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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


3. Februar 2012

Bettina Wulff geht in die Offensive

Bereits länger schwirrten in Journalistenkreisen Gerüchte über Pkw-Geschäfte des Hauses Wulff. Die erste dieser Meldungen hat nun die Frankfurter Rundschau gedruckt. Dagegen hat sich nun die First Lady juristisch gewehrt. Schade, eine TV-Befragung nun auch der Präsidentengattin wäre sicherlich unterhaltsam geworden.

Wenn die Wulffs nun vermehrt das Presserecht bemühen, hat die aktuelle Ausgabe der TITANIC gute Chancen, ein Klassiker zu werden. ;)

2. Februar 2012

Bohlens Baby

Dieter Bohlens Anwälte starteten vor einem Jahr eine unfassbare Abmahnwelle gegen etliche Publikationen, die eine Agenturmeldung über die Schwangerschaft seiner langjährigen Lebensgefährtin verbreiteten. Das Persönlichkeitsrecht des Barden sei hierdurch verletzt worden. Da etliche Medien nicht einsehen wollten, warum der Mann, der seinen Penis-Bruch zu Sachbuch-Literatur verarbeitet und die Persönlichkeitsrechte seiner Partnerinnen und Freunde mehr als jeder deutsche Promi vor ihm verwertet hatte, nun plötzlich Theater macht, weil über den Landeanflug seines fünften Kindes berichtet wurde, flutete Bohlen das Landgericht Hamburg mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen.

Nun wäre es ja verständlich, wenn eine Frau in den ersten Monaten einer Schwangerschaft ihr Glück nicht mit der Welt teilen will, weil noch allerhand passieren kann. Auch könnte sich ein Mann von hoher Moral verbitten, zum Vater eines möglicherweise unehelich gezeugten Kindes ausrufen zu lassen, zumal man bei Schwangerschaften ja ohnehin nicht so genau weiß, wer den Anstoß hierzu gegeben hat. Da zumindest die Initialphase einer Schwangerschaft die Sexualsphäre betrifft, dürfte über diese grundsätzlich mal gar nicht berichtet werden.

Doch im Falle Bohlen lagen die Dinge anders: Der gute Mann hatte jahrelang und bereits während der Beziehung zu Kindsmutter seinen Kinderwunsch in Talkshows usw. öffentlich gemacht. Während eines Urlaubs posierte er gemeinsam mit seiner Partnerin für die Presse sogar fröhlich im Hotelbett. Da die neue Frau Bohlen im März ihr Kind bekommen hatte, darf man vermuten, dass die Schwangerschaft im vorangehenden Januar bei einer Bohlen-Partnerin, die sich standesgemäß figurbetont zu kleiden hat, nur schwer zu verbergen gewesen war. Und warum das Persönlichkeitsrecht des Herrn Bohlen tangiert worden sein soll, der nun einmal auch in Unterleibsangelegenheiten keine allzu große Öffentlichkeitsscheu bewies, das verstand so recht niemand, denn eine Schwangerschaft ist insbesondere für einen Mann reiferen Alters doch eher ein Kompliment.

Als wäre der Fall nicht schon skurril genug, erreichten die Antragsflut die Hamburger Pressekammer in einer Phase, in der sie arbeitsüberlastet war. Die zumindest im von mir in der Abwehr betreuten Fall beantragte Unterlassungsverfügung konnte nicht mehr rechtzeitig erlassen werden, weil inzwischen das Bohlen-Baby geschlüpft war und sich der stolze Vater zu seinem Werk bekannt hatte. Damit implodierte das Rechtsschutzbedürfnis für etliche Bohlen-Anträge auf Unterlassungsverfügungen. Die Rechnung zahlt Herr Bohlen.

25. Januar 2012

Wallraffs Kollege

Ende letzter Woche waren die Urteile gegen einen Arbeitskollegen von Günter Wallraff und den SWR erwartet, die ein mittelständischer Backunternehmer beantragt hatte. Das Gericht hatte deutlich signalisiert, dass es sich für diese Unverschämtheiten nicht hergeben würde, so dass es nicht überraschte, dass kurz vor Verkündung der Urteile die Anträge zurück genommen wurden.

Inzwischen hat mir Günter Wallraff freundlicherweise die Akten überlassen, so dass ich die Geschichte nun auf TELEPOLIS dokumentieren konnte.

