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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


1. Februar 2012

60 Jahre Verfassungsschutz

Mir ist gerade aufgefallen, dass ich noch nicht auf den Verfassungsschutz geschimpft habe. Und dass man im Internet wenig historisches zu dieser erstaunlichen Einrichtung findet. Alles muss man selber machen …

30. Januar 2012

BVerfG zu AnyDVD

Die Content-Industrie hatte gegen die BGH-Entscheidung zu AnyDVD Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Wurde nix.

8. Januar 2012

Sparbrötchen ./. SWR – Wallraff haut nicht nur auf die Kacke, sondern auch auf Anwälte

Was bisher geschah:

Sparbrötchen ./. Wallraff

Sparbrötchen ./. Sklave

Seinen stärksten Auftritt hatte Wallraff an diesem Kölner Verhandlungstag in seiner Rolle als Zeuge – das macht er ja seit 40 Jahren, wenn auch normalerweise verdeckt.

Der SWR war mit seinem Justiziar Dr. Härtel sowie seinem Stammanwalt Prof. Dr. Burkhardt vertreten, die keinen Zweifel an ihrem Obsiegen erkennen ließen.

Dem SWR sollte unter anderem die Veröffentlichung von Video-Aufnahmen untersagt werden, die Wallraff wohl mit versteckter Kamera gefertigt hatte. Diese waren zur Illustration eines Berichts über den Strafprozess wegen des Vorwurfs fahrlässiger Körperverletzung gegen den Back-Unternehmer in Bad Kreuznach eingesetzt worden.

Zweifelhaft war zunächst die Aktivlegitimation einer der Kläger, nämlich eine GmbH & Co. KG in Liquidation. Diese hatte am fraglichen Grundstück kein Eigentum mehr, so dass für sie ein Verstoß gegen das Hausrecht insoweit künftig eigentlich gar nicht mehr möglich war.

Das Gericht tendierte dazu, dass ein Hausrecht wohl wegen eines die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Missstandes, der durch die verdeckten Aufnahmen aufgedeckt werden könnte, gerechtfertigt war. Hier dürfte eine gewisse Wallraff-Entscheidung eine Rolle gespielt haben …

Fraglich war weiterhin, ob die abgebildeten Szenen geeignet waren, um über den Strafvorwurf zu berichten, da die konkret verwendeten 10 Sekunden nicht in den Tatvorwurf eingeflossen waren. Doch auch insoweit tendierte das Gericht zur Annahme eines ausreichenden Bezugs in einen Gesamtzusammenhang und verwies auf die Genmilch-Entscheidung des BVerfG.

Nächster Punkt war ein angeblich erzeugter Eindruck, die Verzögerung des Strafverfahrens von etwa zwei Jahren beruhe (alleine) auf dem Verhalten des Angeklagten. Das Gericht hatte bereits Zweifel, ob dieser Eindruck überhaupt erzeugt wurde – und wenn ja, ob dieser denn von der Hand zu weisen wäre. Der Verteidiger hatte innerhalb zwölf Monaten sechs Befangenheitsgesuche gestellt. Kläger-Anwalt Höcker wies den Verdacht des Taktierens als absurd zurück. Der Verteidiger hätte definitiv Anlass gehabt und würde nicht leichtfertig Befangenheitsgesuche stellen, derartiges hätte der überhaupt noch nie tun müssen. Der Richter sei durch den Anruf des prominenten Wallraff für diesen eingenommen worden. Die weiteren Verzögerungen durch Vertagungsanträge seien neben dem Urlaub des Verteidigers vor allem dessen krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit nachvollziehbar begründet gewesen. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Anwalt mit einem Gefälligkeitsattest simulieren würde. (Nicht gestellt wurde die Frage, warum bei einem angeblich lächerlichen Tatvorwurf kein anderer Verteidiger bemüht wurde.)

Der dritte Punkt betraf Aufnahmen, in denen Wallraff nach einem Unfall in der Großbäckerei eine Wunde präsentierte, aus der eine Flüssigkeit lief. Hier gab die Klägerseite die Verschwörungstheorie aus, es könne sich hierbei um eine gestellte Aufnahme handeln. Wallraff sei bekannt dafür, dass er sich tarne und mit Maskenbildnern arbeite. Es sei seltsam, dass die Flüssigkeit aus Wallraffs Wunde nicht von dessen Hemd aufgesogen worden sei. Auf der Aufnahme sei ein verdächtiges Kabel zu sehen.

