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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


31. Juli 2015

Geheimer Freundschaftsdienst

Zu den bekannten Witzen im Geheimdienstbereich gehört der Klassiker mit dem Agent, der seinem Kontaktmann mehrfach am Telefon über einen im Garten vergrabenen geheimen Gegenstand berichtet. Infolgedessen suchen diverse Geheimdienste das Objekt, allerdings erfolglos. Dem Agent ging es jedoch in Wirklichkeit darum, dass jemand den Garten umgräbt.

Ähnlich könnte sich die Geschichte von netzpolitik.org abgespielt haben. Deren Spendenmodell hat nämlich bislang nicht so richtig funktioniert. Doch mit der Hilfe der Spitzenagenten aus Köln-Chorweiler dürfte das Projekt nunmehr seine Geldsorgen los geworden sein.

-> Neulandesverrat

29. Juli 2015

Der Bauch der Architektin

Bauprozess im Landgericht. 10 Parteien, vertreten durch 10 Anwälte, sowie ein Handwerker, der sich temperamentvoll gegen Vorwürfe wehrt. Man streitet darüber, ob es ein Planungs-, Überwachungs- oder Ausführungsfehler war, der das Bauprojekt zur Havarie werden ließ.

Zeugentermin. Man hatte mir gesagt, das Architekturbüro sei bekannt dafür, Architektinnen nach Optik einzustellen. Ich hatte das für Gerede gehalten.

Die Zeugin tritt ein. Im Gerichtssaal wird es geradezu andächtig still. Den zehn männlichen Anwälten und den drei männlichen Richtern wird schlagartig klar, was auf der Baustelle los gewesen sein muss. Der Charme der jungen, platinblonden Architektin konkurriert nur noch mit ihrer eleganten, schwarzen Kleidung, die ihren zierlichen, wie eine griechische Statue geformten Körper perfekt betont. Schon nach ihren ersten sanften Worten denke ich über eine Familiengründung nach. Vermutlich alle anderen auch.

Doch daraus wird wohl nichts: Die Zeugin sagt aus, sie sei während ihrer Bauaufsicht schwanger gewesen, habe sich bereits innerlich auf ihre Mutterrolle vorbereitet und sei mit dem Umzug zum Vater in eine andere Stadt befasst gewesen. Sie hätte inzwischen den Beruf aufgegeben. An die Situation hat sie keine konkrete Erinnerung. Trotzdem war der Zeugentermin ergiebig. Auf dieser Baustelle hat sich garantiert niemand auf seine Arbeit konzentriert.

Der Ausgang des Prozesses ist weniger spannend: Alle Beteiligten hatten die gleiche Rechtsschutzversicherung.

22. Juli 2015

Arbeitsprobe des Piraten-BSG

Es besteht leider Anlass, die Arbeit des Piraten-Bundesschiedsgerichts etwas detaillierter zu würdigen. Es geht um die Frage, ob juristisch vertretbar gearbeitet wird. Ich gebe eine Arbeitsprobe des BSG, die für sich selbst spricht. Ich beschränke mich dabei auf einen Fall, nämlich ein faktisch seit 2013 (!) andauerndes Parteiausschlussverfahren. Möge sich jeder selbst ein Urteil bilden.

(more…)

Geistiges Eigentum an Parteiprogrammen?

Die AfD bezichtigt die Abspaltung ALFA des Plagiats ihres Parteiprogramms. Laut BILD jammerte AfD-Sprecher Christian Lüth, es sei „erstaunlich, wie viele Programmpunkte schlichtweg von unserem Programm kopiert wurden“. Daher würden „rechtliche Schritte wegen Diebstahls geistigen Eigentums“ geprüft. Lucke verwies auf Anteile, die von seiner Kollegin Ulrike Schütt stammten, die auch am ALFA-PRogramm mitgebastelt habe.

Rein inhaltlich sind Parteiprogramme nicht schutzfähig. So viel politische Freiheit darf sein.

Schützen könnte man allenfalls die konkrete Formulierung oder Anordnung, wie das ausmahmsweise etwa bei allgemeinen Geschäftsbedingungn möglich ist. Etwa ein besonders gelungener Wortlaut könnte theoretisch den Charakter eines Sprachwerks nach § 2 UrhG annehmen. (Um dies beurteilen zu können, müsste ich mir das AfD-Programm durchlesen, was ich allerdings nur für viel Geld machen würde …)

Unterstellen wir einmal brillante Formulierungen, dann stellt sich die nächste Frage: Wer sollte denn Träger eines Urheberrechts sein? Die Partei schon einmal nicht, sondern allenfalls die Urheber der einzelnen Passagen. Liegen Miturheber nach § 8 UrhG vor mit der Rechtsfolge einer Gesamthandsgemeinschaft? Dann müssten mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen haben, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen. Soweit man bei Übernahme in ein neues Programm überhaupt von „Verwertung“ sprechen möchte, dann scheint eine gesonderte Übernahme vorliegend möglich zu sein.

