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Rechtsanwalt Markus Kompa - Blog zum Medienrecht - Blog zum Medienrecht


16. September 2008

WIPO weist Beschwerde eines Finanzvertriebs gegen eine Watchblog-Domain zurück

Hamburg nein Danke!

Wie bereits hier berichtet hatte der für seine Empfindlichkeit bekannte Finanzvertrieb MLP AG nach seinem umstrittenen Sieg gegen das einstige MLPblog.de nun auch das streitbare MLPwatchblog.com ins Visier genommen. So wurde entsprechend den Anforderungen der World Intellectual Property Organisation (WIPO) vorgebracht, die Domain könne von Dritten irrtümlich als von der Firma stammend aufgefasst werden (1), die MLPwatchblogger hätten keine Rechte, ihren Namen als Domain zu benutzen (2) und die Domain sei in schlechter Gesinnung registriert worden (3).

Die streitbaren Watchblogger nahmen die Herausforderung an.

In der nun von der WIPO veröffentlichten Entscheidung wies diese die Beschwerde zurück.

Zwar könne man durchaus vom Domainnamen her den Eindruck gewinnen, es mit einer Website der Beschwerdeführerin zu tun zu haben (1). Ziemlich albern wirkte die Argumentation, MLP beobachte die Märkte und deshalb könnte man sie für “watcher” halten - wo sich doch langsam herumgesprochen haben sollte, dass man bei MLP in erster Linie wohl die Provisionen beobachtet, welche für “Empfehlungen” eingestrichen wird.

Die Beschwerdeführerin drang jedoch nicht mit ihrer Behauptung durch, den deutschen oder sonstigen Nutzern des englischsprachigen Blogs sei der Begriff “watchblog” nicht geläufig. Die MLPwatchblogger hätten durchaus das Recht, sich so zu nennen (2).

Damit erübrigte sich die Frage nach einer schlechten Gesinnung bei der Registrierung der Domain (3). Auch die hätte die WIPO abgelehnt.

Entsprechend dem Verfahren wurde die Domain des Watchblogs auf der Website der WIPO veröffentlicht, was der Domain bei Google offenbar zu einem besseren Standing verhalf: Obwohl es sich um eine ausländische und englischsprachige Website handelt, wird sie inzwischen bei Google in der Top Ten gelistet. MLP hat also das genaue Gegenteil von dem erreicht, was man wollte. Und es wurde wieder ein Stück mehr an Rechtssicherheit gewonnen.

Auch in Deutschland nehmen die juristischen Auseinandersetzungen mit der so auf Diskretion bedachten Firma kein Ende: Die Verbraucherschützer und Strukturvertriebskritiker Finanzparasiten.de haben bezüglich einer 20006 ergangenen einstweiligen Verfügung MLP gerichtlich zur Klageerhebung in der Hauptsache aufgefordert. Das bedeutet, dass sich MLP in einem ordentlichen - und öffentlichen! - Gerichtsverfahren der Frage zu stellen hat, ob man die Firma mit gewissen Begriffen bezeichnen darf, oder nicht. Vorausgesetzt, Grundgesetz und Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht haben Gültigkeit, dürfte das für MLP ähnlich peinlich werden. Wenn nicht in Hamburg, dann spätestens in Karlsruhe - vor der Haustüre des badischen Finanzvertriebs.

17. August 2008

Finanzvertriebe und die Presse

FAZ gibt MLP eine Ohrfeige
Die kommerzielle Presse ist bei kritischer Berichterstattung über Finanzvertriebe normalerweise eher zurückhaltend. Man will es sich mit diesen als Werbekunden, erst recht aber nicht mit den dahinterstehenden Versicherungsgesellschaften verderben. Auch hat man aus den Erfahrungen mit eifrigen Presseanwälten gelernt, die wie mit der Schrotflinte auf alles zielen, was irgendwie mit dem ominösen “Unternehmenspersönlichkeitsrecht” nicht in Harmonie zu bringen sein könnte.
Ausgerechnet die für ihre Nähe zur Wirtschaft bekannte Frankfurter Allgemeine Zeitung (genauer: die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung) macht heute eine bemerkenswerte Ausnahme und überschreibt einen solide recherchierten Beitrag mit einem klaren Titel: Vorsicht vor MLP-Beratern.

FAZ und die DVAG
Anlass für die Watschen war der überraschende Kauf von knapp 27% der MLP-Aktien durch den AWD-Vorstandsvorsitzenden Carsten Maschmeyer, der diese Anteile an die Versicherungsgesellschaft Swiss Life verkaufen wird und langfristig dem Frankfurter Marktführer der Finanzvertriebe, der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG), Paroli bieten will.

