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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


28. Dezember 2017

Kompa ./. Eumann: Verwaltungsrechtsweg einschlägig

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat meine Rechtsauffassung bestätigt, dass für meinen Eilantrag gegen die Besetzung der Position des Direktors der LMK die Verwaltungsgerichte zuständig sind. An seinen ursprünglichen Bedenken, der Fall gehöre möglicherweise vor die Arbeitsgerichte, hält das Gericht nicht mehr fest. Auch vom LMK-Anwalt, der den Weg zu den ordentlichen Gerichten wies, ließ sich das Verwaltungsgericht keinen Floh ins Ohr setzen.

Die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab verpasste eine wunderbare Gelegenheit, zu schweigen. So hatte Raab die ursprünglichen Zweifel des Verwaltungsgerichts zum Anlass genommen, öffentlich die Kompetenz von Rechtsanwalt Markus Kompa infrage zu stellen. Anders als von Raab nachgeplappert, ist Arbeitsrecht jedoch für die Besetzung von Behördenchefs gar nicht einschlägig – was die altkluge Staatssekretärin bereits bei schlichter Lektüre von §§ 3, 5 ArbGG hätte erkennen können.

22. Dezember 2017

Aktueller Politthriller

Wie ich gerade sehe, gibt es als TV-Serie einen Politthriller in Deutschland mit Geheimdienst, Terror und einer rechtspopulistischen Partei. Witzigerweise spielt auch die Ehefrau von Heiko Maas mit.

Der Stoff kommt mir irgendwie bekannt vor. Ach, ja richtig! Mein erster Roman „Das Netzwerk“, der bereits im Frühjahr 2016 erschien … Allerdings kommt die CIA bei mir nicht ganz so gut weg, dazu kenne ich die Geschichte dieses Intelligence-Anbieters zu gut.

Hier kann man das Werk direkt beim Verlag bestellen, als eBook kommt es noch rechtzeitig zum Fest! ;)

 

21. Dezember 2017

Keine Haftung für kommentarlosen Retweet

Diesen Januar ließ der AfD-Politiker John Hoewer etliche Leute abmahnen, weil diese einen Tweet mit einem Link auf einen offenbar nicht völlig zutreffenden Veranstaltungsbericht retweetet hatten. Für die Abmahnung baten KOMNING Rechtsanwälte freundlich um angeblich geschuldete Erstattung von 334,75 €.

Daraufhin erhob meine Mandantin eine negative Feststellungsklage. Inzwischen hatte nämlich das OLG Dresden erkannt, dass sich ein linkteilender Nutzer dessen Inhalte erst dann zu eigen macht, wenn er die Weiterverbreitung mit einer positiven Bewertung versieht. Einen „Fav“ hatte die Mandantin aber nicht gemacht. Das Amtsgericht Lünen hat demgemäß der Feststellungsklage stattgegeben. Wir werden dann Herrn Hoewer zur Kasse bitten.

19. Dezember 2017

Mit Harald Schmidt hart ins Gericht gegangen …

Als ich gestern die Sicherheitsschleuse des Landgerichts Köln passierte, erschien dort hinter mir Harald Schmidt, um als Zeuge gegen einen Stalker auszusagen. Kurioserweise hatte Schmidt einst Anteil an meinem ersten Prozess an den Kölner Gerichten.

Damals hatte ich einen Zauberkünstler vertreten, dem von RTL übel mitgespielt worden war. Die RTLis hatten den Manipulator angeheuert, weil dieser im Rahmen seiner Show „die Lottozahlen verhersagt“ – ein klassisches Zauberkunststück, das u.a. David Copperfield lange vorführte. RTL jedoch filmte den Künstler heimlich mit versteckter Kamera, dieses sogar beim Umziehen in der Garderobe und spionierte mit diesem Foulspiel seinen Trick aus. Damit nicht genug, stellte ihn RTL nicht als unterhaltenden Zauberkünstler dar, sondern unterschlug seine Profession und machte ihn vermeintliche Scharlatan. Man versuchte, ihn zur Behauptung zu bewegen, er habe übersinnliche Kräfte. Als er sich weigerte, legte RTL dem Mann diese inszenierten Worte einfach per Stimme aus dem Off-Kommentar in den Mund. Vor laufender Kamera konfrontierte man den Künstler mit den verräterischen Aufnahmen und stellte ihn bloß.

