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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


17. April 2012

Auch Piraten haben kein Scherbengericht – ein Scheißfall

Nach nunmehr fast drei Jahren ist ein lähmendes Parteiausschlussverfahren zu ende.

Der Fall

Ein Pirat, Gründungsmitglied eines Landesverbands, hatte sich 2008 (also zwei Jahre nach Parteigründung von 2006) zu denkbar sensiblen historischen Themen in unqualifizierter Weise geäußert und sich dabei auf einen der Fälschung überführten Geschichtsrevisionisten bezogen. Hierfür wurde vom Bundesvorstand 2008 eine Verwarnung ausgesprochen, die der Pirat akzeptierte. Diese wurde also rechtskräftig.

2009 wurde der Pirat trotz seines Fehltritts zum Ersatzrichter des Bundesschiedsgerichts der Piraten gewählt. Als daraufhin seine unqualifizierten Äußerungen Medienaufmerksamkeit erfuhren und das öffentliche Ansehen der Piraten belasteten, forderte der Bundesvorstand eine deutliche Distanzierung, welcher der Pirat auf seine Weise nach kam. Nachdem sein Landesverband den Piraten 2009 für die Landesliste zur Bundestagswahl aufstellte, nahm der Bundesvorstand eine Neubewertung vor, enthob den Piraten einstimmig seiner Funktion, erkannte ihm für ein Jahr das passive Wahlrecht ab und beantragte am Landesschiedsgericht den Parteiausschluss wegen vorsätzlich parteischädigenden und satzungswidrigen Verhaltens.

§ 6 Abs. 2 der Piratensatzung (aktuelle Fassung):

Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

Das Landesschiedsgericht wies den Antrag nach der bemerkenswerten Dauer von zweieinhalb Jahren in einem erbärmlich laienhaft formulierten Urteil zurück. Das vom Bundesvorstand angerufene Bundesschiedsgericht bestätigte nun die Abweisung, allerdings mit anderer Begründung. Derzeit überbieten sich die Kommentatoren mit ihrer Entrüstung, einige suchen einen Schuldigen für dieses offensichtlich unpopuläre Ergebnis. Ist dem Bundesschiedsgericht ein Vorwurf zu machen?

Verfahrenes Verfahren …

Hätten die Piraten ein Scherbengericht, bei dem demokratisch darüber abgestimmt wird, ob ein nicht genehmes Mitglied in die Wüste geschickt werden soll, wäre vermutlich längst Rechtsfrieden eingekehrt. Ein solches Scherbengericht ist in der Satzung aber nicht vorgesehen. Es würde sich auch nicht mit dem Parteiengesetz in Einklang bringen lassen:

§ 10 Abs. 4 ParteienG

Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

§ 10 Abs. 5 ParteienG

Über den Ausschluss entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. Die Entscheidungen sind schriftlich zu begründen.

§ 14 Abs. 4 ParteienG

Für die Tätigkeit des Schiedsgerichts ist eine Schiedsgerichtsordnung zu erlassen, die den Beteiligten rechtliches Gehör, ein gerechtes Verfahren und die Ablehnung eines Mitglieds des Schiedsgerichts wegen Befangenheit gewährleistet.

Stattdessen verlangt die Satzung also vielmehr eine politische Entscheidung des Bundesvorstands, den Ausschluss zu beantragen, sowie eine juristische Prüfung durch das Schiedsgericht, ob die Ausschlussvoraussetzungen nach § 6 Abs. 2 der Satzung vorliegen.

Ob die Voraussetzungen eines parteischädigenden Verhaltens erfüllt sind, lassen wir mal dahin gestellt, denn vorliegend scheitert der Ausschluss bereits an einem verfahrensrechtlichen Hindernis. Die Anwendung von Vereins- bzw. Parteienstrafen ist nämlich ihrer Natur nach Strafrecht, sodass gewisse rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze zu beachten sind (“gerechtes Verfahren”). Einer dieser Verfahrensgrundsätze, die rechtsstaatliche Verfahren von polizeistaatlicher Willkür unterscheiden, heißt unter Adligen “ne bis in idem”: Wenn über einen Sachverhalt geurteilt wurde und die Entscheidung rechtskräftig ist, ist das Verfahren nun einmal abgeschlossen. Andernfalls nämlich könnte man sich nie auf den Bestand von Entscheidungen verlassen. (Es hat also schon seinen Grund, warum an entsprechende Verfahren von vorne herein hohe Sorgfaltsanforderungen gestellt werden. Das Landesschiedsgericht hatte übrigens nicht einmal dieses Problem gesehen …)

Vorliegend wurde das Verhalten des Piraten 2008 durch die Verwarnung des Bundesvorstands sanktioniert. Der damalige Bundesvorstand hatte von einem Ausschlussverfahren abgesehen und sich mit einer Verwarnung begnügt. Der Umstand, dass der Vorstand diese Bewertung später änderte, weil er das Ausmaß des (damals potentiellen) Schadens falsch eingeschätzt hatte, beeinflusst nicht den Bestand der Entscheidung.

