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Rechtsanwalt Markus Kompa - Blog zum Medienrecht - Blog zum Medienrecht


15. Dezember 2009

Störerhaftung des Internetteilnehmers

Einen gut verständlichen Artikel über die sehr praxisrelevante Haftung von Computerbesitzern für die Sünden Dritter habe ich auf datenschutz-praxis.de gefunden. Hier geht es natürlich wieder um Filesharing, begangen durch Familienmitglieder des Computerbesitzers. Kritisiert wird ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Mai diesen Jahres, das eine entsprechende Haftung annimmt.

Freiheitsfeindliche Gerichte wie Landgericht Hamburg erlegten 2006 übrigens sogar den Betreibern ungesicherter WLANs die Haftung für parasitäre Downloads von Unbekannten auf, während das OLG Frankfurt jedoch bei einem Fall aus dem Jahre 2007 Milde walten ließ. Heute allerdings sollte es sich herumgesprochen haben, dass unverschlüsselte WLANs ein leicht vermeidbares Sicherheitsrisiko sind. Problematisch ist eine Haftung natürlich für Betreiber offener WLANs, etwa in Gaststätten oder sonstigen offenen Plätzen.

15. September 2009

Sehenswertes Video zu Internetsperren

So isses.

10. Juli 2009

Meinungsfreiheit contra Geschäftsgeheimnis: BGH lehnt Nichtzulassungsbeschwerde gegen W. ab

Wie bereits hier im Blog berichtet, hatte der BGH im Februar ein unverschämtes Unterlassungsbegehren der FRAPORT AG gegen W. zurückgewiesen, nachdem es beim Landgericht Hamburg und beim hanseatischen Oberlandesgericht natürlich durchgegangen war.

FRAPORT bemühte gegen den lästigen Kritiker W. auch das Geschäftsgeheimnis, auch strafrechtlich. Da für Geheimnisse der fliegende Gerichtsstand offenbar nicht in dem Sinne gilt wie im allgemeinen Presse- und Medienrecht, klagte man in Frankfurt. Dort stellte am 26.01.2006 das Oberlandesgericht Frankfurt fest, dass im geistigen Meinungskampf eine Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse und den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit zu erfolgen habe - und erlaubte die Veröffentlichung.

Mit Beschluss vom 30.06.2009 wies der BGH nun die Nichtzulassungsbeschwerde der Frankfurter Flughafenbetreiber zurück, womit das Urteil nunmehr bestätigt ist. Damit haben W. und seine Mitstreiter auf ganzer Linie gesiegt. Eine wichtige Entscheidung für den Meinungsstandort Deutschland!

Dreieinhalb Jahre Prozessiererei haben sich letztendlich gelohnt. Erneuten Glückwunsch, Herr W.!