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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


18. Mai 2013

Steinbrück und die “Quotenfrau”

Ich bin schwer dafür, dass sich Redaktionen, die für Talkrunden und Podien häufig reine Männerrunden ausgucken, auch mal Gedanken machen, ob sie vielleicht Frauen mit gleicher Qualifikation übersehen haben. Frauen müssen etwa im Beruf bekanntlich mehr leisten, um die gleiche Anerkennung wie Männer zu erfahren. Das sollten qualifizierte Redakteure im Hinterkopf und im Blick haben.

Wenn man jedoch allen Ernstes eine Frauenquote für Talkshows fordert, also das Geschlecht als Selbstzweck über eine Qualifikation stellt, dann ist ein solch ideologischer Eingriff in die redaktionelle Autonomie schwerlich mit der grundgesetzlich garantierten Meinungs-, Informations- und Rundfunkfreiheit zu vereinbaren.

Prof. Dr. Gesche Joost, die eben genau dies fordert, liefert selbst das beste Beispiel, wie gefährlich unqualifiziertes Personal ist:

“Eine generelle Vorratsdatenspeicherung ist kritisch – Ausnahmen kann es nur bei schwersten Straftaten und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geben.”

Hallo? Bei Speicherung auf Vorrat weiß man nicht, welche Daten “schwerste Straftaten” betreffen. So schwer isses nicht. Und ausgerechnet diese “Expertin” hat sich “Kanzlerkandidat” Steinbrück als “Netzexpertin” ins Team geholt. Dass es sich dann auch noch um eine Telekom-Lobbyistin handelt, braucht niemanden zu stören, schließlich leisten sich die GRÜNEN ja mit Kulturpolitikerin Agnes Krumwide eine GEMA-Lobbyistin.

3. Mai 2013

Feigenblatt für feige Blätter

Zum heutigen Tag der Pressefreiheit inszeniert sich der Deutsche Journalistenverband mit diesem Heldenverehrungsvideo. Nun gibt es im Promillebereich tatsächlich Journalisten, die sich in Gefahr begeben, und es mag im Prozentbereich Journalisten geben, die jedenfalls ihre körperlich ungefährliche Arbeit tun. Aber falls das wenigstens ein Feigenblatt sein soll, dann wäre das außerhalb von FKK-Gelände eine Ordnungswidrigkeit.

NIX habt ihr Journalisten geleistet. Null. So gut wie niemand in Deutschland weiß, was sich hinter Bestandsdatenauskunft verbirgt, weil ihr das nicht bringt. Ihr seid zu blöd, um über Internet die Luxemburger Presse mitzulesen, wo gerade ein Jahrhundertprozess läuft, der uns Aufschluss über die NATO-Sauereien in Europa während der 1980er Jahre gibt. Schon einfaches Klicken überfordert euch. Ihr reicht Propaganda und Tittytainment durch. Und für eure verzerrten Ausschnitte der Realität beansprucht ihr auch noch ein “Leistungsschutzrecht”.

Ich hatte mal den Vorsitzenden des DJV, Michael Konken, kennen gelernt. Bevor der mit mir überhaupt ins Gespräch kommen wollte, war es ihm wichtig, seine Verachtung für die Piraten zu kommunizieren. Über unsere Positionen wusste der ignorante Journalistenfunktionär offenbar nahezu gar nichts, sondern käute nur den Müll wieder, den er bei den Polit-Boulevardjournalisten gelesen hatte. Ich achte die Journalisten, die aus echtem Schrot und Korn sind. Aber Konken & Co. haben den Schuss nicht gehört. Jedenfalls keine echten Schüsse.

Der Bundesrat wird heute die “Bestandsdatenauskunft” durchwinken

Falls Sie nicht wissen, was das ist: Macht nix! Ein Großteil der Politiker weiß es auch nicht. So hatte neulich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin keinen Schimmer, worum es ging. Die Medien haben total versagt. Das sogenannte “Leitmedium” DER SPIEGEL/SPIEGEL ONLINE etwa hat noch immer keinen brauchbaren Beitrag zum Thema gebracht. Querelen beim Vorstand der Piratenpartei sind ja ein ungleich wichtigeres Thema für Qualitätsjournalisten. Die wahre Macht der Medien liegt nach wie vor im Verschweigen.

30. April 2013

NSU-Prozess – Könntet ihr jetzt mal bitte die Presse halten?!