Einen ähnlichen Fall hatte es 1998 mal in der Harald-Schmidt-Show (Sat.1) gegeben, als dort ein Zauberkünstler während der Fußball-WM ein Spielergebnis vorhersagen wollte. Auch damals war der Magier heimlich aus einer nicht abgesprochenen Perspektive gefilmt worden, den versiegelten Safe mit der Vorhersage öffnete man mit dem Schlüsseldienst. Weil die Parteien damals einen Vergleich geschlossen hatten, wollte mir der dortige Zauberer nichts über den Prozess verraten.

Das Landgericht Köln ließ bei meinem Zauberer überraschend die grundsätzliche Einwilligung in Filmaufnahmen ausreichen, obwohl die ganz sicher keine solchen aus versteckten Kameras umfasste. Doch in der Berufung am OLG Köln erinnerte sich der Senatsvorsitzende noch gut an den Fall mit der Harald-Schmidt-Show, den er selbst verhandelt hatte. Der Richter liebte Zauberkunst, hatte etwa gerade den damals aktuellen Kinofilm „The Prestige“ gesehen. Die faulen Tricks von RTL hingegen zogen bei ihm nicht. Der Beitrag der RTLümmel liegt nun für alle Zeiten im Giftschrank. ;)

18. Dezember 2017

FAQ zu Kompa ./. Eumann

Warum haben Sie letzte Woche doch noch einen Eilantrag bei Gericht gegen die Besetzung des LMK-Direktoriats mit Herrn Dr. Marc Jan Eumann gestellt?

Ich hatte den politischen Instinkt der Beteiligten dramatisch überschätzt und einen geordneten Rückzug erwartet. Das Amt und die Autorität aller Gremien, in denen der gewählte LMK-Direktor wirkt, werden durch diese Personalie offenkundig beschädigt.

Doch mir wurde aus Rheinland-Pfalz zugetragen, dass dort solche Ämterpatronage eher die Regel sei. Tatsächlich habe ich bislang kein Unrechtsbewusstsein registriert, obwohl die Staatsferne bei der Rundfunkaufsicht und das Prinzip der Bestenauslese bei der Besetzung öffentlicher Ämter Verfassungsrang haben.

Wegen der Schamlosigkeit bei der abgekarteten Besetzung ausgerechnet mit einem in vielfacher Hinsicht fragwürdigen Bewerber haben mich viele Personen aus unterschiedlichen Bereichen ermutigt, die Sache durchzufechten.

Wie bewerten Sie die Sitzung des Mainzer Landtags vom 13.12.2017 zum Thema (oben im Video ab 1:00:44)?

Die von der parteipolitischen Farbenlehre geprägten Redebeiträge haben mich in meiner Entscheidung von 2013 bestätigt, mich von parlamentarischer Politik fernzuhalten. Die Ignoranz der Regierungsparteien, die auf die Autorität der „staatsfernen“ Wahlversammlung pochten und jeden Zweifel an der Rechtswidrigkeit und der charakterlichen Eignung zurückwiesen, ist befremdlich.

Irritiert hat mich das von Medienvertretern unkritisch übernommene Narrativ, die Fachkompetenz des berücksichtigten Bewerbers stehe außer Frage. Da habe ich anderes gelesen.

Wie gut sind Ihre Chancen bei Gericht, die Ernennung zu verhindern?

Exzellent. Für eine geheime „Findungskommission“ zur Besetzung öffentlicher Ämter gibt es keine Rechtsgrundlage. Da hilft auch kein behördliches Selbstorganisationsrecht. An einer Ausschreibung oder einem vergleichbaren Verfahren zur Bestenauslese, das aus Art. 33 Abs. 2 GG vorgegeben ist, kommt man nicht vorbei.

Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

Der Presse entnehme ich, dass das Gericht die Gegenseite gebeten hat, die Stelle vorerst nicht zu besetzen, bevor über meinen Eilantrag entschieden wurde. Dem wird man nachkommen. Wann die Gerichte entscheiden werden, weiß ich nicht.

Warum wurde der Antrag ursprünglich am Verwaltungsgericht gestellt?

Grundsätzlich ist bei der beamtenrechtlichen Konkurrentenklage der Verwaltungsrechtweg gegeben. Allerdings will die öffentlich-rechtliche Anstalt LMK mit ihrem Direktor offenbar einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag schließen, so dass insoweit ggf. die Arbeitsgerichte zuständig wären. Da mir die LMK jede Auskunft verweigerte und ein solcher Antrag einer drohenden Besetzung etwa durch Vertragsschluss zuvorkommen musste, war Eile dringlicher als die Recherche des idealen Eingangsgerichts (zumal ich mit Arbeit ausgelastet bin).

Jedes Gericht prüft seine sachliche Zuständigkeit sofort von Amts wegen und entscheidet über einen Verweisungsantrag unanfechtbar, § 291 Abs. 2 Satz 2 ZPO. Daher kann es taktisch sogar sinnvoll sein, in Zweifelsfällen einen solchen Verweisungsbeschluss zu provozieren, um für den weiteren Prozess insoweit Rechtssicherheit schaffen.

Die sachliche Zuständigkeit ist aber letztlich unbedeutend, denn auch im Arbeitsrechtsweg ist bei der Besetzung entsprechender Stellen auf eine gebotene Bestenauslese abzustellen, vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. April 2016 – 9 AZR 673/14. Davon kann vorliegend keine Rede Rede sein.

Gibt es ein Spendenkonto?

Nein. Zwar werden mir derzeit in Social Media Spenden angeboten, ich kann diese Sache jedoch aus der Portokasse finanzieren. Die Verwaltung und steuerrechtliche Verbuchung solcher Spenden würde mir zudem Zeit rauben, die ich für meine Mandate dringender benötige.

Müssen Sie sich als LMK-Direktor das Programm von Sat.1 ansehen?

Möglich. Sat.1 folgt zwar dem Beispiel der hauseigenen Wanderhure und versucht gerade, von der LMK Rheinland-Pfalz zur Landesmedienanstalt von Schleswig-Holstein zu flüchten. Allerdings treffen den LMK-Direktor weitere Verpflichtungen wegen der bundesweiten Kooperation der Landesmedienanstalten etc., so dass der Blick auf Privatfernsehen nicht ausbleiben wird. Ich erwäge, den entsprechend gestählten Experten Holger Kreymeier von massengeschmack.tv als Referenten einzustellen.

8. Dezember 2017

Die Geheimnisse von Rheinland-Pfalz

Mein Ausflug vom Montag ins geheimisvolle Rheinland-Pfalz ist nun verfilmt worden.

Am 13.11.2017 um 14 Uhr bekundete ich per E-Mail bei der LMK Rheinland-Pfalz mein Interesse, dort den privaten Rundfunk zu beaufsichtigen, und erkundigte mich nach dem Verfahren. Am 14.11.2017 wurde mir beschieden, dass eine „Findungskommission“ eingerichtet worden sei, die ihre Arbeit bereits abgeschlossen habe. Offenbar geschah dies genau am 13.11.2017.

Für die Wahl des Direktors ist jedoch einzig die Versammlung der Landesmedienanstalt zuständig, die zur Wahrung der Staatsferne nicht von der Regierung, sondern aus Vertretern gesellschaftlicher Gruppen wie Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, politischen Parteien, Sportverbänden usw. gebildet wird. Was sich jedoch abzeichnete, war eine Krönungsmesse für einen parteipolitisch ausgekungelten Kandidaten. Man hätte sich das Theater mit der Staatsferne also sparen können.

Wer dieser Findungskommission so alles angehörte, wie sie tagte und welche Fristen zu wahren gewesen wären, ist geheim. Bekannt ist lediglich, dass sie nicht suchte, sondern nur fand. Es hätten sich mehrere Bewerber gemeldet, aber man habe dann wohl nur mit einem gesprochen.

