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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


21. Januar 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (14)

Mein aufmerksamer Blog-Leser Dr. Nikolaus Klehr, der mich gegenwärtig auch persönlich am Landgericht Hamburg verklagt, beschäftigt sich auch mit Strafrecht. Am Landesgericht Salzburg ist er wegen des Verdachts auf Betrug angeklagt, weil seiner teuren Therapie der eine oder andere die Wirksamkeit abspricht. Doch Herr Dr. Nikolaus Klehr will weder Heilung versprochen haben, noch möchte er sich nachsagen lassen, sein Zeugs wirke nicht.

So hat der Mann nun angekündigt, seine “Erfolgsfälle” zu präsentieren:

Doch es gebe eben nicht immer für alles wissenschaftliche Beweise, sagt der Angeklagte. Er habe auch viele Erfolgsfälle vorzuweisen, mindestens 20. Die werde er präsentieren, er sei jedenfalls kein Betrüger.

Falls er damit den Kram meint, den er am Landgericht Hamburg in einem von mir betreuten Fall aufgeboten hat, um die behauptete Wirksamkeit seiner Heilkünste darzulegen, dann könnte man beinahe lachen – wenn die ganze Angelegenheit nicht so unsäglich abstoßend wäre …

28. Dezember 2011

Der Kuss des Prinzen

In Hannover residierten nicht nur Maschi, Wulff, Schröder und Käßmann, sondern auch ein weiterer Zeitgenosse, der ganz gerne mal aus der Prinzenrolle fällt und Klatschspalten beliefert. So beliebten es Durchlaucht ins Wasser zu hüpfen und dort eine Kröte zu küssen. Überraschend verwandelte sich diese im gleichen Moment in eine Prinzessin bürgerliche Frau. Erst jetzt kam ein Paparazzo dazu und missinterpretierte die prinzliche Tierliebe. Aus irgendwelchen Gründen fand der Prinz, dass seine Küsse Privatsache seien und klagte wegen der Abschussfotos und einer Interpretation des Geschehens, die seiner monegassischen Gemahlin missfallen dürften. (Das ist die, die ihre Skier selber trägt …) Das Landgericht Berlin gab der Klage statt und auch das Kammergericht wird wohl seiner Linie treu bleiben. Damit wird der Kuss des Prinzen dann wohl den BGH, das Bundesverfassungsgericht und ggf. wieder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen.

28. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (12)

Der sympathische Nicht-Onkologe Herr Dr. Nikolaus Klehr, der unglücklich darüber ist, dass viele Fachleute an seinen Krebsheilkünsten zweifeln und daher eine beachtliche Anzahl an medienrechtlichen Prozessen anstrengte, vermochte den Bayerischen Rundfunk offensichtlich nicht einzuschüchtern.

Heute nun lief ein neuer, nunmehr 30 Minuten langer Radio-Beitrag auf Bayern 2 über Herrn Dr. Nikolaus Klehrs erstaunliche PR-Gefechte. Auch medizinrechtlich zum Thema “Therapiefreiheit” und Aufsicht hochinteressant. In den letzten fünf Minuten behandelt der Beitrag die Klagewut des Dr. Nikolaus Klehr.

Ob das alles im Beitrag stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen und erkläre hiermit zur Kenntnisnahme speziell der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg, dass ich mich von allen Behauptungen im Bericht distanziere. Man weiß ja nie, was die in Hamburg einem so zurechnen … ;)

14. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (10)

Die umfangreichen Schriftsätze der Klehr-Anwälte, die hier so über meinen Schreibtisch gehen, sind nun verfilmt worden. Letzte Woche sendete der Bayerische Rundfunk diese Reportage über eine erstaunliche Lücke in der Aufsicht über Mediziner – und Dr. Nikolaus Klehrs ausgelebtes Bedürfnis nach Schutz seiner Persönlichkeitsrechte.

Von den im Beitrag aufgestellten Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen und Andeutungen distanziere ich mich. Ich habe von Medizin keine Ahnung und kann auch die Echtheit der abgebildeten Dokumente nicht beurteilen.

