Der Deutschlandfunk zählt definitiv zu den Qualitätsmedien und hat sich stets fair gegenüber der Piratenpartei verhalten. Auch der aktuelle Beitrag ist ambitioniert, erweckt jedoch gegen Ende den Eindruck, die Piraten forderten die uneingeschränkte Meinungsfreiheit und das Bundesschiedsgericht hätte das aktuell gescheiterte Parteiausschlussverfahren entsprechend bewertet, obwohl es tatsächlich auf einem Verfahrensfehler beruht (der am Anfang des Beitrags wenigstens angesprochen wird).
Es wäre allerdings journalistisch durchaus veranlasst gewesen, darauf hinzuweisen, dass die Piraten damals 2008 bundesweit keine 1.000 Mitglieder hatten, während es derzeit 26.715 sind. Juristisch mag die damalige Partei mit der heutigen identisch sein, dennoch kann man die Situation einer einstigen Zwergpartei, die rasant zu einer Kraft gewachsen ist, die in Wahlumfragen als die drittstärkste gesehen wird, nicht wirklich vergleichen und die Neupiraten für die Fehlentscheidung von 2008 in Geiselhaft nehmen.
Vielleicht sollten sich die Journalisten und politischen Mitbewerber zur Orientierung mal ab und zu den politischen Piratenkompass ansehen:
Die Piraten werden ihre Probleme mit Rechtsauslegern schon noch in den Griff kriegen. Hoffentlich gerät das überzeugender, als das den Grünen gelungen ist, etwa bei Alfred Mechtersheimer, Jamal Karsli, Oswald Metzger, …
Godwin’s Law besagt, dass mit der Länge einer im Internet geführten Diskussion die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass es zu einem Nazi-Vergleich kommt. Dass ausgerechnet Martin Delius, einer der am meisten respektierten Persönlichkeiten in der Piratenpartei dann auch noch selber auf die Idee kommt, die Piratenpartei und die NSDAP in einem Atemzug zu nennen, strapaziert dann doch ein bisschen meine Stirn, an der sich gerade ein * FACEPLAM * ereignete …
Dennoch frage ich mich langsam, wo denn so manche der verbal aktiveren Piraten waren, als etliche Personen des öffentlichen Lebens sich mit Nazi-Vergleichen, Assoziationen oder missverständlichen Äußerungen disqualifizierten. Helmut Kohl, Philipp Jenninger und etliche anderen Personen hatten sich durch Geschwätzigkeit ohne Not in ein fragwürdiges Licht gestellt – und mit ihnen die Parteikollegen.
Leute! Wisst ihr denn immer noch nicht, wie Medien, insbesondere Printmedien arbeiten? Man gibt ein langes Interview, lässt vielleicht eine despektierliche Äußerung fallen, die man für off the record hält, weil der Journalist so nett ist – und genau diese Äußerung pickt sich der Journalist heraus und macht daraus eine Schlagzeile. Und das muss er auch, denn nur Negatives hat Nachrichtenwert. Harmonie und PR langweilen. Für nichts ist die Presse dankbarerer als für Kontroverse und Provokation. Ein Journalist würde seinen Job nicht richtig machen, wenn er nicht in gebotene Angriffsflächen reinflankt. Und die Berufspolitiker der journalistischen Mitbewerber werden die Vorlage natürlich in ein Tor verwandeln wollen.
In dem oben verlinkten SPON-Artikel kommen noch zwei weitere Piraten zu Wort, die schon in den letzten Wochen durch ihre Äußerungsfreudigkeit die Kollegen in Verlegenheit gebracht haben. Während ich Delius den kommunikativen Missgriff zugestehe und keinen Zweifel daran habe, dass er die Lektion in Sachen Diplomatie und Presse gelernt hat, würde ich mich freuen, wenn insbesondere die beiden anderen Herren ab und zu eine Gelegenheit zum Schweigen wahrnehmen würden, wenn die Zunge schneller als das Gehirn arbeitet.