Am 20.11.2017 kandidierte ich formal für die Position, Fax vorab. Am 04.12.2017 – dem Wahltag – erklärte mir der Versammlungsleiter der LMK, dass er diese „erst heute morgen“ auf den Tisch bekommen habe. Eine „lange Leitung“ bei einer für Kommunikation zuständigen Behörde finde ich bei Chefsachen schon ein bisschen anstrengend.

Auch meine Andienung bei den Versammlungsmitgliedern und meine Videobewerbung scheinen die Medienwächter nicht erreicht zu haben, Social Media kennen die wahrscheinlich nur aus Papierausdrucken. Wenigstens der Postweg funktioniert. Mit Schreiben vom 05.12.2017, zugestellt am 07.12.2017, habe ich es nun schriftlich, dass meine Bewerbung keine Berücksichtigung finden konnte.

Darüber bin ich allerdings alles andere als unglücklich. Zwar wäre ein Salär von 10.000,- €/Monat für einen eher lockeren Job nicht zu verachten, die Leitung einer Papiertigerbehörde sehe ich allerdings nicht als Herausforderung. Ich bin hier in Köln als Medienanwalt gerade sehr glücklich und habe seit 2003 (Ende der damaligen Harald-Schmidt-Show) kein Privatfernsehen mehr gesehen.

4. Dezember 2017

Dr. Eumann wird neuer LMK-Direktor

Heute habe ich als Gast an der Versammlung der LMK Rheinland-Pfalz in Ludwigshafen teilgenommen. Zu Beginn wurde die Öffentlichkeit für den ersten Tagesordnungspunkt ausgeschlossen, nämlich für den Bericht der etwas diffusen Findungskommission. Angesichts der Misstöne im Vorfeld wäre durchaus eine Vertagung der Wahl zu erwarten gewesen.

Nach dem Wiedereinlass wurde mitgeteilt, dass nur ein Kandidat zugelassen worden sei, zwei weitere Bewerber – einer davon ich – seien halt zu spät dran gewesen. Interessant hieran ist, dass der Posten nie ausgeschrieben wurde, wie dies etwa in NRW Standard ist. Der zugelassene Kandidat, zufällig Herr Dr. Eumann, wurde später befragt, wie er [zum richtigen Zeitpunkt] auf die vakante Position aufmerksam gemacht worden und wie er in die Auswahl gekommen sei. So richtig präzise beantworte Eumann diese Frage nicht. Der NRW-Staatssekretär sei im Juni (nach der NRW-Wahl) in den Ruhestand gegangen und habe sich halt umgehört und sich dann bei der LMK beworben.

Herr Dr. Eumann nutzte ausgiebig die Gelegenheit, um sich vorzustellen. Dabei überzeugte er weniger mit seinen – mir etwas zu plattitüdenhaften und predigermäßigen – Inhalten, als vielmehr mit seiner Herzlichkeit und dem Charisma, das Herr Dr. Eumann verströmte. Man muss den knuffigen Mann einfach gerne haben! Schwächen vermochte er einfach wegzulächeln. Seine dieses Wochenende eher schlecht gemischten Karten spielte der routinierte Politiker souverän aus.

Mich überzeugte Herr Dr. Eumann, als er seine häufigen Besuche in Gimmeldingen anführte. Hatte ich zuvor nicht verstanden, warum Rheinland-Pfalz einen Medienaufseher aus einem fremden Bundesland mit hanseatischem Migrationshintergrund benötigte, war ich durch den Hinweis auf Herrn Dr. Eumanns Besuche in Gimmeldingen endlich versöhnt.

Zwar meldeten sich mehrere Kritiker zu Wort, die sowohl das fadenscheinige Verfahren kritisierten als auch die Tatsache, dass Dr. Eumann sich auf einen Posten bewarb, den er für andere in NRW nur einem Volljuristen nach 18-monatiger Karenzzeit zubilligt. Und mancher äußerte starke Bedenken, ob durch eine solche Vergabepraxis das Ansehen des Landes gefährdet würde.

