Bild: Lurusa Gross: Hamburger Pressekammer 2008, rechts im Bild die heutige Vorsitzende Frau Käfer
Heute war Münster überdurchschnittlich in der Pressekammer vertreten. Es begann damit, dass die Herzspezialistin Sabine Däbritz den “Westfälischen Nachrichten” etliches an Berichterstattung untersagen lassen wollte. Am besten mal Frau Däbritz googeln …
Die Westfälischen Nachrichten hatten neben ihrem Anwalt in Hamburg sogar ihren Chefredakteur persönlich und den Justiziar aufgeboten. Dort machten das Trio die Erfahrung, die ich 2006 dort hinter mich brachte. Die Anforderungen, die man in Hamburg an Berichterstattung aufstellt, haben mit dem journalistischen Alltag und der Verwirklichung der Pressefreiheit wenig bis gar nichts zu tun. So durfte die Zeitung Vorwürfe der Staatsanwaltschaft deshalb nicht mehr bringen, weil man nicht zuvor Frau Däbritz angehört hätte. Der Witz an der Geschichte ist, dass man das mehrfach versucht hatte, die gute Frau jedoch hatte wissen lassen, dass sie nicht mit der Presse rede. Nach den hanseatischen Vorstellungen muss jedoch ein Journalist vor praktisch jeder Behauptung erneut einen Korb abholen und dies auch belegen können. Die Äußerung der Staatsanwaltschaft unter dem Gesichtspunkt des Behördenprivilegs kann man auch vergessen. Der WN-Chefredakteuer kommentierte, dass Wulff wohl noch im Amt wäre, wenn das gelten würde. Wenn er wüsste, was in B 335 jede Woche abgeht …
Fast die gleiche Nummer ereignete sich bei einer weiteren Verhandlung heute bei einem anderen medizinischen Fall. Da hatte eine Ärztin unter Berufung auf ihre Schweigepflicht eine Auskunft abgelehnt, die nun einmal von der Anamnese bis zur Bahre gilt. Nichts, da, sie hätte stets gefragt werden sollen. In dem Prozess wurde absurde Wortklauberei betrieben und unter anderem darüber gestritten, ob man eine bis auf einen unwesentlichen Stoffrest bekleidete Frau als “nackt” bezeichnen dürfe. Der Beklagten-Anwalt bezog sich auf den jüngsten Münster-Tatort, wo die an der Aaa gefundene Frauenleiche ebenfalls als “nackt” bezeichnet wurde, obwohl die Kamera ein Höschen einfing. (Der Kollege hat aber genau geguckt …)
Den hanseatischsten Angriff auf die Pressefreiheit jedoch haben wir den Schlagerfuzzis zu verdanken. Ein Herr Karl Moik hatte sich im ZDF über ein bekanntes Ehepaar aus dem Stadl-Millieu wohl dahingehend geäußert, er meine, die inzwischen anscheinend beendete Ehe sei eine Inszenierung des Managements oder so gewesen. Etliche Medien hatten Herrn Moik zitiert. Die Ehepartner verstanden sich aber wohl immerhin noch so gut, dass sie jeweils die gleiche Kanzlei beauftragten. Nach Meinung der Hamburger Pressekammer hätte Moik nicht ohne weitere Recherche zitiert werden dürfen. Ergo: Die Presse darf künftig keine fremden Meinungsäußerungen oder Verdächtigungen wiederholen, ohne eigene Recherchen anzustellen. (An dieser Stelle distanziere ich mich von Karl Moik und insbesondere von seiner Musik.)
Damit sind wir wieder ziemlich genau beim vom BGH in der Luft zerissenen Markwort-Urteil, das mich zu diesem “Interview” mit dem vormaligen Häuptling der Hamburger Pressekammer inspiriert hatte. Dessen Nachfolgerin, Frau Käfer, macht genau da weiter. 2008 hatte ich Frau Käfer als damalige Beisitzerin in der ZK 24 erlebt, wie die Kammer meinem Mandanten die Haftung für ein Wiki aufs Auge drückte. Irgendein Unbekannter hatte dem Mandanten nachts etwas in sein Wiki geschissen, das er ab Kenntnisnahme sofort gelöscht hatte. Obwohl es bereits damals allgemeine Meinung war, dass Betreiber für fremde Äußerungen in Foren, Blogs oder Wikis nur ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis haften und dies sogar die Vorinstanz so entschieden hatte, hat die Kammer tatsächlich eine wirre Haftung konstruiert, die nach heutiger Rechtsprechung allerdings ohne jede Grundlage ist. Zu dem, was mir die Pressekammer letzte Woche angetan hat, ein andermal.
