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Rechtsanwalt Markus Kompa - Blog zum Medienrecht - Blog zum Medienrecht


15. Februar 2010

Landgericht Köln begrenzt internationale Zuständigkeit im Medienrecht auf bestimmungsgemäße Kenntnisnahme

Wenn sich Russen in russischer Sprache auf einer Website in Russland anmoppern, dann kann in Deutschland ein beleidigter Deutscher nicht einfach zu einem deutschen Gericht rennen. Wie die Kollegen von Dr. Damm & Partner melden, kann laut LG Köln der fliegende Gerichtsstand nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich beim Ort des Aufrufens der Seite um einen “bestimmungsgemäßen” Ort handelt, was bei der russischen Website nicht anzunehmen sei. Einen bloß zufälligen Ort lassen die Kölner nicht ausreichen. Anders als die Hamburger will man nicht einmal ein (geographisch außerhalb der angesprochenen Zielgruppe bestelltes) Abonnement ausreichen lassen, um den Tatort des Beleidigt-Werdens zu begründen.

Eine interessante Entscheidung, denn noch vor Jahren hatte sich Köln mal für Malaysia oder so zuständig gefühlt, wobei es sich allerdings um eine deutschsprachige Website handelte. Bzgl. der neuen Entscheidung ist interessant, dass die russische Sprache als Indiz herangezogen wurde, denn es leben hier nun mal eine Menge Russen. Selbst der für die Dokumentation des deutschen Presserechts zuständige Buskeismus-Forscher spricht besser russisch als deutsch …! ;-)

10. Februar 2010

Filesharing: Ein Film soll laut LG Köln für “gewerbliches Ausmaß” ausreichen

Das Ausmaß der krassen Entscheidungen des Landgericht Kölns im Filesharing-Bereich nimmt kein Ende: Wie Dr. Damm & Partner melden, dass

eine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß gem. § 101 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG vorliegt, wenn eine besondere Schwere der Rechtsverletzung vorliegt, was konkret bejaht wurde, da eine umfangreiche Datei in Form eines Films vor bzw. unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht worden sei

27. Januar 2010

“Crack-Braut”

Eine Frau, die mit einem TV-Comedian liiert ist, ließ sich von einem peinlichen Proll-Rapper besingen - bis er sie “disste”. Eine Crack-Braut wollte sie sich auch im künstlerischen Kontext nicht nennen lassen.

Medienerfahrene Praktiker sagen sich normalerweise, dass morgen nichts älter ist, als die BILD-Zeitung von gestern. Aber da ja auch schon der Freund Erfahrung im Verklagt-werden-wegen-Unflat hat, will die Dame jetzt vom Rapper stolze 25.000,- Euro “Schmerzensgeld” sehen.

Ich würde ja normalerweise darauf wetten, dass die Klage ein Rohrkrepierer wird. Nicht mal meine Freunde vom Landgericht Hamburg würden darauf anspringen. Jedoch hat sich die Klägerin ein Gericht ausgesucht, an dem so irgendwie gar nichts zu gelten scheint und selbst der größte Blödsinn Gehör findet: Köln.

12. Januar 2010

Der unberührbare Busen der RTL-Chefin

Gerade ist Stefan Niggemeier wieder heftig am Schimpfen. Der war vor ein paar Jahren von RTL unter Anklang rechtlicher Konsequenzen gebeten worden, einen Screen-Shot zu entfernen, der RTL-Chefin Dr. Schäfferkordt im Kampf mit einem ungünstig sitzenden Textil zeigte. Die Dame gibt in Interviews ja zum Besten, sie sei schüchtern.

Nun kritisiert Niggemeier den RTL-Voyeurismus bzgl. eines 18jährigen Barden, der sich vor dem Sängerwettstreit auf der Toilette “beim Abtropfen”  nicht die erforderliche Ruhe gegönnt hatte, woraus ein Fleck auf der Hose resultierte. Da sich der Barde nicht in zivilisierter Umgebung befand, wo man derartiges wie Gentlemen übersehen hätte, sondern einem RTLümmel gegenüber saß, wurde er durch den Fernsehwolf gedreht. Medienunerfahrene Zuschauer dürfen bloßgestellt werden, die hieran gut verdienende Chefin hingegen hat Anspruch auf eine Glasglocke - sie gebietet ja einer ganzen Rechtsabteilung, die wiederum teuerste Anwälte dirigiert.

