Der Axel Springer-Verlag wehrt sich gegen Kachelmanns Diskretionswünsche hinsichtlich seiner Strafakte und konnte gestern am Landgericht Köln einen weiteren Erfolg verbuchen. Für Presserechtspraktiker interessant ist, dass Kollege Höcker offenbar nur einen beschränkten Antrag stellte. So berichtet Media:
Verlagssprecher Tobias Fröhlich: “Wichtig ist, dass das Berichterstattungsverbot nun vom Tisch ist. Dass das Gericht die eigene Verfügung bestätigen konnte – und das für einen geringen Zeitraum bis zur Anklageerhebung – , ist nur darauf zurückzuführen, dass Kachelmann schon zuvor auf die EV für die Zeit nach dem 19. Mai verzichtet hatte. Anderenfalls hätte das Landgericht die gesamte EV aufheben müssen. Der Verzicht ist daher nichts anderes als eine juristische Nebelkerze um die Niederlage Kachelmanns zu verhüllen. Das wird sich in der Berufungsverhandlung zeigen.”
Die Mechanismen der Aufmerksamkeitsökonomie fasst Constanze Kurz, Pressesprecherin des Chaos Computer Clubs, anhand der Duisburger Gängelei in der FAZ zusammen:
Das Landgericht Köln hält das Gutachten für eine persönlich geistige Schöpfung und macht Urheberrecht fruchtbar. Bei 300 Seiten scheint das wohl vertretbar. Eine interessante Frage ist, warum man nach Köln ging, denn Duisburg hätte doch “näher” gelegen. Nun ja: Bei Leaks haben die Kölner sich einen gewissen Ruf erworben.
Ich hatte in der Kölner Pressekammer mal erlebt, dass die einer gemailten Löschungsaufforderung, die aus zwei Sätzen bestand, Urheberrechtsqualität beigemessen hatte. Als ich denen ob diesen groben Unfugs die Augen geöffnet hatte, kam der Vorsitzenden eine neue Idee: das Briefgeheimnis! Eine Information, die aufgeschrieben ist, scheint in Köln automatisch ein von Dritten zu wahrendes Geheimnis zu sein. Das entsprechende Urteil, in dem man sich dann auch mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht behalf, wurde natürlich nie rechtskräftig.
Nun gut, lieber Oberbürgermeister! Sein Sie bitte nicht böse, wenn das Ding bei WikiLeaks auftaucht! Manche werden das Internet hat nie begreifen …
“Dieses Verfahren hat zentrale Bedeutung für die Freiheit der Berichterstattung über strafrechtliche Ermittlungen. Wie Herr Kachelmann nun seine zusätzlich erhobenen Geldentschädigungsforderungen begründen will, bleibt abzuwarten”, erklärte “Bild”-Anwalt Spyros Aroukatos.
Auf Nachfrage erklärt Höcker: “In der heutigen Bild-Pressmitteilung wurde ganz geschickt nur dieser letzte Punkt herausgriffen. Bild tut allerdings so, als sei dies ein Ergebnis der heutigen Verhandlung, Herr Kachelmann hat diesen Verzicht jedoch schon am 22. Juli erklärt.”
UPDATE: Auf seiner Website nimmt Höcker zur Frage Stellung, dass es BILD für zulässig hielt, bereits vor der Namensnennung durch die StA zu berichten.
Lukas Podolski war bei der vormaligen WM mit seinen Attacken gegen die WDR-Radio-Comedy “Lukas’ WM-Tagebuch” am Landgericht München gescheitert. Nun wird vermeldet, dass sein Promianwalt Dr. S. mit einer einstweiligen Verfügung gegen eine bestimmte Folge am Landgericht Köln erfolgreich war. Ganz großer Sport!
Auslöser war die sexistische Äußerung des Imitators, Podolski solle bei Löw auch mal hinten aushelfen.
Viel effizienter dürfte allerdings Poldis Liebesentzug gegenüber dem WDR sein, der er seit vier Jahren kein Interview mehr gibt.
PS: Gefährlich an der hier verlinkten Folge ist jedenfalls der Kommentar über Ballack am Schluss …
Ein Mandant von mir erhielt nun zum dritten Mal Post von einem Abmahnanwalt. Stets ging es um den angeblichen Download eines bestimmten BRAVO-Albums am gleichen Tag. Allerdings wurden keine ganzen Alben angemahnt, sondern stets nur einzelne Titel. Da besagtes BRAVO-Album offenbar 43 Stücke bietet, darf sich der Mandant auf weitere 40 Abmahnungen gefasst machen …
Ein Frankfurter Abmahnmeier bat den Mandanten zur Kasse; ein Karlsruher Abmahnmann gab sich gleich zweimal die Ehre. Nähme man diese Abmahn-Farce ernst, dann dürfte der Mensch, der sich da ein Album runtergeladen haben soll, mit Kosten von 20.000,- Euro rechnen, wenn denn das anwaltliche Blutbad durchgezogen wird.
Waren mir bisher schon Abmahnungen zweier unterschiedlicher Kanzleien betreffend eines Downloads eines Albums untergekommen, so scheint sich nun ein neuer Trend herauszubilden. Sind denn die Filesharing-Fälle inzwischen so selten geworden, dass sich die Branche jetzt durch Mehrfachverwertung gesundstoßen muss? Oder mal anders gefragt: Wer hat hier eigentlich mehr Ähnlichkeit mit Piraten? Die Musikfreunde, oder nicht vielmehr die Leute, die unverhältnismäßig auf kleine Leute losgehen und mit aberwitzigen Forderungen konfrontieren?
Gestern wurde bei netzpolitik.org der Schlagabtausch des Rechtsanwalts Prof. Mullis mit Wikileaks-Gründer Julian Assange in Brüssel aufgegriffen. Während sich Assange über den Libel-Tourismus nach London beschwerte, das gegenwärtig als das Hamburg Europas zum Verbieten der Meinungs- und Pressefreiheit gilt, hatte der wieselflinke Anwalt sogar das eigene Wort abgestritten, was Assange auf die Palme brachte. Fliegender Gerichtsstand XXL. Mich erinnerte die Mullis Gedächtnisschwund an einen Vorgang in der Kölner Pressekammer, als Mullis deutsches Pendant Dr. Christian Schertz abstritt, zu wissen, was eine Computermaus sei.
Kommenden Freitag wird beim Kongress der Journalistenvereinigung “Netzwerk Recherche” Dr. Schertz an einer Podiumsdiskussion teilnehmen – und genau das machen, was er an gleicher Stelle vor zwei Jahren tat: Er wird das Problem der durch die Justiz bedrohten Pressefreiheit marginalisieren und auf den Boulevard reduzieren. Damals im Publikum wurde ich Zeuge, wie die Journalisten das dem Mann widerspruchslos durchgehen ließen. Das wird diese Woche wohl nicht anders werden.
“Kommt der Berliner Creme de la Creme Anwalt zur Einsicht?”
Er kam es nicht, sondern schickte mal wieder einen Kollegen aus, um sich mit dem klatschenden Blogger zu messen und beantragte den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung beim Landgericht Köln (das für Rechtsstreite zwischen Berliner Anwälten und Hamburger Bloggern zuständig ist …)
Doch die Kölner Pressekammer, die seit 2008 ebenfalls unter Beobachtung des renitenten Bloggers steht, machte den Anwalt auf eine Schwäche in seinem Antrag, nämlich auf ein seinem Begehr entgegenstehendes aktuelles Judikat des Bundesverfassungsgerichts aufmerksam (das übrigens von einem Anwalt des Bloggers gegen den hiesigen Berliner Anwalt erstritten worden war). “Klatsche” bewerteten die Kölner als zulässige Meinungsäußerung. Der tapfere Anwalt gab nicht auf, jedoch ließ sich der Prozessbevollmächtigte mit seiner Reaktion schlappe 12 Tage Zeit. Zu viel, um noch eine Dringlichkeit plausibel zu machen, sagten sich die Kölner und wiesen die Sache 28 O 254/10 ab.
Die Süddeutsche Zeitung bietet dem Promi-Anwalt Dr. Schertz ein Forum, um gegen die neue BILD-Initiative zur Rekrutierung von Leserreportern zur Gerichtsberichterstattung zu wettern. Zunächst ist BILD insbesondere an den Vorgängen in Presserechtskammern interessiert.
‘Die Aktion Leser-Reporter versus Betroffenen- und Opferanwälte offenbart ein äußerst gefährliches Rechtsstaatsverständnis’, sagte Schertz der SZ an diesem Freitag. ‘Hier soll offenbar der Volkszorn gegen Leute aufgebracht werden, die sich berechtigterweise gegen Boulevardberichte zur Wehr setzen, weil ihre Intimsphäre verletzt oder eine Unwahrheit über sie verbreitet wurde.’
In dem Beitrag steht allerdings nicht, dass sich der Kollege seit Jahren eine erbitterte Gerichtsfehde mit dem gegenwärtig einzigen Gerichtsblogger liefert. Mit jenem Betreiber von Buskeismus.de fetzte sich die Kanzlei des Advokaten zumeist am Landgericht Berlin, wo der Promi-Anwalt allerdings des öfteren Niederlagen einstecken musste. Einen skurrilen Höhepunkt bot die “Stalker”-Entscheidung. Dr. Schertz bittet den unbequemen Blogger aber auch häufig nach Köln. Die aktuellen Tour-Termine können hier eingesehen werden.
Apropos BILD: Zwischen meinem Ex-Mandanten BILD-Chef Kai Diekmann und dem Kollegen Eisenberg knallt es ja auch nicht gerade selten. So hatten Eisenberg von Springer neulich wegen den BILD-Berichten 20.000,- EURO “Schmerzensgeld” erhalten. Exakt diese Summe fordert Schertz nun vom Buskeismus-Betreiber. Vielleicht wäre es heilsam, Schmerzensgeldansprüche wegen ungerechtfertigter einstweiliger Verfügungen zu installieren.