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Rechtsanwalt Markus Kompa - Blog zum Medienrecht - Blog zum Medienrecht


5. März 2010

BVerfG zu mehrdeutigen Äußerungen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 04.02.2010 ein wichtige Entscheidung zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen (BVerfG, 1 BvR 369/04 vom 4.2.2010) verkündet, in der es um ausländerfeindliche Pöbelei dreier Deutschtümler ging, die in drei Instanzen als Volksverhetzung beurteilt wurde.

Das Gericht hat die Verurteilung aufgehoben und zurück ans Eingangsgericht verwiesen. In der Begründung heißt es unter anderem:

Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Meinungsäußerungen ist zum einen, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist. Die Deutung des objektiven Sinngehalts einer Meinungsäußerung ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln (vgl. BVerfGE 93, 266 <295>; 114, 339 <348>). Hierbei dürfen die Gerichte der Meinungsäußerung keine Bedeutung beilegen, die sie objektiv nicht hat, und im Fall der Mehrdeutigkeit nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgehen, ehe sie andere Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen haben.

Zwar lag dem Fall eine strafrechtliche Beurteilung zugrunde und die Beschwerdeführer sind alles andere als sympathisch. Doch wenn das Bundesverfassungsgericht von der “Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Meinungsäußerungen” spricht, dann stellt sich die überfällige Frage, ob damit die Hamburger Bräuche der “Stolpe-Rechtsprechung” zu vereinbaren sind.

Bei zivilrechtlichen Unterlassungsbegehren wird einer mehrdeutigen Äußerung seit “Stolpe” grundsätzlich die Interpretation zugrundegelegt, die das Persönlichkeitsrecht eines Klägers (theoretisch) verletzt, selbst wenn sie definitiv nicht gemeint war.

Das Bundesverfassungsgericht sagt aber im Bezug auf die Abwägung der Menschwenwürde (Art.1 GG) zur Meinungsfreihet (Art. 5 GG) noch etwas anders Hochinteressantes:

Da aber nicht nur einzelne, sondern sämtliche Grundrechte Konkretisierungen der Menschenwürde sind, bedarf es stets einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (vgl. BVerfGE 93, 266 <293>; 107, 275 <284>). Die Gerichte haben diesen die Belange der Meinungsfreiheit verdrängenden Effekt bei der Normauslegung insbesondere von Straftatbeständen zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 <2909>).

Kern der aktuellen Entscheidung ist allerdings, dass das Gericht in der von den Fachgerichten geleisteten Auslegung der Äußerungen noch keinen Nachweis sieht, dass eine Verletzung der Menschenwürde vorliege:

Ausgehend von dem Erfordernis einer besonders sorgfältigen Prüfung für die Annahme einer Menschenwürdeverletzung darf aus der Pauschalität einer verbalen Attacke nicht ohne weiteres auf ein Verächtlichmachen geschlossen werden, das den Betreffenden ihre Anerkennung als Person abspricht.

Sowie:

Die Strafgerichte müssen jedoch im Interesse des materiellen Grundrechtsschutzes durch Offenlegung der für den Ausgang der Abwägung maßgebenden Gründe in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, dass in die Abwägung die dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind oder warum hierfür im Einzelfall etwa wegen einer Antastung der Menschenwürde kein Raum mehr war (vgl. zuletzt: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 <2909>; vgl. auch die einschlägige fachgerichtliche Rechtsprechung zur Subsumtion der Parole „Ausländer raus“ unter § 130 StGB - Nachweise oben III 3 a bb a.E.). Den Anforderungen an eine besonders sorgfältige Prüfung der Menschenwürdeverletzung, wie sie verfassungsrechtlich geboten ist, genügt dies nicht.

Summ summarum: Die fragliche Pöbelei KANN menschenrechtsfeindlich interpretiert werden, sie MUSS es aber NICHT.

2. März 2010

Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

Danke an alle Beteiligten!

27. Februar 2010

Wie man den Chat des GRUENEN-Abgeordneten Fritz Kuhn sabotiert

Via fefe.

