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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


22. April 2012

Godwin-Gate

Godwin’s Law besagt, dass mit der Länge einer im Internet geführten Diskussion die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass es zu einem Nazi-Vergleich kommt. Dass ausgerechnet Martin Delius, einer der am meisten respektierten Persönlichkeiten in der Piratenpartei dann auch noch selber auf die Idee kommt, die Piratenpartei und die NSDAP in einem Atemzug zu nennen, strapaziert dann doch ein bisschen meine Stirn, an der sich gerade ein * FACEPLAM * ereignete …

Delius Krisen-PR hingegen ist vorbildlich. Rücktritte ausgerechnet der fähigeren Leute würden das strukturelle Problem dusseliger Kommunikation auch nicht lösen.

Dennoch frage ich mich langsam, wo denn so manche der verbal aktiveren Piraten waren, als etliche Personen des öffentlichen Lebens sich mit Nazi-Vergleichen, Assoziationen oder missverständlichen Äußerungen disqualifizierten. Helmut Kohl, Philipp Jenninger und etliche anderen Personen hatten sich durch Geschwätzigkeit ohne Not in ein fragwürdiges Licht gestellt – und mit ihnen die Parteikollegen.

Leute! Wisst ihr denn immer noch nicht, wie Medien, insbesondere Printmedien arbeiten? Man gibt ein langes Interview, lässt vielleicht eine despektierliche Äußerung fallen, die man für off the record hält, weil der Journalist so nett ist – und genau diese Äußerung pickt sich der Journalist heraus und macht daraus eine Schlagzeile. Und das muss er auch, denn nur Negatives hat Nachrichtenwert. Harmonie und PR langweilen. Für nichts ist die Presse dankbarerer als für Kontroverse und Provokation. Ein Journalist würde seinen Job nicht richtig machen, wenn er nicht in gebotene Angriffsflächen reinflankt. Und die Berufspolitiker der journalistischen Mitbewerber werden die Vorlage natürlich in ein Tor verwandeln wollen.

In dem oben verlinkten SPON-Artikel kommen noch zwei weitere Piraten zu Wort, die schon in den letzten Wochen durch ihre Äußerungsfreudigkeit die Kollegen in Verlegenheit gebracht haben. Während ich Delius den kommunikativen Missgriff zugestehe und keinen Zweifel daran habe, dass er die Lektion in Sachen Diplomatie und Presse gelernt hat, würde ich mich freuen, wenn insbesondere die beiden anderen Herren ab und zu eine Gelegenheit zum Schweigen wahrnehmen würden, wenn die Zunge schneller als das Gehirn arbeitet.

Es reicht völlig aus, wenn uns die Mitbewerber mit Dreck bewerfen. Für hausgemachte Gates hält sich mein Verständnis in überschaubaren Grenzen.

18. April 2012

WWF läßt “Der Pakt mit dem Panda” zensieren (WDR) – UPDATE

Das Landgericht Köln hat heute laut WWF gegen den WDR eine einstweilige Verfügung erlassen, welche das Wiederholen bestimmter Tatsachenbehauptungen über die konservative, bisweilen schillernde Umweltschutzorganisation in der Doku “Der Pakt mit dem Panda” vorläufig verbietet.

Offensichtlich wurden einige Anträge abgelehnt, denn der WWF jammert rum, dass einige Behauptungen so formuliert seien, dass sie juristisch als Meinungen formuliert” gelten. Gemein! Unklar ist, warum erst jetzt – 10 Monate nach Erstausstrahlung – eine einstweilige Verfügung erging, denn für die erforderliche Dringlichkeit dürfte es ein bisschen spät sein. UPDATE: Es ging wohl um drohende Wiederholung der Ausstrahlung.

Wie hier im Blog berichtet, war der WWF bereits im Juni 2011 im Vorfeld der Sendung gegen den WDR vorgegangen. So ambitioniert die Kritik am seltsamen WWF auch sein man, so sind Beiträge von WDR-Journalist Wilfried Huismann mit Vorsicht zu genießen. Schon deshalb, liebe Vorsitzende Frau Reske und liebe Vorsitzende Frau Käfer, distanziere ich mich von sämtlichen Behauptungen des verlinkten Videos.