Wäre dieses Kabel in Wirklichkeit ein Schlauch gewesen, der mit mit einer aus dem Schminkkasten stammenden Wundenattrappe verbunden gewesen wäre, so wäre dieser wohl kaum auf eine gesendete Aufnahme gelangt. Offensichtlich gehörte er zur im Ärmel versteckten Aufnahmetechnik. Trotz der lächerlichen Vorwürfe wurde Wallraff zur Beweisaufnahme gerufen.

Der Zeuge Wallraff hatte bereits von dem seltsamen Vorwurf erfahren, kam geladen in den Saal, fuhr den ihm persönlich bekannten Anwalt Höcker energisch an und bezeichnete den Vorwurf als „Scheiße“. Selbst bei der Vernehmung zur Person nahm der temperamentvolle Journalist immer wieder der Vorsitzenden das Heft aus der Hand und zog eine Show ab. Wallraff schilderte fünf aus Verbrennungen an Blechen resultierende Wunden, präsentierte Fotos seiner Mensuren und entkleidete am Richtertisch seinen Arm.

Zur Augenscheinnahme am Richtertisch gesellten sich die Anwälte, so dass Wallraff es nicht lassen konnte, unter erneuter Bekundung seiner Entrüstung ob der Ungeheuerlichkeit einer ihm unterstellten Inszenierung dem Klägeranwalt Höcker einen Klaps zu verpassen und von ihm eine Entschuldigung zu fordern. „Wallraff hat mich geschlagen! Sie sind meine Zeugen!“ wandte sich nun auch Höcker zu den Journalisten. Wallraff verteidigte sich ebenfalls zum Publikum gedreht, er habe ihn nur gestreichelt und grummelte despektierlich über Anwälte. Die Leute hatten ihren Spaß.

Nachdem wieder der erforderliche Sicherheitsabstand hergestellt worden war, versuchte Höcker weiterhin, die These einer Inszenierung durch Detailfragen zu untermauern und den Zeugen in Widersprüche zu verstricken, wobei Wallraff mehrfach ausflippte. Der Zeuge berichtete unwidersprochen, dass es trotz der häufigen Verletzungen keinen Verbandskasten gegeben habe. Bei einem Unfall sei Blut auf die Brötchen getropft, die dann in den Handel gelangt seien. In der Zeit hätte es in Berlin dann wohl blutige Brötchen gegeben. (Beim Genuss von Berlinern muss das Rote also nicht immer Marmelade sein …) Die ekligsten hätte er noch gar nicht erzählt. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge, er hätte „den Teufel getan“, das zu melden oder Brötchen vom Band wegzuschmeissen, denn das wäre als Ungeschicklichkeit ausgelegt worden und seine Tätigkeit wäre dann beendet gewesen.

Während der Zeugenbefragung kam man immer wieder vom Beweisthema ab, sodass Wallraff den neugierigen Klägeranwälten vorschlug, doch einfach sein Buch zu lesen, er scheine gerne ein Exemplar.

Die Parteien stellten die Anträge, über die am 20.01.2012 entschieden werden wird.

Nach Schluss der mündlichen Verhandlung reichte der Kölner Anwalt Höcker dem Kölner Journalisten Wallraff die Hand. Pack schläjscht süsch, Pack verdräjscht süsch! Läwe un Läwe losse! Et kütt, wie et kütt.

UPDATE: TAZ

UPDATE: Sicht des Verfügungsklägers via Höcker Rechtsanwälte

28. Dezember 2011

Der Kuss des Prinzen

In Hannover residierten nicht nur Maschi, Wulff, Schröder und Käßmann, sondern auch ein weiterer Zeitgenosse, der ganz gerne mal aus der Prinzenrolle fällt und Klatschspalten beliefert. So beliebten es Durchlaucht ins Wasser zu hüpfen und dort eine Kröte zu küssen. Überraschend verwandelte sich diese im gleichen Moment in eine Prinzessin bürgerliche Frau. Erst jetzt kam ein Paparazzo dazu und missinterpretierte die prinzliche Tierliebe. Aus irgendwelchen Gründen fand der Prinz, dass seine Küsse Privatsache seien und klagte wegen der Abschussfotos und einer Interpretation des Geschehens, die seiner monegassischen Gemahlin missfallen dürften. (Das ist die, die ihre Skier selber trägt …) Das Landgericht Berlin gab der Klage statt und auch das Kammergericht wird wohl seiner Linie treu bleiben. Damit wird der Kuss des Prinzen dann wohl den BGH, das Bundesverfassungsgericht und ggf. wieder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen.

