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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


8. Mai 2017

Der „stern“ wehrt sich gegen Fälschungsvorwürfe

Am Oberlandesgericht Hamburg erwirkten der Verlag des stern sowie ein stern-Autor eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen einen Blogger, weil dieser dem Blatt u.a. das Verbreiten einer offenkundigen Lügengeschichte vorwirft.

Challenge accepted.

5. April 2017

Die Abmahnungen und Lizenzforderungen von Thomas Wolf tw-photomedia wegen Creative Commons-Lizenzverstößen hören einfach nicht auf

Dieses Foto wurde von Thomas Wolf angefertigt und hier unter der Creative Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported“ (CC BY-SA 3.0) bereitgestellt. Das Bild kann weiterverwendet werden, solange der Urheber beim Bild in folgender Form genannt wird: Thomas Wolf, www.foto-tw.de

Obwohl die Gerichte dem geschäftstüchtigen Foto-Lizenzgeldeintreiber Thomas Wolf seit Jahren die Grenzen aufzeigen und einige inzwischen gar keine finanziellen Ansprüche für unter kostenfreien Creative-Commons lizenzierte Lichtbilder zubilligen, will Thomas Wolf einfach nicht von seinen Lizenzforderungen wegen unterlassener Namens- und Lizenznennung lassen.

Für das oben abgebildete Lichtbild berühmte sich Wolf mal eben eines Anspruchs über 2.250,- € (netto). Ein ausländischer Mitarbeiter meines Mandanten, der auf Wikipedia die oben genannte Lizenzbedingung missverstand, hatte dieses Bild im Online-Auftritt des Unternehmens verwendet und dabei nicht das kryptische Kürzel sowie den Namen des Lichtbildners (der sich für einen Urheber hält) genannt.

Bekanntlich fotografiert der ungelernte Hobbyfotograf Thomas Wolf berühmte Bauwerke, die aufgrund ihrer prominenten Bezeichnung und Platzierung etwa in der Wikipedia ein traumhaftes Google-Ranking erfahren. Die Motive sind also alles andere als originell und die Ausführung genügt auch in den seltensten Fällen professionellen Ansprüchen an Architekturfotografie, wie es vorletzte Woche das Landgericht München ausführte. Schon deshalb sind die astronomischen Honorarvorstellungen, die Wolf auf seiner Homepage präsentiert, unglaubhaft.

Der Mandant, ein mittelständische Verleger, war allerdings mit realistischen Marktpreisen vertraut. Er sah sich das von Wolf aufgetischte Lizenzmodell mal genauer an und verglich einzelne Motive mit professionellen Angeboten. So will Wolf dort für ein Lichtbild der Engelsburg 1.425,- € haben – im Monat … Ein vergleichbares Foto kann man bei dpa für 20,- € beziehen, und dieses dann zeitlich unbegrenzt nutzen. Der Mandant fand das Motiv auch bei einem Fotostockanbieter, dem er eine Jahrespauschale für ein Volumen von 350 Bildlizenzen bezahlt, die unter dem Wolfschen „Monatspreis“ einer einzigen Monatslizenz liegt. Die Bereicherung läge im Monat bei deutlich unter 50 Cent.

Wie etliche andere Mandanten auch lehnte er Wolfs Angebot dankend ab und beauftragte eine negative Feststellungsklage. Im Laufe der kommenden Monate stehen Urteile an, in denen die Gerichte Wolf Forderungen zwischen 0,- € und maximal 100,- € zubilligen werden. Gleiches gilt für das Inkasso-Unternehmen Inkasso Becker Wuppertal GmbH & Co. KG, an das Wolf einen Teil seiner vermeintlich werthaltigen „Forderungen“ abgetreten hat.

Seit Januar suggeriert Wolf in seinen Forderungsschreiben, das Amtsgericht Köln wäre seinen unverschämten Honorarvorstellungen in einem Urteil gefolgt. Richtig ist, dass ein Richter in Köln (anders als sein Kollege) in einem Urteil vom Januar 2017 Wolf 357,- € „zubilligte“ – gerade einmal die Hälfte seines „Anspruchs“. Die Umstände des nicht berufungsfähigen Fehlurteils sind allerdings alles andere als ruhmreich:

In der mündlichen Verhandlung vom Mai 2016 hatte der Richter erklärt, dem OLG Köln folgen zu wollen und einen Lizenzschaden von 0,- € anzuerkennen, einer Honorarforderung für eine anwaltliche Abmahnung jedoch statt zu geben. Der Richter erkrankte jedoch für ein halbes Jahr und entschied dann im Januar überraschend genau umgekehrt. Die Urteilsbegründung setzt sich weder mit der Creative Commons-Problematik noch mit dem Hinweisbeschluss des OLG Köln sowie der Rechtsprechung von Amts- und Landgericht Köln auseinander, die jeweils nur 100,- € zubilligen.

