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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


18. Juni 2012

Konzeptvorschlag zur Stiftung Bloggerhilfe

Ich bin der Meinung, dass man die Kontrolle der Meinungsfreiheit nicht Lügnern überlassen sollte. Dieser Befund entspricht allerdings den gegenwärtigen Verhältnissen im Presserecht, wo Anwälte und Richter willkürlich Meinungsäußerungen in Tatsachenbehauptungen umdeuten und die Beweislastumkehr für solche in absurder Weise auf die Spitze treiben. Nicht nur das Äußern ungeliebter Meinungen ist inzwischen eine heroische Tat, sondern bereits das Verlinken von Videos, die irgendwelche Nebensächlichkeiten enthalten, die zu beweisen wären. Die Missstände sind u.a. Folge asymmetrischer „Kriegskassen“, mit denen Industrie, Politiker und Scharlatane ihre Kritiker juristisch mundtot zu machen pflegen. Es wird Zeit, die willkürliche Missachtung der Rechtsprechung aus Karlsruhe durch die Instanzgerichte zu beenden.

Mein Konzeptvorschlag für die Kriterien einer „Stiftung Bloggerhilfe“ (Arbeitstitel):

  1. Der Rechtshilfefonds soll den Rechtsweg gegen meinungsfreiheitsfeindliche Rechtsprechung aus den unteren Instanzen finanzieren.
    Grund: Urteile aus den Instanzgerichten, die im Widerspruch zur Rechtsprechung aus Karlsruhe stehen, führen zu Rechtsunsicherheit und Selbstzensur. Meinungsfreiheit ist für Privatpersonen nicht finanzierbar, wird von keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt und nur selten von Prozesskostenhilfe unterstützt.
  2. Gefördert werden nur Fälle, in denen bereits ein Gericht befasst ist (einstweilige Verfügung, Klage).
    Grund: Der Großteil aller Abmahnungen ist ohnehin Bluff. Der Rechtshilfefonds soll keine anwaltliche Beratung ersetzen, sondern die Finanzierung von Maßnahmen gegen konkrete Rechtsprechung ermöglichen.
  3. Seinen Anwalt wählt der Betroffene.
    Grund: Das ist nun einmal das gute Recht eines Beklagten.
  4. Über die Förderung eines Falles entscheidet ein Gremium an Experten (Anwälte etc.).
    Grund: Die Mittel sollen gezielt für wichtige Anliegen der Meinungsfreiheit im Internet eingesetzt werden, um ggf. Grundsatzurteile zu erstreiten. Aufgrund der Vielzahl an Fallgestaltungen und unbekannten Entwicklungen wäre eine enge Definition förderungswürdiger Fällen nicht sachgerecht.
  5. Das Experten-Gremium wird umfassend in die Rechtsverteidigung eingebunden. Alle kostenauslösenden Schritte werden mit dem Experten-Gremium abgestimmt.
    Grund: Es geht um Geld.

Soweit mein grober Vorschlag. Erste Kollegen haben bereits Interesse an der Mitwirkung signalisiert. Wer wäre noch bereit, ehrenamtlich in einem Expertengremium mitzuwirken?

15. Juni 2012

Stiftung Bloggerhilfe

Derzeit arbeite ich daran, die aus der Klehranlage hervorgegangene Initiative in eine brauchbare Form zu bringen. Bei dem Rechtshilfefonds gibt es jedoch vor allem zwei bislang ungelöste Herausforderungen:

1. Wer entscheidet, welche Fälle gefördert werden?

Rechtsstreite, die einen nichts kosten, wird vermutlich jeder führen wollen, der eine Abmahnung erhält. Nach welchen Kriterien sollen Prozesse gefördert oder abgelehnt werden?

2. Wer entscheidet, welcher Anwalt mandatiert wird?

Auch hier sind Neid und Missgunst vorprogrammiert. Honorare müssen die jeweils beauftragten Anwälte für Gerichtsverfahren nun einmal nehmen. Erfolgshonorare sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Weil medienrechtliche Fälle einen exorbitanten Arbeitsaufwand verursachen können, würde ich auch in den seltensten Fällen einem Kollegen Erfolgshonorare zumuten wollen.

Insbesondere hätte es ein Geschmäckle, wenn ich aus selbst akquirierten Spendengeldern Aufträge an mich selbst vergeben würde. Andererseits gibt es nicht so viele Anwälte, welche die Hamburger Verhältnisse kennen und bereit sind, nach RVG abzurechnen. (Ans-tändige Hamburger Anwälte rechnen gerne nach S-tundenlöhnen von bis zu 800,- € s-tatt nach RVG ab.) Also muss ein Verfahren entwickelt werden, dass gewissen Selbstansprüchen gerecht wird.

In jedem Fall benötigen wir einen unabhängigen Beirat, der die beiden genannten Fragen jedenfalls vorab prüft und ggf. in eine Form bringt, in welcher die Klehranleger etc. demokratisch abstimmen können. Auch insoweit ist noch vieles unklar.

Wie auch immer, die Stiftung sollte möglichst schnell arbeitsfähig werden, denn wenn tatsächlich der aktuelle Entwurf eines Leistungsschutzgesetzes kommt, dann ist der Bedarf dringender denn je.

PS: Heute hat CARTA ein Interview mit Thomas Stadler und mir veröffentlicht.