DSDS-News.de musste sich an Kölner Gerichten einfinden, um den Angriff eines großen deutschen Privatsenders auf die Domain abzuwehren. Der findet Fan-Sites zwar grundsätzlich gut, möchte aber das Geschäft mit der Marke nicht so recht mit anderen teilen. Ist die fragliche Website nun kommerziell (dann Markenrecht anwendbar) oder nicht?
Die für ihre fehlenden Rechtskenntnisse bekannte 28. Kammer des Kölschen Gerichts hatte die Domain dem Sender geben wollen, doch das Oberlandesgericht Köln hat dem Ansinnen nun eine Absage erteilt. (Via Markenblog)
Freiheitsfeindliche Gerichte wie Landgericht Hamburg erlegten 2006 übrigens sogar den Betreibern ungesicherter WLANs die Haftung für parasitäre Downloads von Unbekannten auf, während das OLG Frankfurt jedoch bei einem Fall aus dem Jahre 2007 Milde walten ließ. Heute allerdings sollte es sich herumgesprochen haben, dass unverschlüsselte WLANs ein leicht vermeidbares Sicherheitsrisiko sind. Problematisch ist eine Haftung natürlich für Betreiber offener WLANs, etwa in Gaststätten oder sonstigen offenen Plätzen.
Wie bereits hier im Blog berichtet, hatte der BGH im Februar ein unverschämtes Unterlassungsbegehren der FRAPORT AG gegen W. zurückgewiesen, nachdem es beim Landgericht Hamburg und beim hanseatischen Oberlandesgericht natürlich durchgegangen war.
FRAPORT bemühte gegen den lästigen Kritiker W. auch das Geschäftsgeheimnis, auch strafrechtlich. Da für Geheimnisse der fliegende Gerichtsstand offenbar nicht in dem Sinne gilt wie im allgemeinen Presse- und Medienrecht, klagte man in Frankfurt. Dort stellte am 26.01.2006 das Oberlandesgericht Frankfurt fest, dass im geistigen Meinungskampf eine Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse und den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit zu erfolgen habe – und erlaubte die Veröffentlichung.
Mit Beschluss vom 30.06.2009 wies der BGH nun die Nichtzulassungsbeschwerde der Frankfurter Flughafenbetreiber zurück, womit das Urteil nunmehr bestätigt ist. Damit haben W. und seine Mitstreiter auf ganzer Linie gesiegt. Eine wichtige Entscheidung für den Meinungsstandort Deutschland!
Dreieinhalb Jahre Prozessiererei haben sich letztendlich gelohnt. Erneuten Glückwunsch, Herr W.!