Vor drei Tagen wurde übrigens bekannt, dass König Juan Carlos, einer der Adeligen, die sich als WWF-Gönner feiern lassen, neulich nicht einfach so gestürzt ist, sondern sich bei * Trommelwirbel * der Elefantenjagd verletzt hat …

UPDATE:

Der WWF hat zu zwei Behauptungen ausführlich Stellung genommen, FAQ ins Netz gestellt und eine Krisen-PR-Seite eingerichtet. Das finde ich vorbildlich. Aber wenn das alles so töfte ist, warum hat der WDR sich nicht außergerichtlich überzeugen lassen? Und welche Äußerungen wollte der geschätzt Kollege Herr Prof. Dr. Schertz verboten haben, die das LG Köln nicht mitgemacht hat?

29. März 2012

Kachelmann darf die Chemtrailer “verrückt” nennen

Dem Hamburger Abendblatt zufolge hat das Landgericht Berlin Herrn Kachelmann die einstweilige Verfügung eines “Chemtrailers” aufgehoben, der sich und seine Mit-Chemtrailer nicht als “Neonazis und Verrückte” diffamiert sehen wollte.

Via Steigerlegal.

28. März 2012

“Die Akte Gysi” wurde verhandelt

Bereits mehrfach hatte ich auf den Rechtsstreit um die NDR-Doku “Die Akte Gysi” über einen DDR-Rechtsanwalt hingewiesen, dem der Spagat zwischen Interessen seiner Mandanten und denen seines Staates gewisse Herausforderungen bereitet. Obwohl der Beitrag im Hinblick auf den bekanntermaßen prozessfreudigen Herrn Gysi sehr anspruchsvoll geprüft und im Vorfeld auch angegangen wurde, zog Gysi wieder vor den Kadi. Und der steht für Querulanten nun einmal in Hamburg.

Die Pressekammer möchte dem NDR Äußerungen von Gysi-Gegnern zurechnen, die interviewed werden. Angesichts vielfacher Indizien werde der Eindruck einer Stasi-Kooperation erweckt. Diese jedoch könne der NDR nicht beweisen. Der NDR hätte Gysi mit seinen konkreten Vorwürfen vorher konfrontieren müssen usw. Allerdings hatte sich Gysi Interviewanfragen abgelehnt.

Das kleine Problem dabei ist, dass man nach der Logik der Hamburger Landrichter den Verdacht, Gysi habe für die Stasi gearbeitet, vielleicht gerade noch erwähnen darf, aber wenn man recherchiert, wird man dafür bestraft.

Im Endeffekt bestimmen nach Hamburger Sicht die Betroffenen, ob und wie über sie gedacht werden darf. Bei aller Liebe für legitime Persönlichkeitsrechte, aber mit Pressefreiheit hat das nichts mehr zu tun. Ein Politiker muss sich seiner Vergangenheit und den von ihm selbst nicht unwesentlich verschuldeten Eindrücken stellen.

Übrigens ist auch die Berichterstattung über solche Verfahren riskant. Hatte ich letztes Jahr noch Youtube-Mitschnitte von “Der Akte Gysi” verlinkt, werde ich das erst einmal lassen. Denn das Landgericht Hamburg hat mir das in einem anderen Fall einstweilen verboten und scheint, das ernst zu meinen. Dazu demnächst mehr.

26. März 2012

Die TAZ manipuliert auch ganz gerne mal

Heute lesen wir in der TAZ, dass die Piraten es nicht lustig gefunden hätten, dass die LINKE sie auf einem Plakat als Sozialräuber bezeichnet hätte. Doch, wir fanden das lustig, die Mitbewerber sogar ganz nett und haben denen sogar ihr albernes Plakat repariert. Übrigens bewarb sich eine Mitgründerin der WASG um ein Piratenmandat.

Die TAZ interessierte sich für den skurrilen Bewerber Herbers, ein evangelischer Pfarrer, der der in früheren Zeiten AO/KPD-affin war und die GRÜNEN mitgegründet haben will. Der leicht anstrengende Pfaffe scheiterte auch im vierten Wahlgang, wo er den letzten Platz belegte.