Es reicht völlig aus, wenn uns die Mitbewerber mit Dreck bewerfen. Für hausgemachte Gates hält sich mein Verständnis in überschaubaren Grenzen.
Der GRÜNEN-”Rechtsexperte” (kein Jurist) und Berufspolitiker Volker Beck behauptete gestern im ZDF, das Programm der NRW-Piraten sei noch nicht im Internet gewesen. Erstaunlicherweise hatte er es aber bereits gelesen. Nun ja, es war ja im Internet, übrigens genauso wir zuvor die Anträge. Der Parteitag wurde gestreamt. UPDATE: Hier wurden laufend die Antragsnummern eingepflegt.
Beck wirft den Piraten vor, bei etlichen Demonstrationen keine Piratenflagge gesehen zu haben und nennt namentlich die Demos für Schwule. Die Piraten waren jedoch beim CSD sehr präsent, ebenso bei Anti-Nazi-Demos.
Beck behauptet, das Bundesschiedsgericht der Piraten hätte gesagt, alles sei durch Meinungsfreiheit gedeckt. Hat es nicht.
Beck behauptet, es sei eine der leichtesten Übungen, ein Parteimitglied aus der Partei zu werfen. Das ist den GRÜNEN aber oft genug nicht gelungen. Übrigens: Wer hatte denn den Jamal Karsli in den Düsseldorfer Landtag gebracht? Richtig: Die NRW-GRÜNEN.
Ich hatte vorgestern Beck auf Twitter die Sache erklärt. Aber Beck ist sich nicht zu schade, einen Schwätzer von 25.000 Mitgliedern als repräsentativ hinzustellen und gegen die Piraten zu instrumentalisieren.
Beck steht genau für die politische Kultur des Parteiensystems und der Berufspolitiker, welche die Piraten und ihre Wähler satt haben. Agitiert lieber, als den Leuten zuzuhören. Streitet euch doch über politische inhalte, statt mit Schmutz zu werfen!
Lieber Volker Beck, ich hoffe, dass die Piraten dir nicht den Gefallen tun, in gleicher Münze zurück zu zahlen. Aber ich für meinen Teil werde mir erlauben, deine Hinterlassenschaften, die in den kommenden drei Wochen folgen werden, hier in meinem Blog transparent zu machen.
UPDATE: Beck räumt Versehen ein und will seine Äußerung nur auf Demos bezogen wissen, an denen er zugegen war. Sie jedoch auch hier.
UPDATE: Beck wulfft weiter rum und will jetzt anscheinend den CSD nicht als Schwulen- und Lesben-Demo werten. m( Außerdem hat er den Blödsinn von sich gegeben:
.@KompaLaw Du lügst ohne die Unwahrheit zu sagen. Ist das die neue politische Kultur, die die Piraten einfordern?
Und da das noch nicht genug gepöbelt war, kam dann noch
Nach nunmehr fast drei Jahren ist ein lähmendes Parteiausschlussverfahren zu ende.
Der Fall
Ein Pirat, Gründungsmitglied eines Landesverbands, hatte sich 2008 (also zwei Jahre nach Parteigründung von 2006) zu denkbar sensiblen historischen Themen in unqualifizierter Weise geäußert und sich dabei auf einen der Fälschung überführten Geschichtsrevisionisten bezogen. Hierfür wurde vom Bundesvorstand 2008 eine Verwarnung ausgesprochen, die der Pirat akzeptierte. Diese wurde also rechtskräftig.
2009 wurde der Pirat trotz seines Fehltritts zum Ersatzrichter des Bundesschiedsgerichts der Piraten gewählt. Als daraufhin seine unqualifizierten Äußerungen Medienaufmerksamkeit erfuhren und das öffentliche Ansehen der Piraten belasteten, forderte der Bundesvorstand eine deutliche Distanzierung, welcher der Pirat auf seine Weise nach kam. Nachdem sein Landesverband den Piraten 2009 für die Landesliste zur Bundestagswahl aufstellte, nahm der Bundesvorstand eine Neubewertung vor, enthob den Piraten einstimmig seiner Funktion, erkannte ihm für ein Jahr das passive Wahlrecht ab und beantragte am Landesschiedsgericht den Parteiausschluss wegen vorsätzlich parteischädigenden und satzungswidrigen Verhaltens.
Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.
Das Landesschiedsgericht wies den Antrag nach der bemerkenswerten Dauer von zweieinhalb Jahren in einem erbärmlich laienhaft formulierten Urteil zurück. Das vom Bundesvorstand angerufene Bundesschiedsgericht bestätigte nun die Abweisung, allerdings mit anderer Begründung. Derzeit überbieten sich die Kommentatoren mit ihrer Entrüstung, einige suchen einen Schuldigen für dieses offensichtlich unpopuläre Ergebnis. Ist dem Bundesschiedsgericht ein Vorwurf zu machen?
Verfahrenes Verfahren …
Hätten die Piraten ein Scherbengericht, bei dem demokratisch darüber abgestimmt wird, ob ein nicht genehmes Mitglied in die Wüste geschickt werden soll, wäre vermutlich längst Rechtsfrieden eingekehrt. Ein solches Scherbengericht ist in der Satzung aber nicht vorgesehen. Es würde sich auch nicht mit dem Parteiengesetz in Einklang bringen lassen:
Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.
Über den Ausschluss entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. Die Entscheidungen sind schriftlich zu begründen.
Für die Tätigkeit des Schiedsgerichts ist eine Schiedsgerichtsordnung zu erlassen, die den Beteiligten rechtliches Gehör, ein gerechtes Verfahren und die Ablehnung eines Mitglieds des Schiedsgerichts wegen Befangenheit gewährleistet.
Stattdessen verlangt die Satzung also vielmehr eine politische Entscheidung des Bundesvorstands, den Ausschluss zu beantragen, sowie eine juristische Prüfung durch das Schiedsgericht, ob die Ausschlussvoraussetzungen nach § 6 Abs. 2 der Satzung vorliegen.
Ob die Voraussetzungen eines parteischädigenden Verhaltens erfüllt sind, lassen wir mal dahin gestellt, denn vorliegend scheitert der Ausschluss bereits an einem verfahrensrechtlichen Hindernis. Die Anwendung von Vereins- bzw. Parteienstrafen ist nämlich ihrer Natur nach Strafrecht, sodass gewisse rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze zu beachten sind (“gerechtes Verfahren”). Einer dieser Verfahrensgrundsätze, die rechtsstaatliche Verfahren von polizeistaatlicher Willkür unterscheiden, heißt unter Adligen “ne bis in idem”: Wenn über einen Sachverhalt geurteilt wurde und die Entscheidung rechtskräftig ist, ist das Verfahren nun einmal abgeschlossen. Andernfalls nämlich könnte man sich nie auf den Bestand von Entscheidungen verlassen. (Es hat also schon seinen Grund, warum an entsprechende Verfahren von vorne herein hohe Sorgfaltsanforderungen gestellt werden. Das Landesschiedsgericht hatte übrigens nicht einmal dieses Problem gesehen …)
Vorliegend wurde das Verhalten des Piraten 2008 durch die Verwarnung des Bundesvorstands sanktioniert. Der damalige Bundesvorstand hatte von einem Ausschlussverfahren abgesehen und sich mit einer Verwarnung begnügt. Der Umstand, dass der Vorstand diese Bewertung später änderte, weil er das Ausmaß des (damals potentiellen) Schadens falsch eingeschätzt hatte, beeinflusst nicht den Bestand der Entscheidung.
Das spätere Verhalten des Piraten, nämlich die Kandidatur für Parteiämter und Landesliste, obwohl sein Ruf lädiert war, mag zwar wegen der hierdurch verursachten Presseaufmerksamkeit faktisch die Partei in Verruf gebracht und ihr dadurch geschadet haben. Die Kandidatur als solche ist jedoch ein demokratisch verbrieftes Recht eines Parteimitglieds und daher schwerlich als Satzungsverstoß vorwerfbar. Zwar gab es später noch weitere Vorwürfe wegen anderen fragwürdigen Äußerungen des Hobby-Historikers, diese reichten jedoch nicht an die Entgleisungen von 2008 heran.
