Bereits länger schwirrten in Journalistenkreisen Gerüchte über Pkw-Geschäfte des Hauses Wulff. Die erste dieser Meldungen hat nun die Frankfurter Rundschau gedruckt. Dagegen hat sich nun die First Lady juristisch gewehrt. Schade, eine TV-Befragung nun auch der Präsidentengattin wäre sicherlich unterhaltsam geworden.
Wenn die Wulffs nun vermehrt das Presserecht bemühen, hat die aktuelle Ausgabe der TITANIC gute Chancen, ein Klassiker zu werden.
Dieter Bohlens Anwälte starteten vor einem Jahr eine unfassbare Abmahnwelle gegen etliche Publikationen, die eine Agenturmeldung über die Schwangerschaft seiner langjährigen Lebensgefährtin verbreiteten. Das Persönlichkeitsrecht des Barden sei hierdurch verletzt worden. Da etliche Medien nicht einsehen wollten, warum der Mann, der seinen Penis-Bruch zu Sachbuch-Literatur verarbeitet und die Persönlichkeitsrechte seiner Partnerinnen und Freunde mehr als jeder deutsche Promi vor ihm verwertet hatte, nun plötzlich Theater macht, weil über den Landeanflug seines fünften Kindes berichtet wurde, flutete Bohlen das Landgericht Hamburg mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen.
Nun wäre es ja verständlich, wenn eine Frau in den ersten Monaten einer Schwangerschaft ihr Glück nicht mit der Welt teilen will, weil noch allerhand passieren kann. Auch könnte sich ein Mann von hoher Moral verbitten, zum Vater eines möglicherweise unehelich gezeugten Kindes ausrufen zu lassen, zumal man bei Schwangerschaften ja ohnehin nicht so genau weiß, wer den Anstoß hierzu gegeben hat. Da zumindest die Initialphase einer Schwangerschaft die Sexualsphäre betrifft, dürfte über diese grundsätzlich mal gar nicht berichtet werden.
Doch im Falle Bohlen lagen die Dinge anders: Der gute Mann hatte jahrelang und bereits während der Beziehung zu Kindsmutter seinen Kinderwunsch in Talkshows usw. öffentlich gemacht. Während eines Urlaubs posierte er gemeinsam mit seiner Partnerin für die Presse sogar fröhlich im Hotelbett. Da die neue Frau Bohlen im März ihr Kind bekommen hatte, darf man vermuten, dass die Schwangerschaft im vorangehenden Januar bei einer Bohlen-Partnerin, die sich standesgemäß figurbetont zu kleiden hat, nur schwer zu verbergen gewesen war. Und warum das Persönlichkeitsrecht des Herrn Bohlen tangiert worden sein soll, der nun einmal auch in Unterleibsangelegenheiten keine allzu große Öffentlichkeitsscheu bewies, das verstand so recht niemand, denn eine Schwangerschaft ist insbesondere für einen Mann reiferen Alters doch eher ein Kompliment.
Als wäre der Fall nicht schon skurril genug, erreichten die Antragsflut die Hamburger Pressekammer in einer Phase, in der sie arbeitsüberlastet war. Die zumindest im von mir in der Abwehr betreuten Fall beantragte Unterlassungsverfügung konnte nicht mehr rechtzeitig erlassen werden, weil inzwischen das Bohlen-Baby geschlüpft war und sich der stolze Vater zu seinem Werk bekannt hatte. Damit implodierte das Rechtsschutzbedürfnis für etliche Bohlen-Anträge auf Unterlassungsverfügungen. Die Rechnung zahlt Herr Bohlen.
Mir ist gerade aufgefallen, dass ich noch nicht auf den Verfassungsschutz geschimpft habe. Und dass man im Internet wenig historisches zu dieser erstaunlichen Einrichtung findet. Alles muss man selber machen …
Ende letzter Woche waren die Urteile gegen einen Arbeitskollegen von Günter Wallraff und den SWR erwartet, die ein mittelständischer Backunternehmer beantragt hatte. Das Gericht hatte deutlich signalisiert, dass es sich für diese Unverschämtheiten nicht hergeben würde, so dass es nicht überraschte, dass kurz vor Verkündung der Urteile die Anträge zurück genommen wurden.