Nachdem gerade gestern nebenan am Hanseatischen OLG das Schandurteil gegen RapidShare verkündet wurde, das im Widerspruch zur Sicht des OLG Düsseldorf steht, hat es diese Woche mal wirklich wieder in sich gehabt. Diese unfassbare Seuche namens “fliegender Gerichtsstand” muss abgeschafft werden. Es reicht jetzt.
PS: Meinen für Samstag geplanten Vortrag zum “Hanseatischen Persönlichkeitsrecht” beim IT-LawCamp in Frankfurt muss ich leider absagen. In Münster findet kommendes Wochenende der Aufstellungsparteitag der Piraten NRW statt, dessen Vorbereitung im Moment dringender ist. Vielleicht mache ich den Vortrag, den ich letzte Jahr auch schon gehalten hatte, ja mal als Podcast und lasse es anonym verbreiten …
Dr. Nikolaus Klehr pflegt nicht nur seine Kritiker zu verklagen, er wird auch ganz gerne einmal selbst verklagt – oder gar angeklagt. Derzeit krebst er am Salzburger Landesgericht rum, wo man ihm den Prozess macht und gewisse Dinge klehren möchte. Doch in Österreich erklehrt der Mann gar erstaunliches:
Seine Methode zur Krebsbekämpfung sei eben nicht Schulmedizin, sondern „alternativ“.
liest man bei Chiemgau-Online. Das ist hochspannend, denn Dr. Klehr ließ in Hamburg ausrichten, er sei in der Fachwelt anerkannt, womit doch wohl nicht die esoterische gemeint war, oder?
Es gebe eben nicht immer für alles wissenschaftliche Beweise, meinte der Angeklagte. Er habe auch viele Erfolgsfälle vorzuweisen. Die werde er präsentieren, er sei jedenfalls kein Betrüger.
Ja, wie denn nun? Hatte der verehrte Kollege Dr. Krüger für Herrn Dr. Klehr denn nicht vorgetragen, die Methode sei “hochwirksam”?
Auch lastet der Staatsanwalt dem „Krebsarzt“ an, er habe die Patienten mangelhaft „über die nicht wissenschaftlich belegte Wirksamkeit“ seiner Behandlungsmethode aufgeklärt.
Es fehlt eigentlich nur noch, dass Herr Dr. Klehr auf Esowatch verweist, wo ja jedermann Kritik an der Klehrschen Methode nachlesen könne …
Bevor die ZK 24 durchdreht, distanziere ich mich mal von Chiemgau-Online, dem Salzburger Staatsanwalt und Dr. Klehr – man weiß ja nie …
Im Zusammenhang mit dem hier dokumentierten Wallraff-Fall wurde auch eine Zeitung auf Unterlassung einer Äußerung in Anspruch genommen. Den Unterlassunsanspruch begehrte eine GmbH in Liquidation, die ihr “unternehmenspersönlichkeitsrecht” verletzt sah und für ihre Geschäftsehre kämpfte.
Das Landgericht Köln schloss sich jedoch der Meinung des Zeitungsverlags an. Eine GmbH, die liquidiert wird, könne nicht mehr zulässig Geschäfte tätigen, welche die Abwicklungsgesellschaft in eine werbende Gesellschaft umwandelten. Unter Berücksichtigung des Abwicklungszwecks der Liquidationsgesellschaft nach § 72 GmbHG dürfte jedenfalls für die Klägerin von den streitgegenständlichen Äußerungen schädigende Auswirkung nicht mehr vorliegen, so dass mit dem Widerrufsverlangen nicht eine Wiedergutmachung des Schadens, sondern eine Entschuldigung erstrebt wird. Neue Geschäfte dürfen nur insoweit abgeschlossen werden, als sie objektiv dem Abwicklungszweck dienen und subjektiv zu diesem vorgenommen werden.
Die Kindlein eines bekannten Schauspielers, die selbst in einem Film mitwirkten und im TV präsent waren, ließen es 2008 krachen.
In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 2008, der in Bayern sogenannten „Freinacht“, waren die Kläger mit ca. acht weiteren Freunden in der Innenstadt von München unterwegs. Die Gruppe wurde dabei beobachtet, wie sie Fahrräder traktierte, Blumen aus einem Blumenbeet herausriss sowie den Telefonhörer in einer Telefonzelle abriss. Herr O. soll für den abgerissenen Telefonhörer verantwortlich sein, Herr O. für das Herausreißen einiger Tulpen aus einem Beet. Herr O. wurde von der Polizei aufgegriffen und auf die Wache mitgenommen, wohin ihn sein Bruder O. begleitete. Beide wurden nach Feststellung der Personalien entlassen. Gegen keinen von beiden wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete darüber online, etliche Medien griffen die Posse auf, so auch die Sächsische Zeitung. Familienvater Buske zeigte Verständnis für das Persönlichkeitsrecht der beiden jungen Racker und verbot:
Polizei schnappt O.-Söhne,
er und sein Bruder haben Fahrräder traktiert, Blumenbeete zerstört und eine Telefonzelle auseinandergenommen.
im Zusammenhang mit dem Kläger über die Tatsache einer Sachbeschädigung in der Nacht zum 1. Mai 2008 in der Innenstadt von München zu berichten
er hat den Hörer aus der Telefonzelle gerissen.
im Zusammenhang mit dem Kläger über die Tatsache einer Sachbeschädigung in der Nacht zum 1. Mai 2008 in der Innenstadt von München zu berichten.