Es ist nicht davon auszugehen, dass Frau Schütt der AfD an ihren Formulierungen ein exklusives Nutzungsrecht einräumen wollte. Daher steht es ihr frei, ihren Müll einer Resteverwertung durch ALFA zuzuführen.

Für die AfD bedeutet dies, dass ihr Programm „verschütt“ gegangen ist … ;-P

19. Juli 2015

Sarrazin möchte Oberbürgermeister werden

Der Kandidat der PARTEI für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Münster dürfte ein breites Wählerspektrum ansprechen:

Viel Sympathien bei konservativen Wählern wird der Nachname von Jörg Sarrazin erzeugen. WählerInnen von Grünen und Linke werden sich von seinem Jesus- und Che Guevara-artigen Antlitz ansprechen lassen. Mit 2.02 m Länge weiß er sich auch durchzusetzen, allerdings nicht womit, denn er ist nur dauernd am Lachen.

Leider hat Jörg die benötigten wohl 300 Unterstützerunterschriften erst zu einem Drittel zusammen, was sich in der kommenden Woche hoffentlich ändert. Wer Jörg unterstützen will, kann im Stadthaus das Wahlamt aufsuchen und dort eine Unterstützerunterschrift leisten. Dann wäre der junge Mann endlich von der Straße.

Gestern traf ich ihn auf dem LandesPARTEItag in Köln, wo wir Sozialpunkte sammelten. Dort berichtete vor allem der Büroleiter von Martin Sonneborn übder die Erfolge der politischen Arbeit, welche die PARTEI im Europaparlament leistet.

 

Piraten: Parteigerichtsbarkeit oder Peergroup-Tentakel?

Während ihres Bundesparteitags in Würzburg am 25./26.07. wählen die Piraten neben dem Vorstand auch ihr neues Bundesschiedsgericht. Für die acht Sitze kandidieren bislang nur neun Piraten, darunter vier nicht durchgehend überzeugende Amtsinhaber und ein weiterer Pirat, den man in einer solchen Position eher nicht sehen möchte. (more…)

10. Juli 2015

BGH: Kein Eigentumserwerb bei VerKOHLen von Tonbändern – aber Anspruch auf Eigentumsübertragung aus Auftrag

Das Konzept der Kölschen Richter, Altkanzler Kohl habe durch Besprechen fremder Tonbänder diese „verarbeitet“ und dadurch sachenrechtlich Eigentum an diesen erworben, fand ich sehr charmant, aber juristisch revolutionär. Der BGH mochte dieser Konstruktion nicht folgen, sondern löste das Problem zugunsten Kohls vertragsrechtlich:

Der Kläger ist zwar nicht – wie das Oberlandesgericht meint – durch „Verarbeitung“ (§ 950 Abs. 1 Satz 1 BGB) Eigentümer der Tonbänder geworden. Ein Tonband wird allein durch das Aufnehmen von Tondokumenten nicht zu einer neuen Sache; dass die Tondokumente historisch wertvoll und einmalig sind, ändert daran nichts.

Die Tonbänder sind aber aufgrund eines zwischen den Parteien bestehenden Auftragsverhältnisses herauszugeben. Die Parteien haben in Ausführung der Verlagsverträge miteinander konkludent eine rechtlich verbindliche Vereinbarung über das von dem Kläger zur Verfügung zu stellende Material getroffen. Diese Vereinbarung stellt rechtlich ein auftragsähnliches Rechtsverhältnis dar, wobei der Kläger als Auftraggeber anzusehen ist. Denn allein dieser hatte nach den Verlagsverträgen über den Inhalt der Memoiren zu entscheiden. Nachdem der Kläger die Zusammenarbeit beendet und damit den Auftrag widerrufen hat, ist der Beklagte nach § 667 BGB verpflichtet, ihm alles herauszugeben, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten und aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat. Hiervon erfasst sind nicht nur zur Verfügung gestellte Dokumente, sondern auch die dem Beklagten mitgeteilten und von ihm aufgezeichneten persönlichen Erinnerungen und Gedanken des Klägers. Auf das Eigentum an den Tonbändern, auf denen die Lebenserinnerungen des Klägers aufgezeichnet sind, kommt es nicht an. Wer fremde Geschäfte besorgt und damit auf die Interessen eines anderen zu achten hat, soll aus der Ausführung des Auftrags keine Vorteile haben, die letztlich dem Auftraggeber gebühren. Setzt der Beauftragte zur Erfüllung des Auftrags untergeordnete Hilfsmittel, wie beispielsweise ein Tonband, ein, muss er deshalb auch das Eigentum daran an den Auftraggeber übertragen, wenn das Erlangte anders nicht herausgegeben werden kann.

LG Köln – Urteil vom 12. Dezember 2013 – 14 O 612/12

OLG Köln – Urteil vom 1. August 2014 – 6 U 20/14

Karlsruhe, den 10. Juli 2015