23. Dezember 2011

Caroline von Monaco urlaubte in Skiregion Arlberg und pflegt ihre Skier selbst zu tragen – streisanded das Bundesverfassungsgericht

Nicht, dass mich interessieren würde, wo die Monegassen ihren fragwürdig erworbenen Reichtum verprassen und sich vom Erben erholen, aber die Welt soll ruhig wissen, dass Durchlaucht Zeit in der Skiregion Arlberg verbrachten. Die Prinzessin auf der Erbse hatte sich nämlich an diesem Artikel des Fachblatts BUNTE über die Ski-Region gestört, der sich am Rand auch  im Glanz der Hoheit sonnt. Prominente im öffentlichen Raum können ggf. Unsichtbarkeit beanspruchen, wie es uns die Caroline-Entscheidung gelehrt hat, und da dachte die Caroline, dass dies auch für ihren Urlaubsort und das Tragen von Skiern ohne Lakaien gilt. Es bedurfte des Bundesverfassungsgerichts, um die Pressefreiheit zur verwirklichen:

„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht bietet im Bereich der Wortberichterstattung keinen so weitreichenden Schutz wie bei der Veröffentlichung von Bildern. Es schützt nicht schon davor, überhaupt in einem Bericht individualisierend benannt zu werden, sondern bietet nur in spezifischen Hinsichten Schutz (…) Außer unter dem Gesichtspunkt des Schutzes am gesprochenen Wort bietet das allgemeine Persönlichkeitsrecht aber keinen Schutz vor personenbezogenen Äußerungen unabhängig von ihrem Inhalt.“

zitiert der Kollege Prof. Schweizer das Bundesverfassungsgericht. Außerdem weißt er auf einen neuen Begriff hin: “Äußere Privatsphäre”.

 

13. November 2011

Lafontaine und die “Schweinejournalisten”

 

Oskar Lafontaine schreibt schon seit langem Presserechtsgeschichte. Während seiner Alleinherrschaft als “Napoleon von der Saar” knebelte er etwa die “Schweinejournalisten mit dem schärfsten Pressegesetz der Republik, das bei Gegendarstellungen den Redaktionen einen Kommentar versagte (von Nachfolger Peter Müller sofort gekippt). Wegen der obigen Anzeige sprach ihm das Landgericht Hamburg einst 100.000,- Euro Geldentschädigung zu, die ihm der BGH allerdings wieder wegnahm. Was der gute Mann sonst noch so alles an den Gerichten in Berlin und Hamburg verbieten lassen wollte, würde hier den Rahmen sprengen. Allerdings bietet er auch jede Menge Oscar-verdächtige Storys.

Auch Sarah Wagenknecht klagt schon mal in Hamburg. Die “schöne Kommunistin” wollte sich nicht als Hummer schmatzend dargestellt sehen. Die Bezeichnung “Neo-Stalinistin” durch Klaus Bednarz bewertete das Landgericht Hamburg als Meinungsäußerung.

Nun haben Lafontaine und Wagenknecht eine clevere PR-Strategie eingeschlagen, um die Gerüchte einzudämmen, sie seien ein Paar: Sie haben ihre Freundschaft öffentlich gemacht.

9. Oktober 2011

Bundestrojaner

Am Samstag veröffentlichte der Chaos Computer Club eine Analyse des Bundestrojaners, bei der einem die Spucke wegbleibt. Alles, was in dem Film “Das Netz” (1995) gezeigt wurde, ist anscheinend wahr geworden. Aufs Bundesverfassungsgericht scheinen unsere Schnüffel-Behörden offensichtlich zu scheißen.

Sonntags-FAZ

Tagesschau

Telepolis

19. September 2011

Kölner Landgerichtspräsident will Jurabloggerin zügeln lassen

Die Kollegin Heidrun Jakobs aus Wiesbaden ist nicht dafür bekannt, sich von irgendjemandem auf dieser Welt einschüchtern zu lassen. “Keine Angst vor großen Hunden!” lautet das Motto der versierten Bankenrechtlerin, wenn sie diverse Geldinstitute und Finanzdienstleister das Beten lehrt, etwa große Banken ständig zur Überarbeitung ihrer AGB zwingt. Vor ein paar Jahren brachte ich sie beim Start des Handelsvertreter-Blogs zum Bloggen, inzwischen hat sich die resolute Frau auch als Bloggerin selbständig gemacht.

Zu den Lesern ihres Blogs gehört anscheinend auch der Präsident des Landgerichts Köln, der sich an einem Beitrag über einen kölschen Richterspruch störte. Der gute Mann machte jedoch den Fehler, sich mit der Kollegin anzulegen, indem er sie bei der Anwaltskammer anschwärzte. Die Kollegin lässt sich derartige Tiefschläge nicht bieten und trägt den Konflikt in aller Öffentlichkeit aus.