Die Pressekammer meinte,
das Gewicht des Informationsinteresses verringere sich dadurch, dass Gegenstand der Berichterstattung durchaus keine spektakulären Straftaten gewesen seien, die im Gegensatz zu Kapitalverbrechen nicht als solche von überwiegendem Allgemeininteresse seien. Die Berichterstattung über eine begangene Straftat unter Namensnennung des Täters stelle für diesen regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts dar, weil die Bekanntmachung seines Fehlverhaltens zu einer negativen Bewertung des Betroffenen in der Öffentlichkeit führe (BVerfGE 35, 202). In diesem Zusammenhang gewinne besondere Bedeutung, dass die Kläger zum Zeitpunkt des Vorfalls und der Veröffentlichung erst 18 bzw. 16 Jahre alt gewesen seien, also junge Menschen bzw. Jugendliche, deren Entwicklung noch nicht abgeschlossen sei, und die ihren sozialen und beruflichen Platz in der Gesellschaft noch nicht gefunden hätten. Ihr öffentliches Auftreten als Nachwuchskünstler schränke ihren Anonymitätsschutz gegen die beanstandete Berichterstattung aus einem von ihrer beruflichen Tätigkeit zu unterscheidenden persönlichen Lebensbereich nicht ein.
(Das Argument der Schwere oder Leichtigkeit eines Vorwurfs streitet allerdings nicht nur für ein Recht auf Anonymität, sondern relativiert in gleichem Maße den Eingriff bzw. steigert das öffentliche Berichtsinteresse. Darüber wurde in der Hamburger Pressekammer erst vorletzte Woche wieder eifrig diskutiert.)
Gestern habe ich einen EU-Experten ausgequetscht, der erfolglos einen Antrag auf Freigabe eines Rechtsgutachtens zu ACTA gestellt hat. Aus irgendeinem Grund meint das Europaparlament, eine Freigabe könne die Staaten, die ACTA noch nicht ratifiziert hätten, irritieren. Weiter auf TELEPOLIS.
UPDATE: Das geheime ACTA-Dokument SJ-0501/11 wurde inzwischen geleakt und findet sich im Anhang von dieses Dokuments.
Indes hat sich auch Prof. Thomas Hoeren zum aktuell diskutierten “Warnhinweismodell” geäußert, das die CDU-Internetausdrucker sich ausgekaspert hatten. Wenig überraschend hat er “Bedenken”.
UPDATE: Die GVU hat keine entsprechenden Strafanträge gestellt, die StA Dresden ermittelt von Amts wegen. Die GVU kommentiert aber so, als ob sie das billigt.
Die beiden niederländischen Journalisten, die einen SS-Veteranen mit versteckter Kamera gefilmt und seine Worte mitgeschnitten haben, wurden heute von einem deutschen Gericht freigesprochen.
Der EGMR hat heute die Verurteilung eines national eingestellten Schweden bestätigt, der Schüler mit seinen homophoben Ansichten genervt hat.
Diese Woche hatte der EGMR einen einst koksenden Schauspieler in Sachen Persönlichkeitsrecht auf Entzug gesetzt. Der hatte 2005 die BILD-Zeitung verklagt – natürlich in Hamburg. Die Urteile wurden kassiert, der deutsche Staat darf jetzt 50.000 Flocken an Axel Springer zahlen. (upgedatet)
Apropos Koks: Benjamin von Stuckrad-Barre fällt gerade wegen seiner alten Angewohnheit auf, anderen den Mund verbieten zu wollen. Der Mann ist ja selbst alles andere als schüchtern. Seinen Film werde ich mir jedenfalls dann doch nicht ansehen.
Auch ein gewisser Herr Bismarck hat Schande über seine bekannte Familie gebracht, weil er sich gerade von einem Herrn Schädel mit einem schönen Prozesstrick hat hereinlegen lassen. Ein andermal mehr dazu.
Der Sozialkritiker Charles Dickens, der seine Botschaften über gesellschaftliche Missstände des viktorianischen Englands durch Literatur verbreitete, wäre heute 200 Jahre als geworden. Dickens ist den Juristen vor allem für seinen Eintritt für das Urheberrecht der Künstler gegenüber den US-Verlegern in Erinnerung. Dem damaligen Verständnis der USA wurde mit dem “Copyright” eher die unternehmerische Leistung des Verlegers geschützt. Eine Notwendigkeit, den englischen Autor um Erlaubnis für einen Nachdruck zu fragen oder ihn gar zu beteiligen, sahen sie nicht, was Dickens damals auf die Palme brachte.