21. Januar 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (14)

Mein aufmerksamer Blog-Leser Dr. Nikolaus Klehr, der mich gegenwärtig auch persönlich am Landgericht Hamburg verklagt, beschäftigt sich auch mit Strafrecht. Am Landesgericht Salzburg ist er wegen des Verdachts auf Betrug angeklagt, weil seiner teuren Therapie der eine oder andere die Wirksamkeit abspricht. Doch Herr Dr. Nikolaus Klehr will weder Heilung versprochen haben, noch möchte er sich nachsagen lassen, sein Zeugs wirke nicht.

So hat der Mann nun angekündigt, seine “Erfolgsfälle” zu präsentieren:

Doch es gebe eben nicht immer für alles wissenschaftliche Beweise, sagt der Angeklagte. Er habe auch viele Erfolgsfälle vorzuweisen, mindestens 20. Die werde er präsentieren, er sei jedenfalls kein Betrüger.

Falls er damit den Kram meint, den er am Landgericht Hamburg in einem von mir betreuten Fall aufgeboten hat, um die behauptete Wirksamkeit seiner Heilkünste darzulegen, dann könnte man beinahe lachen – wenn die ganze Angelegenheit nicht so unsäglich abstoßend wäre …

19. Januar 2012

PETA ./. CIRCUS KRONE

Das Landgericht Hamburg hat dem Circus Krone die Äußerung zugestanden, dass PETA-Aktivisten “Straftaten nicht scheuen”. So hatten die Zirkusleute verlautbaren lassen:

“Diese sektenartigen Tierrechtsschutzorganisationen sind fanatisch agierende Aktivisten und scheuen sich nicht verbreitet sogar auf Straftatbestände zurückzugreifen, um ihre Ziele durchzusetzen [...]“

Den Gutmenschen der radikalen Tierrechtsorganisation PETA haben eine gewisse Tradition darin, anderen Leuten die Meinungsfreiheit zu verbieten, die sie selbst jedoch offensiv beansprucht. Diesmal hatten die sensiblen Hobby-Zensoren zunächst eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner Traditionszirkus erwirkt, der ein besonderes Gewicht auf Tierdressuren legt und über ein Jahrhundert Erfahrung in der mobilen Tierhaltung verfügt – natürlich in Hamburg.

Im PETA-Umfeld war es allerdings tatsächlich zu einer Anklage wegen Volksverhetzung gekommen, auch ist man dort nicht schüchtern mit Hausfriedensbruch. Die Zivilkammer 24 urteilte:

“Die bestehenden Anhaltspunkte dafür, dass Aktivisten … ‘Straftaten nicht scheuen’, rechtfertigen eine kritische Auseinandersetzung, wie sie im vorliegenden Fall durch die Pressemitteilung erfolgte” und betont, dass der “Kern des Vorwurfs erkennbar der ‘fanatische’ Tierschutz ist”.

Der Circus Krone sieht sich übrigens nicht nur seinen Tieren in besonderem Maße verbunden, sondern auch den Artisten. So betreibt man über eine gemeinsame Stiftung mit der Abendzeitung am Viktualienmarkt einen Wohnstift für alte Artisten, die mittellos geworden sind. Der Pressechef von Krone brachte dort persönlich den seinerzeit bedeutendsten deutschen Zauberkünstler Marvelli unter, der nach einem gesundheitlichen Zwischenfall Vermögen und Arbeitsfähigkeit verloren hatte. Sein letztes Jahrzehnt konnte er in Würde verbringen. Marvelli war übrigens mein erster Mandant. Die Klage um die Domain marvelli.de war erfolgreich …

12. Januar 2012

Wallraff unplugged

Der Buskeismus.de-Betreiber Rolf Schälike, bekannt für seine emprischen juristischen Studien, hat sich letzten Freitag in die drei Wallraff-Verhandlungen am Landgericht Köln eingeschlichen. Wie Wallraff benutzte der Blogger gewiefte Tarnung und verkleidete sich geschickt als Markus Kompa. Hier nun die ganze Steno-Wahrheit:

  1. Verhandlung gegen Wallraff
  2. Verhandlung gegen Wallraffs Kollegen
  3. Verhandlungen gegen den SWR mit Gaststar Wallraff als “Zeuge”

Die dritte Verhandlung hat fast Theater-Qualität. Vielleicht spielt es ja irgendeiner mal nach oder so …

UPDATE: Sicht des Verfügungsklägers via Höcker Rechtsanwälte

6. Januar 2012

Sparbrötchen ./. Wallraff

Wie hier mehrfach berichtet, hatte ein Unternehmer einen Weg gefunden, wie man den LIDL-Konzern mit konkurrenzfähig preiswerten Brötchen beliefert: Sparen an Produktionsmitteln und Humankapital.