Das spätere Verhalten des Piraten, nämlich die Kandidatur für Parteiämter und Landesliste, obwohl sein Ruf lädiert war, mag zwar wegen der hierdurch verursachten Presseaufmerksamkeit faktisch die Partei in Verruf gebracht und ihr dadurch geschadet haben. Die Kandidatur als solche ist jedoch ein demokratisch verbrieftes Recht eines Parteimitglieds und daher schwerlich als Satzungsverstoß vorwerfbar. Zwar gab es später noch weitere Vorwürfe wegen anderen fragwürdigen Äußerungen des Hobby-Historikers, diese reichten jedoch nicht an die Entgleisungen von 2008 heran.

Eine Partei, die für den Rechtsstaat eintritt, wird daran gemessen werden, ob sie die geforderten Standards für ein faires Verfahren auch an sich selbst anlegt. Hätte das Bundesschiedsgericht den fundamentalen Verfahrensgrundsatz des “ne bis in idem” missachtet und nach Gutsherrenart geurteilt, hätte es sich nicht nur fachlich berechtigter Kritik der Willkür ausgesetzt, vielmehr hätte der betroffene Pirat auch vor einem konventionellen Gericht Klage erheben können, was in der Praxis durchaus vorkommt. Dann hätte das Verfahren noch eine Ehrenrunde gedreht.

Gewinner:

  • Der (aktuelle) Bundesvorstand: Auch, wenn das Parteiausschlussverfahren von Anfang an wegen der bereits rechtskräftigen Verwarnung eine Totgeburt war, konnte der Bundesvorstand durch Betreiben des Verfahrens Haltung zeigen und signalisieren, dass die Partei sich künftig solches Verhalten nicht bieten lassen wird.
  • Das Bundesschiedsgericht: Es hat demonstriert, dass es die rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze achtet und diese nicht einer möglicherweise populäreren Entscheidung opfert. (Die Mitglieder des Schiedsgerichts müssen nun ggf. einen Shistorm aushalten.)
  • Die Piratenpartei: Sie hat eine Kinderkrankheit aus ihrer Frühzeit nun endlich hinter sich gebracht, wird sich künftig Bewerber für Parteiämter wohl genauer ansehen und eine Parteikultur etablieren, in der sich gewisse Personen nicht wohlfühlen.

Verlierer:

  • Das betreffende Landesschiedsgericht: Wie auch immer sich das Verfahren gestaltet haben mag, aber wenn man zweieinhalb Jahre lang nicht zu Potte kommt, dann ist das Ergebnis für alle Beteiligten ein klarer fail. Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, dass Verfahren effizient betrieben werden müssen. Die unbrauchbar laienhafte Fassung des “Urteils” lässt vermuten, dass die Beteiligten mit ihrer Aufgabe überfordert waren. Die Schlagzeilen, mit denen wir jetzt leben müssen, hätten der Partei 2010 weniger geschadet, zumal ein Parteiausschlussverfahren als Dauerbrenner einfach nicht sonderlich prickelnd ist. UPDATE: Das LSG hatte im Laufe des Verfahrens das untätige Personal ausgewechselt.
  • Die Piratenpartei: U.a. dem GRÜNEN-Taktierer Volker Beck (selbst eigentlich Jurist, Rechtsexperte seiner Partei, der es besser wissen müsste) ist es gelungen, aus dem gescheiterten Parteiausschlussverfahren populistisch Kapital zu schlagen.
  • Der betroffene Pirat. Er weiß es vielleicht noch nicht.

Die politische Geschäftsführerin ließ ihrem Temperament freien Lauf:

“Ich kotze im Strahl!”