Der Kollege Höcker hat neulich den wohl prestigeträchtigsten Erfolg seiner Karriere eingefahren: Er verschaffte durch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht einer türkischen Tageszeitung einen Zuschauerplatz im Münchener NSU-Prozess. Resultat dieses Coups war jedoch nicht nur, dass die Plätze neu vergeben werden mussten, vielmehr führte ebendieses zu einer Vertagung des Prozessbeginns. Damit greift die Presse in ein Geschehen in einer Weise ein, die ihr eigentlich als beobachtendes Medium gar nicht zugedacht ist. Es ist zwar nicht anzunehmen, dass durch die Verzögerung ernsthafte Unterschiede entstehen, ausgeschlossen ist das aber keineswegs. So können in der Zwischenzeit Zeugen versterben, die Perspektive der Richter durch neue Ereignisse beeinflusst werden, was auch immer. Die Autorität des Gerichts ist durch diesen Schlenker sicherlich nicht gefördert worden.

Inzwischen nun heulen Zeitungsverlage los, die jetzt bei der Losvergabe leer ausgegangen sind, und wollen gar selbst klagen. Die sich zur Qualitätspresse zählenden Edelblätter neiden nicht nur den Gewinnern ihre Position, sondern wollen sie auch noch verächtlich machen. So zeigt man mit dem Finger verächtlich auf “Brigitte”, RTL2 und BILD und ärgert sich über das mehrfache Glück der öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser.

Ich halte das für eine alberne Gockelei, denn den Redaktionen entgeht nichts. So ist etwa im Saal die Deutsche Presse-Agentur vertreten, von der alle Blätter Beiträge beziehen. Einige freie Journalisten sind dabei, deren Arbeiten die Verlage kaufen können. Die zahlreichen öffentlich-rechtlichen Häuser gewährleisten grundsätzlich eine seriöse Berichterstattung. Abgerundet wird das Bild durch die vielen Journalisten anderer Häuser, sodass eine ausgewogene Darstellung zu erwarten ist. Ich rechne übrigens stark damit, dass auch RTL2 mit RTL kooperieren wird. Filmen ist während der Verhandlung ohnehin nicht erlaubt. Und auch bei BILD und Brigitte arbeiten durchweg Profis, wenn auch Sprache und Perspektive auf die Leserschaft zugeschnitten sein mögen. Da hier eine Frau angeklagt ist, halte ich es durchaus nicht für unangemessen, dass 6,25% des entsprechenden Kontingents an eine Frauenzeitschrift vergeben wurden, und zwar an eine niveauvolle, die immerhin 3,6 Millionen Leser erreicht. Brigitte muss einen Vergleich zur Berichterstattung über den Fall durch die selbst erkorene Qualitätspresse nicht scheuen, und das Geringschätzen einer Frauenzeitschrift sagt eher etwas über die eigene Mentalität aus.

Was aber gar nicht geht: Den Prozess noch weiter mit wehleidigen juristischen Winkelzügen zu verzögern. Heult doch, ihr Mädchen!

25. April 2013

Ist Eckart von Hirschhausen ein Pirat?

1990 gewann ich auf einem Fachkongress in Berlin mit einer experimentellen Zauber-Darbietung die “Ken Brooke-Medaille”. Ich hatte den Anspruch, neue Tricks, neue Effekte und eine neue Form der Präsentation zu entwickeln. Nicht ein einziges Detail meiner Performance hatte vorher irgendein anderer Künstler so gezeigt.

Zwei Jahre wurde Eckart von Hirschhausen Träger der Ken Brooke-Medaille. Seine Darbietung war alles andere als originell. Zu jedem Kunststück und zu jedem Gag könnte ich den Urheber benennen. Auch wenn seine Leistung unkreativ war, so war sie dennoch hervorragend gut. Auch David Copperfield ist mehr ein Interpret als ein Erfinder, auch Goethe hat sich bei anderen bedient. Da Eckart aber die Künstler, die er kopierte, nicht bezahlt hat, darf man ihn wohl einen “Piraten” nennen.

Eckart hat inzwischen zu Ende studiert und promoviert, wurde zwischendurch Profi-Zauberkünstler, entdeckte dann die Sparte medizinisches Kabarett und ist auch als Buchautor äußerst erfolgreich. Er gehört zu dem homöopathisch gering dosierten Bruchteil von Autoren, die von ihren Schreibkünsten tatsächlich leben können. Da er sogar mehr Geld verdient, als er sinnvoll ausgeben kann, spendet er einen Großteil seiner Einkünfte. So weit, so sympathisch.