Der Fairnis halber muss allerdings gefragt werden, ob das Frankfurter Blatt auch für die Frankfurter DVAG so deutliche Worte gefunden hätte. EX-FAZ Herausgeber Hugo Müller-Vogg etwa ist nämlich für seine Nähe zu DVAG-Patriarch Reinfried Pohl bekannt. Dem guten Mann war Müller-Vogg ganz offen sogar beim Abfassen seiner Memoiren “Ich habe Finanzgeschichte geschrieben” behilflich gewesen, mit denen gegen Manfred Lautenschlägers hanebüchenen Besinnungsaufsatz “Mythos MLP” geprotzt werden sollte. So richtig ins Gespräch kam das Werk dann aber erst infolge eines Skandälchens zur Schönung der Absatzzahlen. Unverhohlen huldigt der Journalist seinem Gönner in neckischen PR-Artikelchen: Prof. Dr. Reinfried Pohl hat ein riesengroßes Herz für Kinder
Unternehmer ersteigert BILD-Strandkorb für 1 Million Euro!
Bei soviel gegenseitiger Wertschätzung war es für Müller-Vogg doch nur angemessen, sich von DVAG-Mann Friedhelm Ost die Laudatio zur Verleihung des ominösen “Mittelstandspreises” halten zu lassen.

Duell auf niedrigem Niveau
Vergleicht man MLP mit der DVAG - was man bei MLP oft und gerne tut - so könnte man in einem schwachen Moment geneigt sein, MLP so etwas wie Qualität zu attestieren: Wenigstens in der Auswahl des Vertriebspersonals ließ MLP jedenfalls bis vor geraumer Zeit in Ansätzen Anspruch erkennen. Bei der DVAG hingegen bekommt wirklich jeder, der seinen Namen schreiben kann, eine Chance, Versicherungen zu verhökern. Ob der Verbraucher nun von einem allgemeingebildeten Provisionsjäger oder einem ungebildeten Klinkenputzer schwache Verträge aufgeschwatzt bekommt, nimmt sich im Ergebnis wenig.

Manager Magazin macht der DVAG die BILD-Zeitung
Im aktuellen Manager Magazin nun hat man DVAG-Gründer Reinfried Pohl zum 80. Geburtstag mit einer Titelstory Deutschlands bester Verkäufer beschenkt, die jedem Kenner der Materie die Schamesröte ins Gesicht treiben muss und nicht anders denn als “journalistisches Totalversagen” gewertet werden kann. Wie kann ein renommiertes Magazin mit einem solch unkritischen Werbe-Beitrag seinen Ruf aufs Spiel setzen? Das Schwesterblatt DER SPIEGEL war da mit seiner “Ein Heer voller Nieten” erheblich näher an der Wahrheit.

Auch bei MLP übt sich das Manager Magazin in Nachsicht. Anerkennen muss man allerdings, dass das Manager Magazin über den Ausgang des Termühlen-Verfahrens überhaupt etwas gebracht hat, während sich die Presse bzgl. der noch immer ausstehenden Aufarbeitung des MLP-Skandals ansonsten in vornehmes Schweigen hüllt. Anscheinend kann man über alles Gras wachsen lassen.

23. Juli 2008

Die MLP AG und die Meinungsfreiheit

Hamburg Nein Danke

Der umstrittene Finanzvertrieb MLP AG aus Wiesloch reagiert sehr empfindlich auf Kritik. Statt solcher mit Argumenten zu begegnen lässt man lieber eifrige Anwälte von der Kette. PR-mäßig gehen die Schüsse jedesmal nach hinten los!

Behinderung der Rechtspflege
So versuchte man jüngst, einer missliebigen Rechtsanwältin durch eine fragwürdig erzielte einstweilige Verfügung zu untersagen, in ihren Schriftsätzen Vergleiche zwischen der Struktur der MLP AG zu der von sogenannten Sekten anzustellen (wie es u.a. die Presse seit Jahren tut). Das Landgericht Wiesbaden setzte dem aberwitzigen Spuk mit diesem Urteil nun ein Ende. Offenbar wird die Anwältin als starke Bedrohung empfunden, denn MLP hält die Kollegin mit weiteren äußerungsrechtlichen Verfahren so wie einer Flut von absurden Abmahnungen von der Arbeit ab.

Print
Die Strategie, sachliche Auseinandersetzung durch äußerungsrechtlichen Druck zu bekämpfen, ist für die MLP AG alles andere als neu: So ging MLP 2002 im Zusammenhang mit dem gleichnamigen Skandal mit fragwürdigen Methoden juristisch gegen kritische Berichterstattung von Focus, Börse Online und Prior Börse vor.

