Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Schöffengericht Köln: Houdini ./. Graf und Merfeld

An Halloween verstarb heute vor 88 Jahren der bis dahin wohl erfolgreichste PR- und Entfesselungskünstler Houdini. Zur Pflege seiner Legende zu Lebzeiten bemühte er auch die Gerichte, so etwa 1902 das Schöffengericht Köln (heute wäre die Zivilkammer 28 des Landgerichts zuständig). Houdini hatte einen Preis für denjenigen ausgelobt, der ihn tatsächlich fesseln könne. Der Schutzmann Graf hatte Houdini mit einem manipulierten Schloss gefesselt, das nicht mehr konventionell zu öffnen war. Darüber hatte ein Redakteur der Rheinischen Zeitung genüsslich berichtet und behauptet, Houdini habe versucht, sich mit Fesselern abzusprechen.

Das ließ sich der ehrbare Handschellenbezwinger nicht bieten und brachte beide vor Gericht. Im Gerichtssaal bewies er hinter dem Richtertisch unter den Augen von Richtern und Schöffen, dass er sich aus dem fraglichen (nicht manipulierten) Schloss befreien konnte. Der Schutzmann erhielt eine Strafe von 200 Mark, der Journalist musste 20 Mark zahlen.

Obgleich der Schutzmann weder dienstlich handelte noch einen hohen Rang bekleidete, stellte Houdini die Sache so dar, als habe er es in Köln mit der kaiserlichen Polizei aufgenommen.

In einem anderen Verfahren sollte Houdini seine Künste beweisen, in dem er den Tresor eines Gerichtsdirektors ohne Schlüssel öffnete. Zwar war Houdini tatsächlich ein Meister im Schlösserknacken, hier allerdings war es besonders einfach: Die Tresor-Tür war nicht einmal ins Schloss gefallen …

Bilder: wildabouthoudini.com.

« Landgericht Berlin: CC-Foto-Lizenzeintreiber darf ‚Abzocker‘ genannt werden – Landgericht Köln hält Bundeswehrberichte für Kunst »

Autor:
admin
Datum:
31. Oktober 2014 um 09:09
Category:
Allgemein
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.