Nachdem es den Gesetzgebungsorganen mal wieder nicht gelungen ist, verfassungsgemäße Gesetze zu erlassen, diesmal bzgl. der Bestandsdatenauskunft, müssen wir es halt selber richten. Genauer: Richten lassen, nämlich vom Bundesverfassungsgericht.
Sie haben die Möglichkeit, sich für die Kosten einer Briefmarke an einer möglicherweise historischen Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Wem Freiheit und Kampf gegen den Überwachungswahn etwas bedeuten, bitte einmal hier entlang!
Der in Luxemburg prominente Anwalt Dr. Gaston Vogel, der gegenwärtig als Strafverteidiger im Bombenlegerfall an den Festen des Großherzogtums rüttelt, scheint genau der richtige Mann für so einen Job zu sein. Vogel war bereits Anfang der 60er Jahre politisch aktiv, kämpfte auf Seiten der Algerier gegen den französischen Staat, engagierte sich für Kuba und gegen den Vietnamkrieg. Der temperamentvolle Advokat ist berüchtigt für pointierten, aber häufigen Gebrauch von Fäkalsprache. Der im konservativ katholischen Luxemburg beheimatete Vogel hasst Kirche, Monarchie und Justiz, was er jedermann oft und gerne wissen lässt. Auch Anwälte seien oft Banditen, deren Gesellschaft er meidet.
Eine Boulevardzeitschrift beklagt eine ihm gewährte “Narrenfreiheit”. Da in Luxemburg auch französisch gesprochen wird, steht dem Maître auch die Sprache zur Verfügung, in der man angeblich am elegantesten fluchen kann. Auf Sympathien legt er keinen Wert.
Während Vogel nicht mit Kritik an der Politik spart, vermied er selbst diesen Beruf, denn mit Unterordnung hat er ein fundamentales Problem. Neben Fachbüchern über Luxemburger Recht schrieb er auch über Christentum, Budhismus, Nietzsche und Marcel Proust. Der passionierte Kunstsammler gab auch einen Bildband über von ihm fotografierte Steine heraus.
Im Bommeleeër-Prozess verteidigt Vogel einen der angeklagten Polizisten, denen die mysteriösen Bombenanschläge zwischen 1984 und 1986 zur Last gelegt wird. Im Rahmen dieses Prozesses musste nicht nur der Luxemburger Geheimdienst Federn lassen, Vogel führte auch die Justiz vor und darf demnächst die Staatschefs Jean-Claude Juncker und Vorgänger Jacques Santer im Zeugenstand vernehmen, sowie möglicherweise auch Mitglieder des Hofs. In Luxemburg spricht man von einem Jahrhundertprozess.
des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)(Drucksache 17/13171, Frage 29):
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an Bombenanschlägen auf Strommasten in Luxemburg mitteilen, was lauteines deutschen Zeugen im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung für einen gegenwärtig in Luxemburg stattfindenden Prozess gegen zwei Polizeibeamte erklärt wird und demnach über seinen Vater, den mittlerweile verstorbenen J. K. K., im Auftrag einer geheimen „Gladio/Stay-behind“-Truppe der NATO vorbereitet wurde (junge Welt, 13. April 2013, Telepolis, 9. April 2013), und welche eigenen Anstrengungen hat die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren unternommen, um die Beteiligung ihrer Behörden an weiterenTätigkeiten der besagten „Gladio/Stay behind“-Truppe derNATO auszuschließen oder zu bestätigen?
Antwort:
Eine Prüfung der einschlägigen Unterlagen hat bislang keine Hinweise ergeben, die die in Ihrer Frage angesprochenen Sachverhalte bestätigen könnten. Ungeachtet dessen hat die Bundesregierung eine weitere Prüfung der Vorwürfe veranlasst, unter anderem die Prüfung, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Infolge der weltpolitischen Veränderungen hat der Bundesnachrichtendienst in Abstimmung mit seinen alliierten Partnern zum Ende des 3. Quartals 1991 die Stay-behind-Organisation vollständig aufgelöst.
