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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Das Riesengedächtnis der ReNo-Angestellten von BaumgartenBrandt

Die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt hat sich einen Namen im Filesharingbereich gemacht. In der gegen meine Mandanten geführten Klage hatten die Kollegen allerdings reichlich Angriffsfläche geboten. Weil es sich um eine Massenabmahnung handelte, hatten auch etliche Kollegen über die Schwächen der identischen Klagen gebloggt, was gewisses Controlling der eigenen Arbeit ermöglichte. ;)

Sehr seltsam geriet allerdings der Vortrag, dass man rechtzeitig vor Verjährungseintritt Klage erhoben hätte. Erforderlich hierzu war der Nachweis, die Prozessgebühren rechtzeitig überwiesen zu haben. Diese Behauptung stellte BB unter Beweis mit Zeugnis eines (unbenannten) Mitarbeiters der Bank, des befassten Anwalts, der befassten ReNo-Angestellten und einem gefaxten Schreiben an die Bank mit der Aufforderung, die Überweisungen aus einer Liste rechtzeitig zu veranlassen.

Zu erwarten wäre jedoch die Vorlage von Überweisungsbelegen gewesen. Da es sich nach eigener Aussage um eine Liste mit Überweisungsaufforderungen handelte, dürfte es auch sehr unwahrscheinlich sein, dass sich ein Kanzlei- oder Bankmitarbeiter nach mehr als einem Jahr an eine einzelne Überweisungsaufforderung erinnern wird.

Für den Fall, dass tatsächlich die benannte ReNo-Kraft zu einer solchen Gedächtnisleistung fähig wäre, habe ich ihr im Schriftsatz Vermittlung an führende Mentalisten angeboten, die mit solchen Nummern im Varieté auftreten. Das Amtsgericht Braunschweig war auch nicht beeindruckt. Die eingelegte Berufung wurde inzwischen zurückgenommen.

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Autor:
admin
Datum:
22. März 2016 um 12:38
Category:
Allgemein,Beweise,Die lieben Kollegen,Internet,Medienrecht,Pressekammer,Urheberrecht,Zeugen
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