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Rechtsanwalt Markus Kompa - Blog zum Medienrecht - Blog zum Medienrecht


8. März 2010

Plattmacher plattgemacht: juristisches Buch zensiert

Ein kritisches Buch über die Realität des Insolvenzrechts wurde in der gegenwärtigen Auflage durch einstweilige Verfügung verboten, weil da jemand ein Bild mitgenommen haben soll, das ihm angeblich geschenkt worden sei, das er aber wieder zurückgegeben habe … Mal wieder ganz großer Sport!

Ich werde es mir wohl demnächst mal anschaffen!

Andree Wernicke: Kartell der Plattmacher.

OLG Düsseldorf erlaubt versteckte Kamera in Arztpraxis, wenn verfremdet

RTL konnte in der Berufung einen Sieg für die Pressefreiheit verbuchen. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arztes sind bei Dreh mit versteckter Arztpraxis offenbar dann nicht rechtswidrig, wenn der Arzt nicht individualisiert werden kann. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Problematisch dürfte sein, dass künftig Ärzte mit entsprechenden Drehs rechnen müssen, was sich auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient auswirken könnte.

UPDATE

RTL versuchte es auch mit einer anderen hier bereits thematisierten Sache mit der Berufung, machte jedoch eine Bauchlandung. Darüber gab es freilich keine so laute Pressemeldung.

Kabarettist Jürgen Beckers Auftritt in Brilon juristisch attackiert

Der durch seine regelmäßigen Auftritte im WDR bekannte Kabarettist Jürgen Becker trat im Provinznest Brilon auf. Im Vorfeld hatten Frömmler offenbar allen Ernstes versucht, mit einstweiligen Verfügungen gegen den kirchenkritischen Kabarettisten vorzugehen. Tatsächlich hatte ein Kölner Pfaffe mal Becker erfolgreich etwas untersagen lassen. In Sachen Zensur haben die Index-Leute ja eine reichhaltige Erfahrung.

5. März 2010

Barnabas derbleckt nicht mehr

Beim Nockerberg verglich Kabarettist Michael Lerchenberg alias “Barnabas” geunkt, Westerwelle wolle nun alle Hartz-IV-Empfänger in einem mit Stacheldraht umgebenen Lager in Ostdeutschland sammeln. Über dem Eingang stehe “in eisernen Lettern: Leistung muss sich wieder lohnen”. Anschließend überreichte er die Bayrische Verfassung, die in Art. 168 Arbeitsunfähigen Fürsorge garantiert.

Bei Nazi-Vergleichen versteht die ehemalige Spaßpartei, in der nach dem Krieg viele fragwürdige Gestalten unter noch fragwürdigeren Ritualen untergekommen waren, natürlich keinen Spaß. Barnabas blieb nur der Rücktritt.

Eine Veranstaltung, bei der sich Spitzenpolitiker direkt mit scharfem politischen Kabarett konfrontiert werden und den Spott sportlich ertragen, wäre in Hamburg nahezu unvorstellbar. Selbst der in der Karnevalshochburg sozialisierte Spaßpolitiker Westerwelle scheint überfordert zu sein, hat sich nicht einmal hingetraut. Umgekehrt kann man den eigentlich nur noch mit Humor ertragen …

LG Hamburg: NDR darf NATO-Dienstleister nicht des Drogenschmuggelns verdächtigen

Mit einer einstweiligen Verfügung hat heute das Landgericht Hamburg (Pressekammer) dem NDR verboten, die Firma Ecolog des Drogenschmuggelns und der Nähe zur Organisierten Kriminalität zu verdächtigen. Schnell den Link checken, bevor er weg ist! Ansonsten hier. Sicher wird sich das alles als Irrtum oder böses Gerücht aufklären! Wie gut, dass uns das Landgericht Hamburg vor eigenen Irrtümern bewahrt!

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer …

In Heft 6 der AfP lesen wir einen interessanten Beitrag, eingereicht von einem Berliner Anwalt:

KG Berlin, 29. September 2009 - 9 W 135/09
Zur Unzulässigkeit der Veröffentlichung einer Auflistung von Presseverfahren und von Mandanten eines Rechtsanwalts durch eine Privatperson

In dem Beitrag geht es um einen Anwalt, der anwaltlich gegen jemanden vorgeht, der in Justizkreisen bekannt dafür sei, Gerichtsverhandlungen zum Thema “Persönlichkeitsrecht” zu besuchen und darüber auf seiner Internetseite zu berichten. Das finden nicht alle Anwälte prickelnd, wie man im Kollegenkreis hört. Promianwälte sollen es sich daher sogar mit Mandanten verscherzt haben, weil die sich mit ihren durch Veröffentlichung ad absurdum geführten Geheimhaltungswünschen blamiert sehen. So betrachten daher denn auch manche Presseanwälte die fragliche Website als vitale Bedrohung.