16. April 2012

Anwaltsname in Scripted Reality-TV

Ein TV-Sender hatte für ein kontroverses TV-Format über die Inkasso-Branche die angeblich fiktive Figur eines “Rechtsanwalts Heinemann” kreiert. Die Kanzlei Heinemann & Partner ließ dies durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Essen untersagen. Der Kollege Hoesmann berichtet:

Die Verwendung des Charakters stellt nach Ansicht der Essener Richter einen Eingriff in den Gewerbebetrieb der Kanzlei Heinemann & Partner dar. Durch die Verwendung des Namens wird suggeriert, dass es einen Rechtsanwalt dieses Namens in Essen tatsächlich gibt. Dies ist für die bestehende Kanzlei Heinemann verunglimpfend und herabwürdigend, da dies dem Ansehen und in der Folge dem Gewerbe der Kanzlei schade (LG Essen, Beschlüsse vom 29.03.2012 – 4 O 93/12 – und vom 30.03.2012 – 4 O 94/12).

Vor einem Jahrzehnt hatte ich mit dem inzwischen verstorbenen Münchner Bankenrechtler Dr. Alexander von Martius zu tun. Dem Kollegen wurde die Ehre zu Teil, das in der Serie “Kir Royal” ein Anwalt “Dr. von Martius” vorkam, wobei er selbst diese Folge leider nie gesehen hatte. Einen Anlass, gegen die Verwendung seines guten Namens vorzugehen, sah er ebenfalls nicht. :)

7. April 2012

Frankenberger ./. Herles “wildgewordener Jungfaschist”

Der Nichtraucher-Aktivist Sebastian Frankenberger, der den Bayern das Rauchen schwer macht, geht juristisch gegen den konservativen ZDF-Journalisten Wolfgang Herles vor, der ihn einen “wildgewordenen Jungfaschisten nannte. Rankenberger hatte Herles einen offenen Brief geschrieben. Herles hat in einem Brief an Frankenberger offenbar nachgelegt.

Frankenberger selbst ist Theologe, ehemaliges CSU-Mitglied und Bundesvorsitzender der bayrischen ÖDP. Er hält außerdem den Weltrekord im 44 Stunden Dauerdebattieren. Eine möglicherweise erforderliche mündliche Verhandlung könnte also anstrengend werden. Ich würde mich freuen, wenn das Landgericht Hamburg mit dem Fall befasst würde … ;)

31. März 2012

Der Kompa und das liebe Phi (8) – eine Frage der Ehre

Gestern fand sich mein mächtigster Gegner, der liebe Phi, vor dem Hamburger Pressekadi ein, um mir meine Ehre zurück zu geben. Leichtfertig hatte Phi mein Persönlichkeitsrecht besudelt. Auch etliche Würdenträger des Hamburger Wikipedia-Stammtisches wohnten dem Ereignis bei, darunter Phis reaktionärer Prätorianer Atomiccocktail, der offenbar auf dem heiligem Boden des Landgerichts Hamburg nicht kämpfen wollte, sondern ganz entgegen seiner Gewohnheit demütig schwieg. Dafür jammerte Phis Anwalt und pullte sogar – wie es sich für gestandene Wikipedanten gehört – einen “Godwin”!

In einem Gerichtsvergleich unterwarf sich der mächtige Phi meiner Unterlassungsforderung. Ich ließ meinen Gegner leben und reichte ihm die Hand. Einen weitergehenden Antrag wollte die Kammer nicht mitmachen. Bereits letztes Jahr hatte sich abgezeichnet, dass die für ihre meinungsfreiheitsfeindliche Auslegungspraxis bekannte Kammer bei interpretationsbedürftigen Äußerungen langsam einem Maßstab annähert, wie er auch von weniger gescholtenen Gerichten praktiziert wird. Der viel zitierte “flüchtige Leser”, der eine eigenartige Fantasie hat, ist offenbar inzwischen gefasst worden. Niemand war über diese in Aussicht gestellte Teilniederlage glücklicher als ich. Herrn Schälike wurde eine gute Show geboten, die den Stand der Forschung bereicherte.

29. März 2012

Kachelmann darf die Chemtrailer “verrückt” nennen

Dem Hamburger Abendblatt zufolge hat das Landgericht Berlin Herrn Kachelmann die einstweilige Verfügung eines “Chemtrailers” aufgehoben, der sich und seine Mit-Chemtrailer nicht als “Neonazis und Verrückte” diffamiert sehen wollte.

Via Steigerlegal.

Lieber Rüdiger Sagel,

Lieber Rüdiger Sagel,

du hattest letzten Samstag vor dem Parteitag der NRW-Piraten demonstriert. Es ist dir gelungen, mit deiner (doch etwas naiven) Parole unter den ca. 500 Teilnehmern einen Hitzkopf zu provozieren. Nun behauptest du in der Öffentlichkeit, “die Piraten” hätten dich am Demonstrieren hindern wollen und seien daher schlimmer als die CDU usw., die dich an gleicher Stelle in Ruhe gelassen (ignoriert?) hätten.

