stets in seiner Vorlesung forderte er:
“Geistiges Eigentum ist ein dummer Begriff, bitte verzichten Sie darauf”. Kampfbegriff der Preußen für dumme Politiker, damit die das irgendwie als Eigentum verstehen. Ist gefährlicher Begriff, gehen viele unreflektiert ran. Besser: Immaterialgüterrecht.
Außerdem sprach er sich insbesondere in seiner schriftlichen Stellungnahme gegen den fliegenden Gerichtsstand aus (der die Bedeutung von Hamburg erst ermöglicht hat).
Im Mutterland der Pressefreiheit herrschen talibane Verhältnisse. Fotografen begehen Straftaten, wenn sie dem Strand zu nahe kommen.
Die Russen greifen stattdessen aus der anderen Richtung an: Mit einem U-Boot wurden von BP Aufnahmen gemacht, denen zufolge laut den russischen Auswertern die Lage noch ungleich schlimmer ist, als man es uns derzeit vormacht.
Zur Farce des angeblich staatsfernen ZDF kommentiert Peter Mühlbauer in Telepolis treffend. Praktisch jeder, der dort in den Gremien sitzt und angeblich nicht den Staat, sondern die gesellschaftlichen Gruppen repräsentiert, ist ein verdienter Parteifuzzi, der sich noch ein weiteres Frühstücksmandat hat zuschustern lassen: Sportfunktionäre, Vertriebene, Kirchenfürsten, …
Die Piratenpartei hatte im NRW-Wahlkampf vorgeschlagen, als Vertreter einer gesellschaftlich relevanten Gruppe einen Repräsentanten der Internetgemeinde zu entsenden. Der Chaos Computer Club wäre bereit gewesen, diese Aufgabe personell zu übernehmen. Leider ist das im Wahlkampf der Piraten (wie so vieles) völlig untergegangen.