26. Februar 2010

Wettbewerb um Heuchelei beim Internetsperrgesetz

Der Kollege Stadler hat auf ein erschreckendes Videodokument parlamentarischen Totalversagens hingewiesen (das ich weder einbetten kann,noch möchte). Da basht ein CDU-Hinterbänkler - völlig  zu Recht - das Versagen der SPD während ihrer Regierungszeit zum Internetzensurgesetz. Aber dann redet sich der Provinzpolitiker aus Korschbroich so in Zensursula-Rage, dass man bei der Piratenpartei für solch billige Feindbilder gar nicht dankbar genug sein kann … Heveling, wir können doch bei der NRW-Wahl auf dich zählen, oder? ;)

Hat eigentlich inzwischen jemand Herrn Köhler darauf hingewiesen, dass das Gesetz schon aus formellen Gründen evident verfassungswidrig ist und schon daher schon nicht hätte unterschrieben werden dürfen …? Das hatte Prof. Matthias Bäcker auf dem Chaos Computer Congress eingehend erläutert. Während dieser Veranstaltung lernte ich auch kurz Franziska Heine kennen, die zum Thema weitaus Intelligenteres als unsere Berufspolitiker zu sagen hat, siehe obiges Video.

UPDATE:

In Hevelings Revier, nämlich in Korschenbroich, findet übrigens ab Morgen der Landesparteitag der NRW-Piraten statt. Vielleicht kann der Mann da noch was lernen …?

25. Februar 2010

Microsoft schaltet Cryptome ab

Wegen Verletzung von Urheberrechten setzte Microsoft die Zensur des Enthüllungspotals Cryptome durch. Cryptome setzt sich ähnlich wie WikiLeaks für die Meinungsfreiheit und für die Distribution von Staatsgeheimnissen ein. Deren Website ist nun offline.

UPDATE: Heise hat einen lesenswerten Beitrag zum Thema.

UPDATE: Microsoft hat verstanden!

17. Februar 2010

Alle Piraten an Deck! Köhler hat den Schwachsinn jetzt doch unterzeichnet!

Nicht zu fassen.

16. Februar 2010

Wikileaks goes Iceland

Heute wird in Island eine Gesetzesinitiative eingebracht, die Island zum fortschrittlichsten Land der Informationskultur katapultieren könne. Weiter auf Telepolis.

15. Februar 2010

Wiesenhof will kein Skandalunternehmen sein und quält auch keine Tiere

Nach einem Bericht bei Report Mainz über den Geflügelzüchter Wiesenhof ließ das kritisierte Unternehmen der Tierrechtsorganisation PETA per einstweiliger Verfügung die Bezeichnungen “Skandalunternehmen” verbieten. Auch möchte man sich keine “extrem tierquälerischen Zustände” nachsagen lassen. Außerdem hat Wiesenhof Strafanzeige gegen die PETA-Aktivisten erstattet.

Derzeit unbekannt ist, ob auch der SWR eine einstweilige Verfügung kassiert hat.

Liebe Wiesenhöfer, das erinnert doch ein bisschen an “Freddy’s Hühnerhof”, ebenfalls beim Landgericht Hamburg. Freddy hat jetzt einen Ehrenplatz bei Wikileaks.

4. Februar 2010

Presserecht: Zitieren aus Akten im laufenden Strafverfahren möglicherweise bald gesetzlich erlaubt - in Polen

In Polen gibt es gerade eine gewisse Empörung wegen Anklagen gegen Journalisten, die aus Interne laufender Strafverfahren berichtet haben. Jetzt soll daher ein Gesetz kommen, dass solcherlei nur noch dann unter Strafe stellt, wenn es denn auf das Verfahren “negative Einwirkungen” zeitigt.

Hierzulande gibt es ein ähnliches Problem, nämlich den - weitgehend unbekannten - § 353d Nr. 3 StGB. Ist eigentlich kein großes Ding, weil die nur inhaltliche, nicht wörtliche Wiedergabe zulässig ist.

Außerdem wollen die Polen Knast für Üble Nachrede sogar abschaffen. Strafrecht ist hierzulande für Journalisten seit der SPIEGEL-Affäre eigentlich kein großes Thema mehr. Die praktischen Probleme liegen im Zivilrecht.

1. Februar 2010

Nachschlag zum NDR-Hoax

Ein Trittbrettfahrer von den Grünen hat sich von FDPlern ein paar Strafanzeigen wegen des Verdachts übler Nachrede eingefangen. Auch der glaubt an die Erlaubnis des “Presserechts”. Ob er auch so einen langen Atem wie seinerzeit Greenpeace hat?

Derweil will der Chef auch die Sauna günstiger haben.

Bei der CDU entdecken einige ansatzweise eine Schamgrenze.