Nun könnte man ja anhand des Titels des umfangreichen Urteils, das der unbequeme Blogger verloren hat, den Eindruck gewinnen, als seien diese juristischen Angriffe sonderlich erfolgreich. Deshalb wäre es doch mal zu überlegen, ob man die AfP nicht abmahnen sollte, weil eben genau dieser “Eindruck” kaum den Tatsachen entspricht: Der Anwaltsschreck hat nämlich gegen solche eine eher beeindruckende Abwehrbilanz von nicht weniger als 38 Entscheidungen vorzuweisen, die sich für die Promi-Anwälte nicht als zielführend herausstellten. Die bizarrste einstweilige Verfügung, die gegen den Blogger erlassen wurde, war auf das Gewaltschutzgesetz gestützt worden: Weil der Gerichtsfan dem Anwalt einen Weihnachtsgruß gesandt hatte, bekam es der wackere Advokat offenbar mit der Angst zu tun und erwirkte eine Auflage, auf dass ihm der Peiniger nicht näher als 50 m kommen dürfe. Auch dieser hochgradig alberne Quatsch ist längst vom Tisch.

Die meisten der namhaften Anwälte hatten übrigens schon recht früh die Entscheidung getroffen, den Blogger besser in Frieden zu lassen. Selbst GvG war er nicht geheuer gewesen.

Zur oben angeführten Entscheidung führt der Antragsgegner aus:

Nachgeplänkel

Gegen die Namensnennung des Klägers erging am 28.07.2009 eine einstweilige Verfügung 27 O 690/09.

Im Hauptsacheverfahren 27 O 938/09 am 21.01.2010 wurde die Namennennung erlaubt.

Auch ich habe mir übrigens einen journalistischen Stalker eingefangen: Weil ich letztes Jahr eine rechtliche Position von Ruhrbaron David Schraven kritisch kommentiert hatte, bin ich als einer von den Bösen ausgemacht. Die arme Seele wird nicht müde, ausgerechnet mich in die Ecke der Feinde der Pressefreiheit zu stellen. ;-) Da fällt einem nur noch das berühmte Voltaire-Zitat ein: “Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.”

4. März 2010

Diskretion in München, Indiskretion in Wien und Diskussion in Hamburg

Schiri Amerell und der DFB zogen es dann doch noch vor, die Sache lieber hinter verschlossenen Türen zu bekakeln. Theo Zwanziger verknüpfte mit der delikaten Sache sogar seine Zukunft beim DFB.

Als Entschädigung scheint es dafür morgen zum Showdown in Hamburg zwischen Carstensen und Stegner zu kommen.

Derweil muss der Haider Jörg in Österreich posthum mehr Berichte über sein Privatleben hinnehmen, als seinen Angehörigen lieb sind.

3. März 2010

Veröffentlichung fremder E-Mails: Ruhrbaron Schraven will es wissen

Der bereits am Landgericht Hamburg gestählte Blogger David Schraven hat angekündigt, E-Mails aus Rüttgers Club zu veröffentlichen, was man dort nicht ganz so witzig findet - denn die eigenen Persönlichkeitsrechte vermarktet man ja lieber selber… ;-)

Die eigentliche Begründung aber lautet, dass es sich um eine “geklaute” Email handelt, was nicht schick ist. Da gab es in der Vergangenheit durchaus Urteile, welche insoweit eine Indiskretion sehen, etwa das Landgericht Köln hat sich da hervorgetan. Schraven indes lässt sich nicht einschüchtern und sieht sich durch Wahrung berechtigter Interessen gerechtfertigt. Kenner denken an die Wallraff-Entscheidung. Man wird sehen.

Das Leaken von auf illegale Weise gewonnenem Material könnte man allerdings eleganter bewerkstelligen: Wenn Wikileaks.org die Infos zuerst bringt, sind sie nicht mehr geheim und können dann mehr oder weniger berichtet werden, wenn nicht gar in derbste Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Bis uns Schraven seine Geheimnisse bzw. die der NRW-CDUler mitteilt, überlassen wir Volker Pispers das Wort:

Und wenn wir schon dabei sind:

Arbeitsrecht: Vorwurf “verschärfter Ausbeutung” an Chef ist zulässige Meinungsäußerung

Porsche war sauer, weil sich ein (roter) Arbeitnehmer im Internet über verschärfte Ausbeutung beklagte. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sah die Äußerung jedoch als durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt an. Daher sei kein Kündigungsgrund gegeben, berichtet die Financial Times Deutschland.

Bei Porsche ist man ja durchaus nicht unempfindlich. “Werner” hatten sie zwischenzeitlich mal verboten, seinen Hobel “Red Porsche Killer” zu nennen.

Via Handakte Weblawg.

Politischer Frühschoppen am Landgericht Hamburg

Diesen Freitag hat Richter Buske seinen Pressekammer-Fans einen besonderen Leckerbissen zu bieten: Es wird darüber verhandelt, ob der eine Politiker (Stegner) vom anderen (Carstensen) telefonisch ein Zugeständnis zu erbetteln versucht habe.

Herrn Carstensen, der so etwas behauptet, trifft die Darlegungs- sowie die Glaubhaftmachungslast. Da das Telefonat wohl unter vier Augen stattgefunden hat, wird Herr Carstensen ein starkes Problem haben. Andererseits ist die Behauptung von Carstensen wohl alles andere als unwahrscheinlich.

HAAAAALT! Ich muss mich bremsen: Diesen Januar hat das Landgericht Hamburg einem Kommentator die öffentlich angedeuteten Zweifel an den Tatsachenvoraussetzungen einer in Hamburg erlassenen einstweiligen Verfügung verboten. So etwas ist bei den Hanseo-ten neemlich unsans-tändig.

Also: Ich distanziere mich hiermit von Carstensens häßlicher Unterstellung!