13. November 2011

Lafontaine und die “Schweinejournalisten”

 

Oskar Lafontaine schreibt schon seit langem Presserechtsgeschichte. Während seiner Alleinherrschaft als “Napoleon von der Saar” knebelte er etwa die “Schweinejournalisten mit dem schärfsten Pressegesetz der Republik, das bei Gegendarstellungen den Redaktionen einen Kommentar versagte (von Nachfolger Peter Müller sofort gekippt). Wegen der obigen Anzeige sprach ihm das Landgericht Hamburg einst 100.000,- Euro Geldentschädigung zu, die ihm der BGH allerdings wieder wegnahm. Was der gute Mann sonst noch so alles an den Gerichten in Berlin und Hamburg verbieten lassen wollte, würde hier den Rahmen sprengen. Allerdings bietet er auch jede Menge Oscar-verdächtige Storys.

Auch Sarah Wagenknecht klagt schon mal in Hamburg. Die “schöne Kommunistin” wollte sich nicht als Hummer schmatzend dargestellt sehen. Die Bezeichnung “Neo-Stalinistin” durch Klaus Bednarz bewertete das Landgericht Hamburg als Meinungsäußerung.

Nun haben Lafontaine und Wagenknecht eine clevere PR-Strategie eingeschlagen, um die Gerüchte einzudämmen, sie seien ein Paar: Sie haben ihre Freundschaft öffentlich gemacht.

26. Juli 2011

Wurde Günther Jauch ein Ohr abgeschnitten?

Günther Jauchs Anwalt sieht auf Fotos Dinge, die sonst niemand sieht. Manche Dinge sieht auch das Landgericht Hamburg, das manchmal bei nicht farbechter Wiedergabe eine Persönlichkeitsrechtsverletzung annimmt, weil etwa jemand kränklich aussieht usw. Neulich aber wurde es auch der farbenfrohen Pressekammer zu bunt:

Jauchs Anwalt monierte, dass Jauch nebst Gemahlin (deren Namen man nicht einmal nennen soll) auf der Titelseite der Postille “Viel Spaß” in einer montierten Weise abgebildet wurde. Wegen der Bildaufteilung hatte man die Eheleute näher aneinander gerückt. Weil in dieser Position die auf der Originalaufnahme von hinten auf Jauchs Schulter gelegte Hand nicht mehr so recht passte, hatte man die Hand weggephotoshoped, zumal eine Kollision mit dem Logo beknackt ausgesehen hätte.

Jauchs Anwalt wollte hierin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erkennen, zumal man die Fotomontage als solche nicht erkennen würde, was ja ganz schlimm sei. Allerdings steht da rechts oben “Fotomontage” dran, denn auch bis zu “Viel Spaß” hatte sich die alberne Ron Sommer-Entscheidung herumgesprochen, in der die Erkennbarkeit einer Montage streitig war.

Nach Meinung des Promi-Anwalts würde durch die montierte Position der Eindruck erweckt, zwischen den beiden gäbe es Knatsch. Außerdem wollte der Anwalt erkannt haben, seinem Mandanten sei am Ohr etwas weggeschnitten. Zwar sieht das Ohr tatsächlich eher aus wie das von Mr. Spock auf Drogen, aber das tat es auch schon auf der Originalaufnahme. Wäre diese unglückliche Einstellung geschönt worden, dann wäre der Anwalt wohl erst recht wegen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht auf die Barrikaden gegangen.

Der an Kummer gewohnte Vorsitzende hob die ursprünglich erlassene einstweilige Verfügung wieder auf. Vermutlich hatte er nur nur mit einem Ohr hingehört …

UPDATE: Hier ist das Urteil.

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23. Juli 2011

Maschi wechselte Berater

Carsten Maschmeyer muss in irgendeinem lichten Moment jemand erklärt haben, wie Internet und andere Medien PR-mäßig funktionieren. Dass der Hamburger top of the notches-Medienanwalt für die “richtige Markenstory” keine sonderlich große Hilfe war, hätte er von mir im Blog vor einem halben Jahr gratis bekommen können. Millionen-Maschi mag es aber lieber teuer und hat laut einem taz-Bericht die Firma Communications & Network Consulting (CNC) aus München angeheuert, die PR-Dienstleistungen anbietet. Die steht nun mit der Positionierung der Marke Maschmeyer vor einer anspruchsvollen Herausforderung.