Mit knapper Mehrheit wurde der einzige Kandidat Herr Eumann dann gewählt. Herzlichen Glückwunsch!

Neues aus der Anstalt: Rettet Rechtsanwalt Rechtsstaat Rheinland-Pfalz?

Deutschland schaut heute auf Ludwigshafen, wo der neue Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation gewählt wird. Das ist die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt, welche die Aufsicht über den privaten Rundfunk usw. ausübt. Dies soll den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend „staatsfern“ erfolgen. Um diese Staatsferne zu gewährleisten, wird der Direktor nicht von der Politik bestimmt, sondern von einer Versammlung gewählt, die sich wie bei den Rundfunkräten aus Vertretern aus der Gesellschaft zusammensetzt, mit Gesandten von Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften und Sportverbänden usw. („Gesegnet sind die Skifahrer“).

Doch nun pfeifen die Spatzen von den Dächern, dass diese Wahl manipuliert sein soll. So bekommt die Versammlung nicht etwa eine Auswahl an Bewerbern, vielmehr wurde ein einziger Kandidat unter extrem konspirativen Umständen ausgekungelt und soll ganz kurz vor der Wahl bekannt gegeben werden. Die angeblich nicht parteipolitisch entsandten 42 Vertreterinnen und Vertreter des pfälzischen Volkes sollen den – tatsächlich wohl von der Politik präsentierten – Direktor abnicken. Das Ganze wäre dann ein pseudodemokratisches Ritual, absolviert von Statisten, die den Souverän parodieren.

Diese Wahlvorbereitung ohne Ausschreiben oder sonstig transparentes Verfahren scheint mir eine originelle Interpretation des eigentlich auch in Rheinland-Pfalz geltenden Art. 33 Abs. 2 GG zu sein, der bei Besetzung von Staatsämtern eigentlich den Leistungs- und Wettbewerbsgedanken vorsieht:

Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Der Mann, den man unter strengster Geheimhaltung offenbar ausgekaspert hat, ist der in NRW neulich arbeitslos gewordene Ex-Staatssekretär Herr Dr. Eumann. Medienpolitisch hat Herr Dr. Eumann eigentlich immer das Falsche getan. So soll er an der Schnapsidee mit der Haushaltsabgabe beteiligt gewesen sein, die auch dann anfällt, wenn dort weder Empfangsgeräte vorhanden sind noch Personen mit deutschen Sprachkenntnissen wohnen.

Auch persönlich ist Herr Dr. Eumann ein spannender Kandidat: Mit seiner Doktorarbeit hatte er wohl gewisse Probleme, im Kölner Müllskandal machte der Sozialdemokrat eine unglückliche Figur. So richtig sympathisch aber wurde er durch den Schachzug, den NRW-Landesmedienchef (CDU) aus dem Amt zu kegeln, in dem er das Gesetz änderte. So muss man in NRW nun Volljurist sein und mindestens 18 Monate Karenz zur aktiven Politik vorweisen. Nach seinen eigenen Maßstäben dürfte sich der Nichtjurist Herr Dr. Eumann, der noch vor einem halben Jahr die NRW-Regierung repräsentierte, heute nicht in Ludwigshafen sehen lassen.

Kölner Verhältnisse auch rheinaufwärts in Ludwigshafen? Nun ja, es geht es um Bimbes.

Also wenn es bei der Wahl schon so provinziell zugehen sollte, dann könnte man  doch wenigstens konsequent sein und einen Kandidaten aus ebendieser Provinz berücksichtigen. Soll wirklich ein Hamburger den Pfälzern erzählen, wie sie ihr Radio zu hören haben?

