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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Erdowi, Erdowo, Erdogan – Türkischer Staatspräsident bittet Barbra Streisand zum Staatsbesuch

In der Türkei laufen einige Dinge anders. So gibt es dort zum Beispiel das Delikt „Beleidigung des Türkentums“ usw.. Bei einem solchen Verständnis von Pressefreiheit unseres geschätzten NATO-Partners wundert es nicht, dass neulich das türkische Generalkonsulat in den Düsseldorfer Karneval eingriff, was sich ein Jeck nicht ernsthaft bieten lässt.

Der für seine Eitelkeit bekannte Staatschef Erdogan war neulich davon irritiert, dass ein britischer Botschafter einen Prozess gegen einen türkischen Muckraker beobachtete. Einen SPIEGEL-Journalisten hatte er aus dem Land geworfen.

Nun aber stört sich der gute Mann offenbar an einer musikalischen Satire von extra-3, obwohl man ihm die Ehre eines prominenten deutschen Songs zudachte. Immerhin hat er den deutschen Botschafter einbestellt. Vielleicht hat ihn ja gestört, dass nicht Barbra Streisand persönlich das Lied trällerte. Kann er haben.

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Autor:
admin
Datum:
28. März 2016 um 21:23
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik,Pressefreiheit,Zensur
Tags:
 
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2 Comments

  1. u1amo01

    Herr Erdogan kennt den Streisand-Effekt nicht

    Vermutlich hätte kaum jemand diese kleine Satire beachtet. Wenn Herr Erdogan nicht dafür die Reklametrommel rühren würde. Zumindest im Internet hat das in ein paar Stunden jetzt jeder gesehen. Dank des sogenannten Streisand-Effekts. via Markus Kompa

    #1 Trackback vom 29. März 2016 um 08:46

  2. Erdogans Schandtaten – eine Liste | Blauer Bote Magazin

    […] mit dem Titel “Erdowie, Erdowo, Erdogan” reagiert hat (Tagesschau, Spiegel, Postillon, Markus Kompa, Kraftfuttermischwerk) den deutschen Botschafter hierzu einbestellte und die Löschung des Songs […]

    #2 Pingback vom 29. März 2016 um 20:39

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