In der Neverending Story Schertz ./. Schälike begab sich der Kollege Dr. Schertz heute persönlich in den Gerichtssasl, um für seine Persönlichkeitsrechte und 20.000,- Euro zu streiten. Es war unschwer zu erkennen, dass der Vorsitzende Richter Mauck dem Ansinnen nicht Folge leisten würde. Während der Verhandlung kam es bei den beiden miteinander erfahrenen Parteien wie schon häufig zu den Temperamentsausbrüchen. Die Frage von Schertz, ob Richter Mauck das Blog Buskeismus verfolge, verneinte dieser.
Schließlich machte Dr. Schertz, der u.a. spektakulär mit einer “Stalking-Verfügung” gescheitert war, etwas, das sonst nur solche Leute wie Schälike machen: Er stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Berliner Presserichter. Funktioniert (außer im Fall von evidenten Interessenkonflikten) eigentlich nie. Schälike hatte das beim gleichen Richter(!) schon vorexerziert. Kopiert also Dr. Schertz den Blogger Schälike?
Donnerstag, den 10.06.2010 geht es in Berlin mit vier Sachen dort weiter. Demnächst stehen einige Termine zwischen den Kontrahenten am Landgericht Köln an, wo es ebenfalls schon mal Befangenheitsanträge hagelte. Warum wohl der Berliner Anwalt den Hamburger Blogger in Köln verklagt? Und falls Köln nicht so will wie der Promi-Anwalt, so bietet der Fliegende Gerichtsstand noch genug andere Landgerichte, bei denen man es ja mal versuchen kann.
Die Süddeutsche Zeitung bietet dem Promi-Anwalt Dr. Schertz ein Forum, um gegen die neue BILD-Initiative zur Rekrutierung von Leserreportern zur Gerichtsberichterstattung zu wettern. Zunächst ist BILD insbesondere an den Vorgängen in Presserechtskammern interessiert.
‘Die Aktion Leser-Reporter versus Betroffenen- und Opferanwälte offenbart ein äußerst gefährliches Rechtsstaatsverständnis’, sagte Schertz der SZ an diesem Freitag. ‘Hier soll offenbar der Volkszorn gegen Leute aufgebracht werden, die sich berechtigterweise gegen Boulevardberichte zur Wehr setzen, weil ihre Intimsphäre verletzt oder eine Unwahrheit über sie verbreitet wurde.’
In dem Beitrag steht allerdings nicht, dass sich der Kollege seit Jahren eine erbitterte Gerichtsfehde mit dem gegenwärtig einzigen Gerichtsblogger liefert. Mit jenem Betreiber von Buskeismus.de fetzte sich die Kanzlei des Advokaten zumeist am Landgericht Berlin, wo der Promi-Anwalt allerdings des öfteren Niederlagen einstecken musste. Einen skurrilen Höhepunkt bot die “Stalker”-Entscheidung. Dr. Schertz bittet den unbequemen Blogger aber auch häufig nach Köln. Die aktuellen Tour-Termine können hier eingesehen werden.
Apropos BILD: Zwischen meinem Ex-Mandanten BILD-Chef Kai Diekmann und dem Kollegen Eisenberg knallt es ja auch nicht gerade selten. So hatten Eisenberg von Springer neulich wegen den BILD-Berichten 20.000,- EURO “Schmerzensgeld” erhalten. Exakt diese Summe fordert Schertz nun vom Buskeismus-Betreiber. Vielleicht wäre es heilsam, Schmerzensgeldansprüche wegen ungerechtfertigter einstweiliger Verfügungen zu installieren.
Während Unterlassungsverfügungen gegen die Presse relativ leicht zu bekommen ist, tun sich die Gerichte schwer, wenn sich jemand an einer Zeitung finanziell gesund stoßen will. Wie sehr ein solcher Prozess zeitlich und wirtschaftlich aus dem Ruder laufen kann, zeigt der seit fünf Jahren andauernde Prozess gegen den Axel Springer-Verlag wegen einer unappetitlichen, aber boulevardesk brauchbaren Story der BILD-Zeitung über eine Belanglosigkeit im Rotlichtviertel von Bangkok, deren Wahrheitsgehalt nicht überbewertet werden sollte.
Wie sich der kaputte Fall entwickelte und was es dem Kläger (nicht) gebracht hat, weiß unser Mann in Hamburg.
Heribert Prantl, jener Ex-Staatsanwalt, der die Süddeutsche Zeitung souverän führt, gehört fraglos zu den Lichtgestalten der Journalisten-Zunft. Wortreich kommentierte er die Heuchelei der BUNTEN, die ihre Schmutzarbeit vornehm outgesourcet hatte.
Aber man sollte ruhig auch einen anderen Namen nennen: Lebensgefährte von BUNTE-Chefin Particia Riekel ist Helmut Markwort, dessen Sensibilität mehrfach Presserechtsgeschichte schrieb. So hatte der gute Mann nichts besseres zu tun, als gegen eine Karikatur von TITANIC mit den Worten F…, F…, F… vorzugehen und stolze 60.000,- D-Mark “Schmerzensgeld” aufzurufen. Mit der zumindest im Hamburger Durchlauferhitzer erfolgreichen Klage wegen Interviewäußerungen, die sich die Saarbrücker Zeitung angeblich zu eigen gemacht hätte, hatte Markwort seine eigene Branche in unüberschaubare Gefahren gebracht. Der VI. Senat des BGH machte dem Spuk vor ein paar Monaten ein verdientes Ende.
