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	<title>Rechtsanwalt Markus Kompa &#187; Landgericht Köln</title>
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	<description>Blog zum Medienrecht</description>
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		<title>Wallraff unplugged</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 22:11:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Buskeismus.de-Betreiber Rolf Schälike, bekannt für seine emprischen juristischen Studien, hat sich letzten Freitag in die drei Wallraff-Verhandlungen am Landgericht Köln eingeschlichen. Wie Wallraff benutzte der Blogger gewiefte Tarnung und verkleidete sich geschickt als Markus Kompa. Hier nun die ganze Steno-Wahrheit: Verhandlung gegen Wallraff Verhandlung gegen Wallraffs Kollegen Verhandlungen gegen den SWR mit Gaststar Wallraff [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><object width="479" height="292" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="src" value="https://www.youtube.com/v/kLVScvzSu3U?version=3&amp;feature=player_detailpage" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><embed width="479" height="292" type="application/x-shockwave-flash" src="https://www.youtube.com/v/kLVScvzSu3U?version=3&amp;feature=player_detailpage" allowFullScreen="true" allowScriptAccess="always" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" /></object></p>
<p>Der Buskeismus.de-Betreiber Rolf Schälike, bekannt für seine emprischen juristischen Studien, hat sich letzten Freitag in die drei Wallraff-Verhandlungen am Landgericht Köln eingeschlichen. Wie Wallraff benutzte der Blogger gewiefte Tarnung und verkleidete sich geschickt als Markus Kompa. Hier nun die ganze Steno-Wahrheit:</p>
<ol>
<li><a href="http://buskeismus-lexikon.de/28_O_999/11_-_06.01.2012_-_G%C3%BCnter_Wallraff_wird_zum_Vergleich_gezwungen">Verhandlung gegen Wallraff</a></li>
<li><a href="http://buskeismus-lexikon.de/28_O_1005/11_-_06.01.2012_-_Insolvente_Gro%C3%9Fbaeckerei_und_Firmeneigentuemer_klagen_gegen_einen_Arbeiter">Verhandlung gegen Wallraffs Kollegen</a></li>
<li><a href="http://buskeismus-lexikon.de/28_O_968/11_-_06.01.2012_-_SRW_muss_f%C3%BCr_Wallraffs_Undercover-Gesch%C3%A4ft_gerade_stehen">Verhandlungen gegen den SWR mit Gaststar Wallraff als &#8220;Zeuge&#8221;</a></li>
</ol>
<p>Die dritte Verhandlung hat fast Theater-Qualität. Vielleicht spielt es ja irgendeiner mal nach oder so &#8230;</p>
<p>UPDATE: <a href="http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=216">Sicht des Verfügungsklägers</a> via Höcker Rechtsanwälte</p>
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		<title>Sparbrötchen ./. SWR – Wallraff haut nicht nur auf die Kacke, sondern auch auf Anwälte</title>
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		<pubDate>Sun, 08 Jan 2012 15:34:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Was bisher geschah: Sparbrötchen ./. Wallraff Sparbrötchen ./. Sklave Seinen stärksten Auftritt hatte Wallraff an diesem Kölner Verhandlungstag in seiner Rolle als Zeuge – das macht er ja seit 40 Jahren, wenn auch normalerweise verdeckt. Der SWR war mit seinem Justiziar Dr. Härtel sowie seinem Stammanwalt Prof. Dr. Burkhardt vertreten, die keinen Zweifel an ihrem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><object width="519" height="316" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="src" value="https://www.youtube.com/v/5FPIxPb59gw?version=3&amp;feature=player_detailpage" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><embed width="519" height="316" type="application/x-shockwave-flash" src="https://www.youtube.com/v/5FPIxPb59gw?version=3&amp;feature=player_detailpage" allowFullScreen="true" allowScriptAccess="always" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" /></object></p>
<p>Was bisher geschah:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><a href="http://www.kanzleikompa.de/2012/01/06/sparbrotchen-wallraff/">Sparbrötchen ./. Wallraff</a></p>
<p style="padding-left: 30px;"><a href="http://www.kanzleikompa.de/2012/01/07/sparbrotchen-sklave/">Sparbrötchen ./. Sklave</a></p>
<p>Seinen stärksten Auftritt hatte Wallraff an diesem Kölner Verhandlungstag in seiner Rolle als Zeuge – das macht er ja seit 40 Jahren, wenn auch normalerweise verdeckt.</p>
<p>Der SWR war mit seinem Justiziar Dr. Härtel sowie seinem Stammanwalt Prof. Dr. Burkhardt vertreten, die keinen Zweifel an ihrem Obsiegen erkennen ließen.</p>
<p>Dem SWR sollte unter anderem die Veröffentlichung von Video-Aufnahmen untersagt werden, die Wallraff wohl mit versteckter Kamera gefertigt hatte. Diese waren zur Illustration eines Berichts über den <a href="http://www.rhein-zeitung.de/regionales/bad-kreuznach_artikel,-Verhandlungstermin-geplatzt-Wallraff-Prozess-verzoegert-sich-weiter-_arid,323815.html">Strafprozess wegen des Vorwurfs fahrlässiger Körperverletzung</a> gegen den Back-Unternehmer in Bad Kreuznach eingesetzt worden.</p>
<p>Zweifelhaft war zunächst die Aktivlegitimation einer der Kläger, nämlich eine GmbH &amp; Co. KG in Liquidation. Diese hatte am fraglichen Grundstück kein Eigentum mehr, so dass für sie ein Verstoß gegen das Hausrecht insoweit künftig eigentlich gar nicht mehr möglich war.</p>
<p>Das Gericht tendierte dazu, dass ein Hausrecht wohl wegen eines die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Missstandes, der durch die verdeckten Aufnahmen aufgedeckt werden könnte, gerechtfertigt war. Hier dürfte eine gewisse <a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Vertraulichkeit-der-Redaktionsarbeit/181-BVerfG-Az-1-BvR-27281-Wallraff-I.html">Wallraff-Entscheidung</a> eine Rolle gespielt haben &#8230;</p>