Um so erstaunter bin ich nun, dass sich Eckart, der es absolut nicht nötig hätte, in die unterirdische Kampagne der VG Wort einspannen lässt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Propaganda möchte ich mir ersparen, dazu habe ich bzgl. des ähnlich unsäglichen ZEIT-Aufrufs “Wir sind die Urheber” eigentlich schon alles gesagt. Interessant ist aber die Mentalität der Leute, in deren Gesellschaft sich Eckart begibt. Das muss man sich schon im Original ansehen, bevor man das glaubt:

Ach, übrigens: Die VG Wort erwartet demnächst ein wohl peinliches Urteil. Sie hat nämlich ihre Urheber zugunsten von Verlagen über den Tisch gezogen. Pharisäer eben …

 

23. April 2013

Sind Telekommunikationsunternehmen “frei”?

Der hummeldümmste Text, den ich seit den Uhl/Friedrich-Äußerungen der letzten Woche gelesen habe, ist

Die Deutsche Telekom ist trotz ihrer Historie ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen und hat damit jedes Recht der Welt, Produkt- und Vertragsangebote nach eigenem gusto zu gestalten. Ebenso hat jeder Kunde zumindest theoretisch die Möglichkeit, solche Verträge abzulehnen.

Offenbar ist dem Schwätzer, dem dieser hanebüchene Unsinn aus der Feder geflossen ist, nicht bekannt, dass sogar in den freien USA marktbeherrschende Unternehmen seit über einem Jahrhundert an die Kette gelegt oder sogar zerschlagen werden, weil Monopole und Oligopole Märkte kaputt machen. Dies passiert in der konventionellen Wirtschaft durch Kartellrecht, in einigen Branchen wie eben in der Telekommunikation wird dieser Bereich durch Sonderkartellrecht reguliert.

TK-Unternehmen müssen spezielle Auflagen erfüllen. So muss etwa Mitbewerbern Zugang zu den eigenen Netzen gewährt werden, und zwar diskriminierungsfrei. Ansonsten etwa könnte die Telekom, der nach wie vor die meisten Leitungen zwischen den Endgeräten und dem letzten Netzknotenpunkt gehört, den Konkurrenten das Mitspielen verweigern. Man darf Mitbewerbern auch nicht Leistungspakete aufdrücken, sondern muss Angebote entbündeln. Auch Tarife gegenüber Endkunden werden gesetzlich überprüft.

Die Bundesnetzagentur hat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass solche mächtigen Unternehmen weder ihre Mitbewerber gängeln noch die Verbraucher. Das ist bereits seit Ende der 1990er Jahre gesetzlicher Standard in der gesamten EU.

Offenbar ist landläufig auch nicht bekannt, dass die Sozialbindung von Eigentum sogar im Grundgesetz verankert ist. Offenbar haben einige Herrschaften noch nie davon gehört, dass Eigentümerrechte nicht grenzenlos sind, im öffentlichen Interesse sogar enteignet werden kann.

Wie man bei den GRÜNEN sieht, ist Netzneutralität für die Medien gerade ein Riesenthema. Schade, dass die Piratenpartei noch immer keine Themenbeauftragung für Netzpolitik vergeben hat. Zuständig hierfür ist übrigens der politische Geschäftsführer, dem ich damit seit Monaten vergeblich in den Ohren liege. Vielleicht könnte ja die Themenbeauftragte für Landwirtschaft dieses Randthema vorläufig mitbetreuen …

13. April 2013

Bestandsdatenauskunft? Nein Danke.

An diesem Wochenende haben Aktivisten kurzfristig in 28 Städten Demonstrationen gegen die vom Bundestag beschlossene Bestandsdatenauskunft organisiert, weitere Demos werden folgen. In Münster hatten wir heute als Experten zu Gast:

  • Dirk Schatz, MdL, Polizeikommissar a.D., Rede
  • Udo Vetter, Strafverteidiger und Lawblogger, Rede
  • Marina Weisband, Psychologiestudentin, Rede
  • Markus Barenhoff, Informatiker, Rede
12. April 2013

Bombenbauanleitungen

Als ich vor zwei Jahren für eine kleine Geschichte des Internetrechts (“Von Links und rechtsfreien Räumen”) recherchierte, blätterte ich in juristischen Fachzeitschriften und musste über den Bullshit schmunzeln, den Ende der 1990er Hysteriker wie Internetphobiker Jürgen Rüttgers absonderten. Damals warnten paranoide Verschwörungstheoretiker vor “Bombenbauanleitungen”, die im Internet auf Menschenkinder lauerten. In den letzten beiden Jahrzehnten wäre mir allerdings nicht aufgefallen, dass die Anzahl der Bombenanschläge in Deutschland gestiegen wäre. Was man mit Unkraut-Ex und Zucker machen kann, war uns auch vor dem Internet bekannt.

