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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


29. November 2017

Falschspiel mit markierten Karten?

In Berlin sind radioaktiv strahlende Teile von Spielkarten gefunden worden. Manche vermuten, es handele sich um Markierungen zu Zwecken des Falschspiels.

Ich habe da so meine Zweifel. Vor eineinhalb Jahrzehnten hatte ich mich vertieft mit der Kunst des Falschspiels auseinandergesetzt. Es gibt in der Branche deutlich effizientere Methoden.

Zwar haben Trickser gelegentlich sehr aufwändige bis aberwitzige Verfahren entwickelt, aber die Vermutung, Falschspieler oder Kartenkünstler würden zur Markierung radioaktive Substanzen verwenden, hört sich doch eher nach Sheldon an …

27. November 2017

Kompa vs. Eumann

Die letzte Woche war durchaus ereignisreich. So hat am Montag Edward Snowden einen meiner Tweets an seine 3,5 Millionen Follower retweetet (Bezug). Am Donnerstag brachte ich den Google-Anwalt am OLG Köln gehörig ins Schwitzen, ein für uns positives Urteil wird die Suchmaschine vermutlich einige Millionen € kosten. Und dann habe ich mich auch noch auf den Posten des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz beworben.

Die Amtsinhaberin (SPD) geht nämlich bald in den Ruhestand, aber irgendwie hat man es wohl vergessen, den Posten so richtig auszuschreiben. Das könnte am Jahresgehalt von ca. 200.000,- € liegen. Als einzigen Kandidat hat man einen gewissen „Dr.“ Marc Jan Eumann (SPD) ausgeklüngelt. Der vormalige Staatssekretär der NRW-Landesregierung braucht nämlich gerade ein neues Pöstchen, weil seine Partei in die Opposition geschickt wurde.

Kurios an „Dr.“ Eumanns Kandidatur ist die Tatsache, dass dieser neulich den Direktor der NRW-Landesmedienanstalt (CDU) mit dem neuen Erfordernis rausgekickt hatte, dass dieses Amt nunmehr mit einem Volljurist besetzt werden muss. Herr „Dr.“ Eumann ist nämlich auch keiner, sondern ein Schöngeist mit einem Magister Artium.

Ich aber schon. Da mich sogar der Titel eines Fachanwalts für Medienrecht ziert, habe ich mich unter Protest gegen das fadenscheinige Verfahren initiativ beworben. Für den Fall der Nichtberücksichtigung habe ich standesgemäß mit Klage gedroht.

Mein Mitbewerber Herr „Dr.“ Eumann hat gegen mich keine Chance. Anders als Herr „Dr.“ Eumann muss ich der Öffentlichkekit gegenüber weder eine hochnotpeinliche Plagiatsaffäre bei der Doktorarbeit noch eine Verwicklung in den Kölner Müllskandal „erklären“. Außerdem bin ich im Gegensatz zu Hanseat Eumann ein rheinland-pfälzische Landeskind.

Meine neue Position als Direktor der Landesmedienanstalt ist allerdings mit großen Opfern verbunden: Ich müsste nämlich Privatfernsehen konsumieren.

UPDATE: Bewerbung als Entfilzung (TELEPOLIS)

16. November 2017

Kölsch vorm Kadi

Aufgrund des gerichtsüblichen Alkoholverbots darf Kölsch im Landgericht Köln zwar im Mund geführt, nicht aber konsumiert werden. Dennoch findet Kölsch ab und an seinen Weg in den Gerichtssaal. Nachdem man in den 1960er Jahren bis rauf zum Bundesgerichtshof prozessierte, wer sein Gesöff den „Kölsch“ nennen dürfe, lage heute ein Sprachwerk auf dem Richtertisch.

„Kölsch: Der Kölner und sein Bier“ lautete der Titel eines Buchs, auf dessen Cover immerhin Jean Pütz den Köbes gab. Nun hatten die Verleger allerdings wohl ein Kölsch zu viel gekippt und waren so jeck, dass sie sich eigenmächtig beim Sprachwerk eines anderen bedienten. Der jedoch meinte, dass das sein Bier sei. Und das lag ihm im Magen.

Die Anwälte machten einen eher verkaterten Eindruck und stritten vor Gericht, bis auch das letzte Glas schal war, wurden sich jedoch trotzdem nicht einig, so dass das Gericht das Buch wohl verbieten muss. Spätestens dann wird der Verleger ernüchtert sein.

Prost!