<p>Fraglich war weiterhin, ob die abgebildeten Szenen geeignet waren, um über den Strafvorwurf zu berichten, da die konkret verwendeten 10 Sekunden nicht in den Tatvorwurf eingeflossen waren. Doch auch insoweit tendierte das Gericht zur Annahme eines ausreichenden Bezugs in einen Gesamtzusammenhang und verwies auf die <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-081.html">Genmilch-Entscheidung des BVerfG</a>.</p>
<p>Nächster Punkt war ein angeblich erzeugter Eindruck, die Verzögerung des Strafverfahrens von etwa zwei Jahren beruhe (alleine) auf dem Verhalten des Angeklagten. Das Gericht hatte bereits Zweifel, ob dieser Eindruck überhaupt erzeugt wurde – und wenn ja, ob dieser denn von der Hand zu weisen wäre. Der Verteidiger hatte innerhalb zwölf Monaten sechs Befangenheitsgesuche gestellt. Kläger-Anwalt Höcker wies den Verdacht des Taktierens als absurd zurück. Der Verteidiger hätte definitiv Anlass gehabt und würde nicht leichtfertig Befangenheitsgesuche stellen, derartiges hätte der überhaupt noch nie tun müssen. Der Richter sei durch den Anruf des prominenten Wallraff für diesen eingenommen worden. Die weiteren Verzögerungen durch Vertagungsanträge seien neben dem Urlaub des Verteidigers vor allem dessen krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit nachvollziehbar begründet gewesen. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Anwalt mit einem Gefälligkeitsattest simulieren würde. (Nicht gestellt wurde die Frage, warum bei einem angeblich lächerlichen Tatvorwurf kein anderer Verteidiger bemüht wurde.)</p>
<p>Der dritte Punkt betraf Aufnahmen, in denen <a href="http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&amp;v=xws21Cm9mQI#t=333s">Wallraff nach einem Unfall in der Großbäckerei eine Wunde präsentierte</a>, aus der eine Flüssigkeit lief. Hier gab die Klägerseite die Verschwörungstheorie aus, es könne sich hierbei um eine gestellte Aufnahme handeln. Wallraff sei bekannt dafür, dass er sich tarne und mit Maskenbildnern arbeite. Es sei seltsam, dass die Flüssigkeit aus Wallraffs Wunde nicht von dessen Hemd aufgesogen worden sei. Auf der Aufnahme sei ein verdächtiges Kabel zu sehen.</p>
<p>Wäre dieses Kabel in Wirklichkeit ein Schlauch gewesen, der mit mit einer aus dem Schminkkasten stammenden Wundenattrappe verbunden gewesen wäre, so wäre dieser wohl kaum auf eine gesendete Aufnahme gelangt. Offensichtlich gehörte er zur im Ärmel versteckten Aufnahmetechnik. Trotz der lächerlichen Vorwürfe wurde Wallraff zur Beweisaufnahme gerufen.</p>
<p>Der Zeuge Wallraff hatte bereits von dem seltsamen Vorwurf erfahren, kam geladen in den Saal, fuhr den ihm persönlich bekannten Anwalt Höcker energisch an und bezeichnete den Vorwurf als „Scheiße“. Selbst bei der Vernehmung zur Person nahm der temperamentvolle Journalist immer wieder der Vorsitzenden das Heft aus der Hand und zog eine Show ab. Wallraff schilderte fünf aus Verbrennungen an Blechen resultierende Wunden, präsentierte Fotos seiner Mensuren und entkleidete am Richtertisch seinen Arm.</p>
<p>Zur Augenscheinnahme am Richtertisch gesellten sich die Anwälte, so dass Wallraff es nicht lassen konnte, unter erneuter Bekundung seiner Entrüstung ob der Ungeheuerlichkeit einer ihm unterstellten Inszenierung dem Klägeranwalt Höcker einen Klaps zu verpassen und von ihm eine Entschuldigung zu fordern. „Wallraff hat mich geschlagen! Sie sind meine Zeugen!“ wandte sich nun auch Höcker zu den Journalisten. Wallraff verteidigte sich ebenfalls zum Publikum gedreht, er habe ihn nur gestreichelt und grummelte despektierlich über Anwälte. Die Leute hatten ihren Spaß.</p>
<p>Nachdem wieder der erforderliche Sicherheitsabstand hergestellt worden war, versuchte Höcker weiterhin, die These einer Inszenierung durch Detailfragen zu untermauern und den Zeugen in Widersprüche zu verstricken, wobei Wallraff mehrfach ausflippte. Der Zeuge berichtete unwidersprochen, dass es trotz der häufigen Verletzungen keinen Verbandskasten gegeben habe. Bei einem Unfall sei Blut auf die Brötchen getropft, die dann in den Handel gelangt seien. In der Zeit hätte es in Berlin dann wohl blutige Brötchen gegeben. (Beim Genuss von Berlinern muss das Rote also nicht immer Marmelade sein &#8230;) Die ekligsten hätte er noch gar nicht erzählt. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge, er hätte „den Teufel getan“, das zu melden oder Brötchen vom Band wegzuschmeissen, denn das wäre als Ungeschicklichkeit ausgelegt worden und seine Tätigkeit wäre dann beendet gewesen.</p>
<p>Während der Zeugenbefragung kam man immer wieder vom Beweisthema ab, sodass Wallraff den neugierigen Klägeranwälten vorschlug, doch einfach sein Buch zu lesen, er scheine gerne ein Exemplar.</p>
<p>Die Parteien stellten die Anträge, über die am 20.01.2012 entschieden werden wird.</p>
<p>Nach Schluss der mündlichen Verhandlung reichte der Kölner Anwalt Höcker dem Kölner Journalisten Wallraff die Hand. Pack schläjscht süsch, Pack verdräjscht süsch! Läwe un Läwe losse! Et kütt, wie et kütt.</p>
<p>UPDATE: <a href="https://www.taz.de/Wallraff-vor-Gericht/!85221/">TAZ</a></p>
<p>UPDATE: <a href="http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=216">Sicht des Verfügungsklägers</a> via Höcker Rechtsanwälte</p>
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		<title>Sparbrötchen ./. Sklave</title>
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		<pubDate>Sat, 07 Jan 2012 16:50:47 +0000</pubDate>