Eine Partei, die für den Rechtsstaat eintritt, wird daran gemessen werden, ob sie die geforderten Standards für ein faires Verfahren auch an sich selbst anlegt. Hätte das Bundesschiedsgericht den fundamentalen Verfahrensgrundsatz des “ne bis in idem” missachtet und nach Gutsherrenart geurteilt, hätte es sich nicht nur fachlich berechtigter Kritik der Willkür ausgesetzt, vielmehr hätte der betroffene Pirat auch vor einem konventionellen Gericht Klage erheben können, was in der Praxis durchaus vorkommt. Dann hätte das Verfahren noch eine Ehrenrunde gedreht.
Gewinner:
Der (aktuelle) Bundesvorstand: Auch, wenn das Parteiausschlussverfahren von Anfang an wegen der bereits rechtskräftigen Verwarnung eine Totgeburt war, konnte der Bundesvorstand durch Betreiben des Verfahrens Haltung zeigen und signalisieren, dass die Partei sich künftig solches Verhalten nicht bieten lassen wird.
Das Bundesschiedsgericht: Es hat demonstriert, dass es die rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze achtet und diese nicht einer möglicherweise populäreren Entscheidung opfert. (Die Mitglieder des Schiedsgerichts müssen nun ggf. einen Shistorm aushalten.)
Die Piratenpartei: Sie hat eine Kinderkrankheit aus ihrer Frühzeit nun endlich hinter sich gebracht, wird sich künftig Bewerber für Parteiämter wohl genauer ansehen und eine Parteikultur etablieren, in der sich gewisse Personen nicht wohlfühlen.
Verlierer:
Das betreffende Landesschiedsgericht: Wie auch immer sich das Verfahren gestaltet haben mag, aber wenn man zweieinhalb Jahre lang nicht zu Potte kommt, dann ist das Ergebnis für alle Beteiligten ein klarer fail. Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, dass Verfahren effizient betrieben werden müssen. Die unbrauchbar laienhafte Fassung des “Urteils” lässt vermuten, dass die Beteiligten mit ihrer Aufgabe überfordert waren. Die Schlagzeilen, mit denen wir jetzt leben müssen, hätten der Partei 2010 weniger geschadet, zumal ein Parteiausschlussverfahren als Dauerbrenner einfach nicht sonderlich prickelnd ist. UPDATE: Das LSG hatte im Laufe des Verfahrens das untätige Personal ausgewechselt.
Die Piratenpartei: U.a. dem GRÜNEN-Taktierer Volker Beck (selbst eigentlich Jurist, Rechtsexperte seiner Partei, der es besser wissen müsste) ist es gelungen, aus dem gescheiterten Parteiausschlussverfahren populistisch Kapital zu schlagen.
Der betroffene Pirat. Er weiß es vielleicht noch nicht.
Die politische Geschäftsführerin ließ ihrem Temperament freien Lauf:
Ein TV-Sender hatte für ein kontroverses TV-Format über die Inkasso-Branche die angeblich fiktive Figur eines “Rechtsanwalts Heinemann” kreiert. Die Kanzlei Heinemann & Partner ließ dies durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Essen untersagen. Der Kollege Hoesmann berichtet:
Die Verwendung des Charakters stellt nach Ansicht der Essener Richter einen Eingriff in den Gewerbebetrieb der Kanzlei Heinemann & Partner dar. Durch die Verwendung des Namens wird suggeriert, dass es einen Rechtsanwalt dieses Namens in Essen tatsächlich gibt. Dies ist für die bestehende Kanzlei Heinemann verunglimpfend und herabwürdigend, da dies dem Ansehen und in der Folge dem Gewerbe der Kanzlei schade (LG Essen, Beschlüsse vom 29.03.2012 – 4 O 93/12 – und vom 30.03.2012 – 4 O 94/12).