Dein Verhalten würde man in unserem Jargon “Trollen” nennen, also das sich Aufdrängen in einer Diskussion, wobei nicht das eigentliche Thema verfolgt wird, sondern die Beteiligten in Auseinandersetzung um ihrer selbst Willen verwickelt werden. Trollerei ist destruktiv und genau das, was unsere Wähler nicht schätzen.

Lieber Rüdiger, wenn du 0,2% der Teilnehmer als “die Piraten” hinstellst, dann sei bitte auch so fair und erwähne auch die Piraten, die dein Plakat repariert und euch Kaffee gebracht haben. Von einer von dir kolportierten “Forderung” der Piraten, diese wollten über 40% Steuern, ist mir nichts bekannt. Auch die Falschmeldung, die Piraten seien für Diätenerhöhung, ist längst dementiert. Statt uns kostenlose PR zu liefern hättest du dir in der Halle ansehen können, dass wir niemanden an der Ausübung seiner Meinungsfreiheit hindern, sondern im Gegenteil jedem seine drei Minuten auf der Bühne geben.

Bei den Bewerbern waren übrigens ein Mitgründerin der WASG und andere Leute von deiner Partei am Start, die es bei euch offensichtlich nicht ausgehalten haben.  Bewerber mit deiner archaischen Kampfrhetorik schnitten schwach ab. Bewerber, die sich lediglich am politischen Gegner zu profilieren versuchten, fielen ausnahmslos durch. Derjenige, der dies am konsequentesten tat, landete nach dem vierten Wahlgang auf dem letzten Platz.

Lieber Rüdiger, wenn du am 12.Mai unbedingt die 5%-Hürde unterbieten und deine Wähler den Piraten zutreiben möchtest, mach bitte so weiter.

28. März 2012

“Die Akte Gysi” wurde verhandelt

Bereits mehrfach hatte ich auf den Rechtsstreit um die NDR-Doku “Die Akte Gysi” über einen DDR-Rechtsanwalt hingewiesen, dem der Spagat zwischen Interessen seiner Mandanten und denen seines Staates gewisse Herausforderungen bereitet. Obwohl der Beitrag im Hinblick auf den bekanntermaßen prozessfreudigen Herrn Gysi sehr anspruchsvoll geprüft und im Vorfeld auch angegangen wurde, zog Gysi wieder vor den Kadi. Und der steht für Querulanten nun einmal in Hamburg.

Die Pressekammer möchte dem NDR Äußerungen von Gysi-Gegnern zurechnen, die interviewed werden. Angesichts vielfacher Indizien werde der Eindruck einer Stasi-Kooperation erweckt. Diese jedoch könne der NDR nicht beweisen. Der NDR hätte Gysi mit seinen konkreten Vorwürfen vorher konfrontieren müssen usw. Allerdings hatte sich Gysi Interviewanfragen abgelehnt.

Das kleine Problem dabei ist, dass man nach der Logik der Hamburger Landrichter den Verdacht, Gysi habe für die Stasi gearbeitet, vielleicht gerade noch erwähnen darf, aber wenn man recherchiert, wird man dafür bestraft.

Im Endeffekt bestimmen nach Hamburger Sicht die Betroffenen, ob und wie über sie gedacht werden darf. Bei aller Liebe für legitime Persönlichkeitsrechte, aber mit Pressefreiheit hat das nichts mehr zu tun. Ein Politiker muss sich seiner Vergangenheit und den von ihm selbst nicht unwesentlich verschuldeten Eindrücken stellen.

Übrigens ist auch die Berichterstattung über solche Verfahren riskant. Hatte ich letztes Jahr noch Youtube-Mitschnitte von “Der Akte Gysi” verlinkt, werde ich das erst einmal lassen. Denn das Landgericht Hamburg hat mir das in einem anderen Fall einstweilen verboten und scheint, das ernst zu meinen. Dazu demnächst mehr.

26. März 2012

Die TAZ manipuliert auch ganz gerne mal

Heute lesen wir in der TAZ, dass die Piraten es nicht lustig gefunden hätten, dass die LINKE sie auf einem Plakat als Sozialräuber bezeichnet hätte. Doch, wir fanden das lustig, die Mitbewerber sogar ganz nett und haben denen sogar ihr albernes Plakat repariert. Übrigens bewarb sich eine Mitgründerin der WASG um ein Piratenmandat.

