Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Verkehrsminister will Bahn zu kostenfreiem WLAN für Reiseinformationen verpflichten

Ich bin ja nun wirklich kein großer Bewunderer von Bundesverkehrsminister Dobrindt, aber die geplante Verordnung, Bahnbetreiber mit WLAN an Bord dazu zu verpflichten, wenigstens den kostenfreien Zugang zur Bahn-App allen Passagieren zu gewähren, halte ich für extrem sinnvoll. Will man etwa wegen kurzfristiger Verspätung checken, ob man den Anschlusszug noch bekommen kann oder welche alternativen Verbindungen zur Auswahl stehen, hat man nach Murphys Gesetz nie ein Netz. Nichts ist frustrierender, als etwa am Bahnsteig festzustellen, dass man im eben verlassenen Zug eine deutlich größere Chance hatte, sein Ziel pünktlich zu erreichen.

Bislang gibt es WLAN kostenfrei nur in der ersten Klasse. Der Preis für WLAN in der zweiten Klasse ist indiskutabel, insbesondere bei nur kurzem Streckenabschnitt. Da die Bahn-App nur wenig Traffic verursachen dürfte, spricht technisch absolut nichts dagegen, auch normal Sterblichen die Organisation ihrer Reise zu erleichtern. Das Feudaldenken, Passagiere zweiter Klasse auch bei Primärleistungen zu benachteiligen, sollte keine Rolle spielen, wenn Güterverknappung kein Problem ist.

Warum die Bahn nicht schon lange selbst auf diese naheliegende Idee gekommen ist, und es mal wieder erst einer Verordnung bedarf, um die Fahrgäste glücklich zu machen, verstehe, wer will. Für den aktuellen Modellversuch kann man sich hier schon die Testversion der wirklich praktische App herunterladen.

« 10 Jahre Fefes Blog – April, April … »

Autor:
admin
Datum:
1. April 2015 um 09:17
Category:
Allgemein,Internet,Medienrecht
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Ein Kommentar

  1. April, April … » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] scheinbare Idee der Politik, das WLAN zumindest für die Bahn-App kostenfrei zu öffnen, kam mir gestern im Zug, nachdem ich exakt eine solche Situation erlebte. Mal ehrlich: […]

    #1 Pingback vom 02. April 2015 um 04:00

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.