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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Edathy und die Unschuldsvermutung

„Ich gehe davon aus, dass die Unschuldsvermutung auch für mich gilt. Ein strafbares Verhalten liegt nicht vor.“

Mit diesen Worten verteidigte sich Herr Edathy (SPD), der vor wenigen Tagen sein Bundestagsmandat so plötzlich aus angeblich gesundheitlichen Gründen niedergelegt hatte. Zu Recht beschwert er sich darüber, dass bei seiner Hausdurchsuchung die Presse dabei war, die etwa darüber berichten konnte, dass die dort präsente Staatsanwältin u.a. für Sexualstraftaten zuständig ist.

Das Thema Unschuldsvermutung interessierte Edathy allerdings nicht so sehr, als es um die Vorratsdatenspeicherung ging, die er so vehement verteidigte. Die aber bedeutet nichts anderes als die Aufgabe der Unschuldsvermutung an uns allen. Wenn man dieser Tage sieht, dass bereits Kontakte zu angeblichen „Terroristen“ und der Besitz eines gebrauchten Handys eines Verdächtigen dazu führen können, dass unsere amerikanischen Freunde ihren Drohnen den Abschussbefehl auf den georteten Besitzer geben, kann man schwerlich bestreiten, dass Metadaten tödlich sind.

Wer gefährlich ist, der soll gezielt verfolgt werden und ein faires Verfahren bekommen – so wie Herr Edathy es für sich einfordert.

Ein faires Verfahren darf übrigens auch nicht die – auf den ersten Blick paranoid erscheinende – Möglichkeit außer acht lassen, dass auf Rechnern kompromittierendes Material untergeschoben wird. Genau so etwas etwa kann und macht nämlich die NSA (auch wenn ich das im vorliegenden Fall für sehr unwahrscheinlich halte).

 

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4 Comments

  1. Links 2014-02-11 | -=daMax=-

    […] kanzlei kompa: Edathy und die Unschuldsvermutung. […]

    #1 Pingback vom 11. Februar 2014 um 18:33

  2. und jetzt alle so: KINDERFICKER!!!!1!! | -=daMax=-

    […] nicht weiß, um was es geht, liest hier, hier oder hier oder eben meine Ultrakurzzusammenfassung: Sebastian Edathy ist war Vorsitzender des […]

    #2 Pingback vom 12. Februar 2014 um 15:46

  3. NSU-Märchen: Der freie Fall eines Saubermanns Edathy (SPD) – Rücktritt und Hausdurchsuchungen | LW-Freiheit

    […] Nachtrag 15-02-2014: “Das Thema Unschuldsvermutung interessierte Edathy allerdings nicht so sehr, als es um die Vorratsdatenspeicherung ging, die er so vehement verteidigte. Die aber bedeutet nichts anderes als die Aufgabe der Unschuldsvermutung an uns allen. Wenn man dieser Tage sieht, dass bereits Kontakte zu angeblichen “Terroristen” und der Besitz eines gebrauchten Handys eines Verdächtigen dazu führen können, dass unsere amerikanischen Freunde ihren Drohnen den Abschussbefehl auf den georteten Besitzer geben, kann man schwerlich bestreiten, dass Metadaten tödlich sind.” Edathy und die Unschuldsvermutung -von Markus Kompa 11-02-2014 […]

    #3 Pingback vom 15. Februar 2014 um 17:10

  4. Wochenspiegel für die 7. KW, das waren kleine Jungs und Edathy, der Fall Friedrichs, Abmahnungen bei Xing und ein (zu) schneller Skiläufer - JURION Strafrecht Blog

    […] Diskussion zur Unschuldsvermutung, mit: Die Unschuldsvermutung hat ihre Unschuld verloren, oder: Edathy und die Unschuldsvermutung, oder: Anmerkungen zur Berichterstattung über Edathy, 3. Den damit zusammenhängenden “Fall […]

    #4 Pingback vom 16. Februar 2014 um 12:14

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