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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Kölsch vorm Kadi

Aufgrund des gerichtsüblichen Alkoholverbots darf Kölsch im Landgericht Köln zwar im Mund geführt, nicht aber konsumiert werden. Dennoch findet Kölsch ab und an seinen Weg in den Gerichtssaal. Nachdem man in den 1960er Jahren bis rauf zum Bundesgerichtshof prozessierte, wer sein Gesöff den „Kölsch“ nennen dürfe, lage heute ein Sprachwerk auf dem Richtertisch.

„Kölsch: Der Kölner und sein Bier“ lautete der Titel eines Buchs, auf dessen Cover immerhin Jean Pütz den Köbes gab. Nun hatten die Verleger allerdings wohl ein Kölsch zu viel gekippt und waren so jeck, dass sie sich eigenmächtig beim Sprachwerk eines anderen bedienten. Der jedoch meinte, dass das sein Bier sei. Und das lag ihm im Magen.

Die Anwälte machten einen eher verkaterten Eindruck und stritten vor Gericht, bis auch das letzte Glas schal war, wurden sich jedoch trotzdem nicht einig, so dass das Gericht das Buch wohl verbieten muss. Spätestens dann wird der Verleger ernüchtert sein.

Prost!

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Autor:
admin
Datum:
16. November 2017 um 16:13
Category:
Allgemein,Landgericht Köln,Medienrecht,PR,Urheberrecht
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