Was auch immer die Zeitungen schreiben, wir haben nun 42 Kandidaten, denen jeweils 50% der anwesenden Partei das Vertrauen aussprach. Meines Wissens ist unsere Liste trollfrei. Keine Kreationisten, keine Eosterik-Schwärmer, keine Fundamental-Revolutionäre usw. Und auch dieser offensichtlich hilfsbedürftige Mensch im Piratenkostüm musste über die Planke springen. Keiner unserer Kandidaten muss uns peinlich sein.

Da den TAZ-nahen GRÜNEN allerdings spätestens nach der Saarlandwahl der Arsch auf Grundeis gegangen ist, werden wir uns wohl auf einen schmutzigen Wahlkampf einrichten müssen. Die FDP hat ja schon einen gewissen Vorgeschmack geboten, dem jedoch aus Gründen von Pietät keine weitere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Da die Piratenpartei Pressefreiheit in besonderem Maße akzeptiert, mag die TAZ schreiben, was sie will. Aber ich werde mir die Freiheit nehmen, sie mit der Schnauze in ihre eigene Hinterlassenschaft zu drücken.

Es ist nicht alles schlecht an der TAZ, denn entgegen ihren Gründungsideen verwenden die auch Agentur-Material. Und das von dpa war brauchbar.

16. März 2012

Hamburg …

Bild: Lurusa Gross: Hamburger Pressekammer 2008, rechts im Bild die heutige Vorsitzende Frau Käfer

Heute war Münster überdurchschnittlich in der Pressekammer vertreten. Es begann damit, dass die Herzspezialistin Sabine Däbritz den “Westfälischen Nachrichten” etliches an Berichterstattung untersagen lassen wollte. Am besten mal Frau Däbritz googeln …

Die Westfälischen Nachrichten hatten neben ihrem Anwalt in Hamburg sogar ihren Chefredakteur persönlich und den Justiziar aufgeboten. Dort machten das Trio die Erfahrung, die ich 2006 dort hinter mich brachte. Die Anforderungen, die man in Hamburg an Berichterstattung aufstellt, haben mit dem journalistischen Alltag und der Verwirklichung der Pressefreiheit wenig bis gar nichts zu tun. So durfte die Zeitung Vorwürfe der Staatsanwaltschaft deshalb nicht mehr bringen, weil man nicht zuvor Frau Däbritz angehört hätte. Der Witz an der Geschichte ist, dass man das mehrfach versucht hatte, die gute Frau jedoch hatte wissen lassen, dass sie nicht mit der Presse rede. Nach den hanseatischen Vorstellungen muss jedoch ein Journalist vor praktisch jeder Behauptung erneut einen Korb abholen und dies auch belegen können. Die Äußerung der Staatsanwaltschaft unter dem Gesichtspunkt des Behördenprivilegs kann man auch vergessen. Der WN-Chefredakteuer kommentierte, dass Wulff wohl noch im Amt wäre, wenn das gelten würde. Wenn er wüsste, was in B 335 jede Woche abgeht …

Fast die gleiche Nummer ereignete sich bei einer weiteren Verhandlung heute bei einem anderen medizinischen Fall. Da hatte eine Ärztin unter Berufung auf ihre Schweigepflicht eine Auskunft abgelehnt, die nun einmal von der Anamnese bis zur Bahre gilt. Nichts, da, sie hätte stets gefragt werden sollen. In dem Prozess wurde absurde Wortklauberei betrieben und unter anderem darüber gestritten, ob man eine bis auf einen unwesentlichen Stoffrest bekleidete Frau als “nackt” bezeichnen dürfe. Der Beklagten-Anwalt bezog sich auf den jüngsten Münster-Tatort, wo die an der Aaa gefundene Frauenleiche ebenfalls als “nackt” bezeichnet wurde, obwohl die Kamera ein Höschen einfing. (Der Kollege hat aber genau geguckt …)