Inzwischen hat mir Günter Wallraff freundlicherweise die Akten überlassen, so dass ich die Geschichte nun auf TELEPOLIS dokumentieren konnte.
Auch in Schleswig-Holstein wollen die Piraten anlanden. 2009 hatte die dort dominierende Schleswig-Holstein-Zeitung (SHZ) von ihrer Pressefreiheit “Gebrauch gemacht” und sich die Freiheit genommen, bei der Bundestagswahl die Piratenpartei per Stallorder praktisch totzuschweigen. Aufgrund der Umfragewerte sehen sich die etablierten Strukturen offenbar genötigt, zum Gegenangriff zu blasen. So ist einem Herrn Kubicki in der SHZ über die Sympathisanten der Piratenpartei der folgende Gedankenfurz entfleucht:
“Ich glaube, der Teil unserer Gesellschaft gehört auf die Couch”, der eine solche Organisation unterstütze.
Zeit für die Couch wird er bald selbst reichlich haben, denn nach der Wahl sitzt er wohl weder in der Kieler Regierung, noch im Landtag, denn anders als die Piraten wird seine entbehrliche Lobbyisten-Partei die 5%-Hürde diesmal kaum reißen. Auf der Couch kann er dann mit seinen Parteifreunden Frau Koch-Mehrin und Herrn Chatzimarkarkis über Doktortitel und wichtige Geschäfte philosophieren. Tschüß dann auch …
Am heutigen 300. Geburtstag von Friedrich Wilhelm 2.0, der – opportunistisch – die Pressefreiheit einführte, erreicht mich die Meldung, dass ein entschiedener Vertreter der Rundfunkfreiheit, der Jurist und frühere Intendant von NDR und dann Radio Bremen gestorben ist. Nachruf bei Jus@Publicum.
Mein aufmerksamer Blog-Leser Dr. Nikolaus Klehr, der mich gegenwärtig auch persönlich am Landgericht Hamburg verklagt, beschäftigt sich auch mit Strafrecht. Am Landesgericht Salzburg ist er wegen des Verdachts auf Betrug angeklagt, weil seiner teuren Therapie der eine oder andere die Wirksamkeit abspricht. Doch Herr Dr. Nikolaus Klehr will weder Heilung versprochen haben, noch möchte er sich nachsagen lassen, sein Zeugs wirke nicht.
So hat der Mann nun angekündigt, seine “Erfolgsfälle” zu präsentieren:
Doch es gebe eben nicht immer für alles wissenschaftliche Beweise, sagt der Angeklagte. Er habe auch viele Erfolgsfälle vorzuweisen, mindestens 20. Die werde er präsentieren, er sei jedenfalls kein Betrüger.
Falls er damit den Kram meint, den er am Landgericht Hamburg in einem von mir betreuten Fall aufgeboten hat, um die behauptete Wirksamkeit seiner Heilkünste darzulegen, dann könnte man beinahe lachen – wenn die ganze Angelegenheit nicht so unsäglich abstoßend wäre …
Wie mein auf Naturfilm spezialisierter Kollege Marco Dörre berichtet, ist der Politiker Thomas Krüger neuer Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Mitglied der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). 1994 war der Mann mit dem obigen Wahlplakat aufgefallen. Der Bart ist inzwischen ab, jedenfalls oben …
Das Landgericht Berlin hob gegen ÖKO-Test eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Äußerung auf, die Kinder-Beißfigur “Sophie la Girafe” sei nicht verkehrsfähig.
Einstweilen hatte das Landgericht Berlin Kinder an der Giraffe nuckeln lassen, deren Inhaltsstoffe sich in krebserregende umwandeln lassen.