Mehr zum Thema:

Ein „fadenscheiniges“ Findungsverfahren FAZ vom 03.12.2017

Der Hürdenlauf des Ex-Staatssekretärs: RHEINPFALZ.de Rheinpfalz vom 02.12.2017

Ich sage dazu nichts! FAZ vom 01.12.2017

Meine Kandidatur als künftiger Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz kanzleikompa.de vom 01.12.2017

Bewerbung als Entfilzung Telepolis vom 28.11.2017

Kompa vs. Eumann kanzleikompa.de vom 27.11.2017

Personalie mit Geschmäckle? Deutschlandfunk vom 23.11.2017

Ein Klüngelmännchen für die Medienaufsicht Uebermedien vom 10.11.2017

Medienanstalt: Folgt Eumann auf Pepper? Rheinpfalz vom 06.11.2017

NRW-Politiker darf Doktortitel behalten SPIEGEL online vom 10.04.2014

SPD-Politiker nahm falsche Quittung an SPIEGEL online vom 11.03.2002

 

3. Dezember 2017

Lama Ole Nydahl klagt mal wieder weltlich

Schon seit Jahren ist Lama Ole Nydahl zu Gast in meinem Blog, weil seine Heiligkeit gerne mal seine Mitmenschen erdenschwer verklagt. Aktuell geht der Heilige Mann gegen mehrere Blogger vor, die angeblich unzutreffend über die Sympathien des Lamas für Rechtspopulisten und fragwürdige Ansichten über Muslime berichten. Auf dem hier verlinkten Video sagt er ab Minute 19 solche Sachen:

„Die Leute hätten einfach nur das Koran lesen müssen und verstehen müssen, dass das wirklich für uns alle gegeben wurde, dann hätten wir vielleicht nicht so viele über die Grenze geholt oder aus dem Wasser geholt, sogar [lacht].“

Während sich der Lama nachdrücklich für die Meinungsfreiheit der Rechtspopulistin Marine Le Pen einsetzt, hält er von solcher seiner abtrünnigen Jünger offenbar nicht ganz so viel. Wie sich der Geistliche die weltlichen Prozesse mit strammen Streitwerten leisten kann, ist unklar. Vor Gericht lässt er vortragen, er besäße kein nennenswertes Vermögen und legt gesteigerten Wert darauf, dass die Verfahren nicht von der ca. 35 Millionen schweren Diamantwegstiftung finanziert werden, der er vorsitzt.

In einem Verfügungsverfahren hatte Nydahls Anwalt beantragt, dem Antragsgegner solle die Äußerung verboten werden, Nydahl habe erklärt, „Muslime schneiden Frauen im Namen des Islam den Kitzler ab“ und legte einen Videomitschnitt seiner diesjährigen Rede vom „Osterkurs“ in Kassel vor, der allerdings unvollständig war. Eine Zeugin hatte den Schluss der Rede jedoch mit einem Handy gefilmt. Auf dem Video kann man deutlich hören, wie Nydahl über den islamophoben Bill Warner referiert. „… Frauen, die den Kitzler abgeschnitten bekommen, nicht, irgendwo und auch die anderen Sachen, die immer wieder geschehen, im Namen des Islams.“ Nydahl hatte diesen Teil-Antrag allerdings zurückgenommen, bevor er mit der doch sehr, sehr ähnlichen Äußerung konfrontiert wurde.

Aktuell geht der Lama gegen einen Blogger aus Österreich vor, weil der angeblich unzutreffend über Nydahls Rede vom letzten Jahr berichtet hatte. Eine Aufzeichnung hat der Lama diesmal bislang nicht vorgelegt – obwohl er offenbar eine hat. Die Rede des Lamas war 2016 sogar live ins Internet gestreamt worden, so dass wir bereits mehrere Zeugen haben, die sich daran erinnern. Wer sich ebenfalls an Nydahls Tiraden über gewalttätige Muslime vom letzten Jahr erinnern kann, wird freundlich gebeten, sich mit mir in Verbindung zu setzen.

1. Dezember 2017

Meine Kandidatur als künftiger Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz

Sehr geehrte Mitgliederinnen und Mitglieder der Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz!

Kommenden Montag wird Ihnen die sogenannte Findungskommission einen einzigen Kandidaten präsentieren, den sie dann ganz demokratisch zum neuen Direktor der LMK wählen dürfen. Ob Herr „Dr.“ Eumann für die Gewährleistung der Staatsferne eine hinreichend moralisch integre Persönlichkeit bietet, werden Sie zu befinden haben.