Der Kollege Höcker hat neulich den wohl prestigeträchtigsten Erfolg seiner Karriere eingefahren: Er verschaffte durch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht einer türkischen Tageszeitung einen Zuschauerplatz im Münchener NSU-Prozess. Resultat dieses Coups war jedoch nicht nur, dass die Plätze neu vergeben werden mussten, vielmehr führte ebendieses zu einer Vertagung des Prozessbeginns. Damit greift die Presse in ein Geschehen in einer Weise ein, die ihr eigentlich als beobachtendes Medium gar nicht zugedacht ist. Es ist zwar nicht anzunehmen, dass durch die Verzögerung ernsthafte Unterschiede entstehen, ausgeschlossen ist das aber keineswegs. So können in der Zwischenzeit Zeugen versterben, die Perspektive der Richter durch neue Ereignisse beeinflusst werden, was auch immer. Die Autorität des Gerichts ist durch diesen Schlenker sicherlich nicht gefördert worden.
Inzwischen nun heulen Zeitungsverlage los, die jetzt bei der Losvergabe leer ausgegangen sind, und wollen gar selbst klagen. Die sich zur Qualitätspresse zählenden Edelblätter neiden nicht nur den Gewinnern ihre Position, sondern wollen sie auch noch verächtlich machen. So zeigt man mit dem Finger verächtlich auf “Brigitte”, RTL2 und BILD und ärgert sich über das mehrfache Glück der öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser.
Ich halte das für eine alberne Gockelei, denn den Redaktionen entgeht nichts. So ist etwa im Saal die Deutsche Presse-Agentur vertreten, von der alle Blätter Beiträge beziehen. Einige freie Journalisten sind dabei, deren Arbeiten die Verlage kaufen können. Die zahlreichen öffentlich-rechtlichen Häuser gewährleisten grundsätzlich eine seriöse Berichterstattung. Abgerundet wird das Bild durch die vielen Journalisten anderer Häuser, sodass eine ausgewogene Darstellung zu erwarten ist. Ich rechne übrigens stark damit, dass auch RTL2 mit RTL kooperieren wird. Filmen ist während der Verhandlung ohnehin nicht erlaubt. Und auch bei BILD und Brigitte arbeiten durchweg Profis, wenn auch Sprache und Perspektive auf die Leserschaft zugeschnitten sein mögen. Da hier eine Frau angeklagt ist, halte ich es durchaus nicht für unangemessen, dass 6,25% des entsprechenden Kontingents an eine Frauenzeitschrift vergeben wurden, und zwar an eine niveauvolle, die immerhin 3,6 Millionen Leser erreicht. Brigitte muss einen Vergleich zur Berichterstattung über den Fall durch die selbst erkorene Qualitätspresse nicht scheuen, und das Geringschätzen einer Frauenzeitschrift sagt eher etwas über die eigene Mentalität aus.
Was aber gar nicht geht: Den Prozess noch weiter mit wehleidigen juristischen Winkelzügen zu verzögern. Heult doch, ihr Mädchen!
Kurz nach den Anschlägen in Norwegen erklärten etliche “Experten” zum Teil “mit Sicherheit” Islamisten zu den Tätern. In Wirklichkeit war der Terrorist ein konservativ-katholischer Extremist. Das zivilisierte Norwegen hatte damals mit großer Besonnenheit reagiert und sich nicht psychologisch terrorisieren und in eine Überwachungsgesellschaft zwingen lassen. Ich verneige mich vor solchen Politikern.