Alte Geschichten

Ach, die Frau Anke Schäfferkordt! Vier Jahre ist es jetzt schon her, als ich die persönlich geladene RTL-Chefin am Oberlandesgericht Köln empfangen wollte. Sie hat einfach gekniffen und kam nicht, so dass auch ich keine Expertise über deren Oberweite erstellen kann. Manche sind halt gleicher. Doch ihre Jungs fürs Grobe kamen - und vielen auf die Schnauze. Auch in Köln wird nur mit Wasser gekocht! ;-) (weiterlesen…)

9. Dezember 2009

Kornmeier unterliegt

Der Stadler Thomas feiert heute eine Party!

UPDATE:

Mein Kommentar.

30. November 2009

Filesharing: aktuelles zu Einzelabmahnungen von Massenabmahnern

Soeben auf Telepolis erschienen:

Massenabmahner im Zwielicht

Besten Dank für die Kooperation an den Kollegen Stadler, mit dem ich ein “Filesharing” ganz anderer Art praktiziert habe. ;-)

25. November 2009

Süddeutsche lobpreist den fliegenden Gerichtsstand

Ausgerechnet eine renommierte Zeitung wie die Süddeutsche redet dem fliegenden Gerichtsstand das Wort. Klasse!

Aufgrund der gegenwärtigen Auslegung des § 32 ZPO kann man sich bei überregionaler Verbreitung angeblicher Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht den Gerichtsstand aussuchen und wählt daher zweckmäßig unter den 18 Landgerichten dasjenige aus, das für die schärfsten Urteile bekannt ist - meistens spricht es hanseatisch. Das nennt sich fliegender Gerichtsstand.

Die Süddeutsche bemüht krasse Fälle wie Robert Enke, der sich angeblich wegen Angst vor schlechter Presse nicht stationär behandeln lassen wollte.

Warum Prominente keine Angst haben müssen, mit ihren Krankheiten in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden.

EINSPRUCH, Herr Kollege.

Professionelle Redaktionen WISSEN, dass Berichte über den Gesundheitszustand, der nicht öffentlich sichtbar ist oder freiwillig bekannt gemacht wurde, nicht ohne weiteres zulässig sind. Entweder, die Redaktionen respektieren das, oder sie übertreten sehenden Auges das Verbot und kassieren eine einstweilige Verfügung - die sie dann aus der Portokasse zahlen.

DAFÜR brauchen wir keinen fliegenden Gerichtsstand, solche Evidenzfälle kriegen auch die anderen Landgerichte hin.

IM GEGENTEIL: Dadurch, dass eine einstweilige Verfügung erst Wirksamkeit entfaltet, wenn sie zugegangen ist, macht es in Eiligstfällen wenig Sinn, diese am Landgericht Hamburg zu beantragen, wenn sie in Köln zugestellt werden muss.

Unter dem fliegenden Gerichtsstand leiden insbesondere kleine Blogger, die alle nach Hamburg bemüht werden können, wenn jemand eine einstweilige Verfügung erschleicht. Vor allem aber widerspricht das Konzept des Forumshoppings dem Prinzip des gesetzlichen Richters, nach dem sich niemand seinen Richter aussuchen können soll. Aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes bekommen Hamburger Richter, die unverblümt in offenem Widerspruch zu den Vorgaben von BGH und BVerfG urteilen, eine unverhältnismäßige Macht. Davon aber steht im Artikel der Süddeutschen nichts.

Besonders weh tut es aber, wenn der Autor Rechtsanwalt Gernot Lehr von “erfahrenen Pressekammern” schwärmt und dazu ausdrücklich die des Landgerichts Köln zählt. Erfahrungen habe ich in Köln vor Jahren gesammelt, allerdings definitiv keine guten …

15. November 2009

Wer sich so alles um Filesharing schehrt …

Wie gerne würde ich zu dieser Sache hier kommentieren …!

