Der Kollege Stadler hat auf ein erschreckendes Videodokument parlamentarischen Totalversagens hingewiesen (das ich weder einbetten kann,noch möchte). Da basht ein CDU-Hinterbänkler - völlig zu Recht - das Versagen der SPD während ihrer Regierungszeit zum Internetzensurgesetz. Aber dann redet sich der Provinzpolitiker aus Korschbroich so in Zensursula-Rage, dass man bei der Piratenpartei für solch billige Feindbilder gar nicht dankbar genug sein kann … Heveling, wir können doch bei der NRW-Wahl auf dich zählen, oder?
Hat eigentlich inzwischen jemand Herrn Köhler darauf hingewiesen, dass das Gesetz schon aus formellen Gründen evident verfassungswidrig ist und schon daher schon nicht hätte unterschrieben werden dürfen …? Das hatte Prof. Matthias Bäcker auf dem Chaos Computer Congress eingehend erläutert. Während dieser Veranstaltung lernte ich auch kurz Franziska Heine kennen, die zum Thema weitaus Intelligenteres als unsere Berufspolitiker zu sagen hat, siehe obiges Video.
UPDATE:
In Hevelings Revier, nämlich in Korschenbroich, findet übrigens ab Morgen der Landesparteitag der NRW-Piraten statt. Vielleicht kann der Mann da noch was lernen …?
Wegen Verletzung von Urheberrechten setzte Microsoft die Zensur des Enthüllungspotals Cryptome durch. Cryptome setzt sich ähnlich wie WikiLeaks für die Meinungsfreiheit und für die Distribution von Staatsgeheimnissen ein. Deren Website ist nun offline.
UPDATE: Heise hat einen lesenswerten Beitrag zum Thema.
UPDATE: Microsoft hat verstanden!
Prof. Matthias Bäcker hielt beim Chaos Computer Congress einen überzeugenden Vortrag darüber, warum das Gesetz schon wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz ein Griff ins Klo war.
Bäcker weiß, wovon er redet: Vor seiner akademischen Karriere war er beim Bundesverfassungsgericht für die Begutachtung von Eingängen zuständig. Köhler wohl eher nicht. Gestern hätten es ihm Gäste erklären können.
Heute ist ein guter Tag!
Das Ausmaß der krassen Entscheidungen des Landgericht Kölns im Filesharing-Bereich nimmt kein Ende: Wie Dr. Damm & Partner melden, dass
eine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß gem. § 101 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG vorliegt, wenn eine besondere Schwere der Rechtsverletzung vorliegt, was konkret bejaht wurde, da eine umfangreiche Datei in Form eines Films vor bzw. unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht worden sei
Der Innenminister hat die Vorschläge seines Schnüffel-affinen Vorgängers offenbar gestoppt und will nun doch keine Bundesabhörzentrale errichten. Erstaunlich.
Mein Wikipedia-Kritik-Kollege Kai Diekmann versuchte gestern, seine Blogleser zur Korrektur des Wikipedia-Artikels zum “TAZ-Dödel” zu animieren. 24 Stunden nach Beginn der Aktion haben gerade einmal zwei Leute editiert, wobei das Werk des zweiten Autors sofort von einem Kleingärtner vom zuständigen Artikelbesitzer mit den Flüchen “WP:NPOV, WP:WEB, WP:Q” belegt und revertiert wurde. Die marginale Ergänzung des ersten Autors, die überlebte, stammte von einem Wikipedia-Insider, der offenbar über hinreichend erforderlichen “Stallgeruch” verfügt.
Der ebenfalls zur Korrektur ausgerufenen Beitrag über Kai Diekmann hat nicht einen einzigen Edit erhalten! Das wäre allerdings auch gestandenen Wikipedianern möglich gewesen, denn den hat irgend ein wohlmeinender Wikipedant halbgesperrt, sodass bereits Diekmanns Aufruf, die reziproke Weltinterpretation der Prawdapedia zu korrigieren, ein untauglicher Versuch war.
Was ist das nur für eine Welt, in welcher sich die Wikipedia ausgerechnet vom BILD-Chef das Verdikt der Lüge vorhalten lassen muss? ![]()
(OFF TOPIC)

Ich habe zwei “geheimnisvolle” Leidenschaften:
Die Geschichte der Geheimdienste sowie die der Zauberkunst. Klar, dass ich früher oder später mal die bizarre Geschichte von John Mulholland ausführlich bearbeiten musste, was erst seit November 2009 möglich ist. Denn solange blieb das geheimste aller Zauberer- und Agentenbücher unter Verschluss.
Heute auf Telepolis erschienen: Der CIA-Zauberer.