Den hanseatischsten Angriff auf die Pressefreiheit jedoch haben wir den Schlagerfuzzis zu verdanken. Ein Herr Karl Moik hatte sich im ZDF über ein bekanntes Ehepaar aus dem Stadl-Millieu wohl dahingehend geäußert, er meine, die inzwischen anscheinend beendete Ehe sei eine Inszenierung des Managements oder so gewesen. Etliche Medien hatten Herrn Moik zitiert. Die Ehepartner verstanden sich aber wohl immerhin noch so gut, dass sie jeweils die gleiche Kanzlei beauftragten. Nach Meinung der Hamburger Pressekammer hätte Moik nicht ohne weitere Recherche zitiert werden dürfen. Ergo: Die Presse darf künftig keine fremden Meinungsäußerungen oder Verdächtigungen wiederholen, ohne eigene Recherchen anzustellen. (An dieser Stelle distanziere ich mich von Karl Moik und insbesondere von seiner Musik.)

Damit sind wir wieder ziemlich genau beim vom BGH in der Luft zerissenen Markwort-Urteil, das mich zu diesem “Interview” mit dem vormaligen Häuptling der Hamburger Pressekammer inspiriert hatte. Dessen Nachfolgerin, Frau Käfer, macht genau da weiter. 2008 hatte ich Frau Käfer als damalige Beisitzerin in der ZK 24 erlebt, wie die Kammer meinem Mandanten die Haftung für ein Wiki aufs Auge drückte. Irgendein Unbekannter hatte dem Mandanten nachts etwas in sein Wiki geschissen, das er ab Kenntnisnahme sofort gelöscht hatte. Obwohl es bereits damals allgemeine Meinung war, dass Betreiber für fremde Äußerungen in Foren, Blogs oder Wikis nur ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis haften und dies sogar die Vorinstanz so entschieden hatte, hat die Kammer tatsächlich eine wirre Haftung konstruiert, die nach heutiger Rechtsprechung allerdings ohne jede Grundlage ist. Zu dem, was mir die Pressekammer letzte Woche angetan hat, ein andermal.

Nachdem gerade gestern nebenan am Hanseatischen OLG das Schandurteil gegen RapidShare verkündet wurde, das im Widerspruch zur Sicht des OLG Düsseldorf steht, hat es diese Woche mal wirklich wieder in sich gehabt. Diese unfassbare Seuche namens “fliegender Gerichtsstand” muss abgeschafft werden. Es reicht jetzt.

PS: Meinen für Samstag geplanten Vortrag zum “Hanseatischen Persönlichkeitsrecht” beim IT-LawCamp in Frankfurt muss ich leider absagen. In Münster findet kommendes Wochenende der Aufstellungsparteitag der Piraten NRW statt, dessen Vorbereitung im Moment dringender ist. Vielleicht mache ich den Vortrag, den ich letzte Jahr auch schon gehalten hatte, ja mal als Podcast und lasse es anonym verbreiten …

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (16)

Dr. Nikolaus Klehr pflegt nicht nur seine Kritiker zu verklagen, er wird auch ganz gerne einmal selbst verklagt – oder gar angeklagt. Derzeit krebst er am Salzburger Landesgericht rum, wo man ihm den Prozess macht und gewisse Dinge klehren möchte. Doch in Österreich erklehrt der Mann gar erstaunliches:

Seine Methode zur Krebsbekämpfung sei eben nicht Schulmedizin, sondern „alternativ“.

liest man bei Chiemgau-Online. Das ist hochspannend, denn Dr. Klehr ließ in Hamburg ausrichten, er sei in der Fachwelt anerkannt, womit doch wohl nicht die esoterische gemeint war, oder?

Es gebe eben nicht immer für alles wissenschaftliche Beweise, meinte der Angeklagte. Er habe auch viele Erfolgsfälle vorzuweisen. Die werde er präsentieren, er sei jedenfalls kein Betrüger.

Ja, wie denn nun? Hatte der verehrte Kollege Dr. Krüger für Herrn Dr. Klehr denn nicht vorgetragen, die Methode sei “hochwirksam”?

Auch lastet der Staatsanwalt dem „Krebsarzt“ an, er habe die Patienten mangelhaft „über die nicht wissenschaftlich belegte Wirksamkeit“ seiner Behandlungsmethode aufgeklärt.