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<p>Unmittelbar an das <a href="http://www.kanzleikompa.de/2012/01/06/sparbrotchen-wallraff/">Verfahren gegen Wallraff</a> schloss sich eine Verfügungsklage gegen dessen Mitarbeiter an, der einen Mangel an Sicherheitshandschuhen beklagt und die Zustände dort wohl als Sklaverei bezeichnet hatte. Er wurde ebenfalls von Wallraffs Anwalt Jipp vertreten.</p>
<p>Während Wallraffs Recherche hatten die Arbeiter keine persönlichen Sicherheitshandschuhe, die im Fall eines häufig vorkommenden Defekts des maroden Fließbands benötigt wurden, um die heißen Bleche manuell zu entfernen. Solche Handschuhe lagen dort in nicht genannter Zahl herum, wobei etliche verschlissen und wegen Rissen und Löchern wohl unbrauchbar waren. Dies war Wallrff zufolge eine wesentlich Ursache für die häufigen Verbrennungen der Mitarbeiter.</p>
<p>Neue Handschuhe konnte man sich in einem Büro holen, was allerdings im Bedarfsfalle zeitlich wohl schwierig geworden wäre, zumal das Büro nicht durchgehend geöffnet war. Der Mitarbeiter gab an, er sei zweimal im Büro vorstellig geworden, um neue Handschuhe zu erhalten, was man ihm brüsk abgeschlagen habe. Daher hätte er dies irgendwann aufgegeben und sich mit den Ärmeln beholfen.</p>
<p>Die Parteien stritten sich über die tatsächliche Verfügbarkeit von Ersatzhandschuhen, wobei der Unternehmer über eine eidesstattliche Versicherung behauptete, defekte Handschuhe seien regelmäßig aussortiert worden. Dem Gericht erschienen diese Angaben jedoch ein bisschen unkronkret. Diese Version des Unternehmers ließ sich dieser durch eine weitere eidesstattliche Versicherung bestätigen, gegen die jedoch Anwalt Jipp einwandte, sie stamme von einem unter Betreuung stehenden geistig Behinderten, der unter dem Einfluss des Unternehmers stehe.</p>
<p>Die Klägerseite wollte die Äußerung über „Sklaverei“ wörtlich ausgelegt wissen, diese gehe in Richtung eines strafrechtlichen Vorwurfs, Sklaverei sei verboten. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass man über „moderne Sklaverei“ rede, was Rechtsanwalt Höcker als „dasselbe“ bezeichnete. (Höckers terminologische Großzügigkeit ist delikat, denn wenige Minuten zuvor hatte er Wallraff Übertreibung vorgeworfen und hohe Anforderungen an die Genauigkeit von Vorwürfen gestellt.)</p>
<p>Anwalt Jipp war nicht zu einem Vergleich bereit, der seinem Mandanten Kosten verursachte. Die Sache wird daher streitig entschieden werden. Insoweit wird auch interessant, inwiefern auch das sich in Liquidation befindende Unternehmen Unterlassungsansprüche hat, Unternehmenspersönlichkeitsrecht und so Zeugs.</p>
<p>Im dritten Verfahren dann, welches gegen den SWR geführt wurde, sagte Wallraff als temperamentvoller Zeuge aus. Fortsetzung folgt.</p>
<p>UPDATE: <a href="http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=216">Sicht des Verfügungsklägers</a> via Höcker Rechtsanwälte</p>
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		<title>Sparbrötchen ./. Wallraff</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 21:53:24 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie hier mehrfach berichtet, hatte ein Unternehmer einen Weg gefunden, wie man den LIDL-Konzern mit konkurrenzfähig preiswerten Brötchen beliefert: Sparen an Produktionsmitteln und Humankapital. Enthüllungs-Journalist Günter Wallraff hatte in einer Undercover-Reportage mit zum Teil versteckter Kamera gedreht und war Zeuge unfassbarer Vorgänge geworden. Aus Kostengründen seien keine gebotenen Reparaturen oder neue Bleche angeschafft worden. Wallraff [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><object width="502" height="306" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="src" value="https://www.youtube.com/v/xws21Cm9mQI?version=3&amp;feature=player_embedded" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><embed width="502" height="306" type="application/x-shockwave-flash" src="https://www.youtube.com/v/xws21Cm9mQI?version=3&amp;feature=player_embedded" allowFullScreen="true" allowScriptAccess="always" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" /></object></p>
<p>Wie hier mehrfach berichtet, hatte ein Unternehmer einen Weg gefunden, wie man den LIDL-Konzern mit konkurrenzfähig preiswerten Brötchen beliefert: Sparen an Produktionsmitteln und Humankapital.</p>
<p>Enthüllungs-Journalist Günter Wallraff hatte in einer Undercover-Reportage mit zum Teil versteckter Kamera gedreht und war Zeuge unfassbarer Vorgänge geworden. Aus Kostengründen seien keine gebotenen Reparaturen oder neue Bleche angeschafft worden. Wallraff und ein ebenfalls verklagter Arbeitskollege hatten u.a. geschildert, es sei immer wieder zu Verbrennungen gekommen. Es hätte nicht ausreichend intakte Handschuhe gegeben, mit denen etwa im Fall eines häufig auftretenden Defekts des Laufbandes die Backbleche hätten vom Band genommen werden können. Das Strafverfahren in Bad Kreuznach verzögerte sich aus diversen Gründen über Jahre hinweg, was Wallraff für eine Strategie der Verteidigung hält. Zwischenzeitlich meldete die Firma Insolvenz an.</p>
<p>Im Oktober 2011 wiederholte Wallraff einige Äußerung über verbrannte Mitarbeiter bei <a href="http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/561146_hart-aber-fair/8630292_hier-stehe-ich-ich-kann-nicht-anders">„Hart, aber fair“</a> (ab 44. Minute), formulierte jedoch über „<span style="text-decoration: underline;">alle</span>&#8221; Kollegen. Zudem zitierte er diese mit dem Begriff „Sklavenarbeit“ und äußerte, der Unternehmer versuche, sich seiner Gerichtsbarkeit bzw. seiner Verurteilung durch Befangenheitsanträge zu entziehen.</p>