Deutschland leidet ebenfalls unter einem konservativ-katholischen Extremist, nämlich unter dem Ex-Zeitsoldaten Hans-Peter Uhl. Nachdem die Rote Gefahr in den 1990er Jahren gebannt schien, betätigt sich der Mann bisweilen als Verschwörungstheoretiker und fordert immer neue Sicherheitsgesetze, mit denen Bürgerrechte eingeschränkt werden. Uhl, der nicht gerade durch IT-Kompetenz aufgefallenen war, jedoch ausgerechnet die Leute vom CCC als „Pseudo-Computerexperten“ bezeichnet hatte, nannte seinerzeit „jede Rede von ‚Zensur‘ oder ‚Freiheitsbeschränkung‘ pervers.“ Leider ist dieser offenbar nicht ganz orientierte Mann nicht Vorsitzender eines oberbayerischen Stammtischs, sondern der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Wie sich nun in Italien herausstellt, wo man die Netzsperren tatsächlich eingeführt hat, bewahrheiteten sich die Horrorszenarien, vor denen die Bürgerrechtler gewarnt hatten: Die aufgebaute Netzinfrastruktur wird eingesetzt, um Urheberrechtsverstöße zu bekämpfen – und um politische Informationen zu zensieren, gestern etwa Indymedia. Es ist vor allem der Piratenpartei Deutschland zu verdanken, dass diese 2009 den konventionellen Parteien 2% ihres Machtanspruchs streitig machte, was zur parteiübergreifenden Rücknahme des im Übrigen wohl verfassungswidrigen Gesetzes führte.
Wie diese Übersicht verdeutlicht, hat die SPD jede Sauerei zum Abbau der Bürgerrechte mitgemacht, obwohl es hierzu keinen Anlass gab. Seit 20 Jahren gab es in Deutschland keine dem Linksterrorismus oder Islamisten zugeschriebenen Anschläge, solche hätten auch nicht durch Überwachungsgesetze verhindert werden können. Zur Aufklärung oder gar Verhinderung der NSU-Mordserie waren die Instrumente offensichtlich untauglich.
Nun also dürften die – nach wie vor nicht zugeordneten – Anschläge in Boston neuen Wind in die Segel der Terrorhysteriker blasen. Es wird daher schwierig sein, den Vertretern der beiden Volksparteien im Bundesrat ihre unsägliche Bestandsdatenauskunft auszureden. Wer sich noch nicht sein Hirn hat vergiften lassen, dem empfehle ich zur qualifizierten Meinungsbildung diese aktuellen Stellungnahmen:
An diesem Wochenende haben Aktivisten kurzfristig in 28 Städten Demonstrationen gegen die vom Bundestag beschlossene Bestandsdatenauskunft organisiert, weitere Demos werden folgen. In Münster hatten wir heute als Experten zu Gast:
Das Thema ist ernst. Wer einmal durch aberwitzige Ermittlungswut in irgendwelche Polizei- oder Geheimdienstdatenbanken gelangt ist, bleibt da drin und bekommt unsichtbare Probleme. In den 1980er Jahren reichte dafür aus, wenn man Halter eines Autos war, dessen Kennzeichen der Verfassungsschutz bei Anti-AKW-Demos vorsorglich notierte. Etliche Lehrerkarrieren endeten mit dem Zweiten Staatsexamen, weil man zu Uni-Zeiten in den Verdacht kommunistischer Umtriebigkeit geriet, was dem Beamtenverhältnis im Wege stand. Inzwischen reicht es aus, jemanden zu kennen, der jemanden kennt, für den sich die Behörden wegen einer möglichen Ordnungswidrigkeit interessieren. Unser Staat behandelt uns präventiv wie Terroristen und Verbrecher.
Wir jedoch sind der Meinung, dass sich souveräne Bürger nicht bespitzeln lassen müssen. Wenn auch Sie nicht Ihre privaten E-Mails, Ihre (sicherlich nur versehentlichen) Besuche auf Sex-Seiten oder die Daten Ihrer Familie und Freunde mit Behörden teilen möchten, die mitunter durch Datenlecks und -Missbrauch aufgefallen sind, dann laden wir Sie herzlich, gegen diese aktuell beim Bundesrat liegenden Schnüffelgesetze zu demonstrieren.
Wir treffen uns am Samstag, den 13.04., um 14.00 Uhr am Servatiiplatz zur Auftaktkundgebung, dann geht es durch die Fußgängerzone zum Kreisel zu einer kurzen Zwischenkundgebung, dann weiter durch die Fußgängerzone zum Schlossplatz zur Abschlusskundgebung und einer anschließenden Pressekonferenz.
Wir haben die anderen Parteien in Münster und einige Organisationen um Mitwirkung angefragt und suchen derzeit Redner. Zugesagt hat insoweit bereits Marina Weisband, vormalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland. Weitere Details folgen!