Es fehlt eigentlich nur noch, dass Herr Dr. Klehr auf Esowatch verweist, wo ja jedermann Kritik an der Klehrschen Methode nachlesen könne …

Bevor die ZK 24 durchdreht, distanziere ich mich mal von Chiemgau-Online, dem Salzburger Staatsanwalt und Dr. Klehr – man weiß ja nie …

15. März 2012

Rundfunkräte

ZAPP berichtet über eine Verfassungsklage zur Gewährleistung der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, in dessen Rundfunkräten sich politische Kostgänger tummeln.

Als ich am medienrechtlichen Wahlprogramm der Piraten NRW zur NRW-Wahl 2010 mitgewerkelt hatte, wollten wir die Parteien da komplett rausschmeißen und zu den sonstigen Interessengruppen einen Vertreter der Internetnutzer gesellen. Im WDR-Rundfunkrat etwa sitzen u.a. Vertreter von Denkmalpflege, den Kirchen, den Sportverbänden. Für den Job eines Internetters wären prädestiniert Leute etwa vom CCC oder vielleicht sogar Internet-Philosph Mario Sixtus himself, der ja in Düsseldorf sitzt.

14. März 2012

Sie, Herr Maschmeyer!

Wir kennen uns noch nicht persönlich, aber wie Sie wohl wissen, bin ich Betreiber der (leider etwas ungepflegten) Website finanzparasiten.de, die Google beim Suchbegriff “AWD” seit gut fünf Jahren direkt nach Ihrer früheren Firma auswirft. Wie Sie vermutlich ebenfalls wissen, hatte ich 2006 die Autobiographie Ihres Mitbewerbers Manfred Lautenschläger satirisch gewürdigt.

Nun haben Sie die Eitelkeit besessen, die Welt mit Ihrer Autobiograhie zu beglücken. Bei Buchprojekten hatten Sie ja in der Vergangenheit ein gutes Händchen, wie Ihre Hannoveraner Freunde Wulff und Schröder sicherlich bestätigen werden. Aber, was Ihnen zum PR-Kick noch fehlt, ist ein guter Verriss, der Aufmerksamkeit beschert. Was etwa, wenn die Medien Ihr Werk einfach totschweigen?

Das muss nicht sein! Wenn Sie, lieber Herr Maschmeyer, für Negativ-PR einen qualifizierten Partner suchen, dann möchte ich mich gerne empfehlen und bitte auf diesem Wege freundlich um Zusendung eines Rezensionsexemplars. Kaufen werde ich das Werk nämlich eher nicht.

PS: Hier in Münster könnte ich auch ein gutes Fahrrad gebrauchen. Wenn Sie eins mitschicken, rezensiere ich das auch!

UPDATE: Mist! Ich habe gerade gesehen, dass Kai Diekmann die gleiche Idee hatte und sogar auf der Titelseite ein sarkastisches Lob bringt. Naja, aber das mit Fahrrad, würde das denn vielleicht noch gehen …?

13. März 2012

Untote haben keine Persönlichkeitsrechte

Im Zusammenhang mit dem hier dokumentierten Wallraff-Fall wurde auch eine Zeitung auf Unterlassung einer Äußerung in Anspruch genommen. Den Unterlassunsanspruch begehrte eine GmbH in Liquidation, die ihr “unternehmenspersönlichkeitsrecht” verletzt sah und für ihre Geschäftsehre kämpfte.

Das Landgericht Köln schloss sich jedoch der Meinung des Zeitungsverlags an. Eine GmbH, die liquidiert wird, könne nicht mehr zulässig Geschäfte tätigen, welche die Abwicklungsgesellschaft in eine werbende Gesellschaft umwandelten.  Unter Berücksichtigung des Abwicklungszwecks der Liquidationsgesellschaft nach § 72 GmbHG dürfte jedenfalls für die Klägerin von den streitgegenständlichen Äußerungen schädigende Auswirkung nicht mehr vorliegen, so dass mit dem Widerrufsverlangen nicht eine Wiedergutmachung des Schadens, sondern eine Entschuldigung erstrebt wird. Neue Geschäfte dürfen nur insoweit abgeschlossen werden, als sie objektiv dem Abwicklungszweck dienen und subjektiv zu diesem vorgenommen werden.