<p>Der Unternehmer, der Wallraff zufolge seine Erklärungen von Teneriffa aus abgibt, heuerte den Kachelmann-Anwalt Prof. Dr. Ralf Höcker an, der die undankbare Aufgabe hatte, gegen die Ikone des Enthüllungsjournalismus, dessen Arbeitskollegen und den SWR einstweilige Verfügungen zu beantragen und Klage zu erheben. Wallraff zu verklagen gehört aber nun einmal zu den Dingen, die man einfach nicht tut, &#8211; insbesondere dann, wenn man etwas unter dem Deckel halten will. Der Streisand-Effekt scheint sich noch immer nicht hinreichend genug herumgesprochen zu haben. Schon allein deshalb war dieser Prozess von pädagogisch hohem Wert – und Wallraff hatte seine Bühne:<span id="more-4974"></span></p>
<p>Bereits im Gerichtsfoyer, wo die zahlreichen TV-Kameras noch zugelassen waren, gab der temperamentvolle Wallraff routiniert eine Pressekonferenz und wetterte u.a. gegen Anwalt Höcker persönlich, dessen Handeln &#8220;ethisch nicht vertretbar&#8221; sei. Das Gericht war auf den Ansturm der zahlreich Journalisten logistisch nicht vorbereitet, auch der Wechsel in einen angeblich größeren Saal brachte wenig. Höcker und sein Kanzleikollege Engel waren um das Himmelfahrtskommando nicht zu beneiden, die Presse hatte ihre ganze Solidarität aufgeboten und signalisierte stoisch schweigend, was sie von der Aktion hielt. Wallraff hatte etliche präsente Zeugen mitgebracht, den Medienvertretern sollte schließlich etwas geboten werden. Wallraff bezeichnete die Recherche als die schlimmste Erfahrung seines Lebens, abgesehen von „Ganz unten“ als Türke Ali.</p>
<p>Als Gastgeberin fungierte die Vorsitzende der Kölschen Pressekammer Frau Reske, die inzwischen zu einem ausgesprochen souveränen Verhandlungsstil gefunden hat. Wallraff ließ sich von seinem langjährigen Anwalt Helmuth Jipp vertreten, der mit hanseatischer Gelassenheit den Gegner ausreden und auflaufen ließ, um dann wie ein Helmuth Schmidt schneidige Präzisionsschüssen zu setzen. Höcker hatte in der Nacht noch einen Schriftsatz zu faxen versucht, wobei es zu Problemen gekommen sein muss. Auch waren einige Dokumente aus Rücksicht auf Wallraffs Mitteilungsfreudigkeit geschwärzt – was sie aus Sicht von Frau Reske unbrauchbar machte. Auch seien die Rechnungen, mit denen die angeblichen Reparaturen glaubhaft gemacht worden, nicht nachvollziehbar, die Summen würden nicht stimmen, eines der Dokumente sei keine Rechnung, sondern eine Gutschrift, Rechnungen für Sanitärverbrauchsmaterial hätten schwerlich etwas mit Fließbandarbeit zu tun. Auch sonst wiesen aus ihrer Sicht Vortrag und Glaubhaftmachung Lücken auf, so dass Höcker improvisieren musste. Der Unternehmer hatte übrigens gekniffen und verfolgte den Prozess wohl von der Insel.</p>
<p>Wallraff hatte bei „Hart, aber fair“ in freier Rede gesagt:</p>
<blockquote><p>„Die Kollegen, mit denen ich dort arbeitete, wir hatten alle Verbrennungen.“</p></blockquote>
<p>Höcker bot zwei Zeugen auf, die sich im Betrieb nicht verbrannt hätten und verwies darauf, dass derartige Betriebsunfälle in jeder Bäckerei an der Tagesordnung seien, es handele sich um eine Petitesse. Wallraff übertreibe, weil er sein Buch verkaufen wolle. Nachdem er seine Äußerung von „fast“ alle auf „alle“ geändert habe, sei eine Grenze überschritten worden und man habe sich fragen müssen, welche Übertreibung als nächstes komme, etwa statt „Verbrennung“ künftig „schwere Verbrennung“. Wallraff verbringe viel Zeit, um auf LIDL einzudreschen, wolle hier mit Pauken und Trompeten Trara zu machen. Das war der Moment, als Wallraff erstmals zu Schnauben begann.</p>
<p>Zudem hätte Wallraff gesagt oder angedeutet, der Unternehmer habe versucht, sich seiner „Verurteilung“ zu entziehen. Bei dem Strafverfahren in Bad Kreuznach habe der Richter dreimal angeboten, nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html">§ 153a StPO</a> einzustellen, was für einen unklaren Tatvorwurf oder geringste Schuld spreche. Auch habe es weitere Vorschläge gegeben. Das entspreche rechtlich nicht einmal eine Parkknolle. Selbst diesen milden Sanktionen habe sich sein Mandant nicht gebeugt, weil dieser unschuldig sei. Die Verzögerungen hätte zudem sein Mandant nicht zu verantworten, woraufhin ihn die Vorsitzende an die Befangenheitsanträge erinnerte.</p>
<p>Wallraffs Anwalt Jipp fand Höckers Vortrag nur mäßig prickelnd, bezeichnete die Bagatellisierung der Verbrennungen als eine „anwaltliche Unverschämtheit an der Grenze der Zulässigkeit“ und verwies darauf, dass in Bad Kreuznach auf vier bis sechs Tage terminiert gewesen sei. Als Höcker es wagte, den Hanseaten zu unterbrechen, wies Jipp diesen forsch an, „seinen Mund zu halten“, was die Vorsitzende zu ihrem ersten Ordnungsruf veranlasste. Wallraff habe seine Kollegen vom Fließband gemeint, die sich alle irgendwann einmal Verbrennungen zugezogen hätten.</p>
<p>Jipp mutmaßte, das vorliegende Zivilverfahren solle das Strafverfahren in Koblenz torpedieren. Dieses sei durch etliche anwaltliche Tricks hinausgezögert worden. So hätte der Verteidiger Termine wegen seines Urlaubs verlegen lassen , dann wegen angeblicher krankheitsbedingter monatelanger Reiseunfähigkeit des Verteidigers sowie durch sechs Befangenheitsanträge in zwölf Monaten. Bzgl. der Äußerung über die angebliche Entziehung der „Verurteilung“, die das Gericht als möglicherweise vorverurteilend ansah, argumentierte Jipp, die Wiederholungsgefahr sei entfallen, weil Wallraff verspreche, diese Formulierung nicht mehr zu verwenden und seine Äußerung richtig gestellt habe, was der aktuellen Stolpe-Rechtsprechung entspreche. Offenbar hatte Jipp auf die Wissenslücken der Vorsitzenden spekuliert, die jedoch nicht auf diesen Bluff reinfiel, auch Höcker wurde ungehalten.</p>