Der Richter hatte also aufgrund seiner Krankheit und des Arbeitsrückstaus schlicht und ergreifend den Überblick verloren. Ärgerlich, aber menschlich. Zum Mitschreiben: Bundesweit hat Wolf keine realistischen Chancen mehr, vor Gericht für einen Lizenzverstoß bzgl. seiner Creative Commons-Lichtbilder mehr als 100,- € zu erwirtschaften. Tendenz 0,- €.

Wolfs Forderungs-E-Mails sind allerdings nicht nur lästig, sondern insoweit ernst zu nehmen, als dass er seinen Unterlassungsanspruch anwaltlich abmahnen und entsprechende Forderungen einklagen lässt. Die Gerichte gehen bislang auch bei Creative Commons-Abmahnungen davon aus, dass für ein Knipsbild ein stolzer Gegenstandswert von 6.000,- € anzusetzen ist. Für eine Abmahnung kann daher ein Anwalt 480,20 € netto verlangen. Der „professionelle“ Fotograf Thomas Wolf bestreitet zudem, zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein, sodass die Abmahnungen mit 571,44 € plus Zinsen zu Buche schlagen würden. Außerdem schlägt der Anwalt auf den Gegenstandswert noch die Lizenzforderung drauf.

Die Erfahrung zeigt, dass Wolf trotz anwatlicher Zurückweisung von Forderungen weiterhin seine „Mahnungen“ verschickt. Wer also nicht mehr von Wolf belästigt werden möchte, muss daher eine negative Feststellungsklage einreichen. Im realistischen Idealfall muss Wolf sämtliche Prozesskosten tragen. Die zahlt er allerdings lässig aus der Portokasse, denn der junge Mann hat mit seinem Geschäftsmodell beeindruckende Umsätze generiert.

22. November 2016

JFK

Am 26.10.2017 werden die letzten noch gesperrten Akten zum Kennedy-Attentat freigegeben, das sich heute zum 53. Mal jährt. Wenn man sich ansieht, welche Akten mit dem JFK Records Act von 1991 noch zurückgehalten werden, kann man sich einen Reim auf den Verdacht der Zugangsberechtigten machen.

Letztes Jahr legte Kennedy-Biograph David Talbot eine Biographie des CIA-Chefs und zugleich Anwalts der rechtsgerichteten Wallstreet-Elite Allen Dulles vor, in der Talbot überzeugend nachzeichnet, wer Kennedy beseitigen wollte und wie Dulles den Staatsstreich politisch abdeckte. Gesperrt sind insbesondere die Reisedokumente des Leiter des CIA-Mordteams William King Harvey, der bereits 1975 der Church-Kommission als Organisator des Attentats in Dallas galt.

Vor ein paar Wochen hatte ich auf TELEPOLIS in einem Dreiteiler Harveys abenteuerlichen Lebenslauf nachgezeichnet:

Teil 1: Der „amerikanische James Bond“ liquidierte nicht nur ausländische Staatschefs
Teil 2: Planung eines Königsmords
Teil 3: Schachmatt

In einem Interview beklagte David Talbot mir gegenüber, dass die Medien auch zum 50. Jahrestag des Attentats weiter schwiegen oder die längst widerlegten Märchen des von Dulles diktierten Warren-Reports wiederkäuten. In Deutschland, wo wir institutionell unabhängige Medien wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, ist es nicht anders.

Dass das hochverehrte Publikum den konventionellen Medien kein Vertrauen mehr schenkt und sich lieber im Internet belügen lässt, kann niemanden ernstlich verwundern. Würden die Medien ihren Job machen, hätten wir auf dem SPIEGEL-Cover längst eine Collage der Gesichter von mehreren Hundert Kindern, die ein Friedensnobelpreisträger per Drohne massakrieren ließ, mit der Aufforderung: „Stoppt Obama jetzt!“

Ich bin gespannt, ob sich diese selektive „Berichterstattung“ unter einem denkbar unsympathischen Präsident Trump halten lässt. In dessen Amtszeit wird am 26.10.2017 die Freigabe der letzten Kennedy-Akten fallen. Überraschungen sind nicht zu erwarten.

2. Juli 2016

Stammheim

Letzte Woche war ich Gast bei einer Veranstaltung Auf gelben Stühlen – Terror im Visier im legendären Sitzungssaal des OLG Stuttgart in der JVA Stutgart Stammheim. Veranstalter war die Hochschule der Medien. Zu den Gästen gehörten Zeitzeugen wie beteiligte Journalisten und Richter, etwa der hier im Standbild abgebildete Manfred Nägele.