Da ich jedoch Abgemahnte u.a. auch gegen die besagte Kanzlei vertrete, möchte ich mich ausnahmsweise mal zurückhalten. :-(

4. November 2009

Thor Steinar lässt Nazi-kritisches Buch schwärzen / Autor des Womblog abgemanht

Der Textilhersteller Mediatex GmbH, dessen Marke “Thor Steinar” laut Presse (2008) im Bundestag nicht getragen werden darf, hat per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht Köln gegen den KiWi-Verlag die Unterlassung (”Schwärzung”) folgender Passage mit Bezug zu dem alten Logo der Marke „Thor Steinar“ durchsetzen können:

„Die Rechtssprechung darüber ist bis heute nicht einheitlich, in einigen Bundesländern darf es nicht öffentlich gezeigt werden.“

Der KiWi-Verlag konnte sich nicht mit seiner Auffassung durchsetzen, es habe sich bei der fraglichen Formulierung um eine bloße Meinungsäußerung gehandelt, vielmehr qualifizierte sie das Landgericht Köln als falsche Tatsachenbehauptungen - und solche sind grundsätzlich nicht geschützt. Jedenfalls der zweite Teil der Aussage ist definitiv nachprüfbar, also eine Tatsachenbehauptung.

Auch in anderer Hinsicht hat der Thor Steinar-Markeninhaber Gerichtserfahrung gesammelt: So hat Norwegen “Flagge gezeigt“.

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Um die Frage, ob eine Äußerung im Bezug auf das Verhältnis zu Nazis eine Tatsachenbehauptung oder eine freie Meinungsäußerung sei, macht sich auch die konservative Zeitung Junge Freiheit Gedanken und hat erneut das Womblog abgemahnt. Angesichts dieses Urteils scheint mir die Abmahnung unverständlich zu sein.

Update:

Korrektur: Nicht das Womblog wurde diesmal abgemahnt, sondern Autor Mark Seibert.

27. Oktober 2009

Buskeismus.de nunmehr zitierfähig

Also krawallig ist es ja schon, das Blog des zähen Chronisten der Hamburger Pressekammer Rolf Schälike. Doch der Ausdauer des passionierten Bergsteigers und Pilzesammlers sowie seinen Experimente mit der Justiz können sich inzwischen weder Journalisten verschließen, wie vor einiger Zeit die Sonntags-FAZ, gerade Die Zeit, und auch in der aktuellen Ausgabe der renommierten Fachzeitschrift “Archiv für Presserecht” gibt kein geringerer als Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur in seinem lesenswerten Beitrag “Mediengerechte Spzifizierung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten gegen Beeinträchtigung durch Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik” als Fundstelle etwa eine URL von buskeismus.de an - übrigens ein Urteil in Schälikes eigener Sache. Bekanntlich leistet sich der Mann Fehden mit Berliner Presseanwälten, die sich durch seine Berichterstattung “belästigt” fühlen und bisweilen sogar im Duo bis u.a. nach Köln fliegen, um den Hamburger  an der Ausübung seiner Grundrechte aus Art. 5 GG zu hindern. Die meisten Presserechtler haben übrigens längst erkannt, dass man sich mit Schälike besser nicht anlegt.

Mir fiel vor zwei Jahren die Ehre zu, Deutschlands wohl ungewöhnlichsten Gerichtsreporter einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Sicher, es dauert ein bisschen, bis man die Qualität seiner Arbeit erkennt, und viele Kollegen äußern sich abschätzig über den manchmal etwas kauzig wirkenden Herrn. Aber man muss einem Vogel auch dann zuhören können, wenn er nicht singt (Michael Ende). Wie im obigem Video von Zapp zu sehen ist, zeigen Schälikes Dokumentationen der Hamburger Absurdidäten Wirkung. Man spricht inzwischen im Bezug auf die Hamburger Pressekammer auch im Printbereich ganz offen von “Zensur”, der Kollege Prof. Weberling von

“grottenfalscher Interpretation der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts.”

Prof. Ladeur äußert sich ein bisschen vornehmer und beendet seinen aktuellen Beitrag wie folgt:

“Zur Zeit wird die Rechtsprechung ihrer Rolle bei der Herausbildung von Regeln nur in Grenzen gerecht.”