<p>Jipp führte an, sein Mandant sei juristischer Laie. Letzteres fand die Vorsitzende ein bisschen sehr feist, denn in den Journalisten-Handbüchern stehe schon das Wichtigste drin. Höcker kommentierte süffisant, dass man in diesen Büchern <a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv066116.html">viel über Wallraff lesen</a> könne. Im Übrigen sei die Behauptung, man könne ein Strafverfahren durch ein Zivilverfahren torpedieren, juristischer Unsinn. Im Gegenteil schade sich der Unternehmer, da er im Zivilverfahren seine Verteidigungsstrategie offenbare und Trümpfe ausspielen müsse. Man habe sich wirklich sehr lange und sehr gut überlegt, ob man diese Zivilverfahren führe, es sei eine Abwägungsentscheidung gewesen. Irgendwo müsse eine Grenze gezogen werden. Hier wandte die Vorsitzende einsichtig ein, dass derartige Anliegen wohl eher im Hauptverfahren aufgehoben seien.</p>
<p>Wallraff persönlich verwahrte sich gegen Höckers Anwurf, mit dem Prozess die Medien zu suchen. Er hätte keinen einzigen Journalisten eingeladen, er habe die Aufmerksamkeit nicht gewollt, er hätte 10 Interviewanfragen abgelehnt. Er habe auch nicht den Unternehmer angegriffen, dessen Namen nie genannt; es gehe ihm um das System. Ihn koste dieser Prozess nur Zeit, er werde hierdurch von seiner ihm viel wichtigeren Arbeit abgehalten. Er habe mehrfach vergeblich um ein vertrauliches Gespräch mit dem Unternehmer gebeten. Er stelle sich diesem Verfahren aus Verantwortung. Hier gehe es darum, Meinung zu unterdrücken.</p>
<p>Wallraff nutzte den Termin mehrfach zur Ansprache an das Volk, so dass ihn Höcker mehrfach darauf hinwies, wo das Gericht sitze, das er ansprechen möge – in grober Verkennung der Situation, denn die Veranstaltung nützte praktisch einzig Wallraff und den Medien.</p>
<p>Wallraff widersprach den angeblichen Reparaturen, diese seien vielmehr „Murks“ gewesen. Auf Höckers Antwort, mit dieser presserechtlich nicht angreifbaren Formulierung könne er leben, reagierte das Publikum amüsiert.</p>
<p>Nachdem sich die Parteien schließlich angenähert hatten, schlug die Vorsitzende eine Unterbrechung vor, in welcher die Parteien vertraulich miteinander reden könnten, was auch geschah. Nach einer halben Stunde präsentierten die Parteien sogar einen ausgearbeiteten Vergleich. Wallraff verpflichtete sich, die ungenauen Äußerungen „alle verbrannt“, „sich der Verurteilung entziehen“ und der angeblich unterbliebenen Reparaturen künftig zu unterlassen, wobei er bei seiner von der Antragstellerseite nicht geteilten Auffassung bleibe, diese Reparuten seien „total unzureichend“ (so Wallraff) und „absoluter Murks“ (so Wallraff). Der listige Fuchs hatte es also tatsächlich geschafft, dass seine provokanten Formulierungen in den Vergleichstenor aufgenommen wurden. Er blieb auch bei seiner von den Antragstellern nicht geteilten Aussage, während seiner einmonatigen Arbeitszeit seien keine neuen Bleche am Band zum Einsatz gekommen.</p>
<p>Die salomonische Lösung wurde nicht nur von einer Kostenteilung gekrönt, vielmehr setzte man den Streitwert von stolzen 75.000,- Euro auf schlappe 30.000,- Euro herunter. Wallraff selber erklärte nachher, ihm sei es hauptsächlich darum gegangen, das Strafverfahren gegen den Unternehmer nicht noch weiter zu verzögern. Er hoffe, dass der Unternehmer verurteilt werde.</p>
<p>An den Termin gegen Wallraff schloss sich weitere gegen einen Arbeitskollegen sowie gegen den Südwestrundfunk in gleicher Sache an, in welchem Wallraff als Zeuge aussagte und so richtig auf die Kacke haute. Davon ein andermal &#8230;</p>
<p>UPDATE: <a href="http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=216">Sicht des Verfügungsklägers</a> via Höcker Rechtsanwälte mit folgendem Vergleich:</p>
<blockquote><p><em>I. Der Antragsgegner </em>(also Günter Wallraff, Anm. d. Verf.)<em> verpflichtet sich, bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe, die von den Gläubigern</em> (d.h. von der Großbäckerei und ihrem früheren Geschäftsführer, Anm. d. Verf.) <em>nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, es zu unterlassen,</em></p>
<p><em>1. in Bezug auf die Firma </em>(Unternehmensname anonymisiert)<em> in Liquidation und/oder Herrn </em>(Name des früheren Geschäftsführers anonymisiert)<em> zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen: </em></p>
<p><em>a)      „Die Kollegen, mit denen ich dort arbeitete, wir hatten alle Verbrennungen“.</em></p>
<p><em>Die Unterlassungserklärung betrifft ausdrücklich nicht die Aussage, dass nach Auffassung des Antragsgegners </em>(also von Günter Wallraff, Anm. d. Verf.)<em> jedoch fast alle Kollegen Verbrennungen hatten. Die Antragsteller</em> (also die Großbäckerei und ihr Gf., Anm. d. Verf.) <em>bestreiten weiterhin die Richtigkeit auch dieser Behauptung.</em></p>
<p><em>b)      „Die Anlage war so marode, da wurden keine Reparaturen aus Kostengründen (ausgeführt)“.</em></p>
<p><em>Der Antragsgegner ist jedoch der von den Antragstellern nicht geteilten Auffassung, dass diese Reparaturen „total unzureichend“ (so Wallraff) und „absoluter Murks“ (so Wallraff) waren;</em></p>
<p><em>c)       dass es im Unternehmen der Antragstellerin zu 1) keinerlei Reparaturen, insbesondere in Form neuer Bleche gegeben habe.</em></p>
