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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Friendly Fire in der Vorderstraße

Diesen Monat ist medienrechtlich viel passiert, was ich normalerweise berichtet oder kommentiert hätte, allerdings musste ich gesundheitsbedingt eine gewisse Auszeit nehmen. Etwa zeitgleich fing sich auch meine Website etwas ein, nämlich DDoS-Angriffe eines Unbekannten, der sich an einem kritischen Beitrag über den CC-Lizenz-Eintreiber Dirk Vorderstraße stört. Die Website wurde inzwischen gegen DDoS gehärtet.

Das eigentlich ärgerliche an DDoS-Angriffen ist, dass diese unbeteiligte Dritte in Mitleidenschaft ziehen. So etwa meinen Provider, der bis zu einer Milliarde Abrufe täglich auffangen musste, was den Betrieb des Rechenzentrums gefährdete. Ich kam allerdings nicht mehr aus dem Lachen heraus, als ich herausfand, dass Herr Vorderstraße seine Website beim gleichen Provider hostete. Da ist Herr Vorderstraße also unter friendly fire geraten …

Die DDoS-Angriffe, die zeitgleich auch gegen eine speziell Herrn Vorderstraße gewidmete Website erfolgten, setzten kurz nach Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die dortige Domain ein. Vorderstraße-Anwalt Herr Arno Lampmann war sich nicht dafür zu schade, die DDoS-Angriffe juristisch zu instrumentalisieren. So argumentiert der Kollege in seiner sofortigen Beschwerde, die Website hätte infolge zeitweisen Contentausfalls keinen Inhalt, mit dem die Domain gerechtfertigt wurde.

Der Kollege Lampmann war diese Woche auch für einen anderen CC-Lizenzeintreiber gescheitert. So wollte sich ein unverschämter Fotograf am Deutschlandradio gesundstoßen, weil dieses ein unter CC BY-NC 2.0 lizensiertes Lichtbild verwendete. Die Lizenz schließt ihrem Wortlauf nach kommerzielle Verwendung aus. Das OLG Köln, Urteil v. 31.10.2014, Az. 6 U 60/14, erklärte dem Kollegen Herrn Arno Lampmann jedoch, dass das Deutschlandradio eher nicht kommerziell ist und Unklarheiten in CC-Verträgen als Allgemeine Geschäftsbedingungen zulasten des Verwenders gehen. Zwar kann der Fotolizenz-Tretminenausleger wegen Eingriff in das Bearbeitungsrecht Unterlassung fordern, aber die Lizenforderungen darf er sich abschminken. Außer Spesen nichts gewesen …

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Ein Kommentar

  1. 2015 gibt es 1 Milliarde Creative Commons-Werke - Netzpiloten.de

    […] der Rundfunkanstalt gesund zu stoßen, musste er sich aber “abschminken”, wie Anwalt Markus Kompa […]

    #1 Pingback vom 02. Dezember 2014 um 12:33

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