Auch, wenn der NDR seinen Kompromiss als Sieg verkauft, bleibe ich dabei, dass es für diesen Deal kaum nachvollziehbaren Anlass gibt, insbesondere was die großzügige Kostenteilung betrifft. Die Maßlosigkeit, mit der Maschmeyer die Presseleute einzuschüchtern versuchte, hätte einer eindeutige Antwort und Stehvermögen verlangt. Hier jedoch wurde Schwäche signalisiert.

11. Juli 2011

Vertrag zwischen NDR und Maschmeyer geleaked

Den Nachdenkseiten ist der am 05.07.2011 unterzeichnete Deal zwischen Maschmeyer & Co. und den NDR-Leuten zugespielt worden. Tage vorher beim Treffen von Netzwerk Recherche hatten sich der NDR-Justiziar und der Kollege Fricke für ihre heroische Arbeit feiern lassen, den Journalisten den Rücken zu stärken. Obwohl man große Aussichten hatte, die Rechtsstreite zu gewinnen, macht man plötzlich vor Maschi Männchen und teilt sich sogar die Prozesskosten.

Aufgrund der bekannten Vorwürfe jedenfalls ist nur sehr schwer nachzuvollziehen, weshalb der NDR Anlass sieht, sein Rückgrat einzurollen. Selbst, wenn einzelne Anträge etwa wegen der Bildnisse, die Maschi beim Überfallinterview zeigen, verschütt durchgegangen wären, so hätte der NDR den Gebührenzahlern Haltung demonstriert. Da es für die überwiegenden Anträge sehr gut aussah, ist es mehr als unverständlich, warum sich der NDR auf die hälftige Übernahme der Gerichtskosten eingelassen hat. Auch für den Verzicht auf den “Judge’s Cut” ist schwerlich ein Anlass zu sehen.

Wie auch immer es der Hamburger Kollege geschafft haben mag, den NDR und die ebenfalls involvierten Rechercheure und den Präsentator Lütgert zur Unterschrift zu bewegen, das Ergebnis war wirklich mehr, als man erwarten konnte. Vermutlich kennen wir nicht die ganze Geschichte.

Fachlich interessant ist, dass der NDR in Köln in Anspruch genommen wurde, obwohl Maschis Kanzlei das Hamburger Medienrecht wie keine zweite geprägt hat. Aus dem angesprochenen Bestrafungsantrag darf man auf Rechtsunsicherheiten wegen der Verwendung von einstweilen verbotenen Bildnissen schließen, die sich Lütgert vor der Kamera erneut ansah. Mit den strafrechtlichen Drohungen scheint Maschi ernst gemacht zu haben, obwohl diese lächerlich sind.

Hatte sich der NDR durch seine Haltung gegenüber dem mächtigen Maschi über ein halbes Jahr hinweg profiliert, so dürfte er in der Achtung der Gebührenzahler aufgrund Feigheit vor dem Feind in gleicher Weise wieder gesunken sein.

9. Juli 2011

Maschmeyer macht Kuhhandel mit NDR

Eine Woche, nachdem Maschmeyer nicht, wie zwischenzeitlich abgekündigt, beim Jahrestreffen von Netzwerk Recherche aufgelaufen ist, wird nun bekannt, dass man sich zur “Nichtverfolgung” der Rechtsstreite entschlossen hat.

Die Süddeutsche deutet an, es sei Maschmeyer gelungen, etliche Kräfte im NDR zu binden. Andere Vorteile aus dem Deal sind kaum erkennbar. So wird der Judge’s Cut entfernt und das Häuschen von Machmeyer darf nicht mehr gezeigt werden – was lächerlich ist, denn zum Protzen ist es doch wohl da. Wenigstens scheint seine Villa, in der unser Bundespräsident zu urlauben pflegte, falls dies nicht ebenfalls mit “Privathaus” gemeint ist. Für einen öffentlich-rechtlichen Sender, der sich als eines der wenigen Medien einen solchen Rechtsstreit leisten könnte und die Aussichten günstig waren, ist das eher schwach.