<p><em>Der Antragsgegner bleibt bei der von den Antragstellern nicht geteilten Aussage, dass während seiner einmonatigen Arbeitstätigkeit im Unternehmen keine neuen Bleche am Band zum Einsatz kamen,</em></p>
<p><em>2. der Antragsteller zu 2) entziehe sich bis heute einer Verurteilung. </em></p>
<p><em>II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben, genauso wie die Kosten des Vergleichs.</em></p></blockquote>
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		<title>Höckers Brötchengeber ./. Günter Wallraff</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 17:19:37 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Grandseigneur der Enthüllungsjournalisten, der Presserechtsgeschichte geschrieben hatte, Günther Wallraff himself muss mal wieder vor den Kadi, diesmal in Köln. Die Klägerseite, die große Brötchen backt, wird von Promi-Anwalt Ralf Höcker vertreten. Am Freitag ist in Köln Showdown. Wird es dem Kollegen Höcker gelingen, die Serie erfolgreicher Zensurabwehr zu beenden?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><object width="528" height="322" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="src" value="https://www.youtube.com/v/xws21Cm9mQI?version=3&amp;feature=player_detailpage" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><embed width="528" height="322" type="application/x-shockwave-flash" src="https://www.youtube.com/v/xws21Cm9mQI?version=3&amp;feature=player_detailpage" allowFullScreen="true" allowScriptAccess="always" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" /></object></p>
<p>Der Grandseigneur der Enthüllungsjournalisten, der Presserechtsgeschichte geschrieben hatte, Günther Wallraff himself muss mal wieder vor den Kadi, diesmal in Köln. Die Klägerseite, die große Brötchen backt, wird von Promi-Anwalt Ralf Höcker vertreten. <a href="http://www.express.de/koeln/prozess-gegen-broetchenfabrikant-wallraff-muss-freitag-vor-das-koelner-landgericht,2856,11391966.html">Am Freitag ist in Köln Showdown.</a></p>
<p>Wird es dem Kollegen Höcker gelingen, die Serie erfolgreicher Zensurabwehr zu beenden?</p>
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		<title>Nürburgring-Forum wieder im Rennen</title>
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		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 17:05:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie mehrfach berichtet, sah sich Michael Frison vom Nürburgring-Forum wegen anwaltlicher Attacken eines fragwürdigen Geschäftsmannes letztes Jahr veranlasst, sein Projekt vom Netz zu nehmen. Nachdem nun die juristischen Gefechte in Köln ausgestanden sind, die von Fans mit 11.767,48 Euro unterstützt wurden, ist das Forum nun wieder am Start. Glückwunsch! Interessant ist der Beschluss des Oberlandesgerichts [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><object width="423" height="258" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="src" value="https://www.youtube.com/v/Mf0rvPwap28?version=3&amp;feature=player_detailpage" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><embed width="423" height="258" type="application/x-shockwave-flash" src="https://www.youtube.com/v/Mf0rvPwap28?version=3&amp;feature=player_detailpage" allowFullScreen="true" allowScriptAccess="always" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" /></object></p>
<p>Wie mehrfach berichtet, sah sich Michael Frison vom Nürburgring-Forum wegen anwaltlicher Attacken eines fragwürdigen Geschäftsmannes letztes Jahr veranlasst, sein Projekt vom Netz zu nehmen. Nachdem nun die <a href="http://20832.com/prozess/">juristischen Gefechte in Köln</a> ausgestanden sind, die von Fans mit 11.767,48 Euro unterstützt wurden, ist das <a href="http://20832.com/forum/">Forum nun wieder am Start</a>. Glückwunsch!</p>
<p>Interessant ist der <a href="http://20832.com/misc/2011/OLG_111122_Frison_Mediinvest_15U91_11.pdf">Beschluss</a> des Oberlandesgerichts Köln, 15 U 91/11 vom 22.11.2011 hinsichtlich des Laienprivilegs:</p>
<blockquote><p><em>Da der Beklagte die Rechtmäßigkeit der Äußerung hier ungeachtet des “Laienprivilegs” auch deshalb verteidigt hat, weil sie ihrem Aussagegehalt nach nicht in dem von den Verfügungsklägern angegriffenen objektiv unrichtigen Sinne verstanden werde, war nicht ohne Unterlassungsverpflichtungserklärung sichergestellt, dass der Verfügungsbeklagte die Tatsachenbehauptung künftig nicht erneut verbreiten wird. Indessen war diese zur Beseitigung der Begehungsgefahr erforderliche Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht mit einer Strafbewehrung zu versehen, weil im Streifall mangels einer bereits in der Vergangenheit begangenen Verletzungshandlung eine bloße Erstbegehungsgefahr vorlag. Denn der Verfügungsbeklagte hat ohne schuldhaftes Zögern auf die Abmahnung der Verfügungskläger vom 13.01.2011 reagiert und den Beitrag aus dem Netz genommen. Bis dahin ließ sich nach den Grundsätzen des “Laienprivilegs” eine Sorgfaltspflichtverletzung des Verfügungsbeklagten nicht erkennen, so dass mit der Verbreitung der Behauptung durch den Verfügungsbeklagten noch keine Rechtsverletzung begründet war. Es ging daher nicht um die Wiederholung einer Rechtsverletzung, sondern um deren künftige erstmalige Begehung. (&#8230;) Denn angesichts des Umstandes, dass der Verfügungsbeklagte die Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Ausssage in der Sache verteidigt hat und dies &#8211; was im Berufungstermin erötert wurde &#8211; auch nicht lediglich zum Zwecke der Rechtsverteidigung geschehen ist, bestanden konkrete Anhaltspunkte für die Annahme einer Erstbegehungsgefahr (&#8230;).</em></p></blockquote>