Das fadenscheinige Verfahren einer „Findung“ allerdings hätte ich eher in einem afrikanischen Schwellenland erwartet. An Ihrer Stelle als Wahlversammlung käme ich mir bei nur einem einzigen Kandidaten unterfordert vor.

Als guter Demokrat möchte ich Ihnen daher konstruktiv eine Alternative anbieten. Für das Monatsgehalt von rund 10.000,- € (Besoldungsstufe B7) würde ich mir auch das Programm von sat.1 zumindest auszugsweise ansehen, allerdings sollten dann auch ein 13. Monatsgehalt und ein Dienstwagen drin sein.

Im Gegensatz zu meinem Mitbewerber verfüge ich als Volljurist über die Befähigung zum Richteramt, bin Fachanwalt für Medienrecht und habe mich vor vier Jahren unwiderruflich aus aktiver Politik zurückgezogen. Selbst nach dem entsprechenden Gesetz für NRW, an dem mein Mitbewerber federführend beteiligt war, wäre ich also überqualifiziert. Wie mein Mitbewerber, ein Geschichtswissenschaftler, pflege auch ich historische Interessen, gelte etwa als Spezialist für Able Archer 83. 2013 erschien mein auf eigenen Recherchen basierendes Buch über Geheimdienste im Kalten Krieg.

Für ein Antichambrieren dürfte die Zeit etwas knapp sein. Da ich gelernt habe, dass es in der Politik nicht auf Inhalte, sondern auf Identifikation ankommt, und damit Sie nicht erst den Verfassungsschutz für Informationen über mich bemühen müssen, offenbare ich Ihnen nunmehr individuell für Ihre jeweilige gesellschaftliche Gruppe meine Qualitäten:

An die Vertreterinnen und Vertreter der Medien:

Den Vertreter des Deutschen Journalistenverbands – Landesverband Rheinland-Pfalz, den Vertreter des Südwestdeutschen Zeitschriftenverleger-Verbands, die Vertreterin von ver.di-Landesbezirk Rheinland-Pfalz (IG Medien/Fachgruppe Journalismus) und die Vertreterin des Verbands der Zeitungsverleger in Rheinland-Pfalz und Saarland möchte ich wissen lassen, dass ich zwar häufig Fehlleistungen in dieser Branche manchmal auch hart kritisiere. Als Medienanwalt allerdings vertrete ich jedoch häufig Journalisten. Ich selbst war einst Chefredakteur der Schülerzeitung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums Kaiserslautern und schreibe heute tagesaktuell.

An die Vertreterinnen und Vertreter der Politik:

Ich habe vor dem Beruf des Parlamentariers, der sich stets der Kritik stellt, größten Respekt und schätze alle politischen Parteien. Mein Vater ist seit 62 Jahren Mitglied der CDU Kaiserslautern, ein Bruder von mir ist irgendwas bei den vorderpfälzischen Grünen und ich selbst war sieben Jahre Mitglied bei den Piraten. Meine Peergroup ist eher links-liberal, für Ideologien bin ich allerdings unbegabt. Die SPD-Genossen werden sich sicherlich für mein Interview mit Ferdinand Lasalle interessieren. Meine Kontakte zur AfD waren nur juristischer Natur. Als Anwalt habe ich etwa im Auftrag die Vorstandswahl der AfD Schleswig-Holstein wegen Mauscheleien und Manipulation erfolgreich angefochten. Die Partei Die PARTEI, der ich heute angehöre, ist leider nicht im Landtag vertreten.

An die Vertreterinnen und Vertreter der Religionen:

In Religion hatte ich immer eine 1, meine große Schwester ist sogar promovierte Theologin. Der Vertreter der Katholischen Bistümer in Rheinland-Pfalz wird meine katholische Erziehung und meine Sakramente zu schätzen wissen; einst war ich sogar Zeuge der Bischofsweihe von Anton Schlembach im Speyrer Dom und habe in Florenz von Papst Johannes Paul II. den Segen empfangen. Den Vertreter der Evangelischen Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz möchte ich mit einem Verweis auf meine Schwägerin gnädig stimmen, die dort als Pfarrerin seelsorgt. Falls sich bis Montag auch die Atheisten eine Vertretung bei der LMK organisiert haben sollten, verweise ich vorsorglich auf meinen längst vollzogenen Kirchenaustritt.