Herr Jauch, der RTL-Zuschauern bekannt ist, weil er Fragen abliest, die ihm andere aufgeschrieben haben, kriegt den Hals nicht voll. Der Mensch, der ständig vor irgendwelchen Kameras rumhängt, ist sauer, weil jemand bei seiner Hochzeit geknippst hat. Dass man sowas unterlassen sollte, ist klar. Aber hat der Mann wirklich Anspruch auf eine Geldentschädigung (vulgo “Schmerzensgeld”)? Für 130.000,- Euro will der Multimillionär gelitten haben.
Promi-Presseanwalt Dr. S. ist sich nicht zu schade, das Bundesverfassungsgericht mit diesem Schmonz zu belästigen. Naja, er argumentiert auch aus Lizenzanalogie (“ungerechtfertigte Bereicherung”). Das könnte interessant werden. Beim Rätselheft hatte der BGH dem unfreiwilligen Coverboy Cash zugesprochen.
Eine Frau, die mit einem TV-Comedian liiert ist, ließ sich von einem peinlichen Proll-Rapper besingen – bis er sie “disste”. Eine Crack-Braut wollte sie sich auch im künstlerischen Kontext nicht nennen lassen.
Medienerfahrene Praktiker sagen sich normalerweise, dass morgen nichts älter ist, als die BILD-Zeitung von gestern. Aber da ja auch schon der Freund Erfahrung im Verklagt-werden-wegen-Unflat hat, will die Dame jetzt vom Rapper stolze 25.000,- Euro “Schmerzensgeld” sehen.
Ich würde ja normalerweise darauf wetten, dass die Klage ein Rohrkrepierer wird. Nicht mal meine Freunde vom Landgericht Hamburg würden darauf anspringen. Jedoch hat sich die Klägerin ein Gericht ausgesucht, an dem so irgendwie gar nichts zu gelten scheint und selbst der größte Blödsinn Gehör findet: Köln.
Wie die TAZ meldet, taxiert der Medienrechtler, der sich um Diekmann’s Blog verdient macht, die angefallenen Rechtsverfolgungskosten auf inzwischen über 50.000,- Euro – zzgl. den nun anfallenden 20.000,- Euro “Schmerzensgeld” zzgl. weiterer ca. 5.000,- Euro Gerichts- und Anwaltskosten. Diekmanns Blog der 100 Tage hat demnach 75.000,- Euro an juristischen Kosten produziert (die Aliensache stand ja zumindest indirekt mit dem Blog in Zusammenhang).
Vielleicht schafft er es noch, in den letzten zwei Wochen die 100.000,- Euro voll zu kriegen, was einen würdiger Abschluss bieten würde. Schon jetzt dürfte er den unbeugsamen Gerichtsblogger Rolf Schälike mit den Gerichtskosten im Monatsdurchschnitt eingeholt haben. Bloggen ist ein teures Hobby …
Mein lieber Ex-Mandant Kai Diekmann, den ich letzte Woche zum standeswidrigen Freundschaftspreis von 50 Cent für ein Stündchen beraten hatte, musste heute eine herbe Niederlage vor dem Landgericht Berlin einstecken. Der Kollege E., den ich für den besten Presserechtler mindestens Berlins halte, hat eine Geldentschädigung von beträchtlichen 20.000,- Euro erstritten.
Soweit ich es überblicke, ging es um den Alien-Streit, bei dem die BILD das Bildnis des bekannten Anwalts für eine – wie sie es nennt – “Satire” – verwendete, in der Kollege E. zum Alien stilisiert wurde. Kollege E. ist jedoch in der Medienwelt dafür bekannt, sein Recht am eigenen Bild vehement zu verteidigen und liefert sich mit Diekmann eine langjährige Vendetta. Offenbar war die satirisch veranlagte Benutzung nicht ausreichend genug, ein Interesse der Öffentlichkeit an E.’s Antlitz zu begründen.
Im obigen Video kann man sehen, wie ein Kabarettprofi eine wirklich gute Alien-Satire auf eine Prominente macht, wobei keine Bildrechte verletzt werden. Hat ja nicht jeder 20.000,- Euro zu Forschungszwecken rumliegen.
UPDATE:
Inzwischen hat Diekmann sein Posting erweitert und eine Presseerklärung des gegnerischen Anwalts veröffentlicht, die meine Vermutung bestätigt. Diese Veröffentlichung könnte allerdings weiteren Ärger auslösen. Warten wir ab, wie sich Diekmanns juristisches Forschungsprojekt in den nächsten (und damit letzten) beiden Wochen gestalten wird!
Filmemacher Dieter Wedel hat seine Memoiren geschrieben – und dabei eine frühere Beziehung zu Hannelore Elsner verwertet. Wie schon bei Woody Allen, Diether Bohlen und dem Typ, der Esra liebte, werden sich Gerichte über die Grenzen zwischen Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit Gedanken machen.
Eine einstweilige Verfügung gegen die BILD-Zeitung, welche einen Vorabdruck bringen wollte, ist bereits erlassen worden, auch sind Teile des Buches verboten worden. Während das Verbieten von Kolportagen aus dem Intimbereich keine Kunst ist, darf man gespannt sein, wie erfolgreich Elsners weitere Forderung auf Geldersatz (“Schmerzensgeld”) ausgeht.
Bereits mit einer einstweiligen Verfügung war das Enthüllungsbuch eines Ex-Polizisten im Fall Maggie bedacht worden. Sein Verdacht, dass es nie eine Entführung gegeben hat, steht nun in Lissabon vor Gericht. Man will ihn wegen Verleumdung strafrechtlich belangen sowie Schadensersatz. Der Autor hatte immerhin ganz gut verdient, da will man was von ab.