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		<title>Köln erteilt Foto-Abmahn-Trollen eine Absage</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 09:33:57 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Kollege Tölle weist auf eine Entscheidung des Amtsgericht Köln hin, die das Landgericht bestätigen wollte (Prozessausgang unbekannt, jedoch auf der Hand liegend). UPDATE: Die Klage wurde vom Kollegen Schwartmann abgewehrt, die Berufung wurde zurückgenommen. Ein Querulant hatte auf ebay eine Sache mit Fotos beworben. Der unzufriedene Käufer vertickte die Sache ebenfalls auf ebay und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><object width="427" height="260" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="src" value="https://www.youtube.com/v/aIrhVo1WA78?version=3&amp;feature=player_detailpage" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><embed width="427" height="260" type="application/x-shockwave-flash" src="https://www.youtube.com/v/aIrhVo1WA78?version=3&amp;feature=player_detailpage" allowFullScreen="true" allowScriptAccess="always" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" /></object></p>
<p>Der Kollege Tölle <a href="http://www.rechtambild.de/2011/11/ag-koln-kein-schadensersatz-fur-wiederverwendete-ebay-bilder/">weist</a> auf eine <a href="http://www.rechtambild.de/2011/11/ag-koln-urteil-vom-21-april-2011-137-c-69110/">Entscheidung des Amtsgericht Köln</a> hin, die das Landgericht <a href="http://www.rechtambild.de/2011/11/lg-koln-beschluss-vom-29-juli-2011-28-s-1011/">bestätigen wollte</a> (<del>Prozessausgang unbekannt, jedoch auf der Hand liegend</del>). UPDATE: Die Klage wurde <a href="https://rheinrecht.wordpress.com/2011/08/29/lg-koln-einmalige-verwendung-fremder-lichtbilder-im-rahmen-einer-ebay-auktion-update/">vom Kollegen Schwartmann abgewehrt</a>, die Berufung wurde zurückgenommen.</p>
<p>Ein Querulant hatte auf ebay eine Sache mit Fotos beworben. Der unzufriedene Käufer vertickte die Sache ebenfalls auf ebay und benutzte dabei die gleichen Bilderchen. Daraufhin mahnte der Querulant ab (Kostennote: schlappe 1.192,60 EURO) und verlangte für jedes der sechs Bilder einen &#8220;Schadensersatz&#8221; von 3oo,- Euro (also 1.800,- EURO). Er orientierte sich dabei an der berühmten &#8220;Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing&#8221;. Und wie gewisse Wikipedanten maulte der Querulant wegen der unterbliebenen Urheberbenennung.</p>
<p>Die Kölner Amtsrichter machten einen * facepalm * und wiesen den Querulant in die Schranken:</p>
<p>Das überzogene Abmahnhonorar dampften sie mal schnell nach <a href="https://encrypted.google.com/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=%C2%A7%2097a%20urhg&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0CC4QFjAA&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Furhg%2F__97a.html&amp;ei=hlHTTv6iEsXPhAe9rc2gDQ&amp;usg=AFQjCNFo16AsO_BXPop8tTjIUv1te9RNJg&amp;sig2=Xhu_TNopqKET_YNSXkNtVg&amp;cad=rja">§ 97a Abs. 2 UrhG</a> auf 100,- Tacken ein. Und auch die schon an sich überzogene Berechnung der Lichtbildkünsteleien nach der besagten Honorarempfehlung war weder schlüssig, noch für ein ebay-Verschachern angemessen.</p>
<p>Aber auch hinsichtlich des unterbliebenen Quellennachweises erteilte das Amtsgericht den finanziellen  Wünschen des Querulanten eine Absage:</p>
<blockquote><p>Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin zur Höhe des ihr zustehenden Lizenzschadensersatzes darauf, dass der Beklagte den Quellennachweis unterließ. Insoweit ist zumindest fraglich, ob sie geschädigt ist oder ob – allenfalls – der hier nicht bekannte Urheber oder Lichtbildner wegen Missachtung seines Urheber- oder Lichtbildnerpersönlichkeitsrechts gemäß <a href="http://www.rechtambild.de/2011/10/urheberrechtsgesetz/#72" target="_blank">§§ 72, 13 UrhG</a>. Die Klägerin beruft sich nur darauf, dass ihr die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Bildmaterial zustehen. <strong>Ein Urheber- oder Lichtbildnerpersönlichkeitsrecht ist aber kein Nutzungsrecht.</strong></p></blockquote>
<p>Und weil der Querulant einer war und offensichtlich einen schwachen Anwalt hatte, musste er sich das nochmals vom Landgericht sagen lassen.</p>
<p>Morgen werde ich übrigens am Landgericht Stuttgart auf den Anwalt des Wikipedia-Abmahners Herrn Sven Teschke treffen, der sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, weil ich mich u.a. über seine Abmahnkünste lustig mache. Herr Teschke und sein Anwalt dachten ebenfalls, sie könnten wegen fehlender Urheberbenennung den großen Reibach machen. Sorry, läuft nicht.</p>
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		<title>Kachelmann ./. BILD: Verdachtsberichterstattung war zulässig</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Nov 2011 15:21:39 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der medienrechtliche Großkunde Herr Kachelmann stritt sich mit BILD über eine Verdachtsberichterstattung. Das Landgericht Köln hatte zunächst entschieden, BILD habe mit einem Bericht über mögliche DNA-Spuren an einem Messer den Eindruck erweckt, Herr Kachelmann sei überführt. Das OLG Köln teilte diese Ansicht jedoch nicht und sah die Berichterstattung als zulässig an.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><object width="453" height="276" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="src" value="https://www.youtube.com/v/GrmcE-Z3WF8?version=3&amp;feature=player_detailpage" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><embed width="453" height="276" type="application/x-shockwave-flash" src="https://www.youtube.com/v/GrmcE-Z3WF8?version=3&amp;feature=player_detailpage" allowFullScreen="true" allowScriptAccess="always" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" /></object></p>
