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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Die Geheimnisse von Rheinland-Pfalz

Mein Ausflug vom Montag ins geheimisvolle Rheinland-Pfalz ist nun verfilmt worden.

Am 13.11.2017 um 14 Uhr bekundete ich per E-Mail bei der LMK Rheinland-Pfalz mein Interesse, dort den privaten Rundfunk zu beaufsichtigen, und erkundigte mich nach dem Verfahren. Am 14.11.2017 wurde mir beschieden, dass eine „Findungskommission“ eingerichtet worden sei, die ihre Arbeit bereits abgeschlossen habe. Offenbar geschah dies genau am 13.11.2017.

Für die Wahl des Direktors ist jedoch einzig die Versammlung der Landesmedienanstalt zuständig, die zur Wahrung der Staatsferne nicht von der Regierung, sondern aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen wie Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, politischen Parteien, Sportverbänden usw. gebildet wird. Was sich jedoch abzeichnete, war eine Krönungsmesse für einen parteipolitisch ausgekungelten Kandidaten. Man hätte sich das Theater mit der Staatsferne also sparen können.

Wer dieser Findungskommission so alles angehörte, wie sie tagte und welche Fristen zu wahren gewesen wären, ist geheim. Bekannt ist lediglich, dass sie nicht suchte, sondern nur fand. Es hätten sich mehrere Bewerber gemeldet, aber man habe dann wohl nur mit einem gesprochen.

Am 20.11.2017 kandidierte ich formal für die Position, Fax vorab. Am 04.12.2017 – dem Wahltag – erklärte mir der Versammlungsleiter der LMK, dass er diese „erst heute morgen“ auf den Tisch bekommen habe. Eine „lange Leitung“ bei einer für Kommunikation zuständigen Behörde finde ich bei Chefsachen schon ein bisschen anstrengend.

Auch meine Andienung bei den Versammlungsmitgliedern und meine Videobewerbung scheinen die Medienwächter nicht erreicht zu haben, Social Media kennen die wahrscheinlich nur aus Papierausdrucken. Wenigstens der Postweg funktioniert. Mit Schreiben vom 05.12.2017, zugestellt am 07.12.2017, habe ich es nun schriftlich, dass meine Bewerbung keine Berücksichtigung finden konnte.

Darüber bin ich allerdings alles andere als unglücklich. Zwar wäre ein Salär von 10.000,- €/Monat für einen eher lockeren Job nicht zu verachten, die Leitung einer Papiertigerbehörde sehe ich allerdings nicht als Herausforderung. Ich bin hier in Köln als Medienanwalt gerade sehr glücklich und habe seit 2003 (Ende der damaligen Harald-Schmidt-Show) kein Privatfernsehen mehr gesehen.

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Autor:
admin
Datum:
8. Dezember 2017 um 10:46
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Rundfunkrecht
Tags:
 
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