Enthüllungs-Journalist Günter Wallraff hatte in einer Undercover-Reportage mit zum Teil versteckter Kamera gedreht und war Zeuge unfassbarer Vorgänge geworden. Aus Kostengründen seien keine gebotenen Reparaturen oder neue Bleche angeschafft worden. Wallraff und ein ebenfalls verklagter Arbeitskollege hatten u.a. geschildert, es sei immer wieder zu Verbrennungen gekommen. Es hätte nicht ausreichend intakte Handschuhe gegeben, mit denen etwa im Fall eines häufig auftretenden Defekts des Laufbandes die Backbleche hätten vom Band genommen werden können. Das Strafverfahren in Bad Kreuznach verzögerte sich aus diversen Gründen über Jahre hinweg, was Wallraff für eine Strategie der Verteidigung hält. Zwischenzeitlich meldete die Firma Insolvenz an.

Im Oktober 2011 wiederholte Wallraff einige Äußerung über verbrannte Mitarbeiter bei „Hart, aber fair“ (ab 44. Minute), formulierte jedoch über „alle” Kollegen. Zudem zitierte er diese mit dem Begriff „Sklavenarbeit“ und äußerte, der Unternehmer versuche, sich seiner Gerichtsbarkeit bzw. seiner Verurteilung durch Befangenheitsanträge zu entziehen.

Der Unternehmer, der Wallraff zufolge seine Erklärungen von Teneriffa aus abgibt, heuerte den Kachelmann-Anwalt Prof. Dr. Ralf Höcker an, der die undankbare Aufgabe hatte, gegen die Ikone des Enthüllungsjournalismus, dessen Arbeitskollegen und den SWR einstweilige Verfügungen zu beantragen und Klage zu erheben. Wallraff zu verklagen gehört aber nun einmal zu den Dingen, die man einfach nicht tut, – insbesondere dann, wenn man etwas unter dem Deckel halten will. Der Streisand-Effekt scheint sich noch immer nicht hinreichend genug herumgesprochen zu haben. Schon allein deshalb war dieser Prozess von pädagogisch hohem Wert – und Wallraff hatte seine Bühne: (weiterlesen …)

4. Januar 2012

Endlagerexperte Dr. Ulrich Kleemann ./. Gorleben-Befürworter

Der Berliner Endlagerexperte Dr. Ulrich Kleemann ließ sich das Gepöbel der niedersächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Reinhard Grindel und Eckhardt Pols nicht bieten. Grindel hatte in einer Pressemitteilung verlautbart, Kleemann habe das Bundesamt für Strahlenschutz verlassen, „weil er als führender Mitarbeiter der bundeseigenen Gesellschaft Asse GmbH die Probleme im dortigen Endlager nicht in den Griff bekommen“ habe. Nach einstweiliger Verfügung des Landgerichts Berlin sahen auch die beiden Gorleben-Befürworter ein, dass persönliche Angriffe sachlichen Dialog nicht ersetzen.

28. Dezember 2011

Der Kuss des Prinzen

In Hannover residierten nicht nur Maschi, Wulff, Schröder und Käßmann, sondern auch ein weiterer Zeitgenosse, der ganz gerne mal aus der Prinzenrolle fällt und Klatschspalten beliefert. So beliebten es Durchlaucht ins Wasser zu hüpfen und dort eine Kröte zu küssen. Überraschend verwandelte sich diese im gleichen Moment in eine Prinzessin bürgerliche Frau. Erst jetzt kam ein Paparazzo dazu und missinterpretierte die prinzliche Tierliebe. Aus irgendwelchen Gründen fand der Prinz, dass seine Küsse Privatsache seien und klagte wegen der Abschussfotos und einer Interpretation des Geschehens, die seiner monegassischen Gemahlin missfallen dürften. (Das ist die, die ihre Skier selber trägt …) Das Landgericht Berlin gab der Klage statt und auch das Kammergericht wird wohl seiner Linie treu bleiben. Damit wird der Kuss des Prinzen dann wohl den BGH, das Bundesverfassungsgericht und ggf. wieder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen.

21. Dezember 2011

Michael Braun ist kein Lügner

Der fehlgestartete Berliner Ex-Justizsenator hat sich per einstweiliger Verfügung gegen die Behauptung gewehrt, er habe bei der Schilderung seiner Beurkundungen von Kaufverträgen für Eigentumswohnungen gelogen. Und wie man das so macht als Berliner, man befasst damit natürlich das Landgericht Hamburg.