In der Abschlussrunde wurde ich vom Moderator auf die Notwendigkeit von schärferen Gesetzen und die aktuelle Festnahme der Düsseldorfer Terroristen angesprochen. Vertraut mit der Geschichte von Medienrealitäten plädierte ich dafür, Nachrichten im Zusammenhang mit Terror stets mit besonderer Vorsicht zu genießen. Unter Verweis auf die seltsame Sauerlandzelle sollte man bei den Düsseldorfer Schläfern mal lieber abwarten, was da wirklich dran ist.

Wie man nun weiß, war das ein Hirngespinst – das zufällig eine Antiterrorstimmung vor der Verschärfung von entsprechenden Gesetzen auftauchte.

23. April 2016

Abbruch politischer Veranstaltung wegen Gedichtinterpretation

Ohne Worte.

22. April 2016

Das Netzwerk – Spione online

Inzwischen liegen erste Rückmeldungen und Rezensionen für meinen Geheimdienstthriller Das Netzwerk vor. Bislang sind alle positiv.  :) Eine Zeitschrift schrieb:

„Ein Thriller mit wenig Blut und umso mehr Grauen – davor, wie manipulierbar wir sind, wie politische Meinungen verbreitet werden, wie sich Geheimdienste verselbständigen und ihre skrupellosen Machtspiele spielen.“

Einige haben mich sogar zu einer Fortsetzung ermuntert …

Zum Thema passend habe ich heute bei Telepolis auf die neusten Enthüllungen über die Arbeitsweise und Werkzeuge der britischen und US-amerikanischen Spione geschrieben. Der Umgang der Briten mit persönlichen Daten dürfte bei den deutschen Datenschützern, die heute in Bielefeld wieder die Big Brother-Awards vergeben, zu Schnappatmung führen. Faszinierend ist auch die Auswertung von Social Media durch die CIA, die im Gegensatz zu uns nicht mühsam einer Twitter-Timeline etc. folgen muss.

In meiner Eigenschaft als benannter Sachverständiger habe ich vor einem Monat dem Landtag NRW meine fachliche Stellungnahme zu den Vorschlägen einer Ausweitung der Internetüberwachung zur Terrorbekämpfung eingereicht. Leider hat das Thema durch die Anschläge von Brüssel traurige  Aktualität erreicht – sowohl durch den Schrecken als auch mit der Frage, wie man mit dem Terrorproblem sinnvoll umgeht. Wie die Geschichte des Terrorismus lehrt, hat sich der Überwachungsansatz als Sicherheitsesoterik erwiesen, politische Probleme können nur politisch gelöst werden.

6. April 2016

Sechster Jahrestag des Hubschraubervideos

Ende 2009 lernte ich im Berliner Chaos Computer Club „Daniel Schmitt“ kennen, den damaligen deutschen Sprecher der scheinbar vielköpfigen Organisation WikiLeaks. Damals konnten nur politisch besonders Interessierte mit dem Projektnamen etwas anfangen. Über einen verschlüsselten Chat berichtete Daniel vor sechs Jahren aus Island, dass man nun etwas „ganz Großes“ vorhabe, dafür sogar eigens eine Website einrichte.

Das Hubschraubervideo, mit der eigenen Kamera des US-Militärs aufgenommen, zeigte schonungslos und unabstreitbar den Zynismus der Besatzungsmacht. Es wurde groß.

Doch die Folgen ernüchterten: Alle Verantwortlichen dieser Menschenhatz sind auf freiem Fuß, der Mensch allerdings, der das Video geleakt hat, sitzt in Haft. Friedensnobelpreisträger Obama ist nur ein sympathisch wirkenderer Bush. Statt aus Hubschraubern lässt Obama Menschen von Drohnen aus abballern.

Noch immer hat die Politik kein Whistleblowerschutzgesetz geliefert, so dass der Mensch, der die Panama Papers leakte, in Deutschland Strafrecht und Schadensersatzforderungen zu befürchten hätte.

Schon bald nach dem Hubschraubervideo begann es bei WikiLeaks zu kriseln. Die großartige Geschichte WikiLeaks lähmte sich mit  Selbstbeschäftigung und Egos.

Einige der Erfahrungen von damals haben mich zu meinem Politthriller Das Netzwerk inspiriert, der dieser Tage erscheint. Auch dort gibt es eine Whistleblowerwebsite, von der die anonymen Mitglieder nicht wissen, wer der andere ist – und ob man ihm vertrauen kann.