<p>Der medienrechtliche Großkunde Herr Kachelmann stritt sich mit BILD über eine Verdachtsberichterstattung. Das Landgericht Köln hatte zunächst entschieden, BILD habe mit einem Bericht über mögliche DNA-Spuren an einem Messer den Eindruck erweckt, Herr Kachelmann sei überführt. Das OLG Köln teilte diese Ansicht jedoch nicht und sah die Berichterstattung als <a href="http://www.horizont.net/aktuell/medien/pages/protected/showRSS.php?id=104049&amp;utm_source=RSS&amp;utm_medium=RSS-Feed">zulässig</a> an.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>111 schöne Entscheidungen</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Nov 2011 11:23:50 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Richter- und Anwaltsschreck Rolf Schälike hat den Counter seiner &#8220;Schönen Entscheidungen&#8221; nunmehr auf &#8220;111&#8243; gesetzt. Bei den jüngsten Entscheidungen ging es unter anderem um die Frage, ob er gegen sich ergangene Unterlassungsverfügungen veröffentlichen durfte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://buskeismus.de/berichte/images/au_kl.jpg"><img class="alignnone" src="http://buskeismus.de/berichte/images/au_kl.jpg" alt="" width="351" height="298" /></a></p>
<p>Der Richter- und Anwaltsschreck Rolf Schälike hat den Counter seiner <a href="http://buskeismus.de/schoene_entscheidungen.html#Entscheidungen">&#8220;Schönen Entscheidungen&#8221;</a> nunmehr auf &#8220;111&#8243; gesetzt. Bei den jüngsten Entscheidungen ging es unter anderem um die Frage, ob er gegen sich ergangene Unterlassungsverfügungen veröffentlichen durfte.</p>
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		<title>Schertz ./. Schälike</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 23:24:09 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Eine der erbittertsten Gerichtsfehden, die Deutschland je gesehen hat, neigt sich offenbar dem Ende zu. Der ungebetene Hamburger Gerichtsreporter Rolf Schälike, seines Zeichens Naturwissenschaftler, hatte sich mit seiner Beobachtung der Vorgänge in den Pressekammern einen mächtigen Feind gemacht: Prof. Dr. Christian Schertz, nach Prof. Dr. Matthias Prinz wohl der derzeit prominenteste deutsche Medienrechtler, hatte dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><object width="433" height="264" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="src" value="https://www.youtube.com/v/gTghUoScGO8?version=3&amp;feature=player_detailpage" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><embed width="433" height="264" type="application/x-shockwave-flash" src="https://www.youtube.com/v/gTghUoScGO8?version=3&amp;feature=player_detailpage" allowFullScreen="true" allowScriptAccess="always" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" /></object></p>
<p>Eine der erbittertsten Gerichtsfehden, die Deutschland je gesehen hat, neigt sich offenbar dem Ende zu.</p>
<p>Der ungebetene Hamburger Gerichtsreporter Rolf Schälike, seines Zeichens Naturwissenschaftler, hatte sich mit seiner Beobachtung der Vorgänge in den Pressekammern einen mächtigen Feind gemacht: <a href="http://www.christian-schertz.de/">Prof. Dr. Christian Schertz</a>, nach Prof. Dr. Matthias Prinz wohl der derzeit prominenteste deutsche Medienrechtler, hatte dem liebenswerten Herrn Schälike den Fehdehandschuh hingeworfen und gemeinsam mit Kollegen aus seinem Dunstkreis den lästigen Blogger unter juristisches Sperrfeuer genommen.</p>
<p>In einem der ersten Verfahren dieser Art war auch ich als Anwalt eingesprungen, wobei ich damals in der Kölner Pressekammer den erstaunlichsten Prozesstermin erlebte, den man sich nur irgendwie vorstellen kann. An die 100 Verfahren strengten die wackeren Anwälte gegen den nun einmal unwahrscheinlich zähen Mann an, die beide Seiten wohl ein Vermögen gekostet haben. Den Hauptanteil der Verteidigung erledigte in den letzten Jahren der Kollege Reinecke von Reinecke und Schön, einer der meines Erachtens qualifiziertesten Kollegen der medienrechtlichen Abwehr.</p>
<p>Da die Kollegen Herr Schertz &amp; Co. reichlich aus dem Repertoire ihrer Anwaltstricks schöpften, lieferten sie damit unfreiwillig Know How an ihren wohl härtesten Gegner, der nun über eine Prozesserfahrung verfügt, wie sie nur wenige Medienanwälte aufweisen können. Besonders fuchste die Berliner Kollegen die Prozessstatistik des Kernphysikers, die wohl empfindlich am Nimbus der scheinbar unbesiegbaren Anwälte kratzte, die in der Realität dann doch nicht ganz so selten mal daneben hauen.</p>
<p>Der wesentliche Ertrag des Schertz ./. Schälike-Kriegs liegt in der nunmehr <a href="http://buskeismus.de/schoene_entscheidungen.html#Entscheidungen">geschaffenen Rechtssicherheit</a>, inwiefern über gerichtliche Verbote berichtet werden darf, die ohne die freundlichen Investitionen der eifrigen Kollegen nicht möglich gewesen wäre.</p>
<p>Mit einer <a href="http://buskeismus.de/">gewissen Wehmütigkeit</a> kündigt der Gerichtsblogger die letzten Rückzugsgefechte an, die sich in den kommenden Tagen in Berlin abspielen werden.</p>
<p>Nachdem die Schertz-Kriege wohl mehr oder weniger ausgestanden sind, bewirbt sich nun ein Hamburger Kollege um die Rolle des Buhmannes. Kann er haben! <img src='http://www.kanzleikompa.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
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