Die US-Verleger verstanden den Undank nicht, denn schließlich seien sie es doch gewesen, welche den Mann von der fernen Insel in den USA bekannt gemacht hätten. So ähnlich argumentieren heute ja auch gewisse Filesharer, Youtube und andere Internetter. Inzwischen allerdings hat das Urheberrecht in den USA quasi religiöse Züge angenommen, die möglicherweise niemanden mehr als den aufmerksamen Sozialkritiker Dickens gestört hätten …
Über Dickens Stress mit den US-Verlegern hat Prof. Hoeren vor 20 Jahren mal einen schönen Beitrag gemacht, den ich hier digital gefunden habe. Ob der Raub-Link Hoerens Verleger Spaß macht, weiß ich nicht … ;-P
PS: In Deutschland so gut wie unbekannt ist, dass Dickens ein begeisterter Amateurzauberkünstler war. Naja, vielleicht auch nicht so wichtig …
Bereits länger schwirrten in Journalistenkreisen Gerüchte über Pkw-Geschäfte des Hauses Wulff. Die erste dieser Meldungen hat nun die Frankfurter Rundschau gedruckt. Dagegen hat sich nun die First Lady juristisch gewehrt. Schade, eine TV-Befragung nun auch der Präsidentengattin wäre sicherlich unterhaltsam geworden.
Wenn die Wulffs nun vermehrt das Presserecht bemühen, hat die aktuelle Ausgabe der TITANIC gute Chancen, ein Klassiker zu werden.
Dieter Bohlens Anwälte starteten vor einem Jahr eine unfassbare Abmahnwelle gegen etliche Publikationen, die eine Agenturmeldung über die Schwangerschaft seiner langjährigen Lebensgefährtin verbreiteten. Das Persönlichkeitsrecht des Barden sei hierdurch verletzt worden. Da etliche Medien nicht einsehen wollten, warum der Mann, der seinen Penis-Bruch zu Sachbuch-Literatur verarbeitet und die Persönlichkeitsrechte seiner Partnerinnen und Freunde mehr als jeder deutsche Promi vor ihm verwertet hatte, nun plötzlich Theater macht, weil über den Landeanflug seines fünften Kindes berichtet wurde, flutete Bohlen das Landgericht Hamburg mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen.
Nun wäre es ja verständlich, wenn eine Frau in den ersten Monaten einer Schwangerschaft ihr Glück nicht mit der Welt teilen will, weil noch allerhand passieren kann. Auch könnte sich ein Mann von hoher Moral verbitten, zum Vater eines möglicherweise unehelich gezeugten Kindes ausrufen zu lassen, zumal man bei Schwangerschaften ja ohnehin nicht so genau weiß, wer den Anstoß hierzu gegeben hat. Da zumindest die Initialphase einer Schwangerschaft die Sexualsphäre betrifft, dürfte über diese grundsätzlich mal gar nicht berichtet werden.
Doch im Falle Bohlen lagen die Dinge anders: Der gute Mann hatte jahrelang und bereits während der Beziehung zu Kindsmutter seinen Kinderwunsch in Talkshows usw. öffentlich gemacht. Während eines Urlaubs posierte er gemeinsam mit seiner Partnerin für die Presse sogar fröhlich im Hotelbett. Da die neue Frau Bohlen im März ihr Kind bekommen hatte, darf man vermuten, dass die Schwangerschaft im vorangehenden Januar bei einer Bohlen-Partnerin, die sich standesgemäß figurbetont zu kleiden hat, nur schwer zu verbergen gewesen war. Und warum das Persönlichkeitsrecht des Herrn Bohlen tangiert worden sein soll, der nun einmal auch in Unterleibsangelegenheiten keine allzu große Öffentlichkeitsscheu bewies, das verstand so recht niemand, denn eine Schwangerschaft ist insbesondere für einen Mann reiferen Alters doch eher ein Kompliment.
Als wäre der Fall nicht schon skurril genug, erreichten die Antragsflut die Hamburger Pressekammer in einer Phase, in der sie arbeitsüberlastet war. Die zumindest im von mir in der Abwehr betreuten Fall beantragte Unterlassungsverfügung konnte nicht mehr rechtzeitig erlassen werden, weil inzwischen das Bohlen-Baby geschlüpft war und sich der stolze Vater zu seinem Werk bekannt hatte. Damit implodierte das Rechtsschutzbedürfnis für etliche Bohlen-Anträge auf Unterlassungsverfügungen. Die Rechnung zahlt Herr Bohlen.