Die TAZ interessierte sich für den skurrilen Bewerber Herbers, ein evangelischer Pfarrer, der der in früheren Zeiten AO/KPD-affin war und die GRÜNEN mitgegründet haben will. Der leicht anstrengende Pfaffe scheiterte auch im vierten Wahlgang, wo er den letzten Platz belegte.

Was auch immer die Zeitungen schreiben, wir haben nun 42 Kandidaten, denen jeweils 50% der anwesenden Partei das Vertrauen aussprach. Meines Wissens ist unsere Liste trollfrei. Keine Kreationisten, keine Eosterik-Schwärmer, keine Fundamental-Revolutionäre usw. Und auch dieser offensichtlich hilfsbedürftige Mensch im Piratenkostüm musste über die Planke springen. Keiner unserer Kandidaten muss uns peinlich sein.

Da den TAZ-nahen GRÜNEN allerdings spätestens nach der Saarlandwahl der Arsch auf Grundeis gegangen ist, werden wir uns wohl auf einen schmutzigen Wahlkampf einrichten müssen. Die FDP hat ja schon einen gewissen Vorgeschmack geboten, dem jedoch aus Gründen von Pietät keine weitere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Da die Piratenpartei Pressefreiheit in besonderem Maße akzeptiert, mag die TAZ schreiben, was sie will. Aber ich werde mir die Freiheit nehmen, sie mit der Schnauze in ihre eigene Hinterlassenschaft zu drücken.

Es ist nicht alles schlecht an der TAZ, denn entgegen ihren Gründungsideen verwenden die auch Agentur-Material. Und das von dpa war brauchbar.

16. März 2012

Hamburg …

Bild: Lurusa Gross: Hamburger Pressekammer 2008, rechts im Bild die heutige Vorsitzende Frau Käfer

Heute war Münster überdurchschnittlich in der Pressekammer vertreten. Es begann damit, dass die Herzspezialistin Sabine Däbritz den “Westfälischen Nachrichten” etliches an Berichterstattung untersagen lassen wollte. Am besten mal Frau Däbritz googeln …

Die Westfälischen Nachrichten hatten neben ihrem Anwalt in Hamburg sogar ihren Chefredakteur persönlich und den Justiziar aufgeboten. Dort machten das Trio die Erfahrung, die ich 2006 dort hinter mich brachte. Die Anforderungen, die man in Hamburg an Berichterstattung aufstellt, haben mit dem journalistischen Alltag und der Verwirklichung der Pressefreiheit wenig bis gar nichts zu tun. So durfte die Zeitung Vorwürfe der Staatsanwaltschaft deshalb nicht mehr bringen, weil man nicht zuvor Frau Däbritz angehört hätte. Der Witz an der Geschichte ist, dass man das mehrfach versucht hatte, die gute Frau jedoch hatte wissen lassen, dass sie nicht mit der Presse rede. Nach den hanseatischen Vorstellungen muss jedoch ein Journalist vor praktisch jeder Behauptung erneut einen Korb abholen und dies auch belegen können. Die Äußerung der Staatsanwaltschaft unter dem Gesichtspunkt des Behördenprivilegs kann man auch vergessen. Der WN-Chefredakteuer kommentierte, dass Wulff wohl noch im Amt wäre, wenn das gelten würde. Wenn er wüsste, was in B 335 jede Woche abgeht …

Fast die gleiche Nummer ereignete sich bei einer weiteren Verhandlung heute bei einem anderen medizinischen Fall. Da hatte eine Ärztin unter Berufung auf ihre Schweigepflicht eine Auskunft abgelehnt, die nun einmal von der Anamnese bis zur Bahre gilt. Nichts, da, sie hätte stets gefragt werden sollen. In dem Prozess wurde absurde Wortklauberei betrieben und unter anderem darüber gestritten, ob man eine bis auf einen unwesentlichen Stoffrest bekleidete Frau als “nackt” bezeichnen dürfe. Der Beklagten-Anwalt bezog sich auf den jüngsten Münster-Tatort, wo die an der Aaa gefundene Frauenleiche ebenfalls als “nackt” bezeichnet wurde, obwohl die Kamera ein Höschen einfing. (Der Kollege hat aber genau geguckt …)