Offenbar sind die damaligen Manuskripte, die so lustige Begriffe wie “Datenautobahn” und “rechtsfreie Räume” enthalten, versehentlich irgendwie auf den Schreibtisch eines verängstigten Bayern gelangt, den wir im folgenden nur noch “Cyberjoachim” nennen wollen. Im verlinkten Video verzapft er u.a. den gleichen Müll, den Polizeigewerkschafter Rainer Wendt neulich auftischte. So glaubt Cyberjoachim daran, dass Hacker Atomkraftwerke angreifen können, weil er offenbar nicht weiß, was Stuxnet wirklich ist. Was Cyberjoachim noch so alles großartiges gesagt hat, muss man sich unbedingt reinziehen. Kommentieren muss man das allerdings nicht mehr detailliert, dazu wurde längst alles gesagt.

25. März 2013

Prägnantes Video zum Leistungsschutzrecht

Siehe auch Heldenstadt.de.

 

23. März 2013

Vorsicht beim Spiegeln von SPIEGEL

“Die Redaktion von SPIEGEL ONLINE ” lässt uns seit gestern wissen, wie sie zum Leistungsschutzrecht steht:

Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext. Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Ihren Seiten über Werbung Geld verdienen.

Natürlich können Sie auch weiterhin aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Artikel, erheblicher Textpassagen oder Bilder ohne Rücksprache.

Danke, aber das Verlinken von Artikeln ist auch ohne gnädige Erlaubnis zulässig. Wer URLs in das www einstellt, will nun einmal verlinkt werden. Da gibt es nichts zu verhandeln.

Dass man Werke mit deren Titel bezeichnen darf, ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil darf ein Werk ohne Einwilligung des Urhebers nicht einmal anders bezeichnet werden, vgl. § 13 UrhG (im politischen Diskurs hierüber ggf. aber schon).

Was die komplette Übernahme von Artikeln betrifft, stellt SPON zutreffend fest, dass die wie bisher auch nicht ohne Erlaubnis zulässig ist. Das LSR bringt also insoweit nichts Neues.

Und jetzt “schenkt” uns SPON auch noch das Zitieren – ebenfalls eine an sich im Urheberrechtsgesetz längst geregelte Sache. Das Problem beim Zitieren aber ist, was unter “erhebliche Textpassagen” verstanden werden soll. Wenn ich zu knapp zitiere, kann ich Dinge aus dem Zusammenhang reißen, den Autor in Misskredit bringen, ggf. sein Werk sogar entstellen. Ich muss also, wenn ich den Gedanken korrekt wiedergeben will, schon das Wesentliche zitieren. Was genau bitte unterscheidet das “Wesentliche” vom “Erheblichen”?

Mit meinem obigen Zitat habe ich möglicherweise bereits gegen die Konzeption des LSR verstoßen, sehe mich aber außerstande, den SPON-Artikel kürzer wiederzugeben, ohne den Sinn zu entstellen. Da ich mich also vielleicht schon jetzt gegen das Konzept des LSR versündigt habe, macht es dann sicherlich auch nichts mehr, wenn ich weiter zitiere:

Übrigens: Wir bieten Ihnen Überschriften, Anrisse und Links auf unsere Artikel auch als RSS-Feed an. SPIEGEL ONLINE nutzt dieses offene Datenformat, um Überschriften und Snippets im Web zu verbreiten.

Aha. SPON will also selbst bestimmen und kontrollieren, wie seine Werke in Kurzdarstellung kommuniziert werden. Ich persönlich möchte aber beim Hinweis auf Artikel und der Inhaltsangabe schon selbst beurteilen und mitteilen, was da wohl wirklich drin steht und was davon wichtig ist und lehne derartig bevormundende Handreichungen dankend ab.

Es ist also nach wie vor völlig unklar, was uns SPON denn nun wirklich gestattet.

Unerfindlich ist vor allem, wie bei nichtkommerzieller Übernahmen “erheblicher Textanteile” für SPON ein Schaden entstehen soll. Wenn solche erheblichen Textteile mit dem Original verlinkt sind, werden diese SPON Leser zuführen, sind also eine gute und kostenlose Werbung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendjemand für die Wiedergabe von SPON-Artikeln Geld bezahlen würde, wenn er sie genauso gut kostenlos verlinken kann. Da geht kein Geld verloren. Der Bundestag ist beim LSR einem Phantomschaden aufgesessen.