Vor einem Jahrzehnt hatte ich mit dem inzwischen verstorbenen Münchner Bankenrechtler Dr. Alexander von Martius zu tun. Dem Kollegen wurde die Ehre zu Teil, das in der Serie “Kir Royal” ein Anwalt “Dr. von Martius” vorkam, wobei er selbst diese Folge leider nie gesehen hatte. Einen Anlass, gegen die Verwendung seines guten Namens vorzugehen, sah er ebenfalls nicht.
Ein Obdachloser wird von der GEZ in einer unfassbaren Weise gegängelt und schließlich wegen einem einzigen Cent in Anspruch genommen – obwohl dies ein Guthaben war. Ausgezahlt wird natürlich nicht.
Ahmadinedschad darf unzensiert im deutschen TV sprechen und führt gekonnt Claus Kleber vor.
Maschmeyers “Buch”.
Galileo kennt nicht die Weltmeere.
Aufgezeichnete “Live-Moderation”
Rappende Gloria
Absolut empfehlenswert. Ich werde künftig keine Folge mehr auslassen.
Gestern fand sich mein mächtigster Gegner, der liebe Phi, vor dem Hamburger Pressekadi ein, um mir meine Ehre zurück zu geben. Leichtfertig hatte Phi mein Persönlichkeitsrecht besudelt. Auch etliche Würdenträger des Hamburger Wikipedia-Stammtisches wohnten dem Ereignis bei, darunter Phis reaktionärer Prätorianer Atomiccocktail, der offenbar auf dem heiligem Boden des Landgerichts Hamburg nicht kämpfen wollte, sondern ganz entgegen seiner Gewohnheit demütig schwieg. Dafür jammerte Phis Anwalt und pullte sogar – wie es sich für gestandene Wikipedanten gehört – einen “Godwin”!
In einem Gerichtsvergleich unterwarf sich der mächtige Phi meiner Unterlassungsforderung. Ich ließ meinen Gegner leben und reichte ihm die Hand. Einen weitergehenden Antrag wollte die Kammer nicht mitmachen. Bereits letztes Jahr hatte sich abgezeichnet, dass die für ihre meinungsfreiheitsfeindliche Auslegungspraxis bekannte Kammer bei interpretationsbedürftigen Äußerungen langsam einem Maßstab annähert, wie er auch von weniger gescholtenen Gerichten praktiziert wird. Der viel zitierte “flüchtige Leser”, der eine eigenartige Fantasie hat, ist offenbar inzwischen gefasst worden. Niemand war über diese in Aussicht gestellte Teilniederlage glücklicher als ich. Herrn Schälike wurde eine gute Show geboten, die den Stand der Forschung bereicherte.
der Blogger Fefe machte auf diesen Flyer der Conent-Industire aufmerksam:
Dieser Flyer hierwird gerade an deutschen Schulen verteilt. Die Sponsorenliste:
Bundesverband Musikindustrie
Börsenverband des Deutschen Buchhandels
Zukunft Kino Marketing GmbH
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
Da kann man sich ja schon fast denken, worum es geht, gell? Viel Spaß bei der Lektüre!
Update: Wäre es nicht schön, wenn wir eine Partei hätte, die sich um sowas kümmert? Bei der man wüsste, dass ihnen die Urheberrechte wichtig sind? Wo man so einen Flyer hinschicken könnte, und die würden dann mal so agil reagieren wie der CCC bei dem Tatort-Brandbrief? Ich würde mir ja auch wünschen, dass ein bloggender Anwalt das mal als juristischer Sicht dekonstruiert. Sonst glaubt das am Ende noch jemand, was die Contentmafia da behauptet. (Danke, Lars)
Ich bin im Moment zeitlich zu eingespannt, möchte aber das Thema an Sie weitergeben!
du hattest letzten Samstag vor dem Parteitag der NRW-Piraten demonstriert. Es ist dir gelungen, mit deiner (doch etwas naiven) Parole unter den ca. 500 Teilnehmern einen Hitzkopf zu provozieren. Nun behauptest du in der Öffentlichkeit, “die Piraten” hätten dich am Demonstrieren hindern wollen und seien daher schlimmer als die CDU usw., die dich an gleicher Stelle in Ruhe gelassen (ignoriert?) hätten.