Den hanseatischsten Angriff auf die Pressefreiheit jedoch haben wir den Schlagerfuzzis zu verdanken. Ein Herr Karl Moik hatte sich im ZDF über ein bekanntes Ehepaar aus dem Stadl-Millieu wohl dahingehend geäußert, er meine, die inzwischen anscheinend beendete Ehe sei eine Inszenierung des Managements oder so gewesen. Etliche Medien hatten Herrn Moik zitiert. Die Ehepartner verstanden sich aber wohl immerhin noch so gut, dass sie jeweils die gleiche Kanzlei beauftragten. Nach Meinung der Hamburger Pressekammer hätte Moik nicht ohne weitere Recherche zitiert werden dürfen. Ergo: Die Presse darf künftig keine fremden Meinungsäußerungen oder Verdächtigungen wiederholen, ohne eigene Recherchen anzustellen. (An dieser Stelle distanziere ich mich von Karl Moik und insbesondere von seiner Musik.)

Damit sind wir wieder ziemlich genau beim vom BGH in der Luft zerissenen Markwort-Urteil, das mich zu diesem “Interview” mit dem vormaligen Häuptling der Hamburger Pressekammer inspiriert hatte. Dessen Nachfolgerin, Frau Käfer, macht genau da weiter. 2008 hatte ich Frau Käfer als damalige Beisitzerin in der ZK 24 erlebt, wie die Kammer meinem Mandanten die Haftung für ein Wiki aufs Auge drückte. Irgendein Unbekannter hatte dem Mandanten nachts etwas in sein Wiki geschissen, das er ab Kenntnisnahme sofort gelöscht hatte. Obwohl es bereits damals allgemeine Meinung war, dass Betreiber für fremde Äußerungen in Foren, Blogs oder Wikis nur ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis haften und dies sogar die Vorinstanz so entschieden hatte, hat die Kammer tatsächlich eine wirre Haftung konstruiert, die nach heutiger Rechtsprechung allerdings ohne jede Grundlage ist. Zu dem, was mir die Pressekammer letzte Woche angetan hat, ein andermal.

Nachdem gerade gestern nebenan am Hanseatischen OLG das Schandurteil gegen RapidShare verkündet wurde, das im Widerspruch zur Sicht des OLG Düsseldorf steht, hat es diese Woche mal wirklich wieder in sich gehabt. Diese unfassbare Seuche namens “fliegender Gerichtsstand” muss abgeschafft werden. Es reicht jetzt.

PS: Meinen für Samstag geplanten Vortrag zum “Hanseatischen Persönlichkeitsrecht” beim IT-LawCamp in Frankfurt muss ich leider absagen. In Münster findet kommendes Wochenende der Aufstellungsparteitag der Piraten NRW statt, dessen Vorbereitung im Moment dringender ist. Vielleicht mache ich den Vortrag, den ich letzte Jahr auch schon gehalten hatte, ja mal als Podcast und lasse es anonym verbreiten …

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (16)

Dr. Nikolaus Klehr pflegt nicht nur seine Kritiker zu verklagen, er wird auch ganz gerne einmal selbst verklagt – oder gar angeklagt. Derzeit krebst er am Salzburger Landesgericht rum, wo man ihm den Prozess macht und gewisse Dinge klehren möchte. Doch in Österreich erklehrt der Mann gar erstaunliches:

Seine Methode zur Krebsbekämpfung sei eben nicht Schulmedizin, sondern „alternativ“.

liest man bei Chiemgau-Online. Das ist hochspannend, denn Dr. Klehr ließ in Hamburg ausrichten, er sei in der Fachwelt anerkannt, womit doch wohl nicht die esoterische gemeint war, oder?

Es gebe eben nicht immer für alles wissenschaftliche Beweise, meinte der Angeklagte. Er habe auch viele Erfolgsfälle vorzuweisen. Die werde er präsentieren, er sei jedenfalls kein Betrüger.

Ja, wie denn nun? Hatte der verehrte Kollege Dr. Krüger für Herrn Dr. Klehr denn nicht vorgetragen, die Methode sei “hochwirksam”?

Auch lastet der Staatsanwalt dem „Krebsarzt“ an, er habe die Patienten mangelhaft „über die nicht wissenschaftlich belegte Wirksamkeit“ seiner Behandlungsmethode aufgeklärt.

Es fehlt eigentlich nur noch, dass Herr Dr. Klehr auf Esowatch verweist, wo ja jedermann Kritik an der Klehrschen Methode nachlesen könne …

Bevor die ZK 24 durchdreht, distanziere ich mich mal von Chiemgau-Online, dem Salzburger Staatsanwalt und Dr. Klehr – man weiß ja nie …