Auch Maschmeyer selbst will nun – kein Witz – ins TV-Geschäft einsteigen: Papagei-TV.

UPDATE: Wer trotzdem sehen will, wie der Maschi schön wohnen tut, kann ja bei Google-Streetview die MaschmeyerRürup AG Independent International Consultancy, Hanebuthwinkel, Hannover suchen … :-P

4. Juli 2011

BGH zur vermeintlichen Veröffentlichungspflicht der Presse über Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei Verdachtsberichterstattung

Berichterstattung über den Verdacht von Straftaten ist bei prominenten Tatverdächtigen eine riskante Sache. Findige Promi-Anwälte drehen, wenden und “verstolpen” die Worte, um geltend zu machen, ein Bericht erwecke einen falschen oder unvollständigen Eindruck. Von Journalisten wird bisweilen Hellsichtigkeit oder ein Rechercheaufwand gefordert, der jenseits von Gut und Böse ist.

Grundsätzlich ist es ja völlig in Ordnung, wenn Journalisten zur Sorgfalt diszipliniert werden, statt willkürlich Rufmord zu betreiben. Was die Advokaten aus dieser an sich respektablen Rechtsprechung gemacht haben, ist allerdings mehr als fragwürdig. Man riskiert z.B. bereits eine Menge Geld, wenn man über eine strafrechtliche Verurteilung berichtet, ohne darauf hinzuweisen, dass diese noch nicht rechtskräftig ist. Medienanwälte betuchter Klientel feuern häufig ein ganzes Bündel an unverschämten Anträgen dieser Art in der Hoffnung auf Zufallstreffer ab.

Der IV. Senat des Bundesgerichtshofes, der den zensurfreudigen Gerichten gerne die Leviten liest, hat nun im Bereich der Verdachtsberichterstattung ein Signal gegen diesen Trend gesetzt: Ein Barde hatte sich erfolgreich gegen einen aus einer Strafanzeige resultierenden Verdachtbericht gewehrt, der fortan zu unterlassen war. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Doch das reichte dem Barden nicht: Er begehrte Geldentschädigung vom Verlag und wollte im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs auch einen Bericht über die Verfahrenseinstellung durchsetzen. Bis rauf zum BGH leisteten die Gerichte dem Ansinnen keine Folge:

(…) Das Berufungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass in dem beanstandeten Artikel nur mitgeteilt wird, gegen den Kläger sei eine Anzeige erstattet, nicht aber über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens berichtet worden. Zudem wurde in dem Bericht darauf hingewiesen, dass eine frühere Anzeige gegen den Kläger ohne Erfolg geblieben ist. Im Hinblick darauf ist – insbesondere auch nicht bei Zugrundelegung der vom Kläger angeführten Äußerungen im Schrifttum – offensichtlich kein äußerungsrechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch gegeben. Dem Bericht ist nicht mehr als die Erstattung einer Strafanzeige und die Meinung der Anzeigenden zu entnehmen, ohne dass eine Prognose über den weiteren Verlauf aufgestellt wurde. (…)

Damit war eine korrigierende Folgeberichterstattung nicht angezeigt. Hätte das Blatt selbst Verdächtigungen aufgestellt oder sich den Verdacht zu eigen gemacht (bzw. den Eindruck des Zu-Eigen-Machens nach Hamburger Art erweckt), wäre es natürlich anders gelaufen.

Der Anspruch auf Geldentschädigung, der ohnehin nur alle Jubeljahre gewährt wird, war jedenfalls nicht qualifiziert geltend gemacht worden:

(…) Den vom Kläger als übergangen gerügten Vortrag zu den schweren Folgen der Veröffentlichung hat dieser nur pauschal dargelegt, ohne dem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen. (…)

Mutig vom Anwalt …

Via Kanzlei Prof. Schweizer.

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