Dein Verhalten würde man in unserem Jargon “Trollen” nennen, also das sich Aufdrängen in einer Diskussion, wobei nicht das eigentliche Thema verfolgt wird, sondern die Beteiligten in Auseinandersetzung um ihrer selbst Willen verwickelt werden. Trollerei ist destruktiv und genau das, was unsere Wähler nicht schätzen.
Lieber Rüdiger, wenn du 0,2% der Teilnehmer als “die Piraten” hinstellst, dann sei bitte auch so fair und erwähne auch die Piraten, die dein Plakat repariert und euch Kaffee gebracht haben. Von einer von dir kolportierten “Forderung” der Piraten, diese wollten über 40% Steuern, ist mir nichts bekannt. Auch die Falschmeldung, die Piraten seien für Diätenerhöhung, ist längst dementiert. Statt uns kostenlose PR zu liefern hättest du dir in der Halle ansehen können, dass wir niemanden an der Ausübung seiner Meinungsfreiheit hindern, sondern im Gegenteil jedem seine drei Minuten auf der Bühne geben.
Bei den Bewerbern waren übrigens ein Mitgründerin der WASG und andere Leute von deiner Partei am Start, die es bei euch offensichtlich nicht ausgehalten haben. Bewerber mit deiner archaischen Kampfrhetorik schnitten schwach ab. Bewerber, die sich lediglich am politischen Gegner zu profilieren versuchten, fielen ausnahmslos durch. Derjenige, der dies am konsequentesten tat, landete nach dem vierten Wahlgang auf dem letzten Platz.
Lieber Rüdiger, wenn du am 12.Mai unbedingt die 5%-Hürde unterbieten und deine Wähler den Piraten zutreiben möchtest, mach bitte so weiter.
Bereits mehrfach hatte ich auf den Rechtsstreit um die NDR-Doku “Die Akte Gysi” über einen DDR-Rechtsanwalt hingewiesen, dem der Spagat zwischen Interessen seiner Mandanten und denen seines Staates gewisse Herausforderungen bereitet. Obwohl der Beitrag im Hinblick auf den bekanntermaßen prozessfreudigen Herrn Gysi sehr anspruchsvoll geprüft und im Vorfeld auch angegangen wurde, zog Gysi wieder vor den Kadi. Und der steht für Querulanten nun einmal in Hamburg.
Die Pressekammer möchte dem NDR Äußerungen von Gysi-Gegnern zurechnen, die interviewed werden. Angesichts vielfacher Indizien werde der Eindruck einer Stasi-Kooperation erweckt. Diese jedoch könne der NDR nicht beweisen. Der NDR hätte Gysi mit seinen konkreten Vorwürfen vorher konfrontieren müssen usw. Allerdings hatte sich Gysi Interviewanfragen abgelehnt.
Das kleine Problem dabei ist, dass man nach der Logik der Hamburger Landrichter den Verdacht, Gysi habe für die Stasi gearbeitet, vielleicht gerade noch erwähnen darf, aber wenn man recherchiert, wird man dafür bestraft.
Im Endeffekt bestimmen nach Hamburger Sicht die Betroffenen, ob und wie über sie gedacht werden darf. Bei aller Liebe für legitime Persönlichkeitsrechte, aber mit Pressefreiheit hat das nichts mehr zu tun. Ein Politiker muss sich seiner Vergangenheit und den von ihm selbst nicht unwesentlich verschuldeten Eindrücken stellen.
Übrigens ist auch die Berichterstattung über solche Verfahren riskant. Hatte ich letztes Jahr noch Youtube-Mitschnitte von “Der Akte Gysi” verlinkt, werde ich das erst einmal lassen. Denn das Landgericht Hamburg hat mir das in einem anderen Fall einstweilen verboten und scheint, das ernst zu meinen. Dazu demnächst mehr.