Internetforen
Das Diskussionsforum Wallstreet-Online wurde von MLP mit zahlreichen Löschungs- und Sperrungsaufforderungen eingeschüchtert, einzelne Diskussionsteilnehmer vor den Kadi gebeten. Den angeblich freien(!) Handelsvertretern wurde die Beteiligung in Newsgroups vom damaligen MLP-Chef untersagt.

TV
Auch der WDR wurde wegen kritischer Berichterstattung hart angegangen. Nach der Peitsche versuchte man es dann mit Zuckerbrot, indem man ein Jahr die Harald Schmidt-Show (WDR) sponserte, was das ramponierte Image wohl auch nicht retten konnte.

Wikipedia
Beim Wikipedia-Eintrag fiel MLP wiederholt durch nachhaltige PR-Manipulationen auf. Nachdem zunächst die Selbstreinigungskräfte der Online-Enzyklopädie zu wünschen übrig gelassen hatten, musste MLP fassungslos mit ansehen, wie die Schwarmintelligenz der Internetgemeinde sich der PR zu erwehren wusste.

Verbraucherschutz-Website
Hartnäckigster Gegner von MLP ist die von mir betreute Website Finanzparasiten.de, der per einstweiliger Verfügung Vergleiche mit der Unterwelt vom Landgericht Hamburg verboten wurden. Das Hauptsacheverfahren ist derzeit anhängig.

Watchblogs
Das Projekt “MLPblog.de” wurde nach der streitbaren Hamburger Unternehmensblog-Entscheidung, die von Fachleuten übereinstimmend für falsch gehalten wird, nach weiteren Abmahnungen aus Kostengründen vorläufig aufgegeben. Der unsportliche Versuch von MLP, nicht einschlägiges Ordnungsrecht zu missbrauchen, konnte in zweiter Instanz abgewehrt werden.

Nach Aufgabe des MLP-Blogs fanden sich jedoch anonyme Blogger in den USA, die ein Zeichen gegen die erodierende Meinungsfreiheit in Deutschland setzen wollen und seither das www.mlpwatchblog.com betreiben, welches sich dem Luxus deutschen Presserechts weitgehend entzieht. Von den Inhalten dieses bisweilen recht krawalligen und typisch amerikanischen Blogs distanziere ich mich hiermit vorsichtshalber.

WIPO-Domainstreit
Nun meldet die World Intellectual Property Organisation (WIPO), dass die MLP AG nach einem Jahr Duldung auch gegen das MLPwatchblog ein Domainverfahren eingeleitet hat. Angeblich seien Deutsche zu doof, den Begriff „watchblog“ zu deuten und könnten vermuten, sie seien auf einer Firmenhomepage von MLP. Selbst die deutsche Rechtsprechung geht nicht so weit. Die MLPblog-Entscheidung wäre mit dem Zusatz höchstwahrscheinlich obsolet. Noch weiter geht das LG Köln, dass eine Verwechslungsgefahr ausschließt, wenn man bei Betrachten der Website sofort erkennt, dass man nicht auf einer Firmenwebsite gelandet ist. Ausweislich der Präzedenzfälle, die WIPO vorhält, dürfen die MLPwatchblogger dem Schiedsverfahren der WIPO ganz gelassen entgegensehen. Folgt man einer Prognose des Watchblogs, wird sich die Problematik wohl dadurch erledigen, als dass die Firma Ende des Jahres von einem Mitbewerber übernommen und unter neuer Marke weitergeführt werden wird. Das Ansehen der Marke „MLP“ dürfte sich angesichts der dubiosen PR in überschaubaren Grenzen halten.

PR-Super-GAU
Der Fall MLP ist ein Musterbeispiel für kontraproduktives Prozessieren in PR-Angelegenheiten. „Finanzparasiten.de“ war vor dem ersten Prozess mit MLP absolut unbekannt. Die juristischen Attacken bescherten der Website eine unbezahlbare Publicity, was schließlich sogar dazu führte, dass bei einer Google-Suche nach „MLP“ die Website der Kritiker zeitweise sogar den Firmeneintrag verdrängte und nun gleichauf mit dem ebenso wenig schmeichelhaften Wikipedia-Eintrag zur MLP AG liegt. Das MLPblog wurde sogar von SPIEGEL-online thematisiert. Die nicht wenigen Gegner wurden zusammengeschweißt und nutzen Synergieeffekte.

MLP wäre gut beraten gewesen, anstatt in sinnlose Prozesse besser in Kommunikation zu investieren. Oder noch einfacher: in Qualität.