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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


16. März 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (16)

Dr. Nikolaus Klehr pflegt nicht nur seine Kritiker zu verklagen, er wird auch ganz gerne einmal selbst verklagt – oder gar angeklagt. Derzeit krebst er am Salzburger Landesgericht rum, wo man ihm den Prozess macht und gewisse Dinge klehren möchte. Doch in Österreich erklehrt der Mann gar erstaunliches:

Seine Methode zur Krebsbekämpfung sei eben nicht Schulmedizin, sondern „alternativ“.

liest man bei Chiemgau-Online. Das ist hochspannend, denn Dr. Klehr ließ in Hamburg ausrichten, er sei in der Fachwelt anerkannt, womit doch wohl nicht die esoterische gemeint war, oder?

Es gebe eben nicht immer für alles wissenschaftliche Beweise, meinte der Angeklagte. Er habe auch viele Erfolgsfälle vorzuweisen. Die werde er präsentieren, er sei jedenfalls kein Betrüger.

Ja, wie denn nun? Hatte der verehrte Kollege Dr. Krüger für Herrn Dr. Klehr denn nicht vorgetragen, die Methode sei “hochwirksam”?

Auch lastet der Staatsanwalt dem „Krebsarzt“ an, er habe die Patienten mangelhaft „über die nicht wissenschaftlich belegte Wirksamkeit“ seiner Behandlungsmethode aufgeklärt.

Es fehlt eigentlich nur noch, dass Herr Dr. Klehr auf Esowatch verweist, wo ja jedermann Kritik an der Klehrschen Methode nachlesen könne …

Bevor die ZK 24 durchdreht, distanziere ich mich mal von Chiemgau-Online, dem Salzburger Staatsanwalt und Dr. Klehr – man weiß ja nie …

12. März 2012

Vortrag “Hanseatisches Persönlichkeitsrecht”

Hamburg verboten

Letztes Jahr hatte ich in Frankfurt auf dem LawCamp, dem Barcamp der IT-Juristen, einen Vortrag zum “Hanseatischen Persönlichkeitsrecht” gehalten.

Das Hanseatische Persönlichkeitsrecht ist neben dem kodifizierten Persönlichkeitsrecht und neben der in Karlsruhe höchstrichterlich/verfassungsrechtlich gebildeten Rechtspraxis die dritte große Rechtsquelle des Persönlichkeitsrechts. Während aus Karlsruhe presserechtlich ganz überwiegend die Vernunft spricht, liegen am Sievekingplatz die Dinge ein bisschen anders. Für Praktiker ist das Hanseatische Persönlichkeitsrecht die einzig relevante Materie, denn solange das Landgericht Hamburg niemand an der rechtsirrigen Annahme eines “fliegenden Gerichtsstands” hindert, sind wir alle Hamburger.

Ich bezweifle, dass es Frau Leutheuser-Schnarrenberger auf die Reihe bekommt, dieser Rechtsauslegung absehbar einen Riegel vorzuschieben. Der Piratenpartei jedenfalls ist die Abschaffung dieses unfassbaren Missstands so wichtig, dass dies sogar im Parteiprogramm als wesentliches politisches Ziel formuliert ist.

Kommenden Samstag werde ich beim LawCamp 2012 in Frankfurt meinen Vortrag erneut anbieten und um aktuellere Erfahrungen anreichern. Zuhörer mit starken Nerven sind klar im Vorteil.

20. Februar 2012

Die Kunst der Beleidigung

Heute am Rosenmontag müssen sich die Politiker mal wieder dem volkstümlichen Spott der Karnevalisten stellen. Frau Merkel hat das ja perfekt getimet, denn den Gauck werden die kaum noch auf die Wagen gehievt bekommen. Wulff hatte bereits letzte Woche den Kappen reingegrätscht und das Thema beerdigt. Nun kann also die tendenziell konservative Veranstaltung “Karneval” ihren geordneten Gang nehmen.

Kenner freuen sich indes besonders auf den als ausgesprochen politisch geltenden Umzug in Düsseldorf, wo seit Jahren Jaques Tilly bewährt die Grenzen der Kunst- und Meinungsfreiheit austestet.

Ein schönes Feature über die Kulturtechnik der Beleidigung gibt es gerade beim WDR. Die geschätzte Frankfurter Kollegin Gaby Rittig kommt auch zu Wort, die bekanntlich die Titanic vertritt, die am meisten verbotenen deutschen Zeitung. ;)

25. Januar 2012

Wallraffs Kollege

Ende letzter Woche waren die Urteile gegen einen Arbeitskollegen von Günter Wallraff und den SWR erwartet, die ein mittelständischer Backunternehmer beantragt hatte. Das Gericht hatte deutlich signalisiert, dass es sich für diese Unverschämtheiten nicht hergeben würde, so dass es nicht überraschte, dass kurz vor Verkündung der Urteile die Anträge zurück genommen wurden.

Inzwischen hat mir Günter Wallraff freundlicherweise die Akten überlassen, so dass ich die Geschichte nun auf TELEPOLIS dokumentieren konnte.

12. Januar 2012

Wallraff unplugged

Der Buskeismus.de-Betreiber Rolf Schälike, bekannt für seine emprischen juristischen Studien, hat sich letzten Freitag in die drei Wallraff-Verhandlungen am Landgericht Köln eingeschlichen. Wie Wallraff benutzte der Blogger gewiefte Tarnung und verkleidete sich geschickt als Markus Kompa. Hier nun die ganze Steno-Wahrheit:

  1. Verhandlung gegen Wallraff
  2. Verhandlung gegen Wallraffs Kollegen
  3. Verhandlungen gegen den SWR mit Gaststar Wallraff als “Zeuge”

Die dritte Verhandlung hat fast Theater-Qualität. Vielleicht spielt es ja irgendeiner mal nach oder so …

UPDATE: Sicht des Verfügungsklägers via Höcker Rechtsanwälte

7. Januar 2012

Sparbrötchen ./. Sklave

Unmittelbar an das Verfahren gegen Wallraff schloss sich eine Verfügungsklage gegen dessen Mitarbeiter an, der einen Mangel an Sicherheitshandschuhen beklagt und die Zustände dort wohl als Sklaverei bezeichnet hatte. Er wurde ebenfalls von Wallraffs Anwalt Jipp vertreten.

Während Wallraffs Recherche hatten die Arbeiter keine persönlichen Sicherheitshandschuhe, die im Fall eines häufig vorkommenden Defekts des maroden Fließbands benötigt wurden, um die heißen Bleche manuell zu entfernen. Solche Handschuhe lagen dort in nicht genannter Zahl herum, wobei etliche verschlissen und wegen Rissen und Löchern wohl unbrauchbar waren. Dies war Wallrff zufolge eine wesentlich Ursache für die häufigen Verbrennungen der Mitarbeiter.

Neue Handschuhe konnte man sich in einem Büro holen, was allerdings im Bedarfsfalle zeitlich wohl schwierig geworden wäre, zumal das Büro nicht durchgehend geöffnet war. Der Mitarbeiter gab an, er sei zweimal im Büro vorstellig geworden, um neue Handschuhe zu erhalten, was man ihm brüsk abgeschlagen habe. Daher hätte er dies irgendwann aufgegeben und sich mit den Ärmeln beholfen.

Die Parteien stritten sich über die tatsächliche Verfügbarkeit von Ersatzhandschuhen, wobei der Unternehmer über eine eidesstattliche Versicherung behauptete, defekte Handschuhe seien regelmäßig aussortiert worden. Dem Gericht erschienen diese Angaben jedoch ein bisschen unkronkret. Diese Version des Unternehmers ließ sich dieser durch eine weitere eidesstattliche Versicherung bestätigen, gegen die jedoch Anwalt Jipp einwandte, sie stamme von einem unter Betreuung stehenden geistig Behinderten, der unter dem Einfluss des Unternehmers stehe.

Die Klägerseite wollte die Äußerung über „Sklaverei“ wörtlich ausgelegt wissen, diese gehe in Richtung eines strafrechtlichen Vorwurfs, Sklaverei sei verboten. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass man über „moderne Sklaverei“ rede, was Rechtsanwalt Höcker als „dasselbe“ bezeichnete. (Höckers terminologische Großzügigkeit ist delikat, denn wenige Minuten zuvor hatte er Wallraff Übertreibung vorgeworfen und hohe Anforderungen an die Genauigkeit von Vorwürfen gestellt.)

Anwalt Jipp war nicht zu einem Vergleich bereit, der seinem Mandanten Kosten verursachte. Die Sache wird daher streitig entschieden werden. Insoweit wird auch interessant, inwiefern auch das sich in Liquidation befindende Unternehmen Unterlassungsansprüche hat, Unternehmenspersönlichkeitsrecht und so Zeugs.

Im dritten Verfahren dann, welches gegen den SWR geführt wurde, sagte Wallraff als temperamentvoller Zeuge aus. Fortsetzung folgt.

UPDATE: Sicht des Verfügungsklägers via Höcker Rechtsanwälte

6. Januar 2012

Sparbrötchen ./. Wallraff

Wie hier mehrfach berichtet, hatte ein Unternehmer einen Weg gefunden, wie man den LIDL-Konzern mit konkurrenzfähig preiswerten Brötchen beliefert: Sparen an Produktionsmitteln und Humankapital.

Enthüllungs-Journalist Günter Wallraff hatte in einer Undercover-Reportage mit zum Teil versteckter Kamera gedreht und war Zeuge unfassbarer Vorgänge geworden. Aus Kostengründen seien keine gebotenen Reparaturen oder neue Bleche angeschafft worden. Wallraff und ein ebenfalls verklagter Arbeitskollege hatten u.a. geschildert, es sei immer wieder zu Verbrennungen gekommen. Es hätte nicht ausreichend intakte Handschuhe gegeben, mit denen etwa im Fall eines häufig auftretenden Defekts des Laufbandes die Backbleche hätten vom Band genommen werden können. Das Strafverfahren in Bad Kreuznach verzögerte sich aus diversen Gründen über Jahre hinweg, was Wallraff für eine Strategie der Verteidigung hält. Zwischenzeitlich meldete die Firma Insolvenz an.

Im Oktober 2011 wiederholte Wallraff einige Äußerung über verbrannte Mitarbeiter bei „Hart, aber fair“ (ab 44. Minute), formulierte jedoch über „alle” Kollegen. Zudem zitierte er diese mit dem Begriff „Sklavenarbeit“ und äußerte, der Unternehmer versuche, sich seiner Gerichtsbarkeit bzw. seiner Verurteilung durch Befangenheitsanträge zu entziehen.

Der Unternehmer, der Wallraff zufolge seine Erklärungen von Teneriffa aus abgibt, heuerte den Kachelmann-Anwalt Prof. Dr. Ralf Höcker an, der die undankbare Aufgabe hatte, gegen die Ikone des Enthüllungsjournalismus, dessen Arbeitskollegen und den SWR einstweilige Verfügungen zu beantragen und Klage zu erheben. Wallraff zu verklagen gehört aber nun einmal zu den Dingen, die man einfach nicht tut, – insbesondere dann, wenn man etwas unter dem Deckel halten will. Der Streisand-Effekt scheint sich noch immer nicht hinreichend genug herumgesprochen zu haben. Schon allein deshalb war dieser Prozess von pädagogisch hohem Wert – und Wallraff hatte seine Bühne: (weiterlesen …)

15. Dezember 2011

Der Kompa und das liebe Phi (7)

Folge 7: Phi ist beleidigt

Ein Geschichts- und Lateinlehrer aus Hamburg, besser bekannt unter seinem Wikipedia-Kampfnamen “Phi”, hat mir über seinen Anwalt ausrichten lassen, eine Bezeichnung beinhalte als negatives Werturteil eine Nichtachtung oder Missachtung seiner Person. Ich wurde aufgefordert, bis zum 01.03.2011 u.a. diese Äußerung zurückzunehmen und mich für meine Entgleisung schriftlich zu entschuldigen.

Nachdem dieses Datum bereits ein Dreivierteljahr verstrichen ist, kann ich dieser Bitte schwerlich fristgerecht entsprechen. Aber wenn jemand, dem nicht einmal der Name “David Ferrie” etwas sagte, allwissend im Artikel über das Kennedy-Attentat zensiert und Argumenten dadurch begegnet, indem er Quellenhinweise löscht, die Verlinkung auf Dokumentationen wegen “urheberrechtlichen Bedenken” löscht und offensichtlich die wesentlichen Bücher zum Kennedymord gar nicht kannte, dann wüsste ich gerne, welchen höflichen Begriff mein lieber Phi für derartig wikipedianisches Verhalten bevorzugt.

Phi beruft sich auf den längst widerlegten Schwätzer Posner, der “Marcello” nicht einmal korrekt aussprechen kann. Wäre ich Geschichtslehrer, wäre mir solch inkompetente Willkür mindestens peinlich. Seine Schüler tun mir jedenfalls leid.

Ach ja: Phis eloquenter Anwalt beendet seinen Schrieb mit ihm vermutlich in die Feder diktierter PHIlologie, ich solle mich mit Cicero befassen und belästigt mich altklug mit einem lateinischen Zitat. Wie könnte man ein solches Schulmeisterlein eigentlich noch parodieren? Wenigstens hat er keinen blauen Brief an meine Eltern angedroht …

8. Dezember 2011

Die mit dem roten Halsband

Gestern hatte ich ein bisschen zotig über die aktuelle Aktion der Kollegen berichtet, welche die Urheberrechte von Anbietern des fachmännisch ausgeleuchteten Naturfilms verteidigen. Dabei ging es um vergleichsweise aktuelle Titt Titel.

Der historisch interessierte Kollege Marco Dörre weist in seinem medienrechtlichen Blog von Zeit zu Zeit auf die Freigabe von Kulturgütern hin, die aufgrund der sich wandelnden Ansichten über Werte und Pädagogik sowie der Vielfalt an informationellen Einflüssen nicht mehr als jugendgefährdend eingestuft werden. Nunmehr wurde auch das Kunstwerk “Die mit dem roten Halsband” auch jungen Menschen zugänglich gemacht. Vor ein paar Jahren hatte diese Filmkunst Musiker zu dem obigen gefaketen Werbespot inspiriert, dessen Audio etliche Leute für authentisch hielten. ;)

7. Dezember 2011

Geheimnisse des anwaltlichen Rubrums

Das Rubrum in gerichtlichen Dokumenten unterliegt der Konvention, dass der Kläger, Antragsteller usw. an erster Stelle genannt wird, dann der Gegner.Für anwaltliche Rubren gibt es keine verbindlichen Vorschriften. Manche Anwälte übernehmen pragmatisch die gerichtliche Reihenfolge, im Prinzip interessiert das auch niemanden.

Bei den wohl meisten Anwälten ist es allerdings üblich, dass man im Rubrum die eigene Partei zuerst nennt, also auch dann, wenn man den Angegriffenen usw. vertritt. Und man kann durchaus seine Schlüsse über die Qualität eines Anwalts ziehen, der solche Konventionen offensichtlich nicht einmal kennt.

Ein mir schon mehrfach aufgefallener Kollege hielt mir neulich vor Verhandlungsbeginn altklug einen Vortrag, man wisse auf meiner Seite wohl nicht, ob man den Kläger oder den Beklagten vertrete, weil unsere Partei zuerst genannt sei. Schade, dass die Richter noch nicht da waren, um dieses Eigentor zu bezeugen. Sie hatten dann aber auch so Spaß am Kollegen …