Soweit die Vorgänge der mündlichen Verhandlung in meinem Blog-Beitrag zusammengefasst wurden, berufe ich mich auf mein Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG und weise insbesondere auf die Privilegierung einer Gerichtsberichterstattung hin. Insofern verweise ich auch auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Rechtsanwalt auch starke eindringliche Ausdrücke und Schlagworte benutzen und sogar ad personam argumentieren darf (BVerfG, 1 BvR 195/87, BverfGE 76,171).

Lesenswert hierzu auch BVerfG, 1 BvR 2650/05 vom 10.3.2009.

 

27. Juli 2011

Wo ein Trog ist, kommen die Schweine

Die Leute vom Chaos Computer Club, die seinerzeit als Sachverständige für das Bundesverfassungsgericht in Sachen Vorratsdatenspeicherung fungiert hatten, zitieren immer wieder gerne jenen Verfassungsrichter, der da sprach:

“Wo ein Trog ist, kommen die Schweine”

Heute berichtet die TAZ, dass die Ermittlungsbehörden in Sachsen bereits vor zwei Jahren mehr als eine Million Handyverbindungsdaten ermittelt haben – ohne Ermittlungserfolg. Via fefe.

 

10. Juli 2011

Elfes hatte recht

Der Kollege Garcia (de legibus, de jure) nimmt ein Reiseverbot Russlands für Oppositionelle zum Anlass, die legendäre Elfes-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu besprechen – wie stets: lesenswert. Damals ging es um den CDU-Mitbegründer und Oberbürgermeister von Mönchengladbach Wilhelm Elfes, der sich in den 50ern mit Adenauers Politik der Westbindung nicht so recht identifizieren mochte und im Ausland bzw. der DDR “den Eindruck erweckte, als ob die Bundesrepublik den Krieg vorbereite usw. Die Bundesrepublik hatte ihm mit dieser Begründung die Ausreise zu einem “Friedenskongress” verweigert.

Der Zufall will es, dass ich gerade ein Buch über die deutsch-deutsche Politik lese, die zum Mauerbau führte. Es stammt von den Zeitzeugen Heinz Kessler und Fritz Streletz, die aus ihrer Perspektive als späterer DDR-Verteidigungsminister bzw. NVA-Chef ihre Sicht darstellen. Normalerweise hätten mich ideologische Autoren eher nicht interessiert, aber die dümmliche Polemik, welche neulich die Qualitätskontrolle der Süddeutschen Zeitung passierte, kam mir verdächtig vor. Ich wollte schon genauer wissen, warum ich das Buch nicht lesen soll.

Was die beiden Autoren zu sagen haben, kommt keineswegs als “unverbesserlicher Betonkommunismus” daher, vielmehr bemühen sich die Autoren um eine sachliche Argumentation und schildern etliche Tatsachen und Zusammenhänge, die mir so bisher noch nicht bekannt waren, zumal einiges damals ja auch geheim war.

Auch aus sonstiger historischer Perspektive muss man Elfes recht geben: Tatsächlich hatten ultrarechte westlichen Strategen in den 50ern einen Angriffskrieg vorbereitet; etliche westliche Militärs waren während der Berlin-Krise und der Kuba-Krise hierzu bereit. Gefährlich waren insbesondere Adenauer und Strauß, die ein bemerkenswert naives Verhältnis zu Nuklearwaffen pflegten und nicht realisierten, dass jeglicher Schlagabtausch beide Teile Deutschlands erneut ruiniert hätte. Auch Bundeswehrhistoriker weisen auf Adenauers aus heutiger Sicht schwer verständliche Mentalität hin, Atombomben als moderne Form der Artillerie zu betrachten. Strauß etwa hielt den Atomgranatwerfer für unverzichtbar.

Auch planten die westlichen Strategen, im Kriegsfall entlang der Ostgrenze einen Korridor nuklear zu verseuchen, wobei man in der eigenen Zivilbevölkerung Opfer in Millionenhöhe in kauf nahm. Das perfide Verbrechen, deutsche Landsleute aufeinander schießen zu lassen, wurde als das geringere Übel zum Kommunismus angesehen. Elfes war übrigens ja nicht einmal Kommunist, sondern wollte fernab ideologischer Scheuklappen schlicht und ergreifend Frieden. Nach solchen Leuten, die Rückgrat bewiesen und unbequeme Wege gingen, sollten Straßen und Plätze benannt werden.