22. März 2016

Das Riesengedächtnis der ReNo-Angestellten von BaumgartenBrandt

Die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt hat sich einen Namen im Filesharingbereich gemacht. In der gegen meine Mandanten geführten Klage hatten die Kollegen allerdings reichlich Angriffsfläche geboten. Weil es sich um eine Massenabmahnung handelte, hatten auch etliche Kollegen über die Schwächen der identischen Klagen gebloggt, was gewisses Controlling der eigenen Arbeit ermöglichte. ;)

Sehr seltsam geriet allerdings der Vortrag, dass man rechtzeitig vor Verjährungseintritt Klage erhoben hätte. Erforderlich hierzu war der Nachweis, die Prozessgebühren rechtzeitig überwiesen zu haben. Diese Behauptung stellte BB unter Beweis mit Zeugnis eines (unbenannten) Mitarbeiters der Bank, des befassten Anwalts, der befassten ReNo-Angestellten und einem gefaxten Schreiben an die Bank mit der Aufforderung, die Überweisungen aus einer Liste rechtzeitig zu veranlassen.

Zu erwarten wäre jedoch die Vorlage von Überweisungsbelegen gewesen. Da es sich nach eigener Aussage um eine Liste mit Überweisungsaufforderungen handelte, dürfte es auch sehr unwahrscheinlich sein, dass sich ein Kanzlei- oder Bankmitarbeiter nach mehr als einem Jahr an eine einzelne Überweisungsaufforderung erinnern wird.

Für den Fall, dass tatsächlich die benannte ReNo-Kraft zu einer solchen Gedächtnisleistung fähig wäre, habe ich ihr im Schriftsatz Vermittlung an führende Mentalisten angeboten, die mit solchen Nummern im Varieté auftreten. Das Amtsgericht Braunschweig war auch nicht beeindruckt. Die eingelegte Berufung wurde inzwischen zurückgenommen.

6. Februar 2016

Themenabend zum Fall Uwe Barschel

Seit Jahren befasse ich mich auf TELEPOLIS mit dem Ableben des Dr. Dr. Uwe Barschel. 2012 besuchte ich hierzu den ehemaligen leitenden Oberstaatsanwalt Heinrich Wille, der vergeblich die Aufklärung in diesem Fall betrieb und damals ein Buch veröffentlichte, das man lange verhindert hatte. Damals war zum 25. Todestag ein Film geplant, der jedoch nicht realisiert wurde.

Heute nun strahlt die ARD im Rahmen eines Themenabends den Spielfilm Der Fall Barschel so wie eine neue Doku aus. Inzwischen wurde bekannt, dass der BND entgegen seinem früheren Dementi sehr wohl eine Akte zu diesem Fall hat, die er aber nicht freigeben möchte. Die Akte muss nicht notwendig etwas mit dem Mord zu tun haben, denn auch so gibt es für einen Nachrichtendienst genug Interesse an Barschel, etwa seine Verstrickung in den Waffenhandel und seine konspirativen Reisen in die DDR.

Bis heute weigert sich das BKA ohne überzeugenden Grund, das Original des angeblich gefälschten „Barschel-Briefs“ herausgegeben.  Informationen über die Korruption speziell der CDU Schleswig-Holsteins fanden tatsächlich Jahre später in die Öffentlichkeit und kosteten Barschels Amtsvorgänger das Amt des Verteidigungsministers.

Die Barschel-Affäre ist vor allem ein Lehrstück über Enthüllungsjournalismus und die angebliche Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Journalistenzunft, die zum Teil ernsthaft von einem Suzid mit Sterbebegleitung fabuliert. Während meines kurzen Ausflugs in die aktive Politik zwischen Januar 2013 bis September 2013 habe ich interessante Erfahrungen mit politischen Journalisten im Wahlkampf gesammelt. Ich habe nicht den Eindruck gewonnen, dass sich in der Branche wesentlich etwas gebessert hat.

10. November 2015

Zu harte Verhandlungen

Als einer der ersten deutschen Autoren hatte ich 2008 zur sowjetischen Kriegsangst von 1983 geschrieben, deren Authentizität in Geheimdienstkreisen und bei „seriösen Historikern“ lange umstritten war. Bei einer überwiegend geheimen Quellenlage ist Geschichtsschreibung halt so eine Sache. Insbesondere in Deutschland waren die Historiker lange desinteressiert, bis dann 2011 das ZDF die Geschichte aufgriff und dann ausgerechnet aus dem wahnsinnigen Atombrandstifter Reagan einen Helden machte.

Diesen Oktober nun wurde ein hochgeheimer Bericht für die außenpolitischen Berater von Präsident Bush senior von 1990 freigegeben. Nunmehr ist klar, dass nicht viel gefehlt hätte, um den Nuklearkrieg aufgrund von Missverständnissen und Fehleinschätzungen auszulösen. Die Erkenntnisse anhand des neu freigegebenen Dokuments habe ich bei Telepolis zusammengefasst.