An die Vertreterinnen und Vertreter von Sport, Kunst und Kultur und „Stiftung Lesen“:

Als Schüler war ich Mitglied im 1. FCK und im Turn- und Fechtclub Kaiserserlautern sowie in der Tae Kwon Do-Union Rheinland-Pfalz und entwickelte eine avantgardistische Tennis-Zaubershow. Anfang der 1990er Jahren wirkte ich in professionellen Inszenierungen des Pfalztehaters von „Romeo und Julia“ bis „Zauberflöte“ mit. 2009 gestaltete ich mit „Rimini Protokoll“ als Autor und Darsteller für das Landestheater Düsseldorf eine politische Inszenierung. 2016 brachte Westend meinen ersten Spionageroman.

An die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und Beamten:

Den Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die Vertreterin des ver.di-Landesbezirks Rheinland-Pfalz (DAG) und den Vertreter des Deutschen Beamtenbundes Rheinland-Pfalz möchte ich meine besondere Wertschätzung für ihre gesellschaftlich wichtige Institutionen wissen lassen. Mein prominentester Mandant, mit dem ich auch enge Freundschaft pflege, wurde durch seine Schriften für die Gewerkschaften und seine Arbeiterliteratur zu Deutschlands erfolgreichstem Sachbuchautor.

An die Vertreterinnen und Vertreter des Verbraucherschutzes:

Die Vertreterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und den Vertreter des Landesfachbeirats für Seniorenpolitik Rheinland-Pfalz (beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen) möchte ich auf meine Website finanzparasiten.de hinweisen, die einen juristischen Kleinkrieg mit der Finanzvertriebsindustrie auslöste.

An die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft:

Den Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Bauernverbände Rheinland-Pfalz, den Vertreter der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU), den Vertreter des Landesverbands der Freien Berufe Rheinland-Pfalz sowie die Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz möchte ich wissen lassen, dass ich als Hausanwalt eines bundesweiten Branchenverbandes fungiere und im Interesse des Verbraucherschutzes gegen unseriöse Anbieter nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG vorgehe. Dem Vertreter des Landesverbands Einzelhandel Rheinland-Pfalz möchte ich sagen, dass mir auch dieses Gewerbe durch das Elternhaus vertraut ist.

An die Vertreterinnen und Vertreter für Integration:

Den Vertretern der Verbände aus dem Bereich der Behinderten einschließlich der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen und Beauftragter der Landesregierung für Migration und Integration sowie der Vertreterin des Landesfrauenbeirats beim Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz fühle ich mich besonders verbunden, da auch die Familie meines Vaters im Krieg ihre Heimat verlor. Mein Vater fand jedoch in der Pfalz eine neue Heimat. Meine Mutter, eine pensionierte Lehrerin, unterrichtet ehrenamtlich Flüchtlinge in deutscher Sprache. Ich selbst bin als Pfälzer zunächst ausgerechnet in das Saarland migriert, danach vermochte ich mich in Westfalen und nun im Rheinland zu integrieren.

Der Vertreterin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Rheinland-Pfalz kann ich allerdings nicht unter die Augen treten. So hatte ich diese Woche einer Spendensammlerin des BUND ihr Anliegen abgeschlagen. Auch der Vertreterin der Landesjugendrings Rheinland-Pfalz vermag ich wenig Identifikation zu bieten, da meine Jugend wohl langsam vorbei ist.

Damit wollen wir es für heute mal gut sein lassen. Ich bin gespannt, mit welcher Lebensleistung mein Mitbewerber am Montag seine Haut zu Markte tragen wird. Hoffentlich ist seine Rede eloquenter als diese Arbeitsprobe hier: